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Häufige Fragen zu "Tickets für Pendler"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die möglichen Gründe sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen des Abo-Produkts festgelegt. Ihre Begründung, den Kündigungszeitpunkt und den erforderlichen Nachweis können Sie nach dem Login über das Kontaktformular einreichen.

Für den Kauf des Deutschland-Tickets oder anderer Abos (zum Beispiel Wochen- und Monatskarten im Fernverkehr) erhalten Sie monatlich Prämien- und Statuspunkte in Höhe des Ticketpreises, wenn:

  • Sie beim BahnBonus-Programm angemeldet sind
  • Sie das Ticket mit Ihrem angemeldeten DB Kundenkonto über bahn.de oder den DB Navigator kaufen
  • Ihre persönlichen Daten beim Kauf mit denen im BahnBonus-Konto übereinstimmen

Beim Kauf des Deutschland-Tickets bei anderen Anbietern, zum Beispiel Verkehrsverbünden oder im DB Reisezentrum, können keine BahnBonus Punkte gesammelt werden. Auch für Verbundfahrkarten und -abos können keine Punkte gesammelt werden.

Für Buchungen, die Sie vor der Registrierung durchgeführt haben, können nachträglich keine Punkte gutgeschrieben werden.

Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Den Status können Sie über den Link in der Bestellbestätigung nachprüfen.

Die Ablehnung einer Abo-Bestellung kann folgende Gründe haben:

Bei einer Jobticket-Bestellung kann eine Ablehnung auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson im Unternehmen.

Bei einem nachweispflichtigem Abo (z.B. Deutschland-Ticket JugendBW) erhalten Sie eine Ablehnung, wenn Ihr Berechtigungsnachweis nicht den Anforderungen entspricht.

Wenn der Grund für Ihre Ablehnung geklärt wurde, können Sie das Abo neu bestellen. Eine nachträgliche Aktivierung einer abgelehnten Bestellung ist nicht möglich.

Ja, als Inhabende eines ICE- oder IC/EC-Abos können Sie bei bestimmten baustellenbedingten Einschränkungen eine Sperrung mit Teilerstattung beantragen, wenn die Baustelle in der Störungskarte mit einem "Hinweis für Abo-Kund:innen" gekennzeichnet ist. Kulanzregelungen werden immer individuell für die jeweilige Baumaßnahme festgelegt.
 

Für die Unterbrechung gelten folgende Voraussetzungen:

  • mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage
  • Einreichung des Sperrwunsches mindestens 2 Tage vor Beginn
  • genauer Zeitraum während der Baumaßnahme, in dem das Abo gesperrt werden soll


Bei bestimmten Baustellen ist alternativ eine anteilige prozentuale Erstattung ohne Unterbrechung möglich, sofern dies zusätzlich als Kulanzregelung festgelegt wurde.

Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Kontaktformular und tragen Sie die Angaben zur Baustelle und zum gewünschten Zeitraum im Freitextfeld ein.

Zeitkarten sind zum Beispiel Wochen- und Monatskarten. Sie können sie für zahlreiche Verbünde direkt buchen.

Ja, Sie können Wochen- oder Monatskarten von vielen Verkehrsverbünden in der App kaufen.

  1. Öffnen Sie die App DB Navigator.
  2. Gehen Sie im Menüpunkt "Buchen" im Bereich "Tickets & Angebote" auf "Verbundtickets".
  3. Wählen Sie den gewünschten Verkehrsverbund aus der alphabetischen Liste.
  4. Dort finden Sie weitere Infos und können Ihre Ticketauswahl treffen.

Eine Mehrfahrtenkarte besteht aus mehreren Einzelfahrscheinen, meist in Form von Streifenkarten. Sie können Mehrfahrtenkarten für zahlreiche Verbünde direkt in der App DB Navigator buchen. Die Angebote der einzelnen Verbünde finden Sie auf bahn.de unter Verbund-Tickets oder in der App.

Wie funktioniert eine Mehrfahrtenkarte (zum Beispiel eine Streifenkarte, ein 4er Ticket)?

  • Kaufen Sie ein Ticket für Ihre gewählte Fahrt sowie weiteres Guthaben (Streifen oder weitere Fahrten).
  • Das erste Ticket für Ihre gewählte Fahrt ist mit dem Ticketkauf bereits entwertet.
  • Das restliche Guthaben wird in Ihrem DB Kundenkonto gespeichert.

Kann ich meine Mehrfahrtenkarte (4er/10er Ticket) für alle Verbindungen im Verbundgebiet verwenden?

Nein. Das Entwerten weiterer Fahrten ist nur für Verbindungen innerhalb der gleichen Preisstufe möglich. Beispiel: 4 Fahrten innerhalb der Preisstufe A3.

Kann ich auch mehrere Mehrfahrtenkarten kaufen?

Nein. Es ist immer nur möglich, eine Mehrfahrtenkarte zu kaufen und sämtliche Fahrten oder Streifen zu verfahren. Sobald Sie das gesamte Guthaben verbraucht haben, können Sie erneut Guthaben erwerben.

Ihr Guthaben finden Sie in der App unter dem Navigationspunkt "Verbundtickets" und dann beim entsprechenden Verbund.

  1. Wählen Sie eine Verbindung innerhalb des entsprechenden Verbunds.
  2. Klicken Sie in der Angebotsauswahl beim passenden Produkt auf "Entwerten" (zum Beispiel 10er Ticket "entwerten").
  3. Nach der Auswahl prüft das System Ihr Guthaben.
  4. Bei erfolgreicher Prüfung werden weitere Streifen bzw. Fahrten entwertet.

Sie gelangen zu einer Übersicht über Ihr verfügbares Guthaben, wenn Sie auf der Startseite des der App den Menüpunkt "Verbundtickets" und dann Ihren entsprechenden Verbund (Beispiel "Rhein-Ruhr" für VRR) auswählen. Auf der jeweiligen Verbundseite befindet sich der Button "Mehrfahrtenkarte-Guthaben", über welchen Sie sich Ihr verfügbares Guthaben anzeigen lassen können.

Dies kann verschiedene technische Gründe haben.

Mehrfahrtenkarten wie zum Beispiel Streifenkarten, 4er oder 10er Tickets, gelten immer ab sofort. Daher können Sie auch eine spätere Verbindung wählen und über diese das Ticket kaufen und entwerten. Im Verbund herrscht keine Verkehrsmittelbindung.

Dies kann mehrere Gründe haben. Bitte prüfen Sie zunächst Ihr Guthaben-Konto in der App unter "Verbundtickets" und Ihren Verbund. Beachten Sie zudem, dass Sie zum Beispiel vier Fahrten für ein bestimmtes Tarifgebiet erwerben. Liegt Ihre neue Fahrt nicht innerhalb dieses Gebiets, können Sie Ihr vorhandenes Guthaben nicht für die Fahrt verwenden.

Über bahn.de:

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft eine für Sie passende Verbindung aus. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten anzeigen“ aus.

Im DB Navigator:

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft eine für Sie passende Verbindung aus und klicken Sie auf „Zur Angebotsauswahl“. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Wählen Sie unten den Button „Zeitkarten & Abos“ aus.

Allgemeine Informationen zum Deutschlandtarif finden Sie unter deutschlandtarifverbund.de/

Ja, aber das ist nur begrenzt möglich. Das Deutschland-Ticket ist ein Angebot für Privatreisende. Für ein sicheres Bestellen haben wir einige vorbeugende Maßnahmen eingebaut. Dadurch kann es vorkommen, dass nur eine bestimmte Anzahl Bestellungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist.

Benötigen Sie mehrere Deutschland-Tickets für eine Reisegruppe? Wir empfehlen, dass jede reisende Person für sich selbst bucht. Dafür muss sie sich mit einem Kundenkonto registrieren und dann das Ticket individuell buchen.
Bei minderjährigen Reisenden muss eine volljährige Person (zum Beispiel die Erziehungsberechtigten oder Lehrkräfte) buchen und dabei den oder die minderjährige Reisende als "abweichende reisende Person" im Bestellprozess angeben.

Bitte beachten Sie außerdem, dass das Deutschland-Ticket ein Abo-Angebot ist, welches sich automatisch verlängert. Eine Kündigung zum jeweiligen Monatsende ist durch die bestellende Person bis zum 10. Tag des Monats im Aboportal möglich.

Weitere Informationen zu Angeboten für Gruppen oder Organisationen, prüfen Sie bitte unter folgenden Links:

Eine Rücklastschriftgebühr wird von Ihrer Bank erhoben. Das passiert, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich eingezogen werden konnte. Der zu zahlende Betrag wurde dann zurückgebucht.

​Bei Fragen zu der entstandenen Rücklastschriftgebühr wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.

Für eine Mahngebühr konnte die Mahnung nicht mehr E-Mail versendet werden. Daher war ein Postversand nötig. 

Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail im DB Kundenkonto unter "Persönliche Daten" aktuell ist, um künftig zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Für die Änderung des Namens, Geschlechts oder Geburtsdatums im DB Kundenkonto prüfen Sie bitte die Hilfestellungen zur Änderung persönlicher Daten. Die Änderungen werden nur in bestimmten Fällen auch für Ihren Abovertrag übernommen. 

Wenn Sie die Änderungen im DB Kundenkonto vorgenommen haben, überprüfen Sie im Aboportal unter "Meine Daten", ob diese übernommen wurden. Falls nicht, übersenden Sie uns Ihren Änderungswunsch über das Kontaktformular mit dem entsprechenden Nachweis.

Bei der Neubestellung eines Abos werden die aktuellen Daten aus dem DB Kundenkonto übernommen.

Ja, Sie können in der Online-Bestellung im Schritt "Reisende Person" einen abweichenden Reisenden eingeben. Damit sind Sie mit Ihrem Kundenkonto die bestellende Person (Vertragspartner). Ihre Daten aus dem Kundenkonto - auch die Zahlungsdaten - werden als Vertragspartner verwendet.

Das Ticket wird auf den Namen und das Geburtsdatum der "reisenden Person" ausgestellt und nur diese kann es nutzen.

Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen, wie die Kündigung, nur für die bestellende Person zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie dazu die Antwort zu folgender Frage:

Nein, ein Zahlungsaufschub für Ihr Abonnement ist nicht möglich.

Nein, eine Zahlpause für Ihr Abonnement ist nicht möglich.

Um Dokumente oder Informationen zu einem Abovertrag zu übermitteln, nutzen Sie bitte, wenn möglich, das Kontaktformular. 

Können Sie sich nicht einloggen, zum Beispiel als Rechtsvertreterin oder -vertreter oder als Behörde, können Sie die Kontaktdaten zum jeweiligen Aboprodukt hier finden: 

Sie können Bestellungen bzw. Abbuchungen zu Abos der Deutschen Bahn, die Sie nicht selbst getätigt haben, über ein Kontaktformular melden: Senden Sie Informationen mit, damit wir Sie und die unberechtigte Zahlung identifizieren können, zum Beispiel einen Überweisungsbeleg, auf dem der Verwendungszweck und Ihre Kontodaten sichtbar sind.​​
Mit der Meldung prüfen wir die Stornierung des Abonnements und die Sperre Ihres Vertragskontos.

Was Sie außerdem tun sollten:

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
  • Ändern Sie Ihr das Passwort für Ihre E-Mails
  • Kontaktieren Sie Ihr Geldinstitut, widerrufen Sie die Zahlung, und lassen Sie keine Abbuchungen von der DB Vertrieb GmbH zu, sofern Sie keine weiteren Produkte der DB Vertrieb GmbH im Lastschriftverfahren bestellen. Die Widerrufsfrist für Zahlungen ohne Lastschriftmandat beträgt 13 Monate. 

Für zukünftige Bestellungen ist es möglicherweise erforderlich, dass Sie sich auf www.bahn.de für ein neues DB Kundenkonto registrieren müssen. 

Wir empfehlen Ihnen, dafür eine neue/andere E-Mail-Adresse zu nutzen und die 2-Faktor-Authentifizierung im Account Manager unter "Login & Sicherheit" einzurichten.

Nein, da es sich um einen automatisierten Vorgang handelt. In den Beförderungsbedingungen ist je nach ausgewähltem Abonnement festgelegt, wann der Einzug von Ihrem Konto für die monatlichen Beiträge erfolgt.

Bei einem Deutschland-Ticket, das Sie direkt bei der Deutschen Bahn gekauft haben, erfolgt der Einzug immer zum Ersten eines Monats.

Ja, Sie können in einigen Verbünden Ihre Chipkarte weiterverwenden, wenn Sie bereits ein Abo auf einer Chipkarte haben und zum Deutschland-Ticket gewechselt sind. Diese Information haben Sie im Wechselprozess und in Ihrer Bestellbestätigung erhalten.

Vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets müssen Sie Ihre Karte einmalig selbständig aktualisieren.

So aktualisieren Sie Ihre Chipkarte:

  1. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie 21 Tage Zeit, die Karte an einem DB-Automaten im Gebiet Ihres Tarifgebers zu aktualisieren.
  2. Finden Sie einen DB Automaten in Ihrem Tarifgebiet unter dem Link "Fahrkarten am DB Automat kaufen".
  3. Halten Sie Ihre Chipkarte an die Fläche mit dem Symbol (((e am DB Automaten.
  4. Warten Sie 15 Sekunden, bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde. Haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.

Beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.

  1. Löschen Sie das Ticket auf Ihrem alten Gerät über die Funktion "Ticket entfernen".
  2. Fügen Sie das Ticket mit Abonummer und Nachname im DB Navigator unter "Reisen" auf Ihrem neuen Gerät hinzu.

Falls Sie das alte Gerät nicht mehr haben:

  1. Fügen Sie das Ticket auf dem neuen Gerät im DB Navigator unter "Reisen" hinzu.
  2. Bestätigen Sie die Meldung, dass das Ticket schon auf einem anderen Gerät verknüpft ist, und klicken Sie auf "Ticket übertragen".
  3. Bestätigen Sie den Link in der E-Mail, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurde.
  4. Laden Sie das Ticket auf dem neuen Gerät.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen ist die Übertragung Ihres Handy-Tickets auf andere Geräte innerhalb eines Monats nur begrenzt möglich.

Öffnen Sie im Aboportal das betreffende Abo. Wählen Sie die Funktion "Umtausch" und geben Sie an, dass Sie zu einem Handy-Ticket wechseln möchten.​

Beachten Sie, dass die Rücksendung Ihrer Fahrkarte erforderlich sein kann.

Die folgenden DB Angebote können als Handy-Ticket verwendet, d. h. in der App DB Navigator genutzt und zur Kontrolle vorgezeigt werden:

  • persönliche Monatskarte/Jahreskarte im Abo ICE
  • persönliche Monatskarte/Jahreskarte im Abo IC/EC
  • persönliche Monatskarte/Jahreskarte im Abo Nahverkehr

Nicht unterstützt werden:

  • BahnBusSchiene Abo
  • Abos, die aus einer Grundkarte und Zusatzticket bestehen
  • übertragbare Abos
  • Abos mit einem abweichendem Start-/Zielbahnhof

Als Handy-Ticket im DB Navigator gibt es folgende marego-Zeitkarten im Abo:

  • Premium Abo-Monatskarte,
  • Persönliche Abo-Monatskarte,
  • 9-Uhr-Abo-Monatskarte,
  • Abo Monatskarte ermäßigt,
  • Seniorenabo-Monatskarte,
  • Premium Jobticket,
  • Jobticket.

Wenn das Abo bei der DB Vertrieb GmbH gekauft wurde, kann es im Aboportal in ein Handy-Ticket umgetauscht werden. Einfach mit dem DB Account anmelden und unter "marego" das Abo verknüpfen.

Sie haben bereits ein Abo?
Nutzen Sie im Aboportal die Funktion "Umtausch" um Ihren Änderungswunsch auf ein Handy-Ticket mitzuteilen. Der Wechsel ist kostenfrei, je nach Tarif ist jedoch die Rücksendung Ihrer bisherigen Fahrkarte erforderlich.

Sie haben noch kein Abo oder Ihr bisheriges Abo gekündigt?
Die Verbundabo-Angebote finden Sie auf bahn.de oder im DB Navigator über die Fahrplanauskunft Ihrer Verbindung. Hier können Sie auch direkt das Abo als Handy-Ticket auswählen. Bei Kauf im DB Navigator lädt das Ticket sich nach dem Kauf automatisch im Bereich "Reisen".

Wenn Sie Ihr VRN-Abo von der DB Vertrieb GmbH bezogen haben, können Sie über das Aboportal Ihr VRN-Abo hinzufügen und verwalten. Für den Umtausch können Sie unter Meine Abos > Services > Umtausch Ihr Anliegen schreiben.

Sie können ein VVO-Abo, welches Sie von der DB Vertrieb GmbH beziehen, als Handy-Ticket hinzufügen. Es muss eines der folgenden Angebote sein:

  • Abo-Monatskarte digital
  • Ermäßigte Abo-Monatskarte digital
  • 9-Uhr-Abo-Monatskarte digital
  • JobTicket
  • BildungsTicket VVO
  • Deutschland-Ticket
  • ​​​​​​​Deutschland-Ticket Jobticket

Handy-Tickets sind generell personengebunden und damit nicht übertragbar auf andere Personen.

Sie können ein VVS-Abo, welches Sie von der DB Vertrieb GmbH beziehen, als Handy-Ticket hinzufügen. Es muss eines der folgenden Angebote sein:

  • Jedermann-Abo
  • 9-Uhr-Abo
  • SeniorenTicket
  • 14-Uhr-JuniorTicket
  • Firmenticket
  • 9-Uhr-Firmenticket
  • Deutschland-Ticket
  • Deutschland-Ticket Jobticket
  • VVS D-Ticket JugendBW

Sie können das VVS Abo als Handy-Ticket im DB Navigator nutzen.

Haben Sie Ihr VVS-Abo von der DB Vertrieb GmbH bezogen, können Sie es über das Aboportal hinzufügen und verwalten. Für den Umtausch gehen Sie zu „Meine Abos“ > „Services“ > „Umtausch“ und schildern Ihr Anliegen.


Alternativ können Sie den Umtausch bis zum 1. des nächsten Monats in einigen DB Reisezentren auf digital umstellen lassen.

Das Handy-Ticket eines Abos wird immer für den aktuellen Kalendermonat ausgestellt. Es aktualisiert sich zum Monatswechsel automatisch. Nach der Aktualisierung kann das Ticket auch ohne Internetverbindung aufgerufen werden.

Aktualisiert sich Ihr Handy-Ticket nicht automatisch, überprüfen Sie bitte folgende Schritte:

  • Sind Sie mit einer stabilen Internetverbindung verbunden?
  • Haben Sie für die App die Einstellungen zur Hintergrundaktualisierung aktiviert?
  • Haben Sie die aktuellste Version der App auf Ihrem Gerät?
  • Fügen Sie das Ticket bei Bedarf noch einmal neu hinzu.

Es ist kein Login für das Hinzufügen oder Aktualisieren des Handy-Tickets erforderlich.

Falls Sie das Abo im DB Navigator für sich selbst gekauft haben, wird es direkt nach der Bestellung unter "Reisen" als neues Handy-Ticket hinzugefügt.​

Ansonsten können Sie es folgendermaßen hinzufügen:​

  1. Installieren Sie die App DB Navigator auf Ihrem Smartphone. 
  2. Wechseln Sie zum Bereich "Reisen", tippen Sie oben auf das Plus-Icon (+) und geben Sie Ihre Abonummer und Ihren Nachnamen ein. Ein Login ist nicht erforderlich.
    Wenn Sie die Fehlermeldung "Es konnte keine Übereinstimmung gefunden werden." erhalten, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Abonummer und Ihren Nachnamen exakt wie in Ihrer Aktivierungsmail eingegeben haben.​

Sie finden Ihre Abonummer oder die Mail nicht, aber sind angemeldet? Gehen Sie im DB Navigator auf "Profil" und "Abo verwalten". Wählen Sie das Abo aus und nutzen Sie die Funktion "Ticket im DB Navigator", um es aufzurufen. 

Das Handy-Ticket für Ihr digitales Abo wird Ihnen nach erfolgreicher Aktivierung bereitgestellt. Falls Sie schon eine Aktivierungsmail erhalten haben, können Sie das Handy-Ticket direkt über den Link hinzufügen.

Weitere Hilfestellung finden Sie hier: Wie nutze ich den DB Navigator zur Anzeige meines DB Abos?

Die Aktivierung kann sich verzögern, wenn eine Nachweisprüfung (für ein Schüler- oder Studierendenticket) oder eine Freigabe durch den Arbeitgeber (bei einem Jobticket) erforderlich ist oder eine Überprüfung im Abo-Center erfolgt.

Sie können den Bestellstatus aber bereits im DB Navigator anzeigen, wenn Sie den Link aus Ihrer Bestellbestätigung auf Ihrem Smartphone anklicken. So funktioniert es:

  1. Installieren Sie die App DB Navigator auf Ihrem Smartphone.
  2. Rufen Sie die Bestellbestätigung auf dem Smartphone auf und klicken auf den Link.
  3. Der Bestellstatus wird Ihnen angezeigt, bis Ihr Abo erfolgreich aktiviert wurde und das Handy-Ticket automatisch bereitgestellt wird.

Die Funktion steht ab der DB Navigator Version 25.23.0 zur Verfügung.

Die E-Mail zur Übertragung wird an die E-Mail-Adresse der reisenden Person gesendet. Sie können Ihre E-Mail-Adresse im Aboportal unter "Meine Daten" überprüfen und selbständig ändern. Anschließend starten Sie den Prozess zur Übertragung auf Ihrem Gerät erneut und lassen sich die E-Mail erneut zusenden.

Die Anzahl der Übertragungen von einem Handy-Ticket, die von einem anderen Gerät durchgeführt werden können, ist aus Sicherheitsgründen innerhalb von 30 Tagen begrenzt. 

Wenn Sie das Handy-Ticket in dem Zeitraum schon mehrfach übertragen haben, ist kein weiterer Wechsel möglich. Bitte warten Sie einige Tage, bis weitere Wechsel automatisch freigeschalten werden.

Das Handy-Ticket eines Abos (z. B. Deutschland-Ticket) ist nicht automatisch mit dem DB Navigator verknüpft. Sie können das Ticket jedoch einfach über Ihre Bestellbestätigung oder Aktivierungsmail hinzufügen.
Alternativ können Sie das Ticket in "Meine Reisen" über das "+" selbst hinzufügen.

Falls Sie beim Hinzufügen Probleme haben, prüfen Sie auch ob Sie die aktuelle Version der App nutzen.

Weitere Tipps:

  • Ist die Schreibweise Ihres Nachnamens genau wie bei der Bestellung? Dies können Sie in der Bestellbestätigung oder im Aboportal nachprüfen.
  • Prüfen Sie, dass Sie Vorname und Nachname nicht vertauschen.
  • Achten Sie darauf, keine Leerzeichen am Anfang oder Ende Ihrer Eingaben zu setzen. Das kann beim Kopieren der Daten versehentlich passieren.
  • Chipkarten können nicht als Handy-Ticket hinzugefügt werden.
  • Tipp für den DB Navigator: Fügen Sie das Ticket über Ihre Bestellbestätigung oder Aktivierungs-Mail hinzu. Öffnen Sie die E-Mail auf dem Gerät, auf dem Sie auch die App nutzen, und klicken Sie auf den Link.

Ohne E-Mail und Abonummer haben Sie folgende Möglichkeit: Gehen Sie im DB Navigator auf "Profil und "Abo verwalten". Falls Sie noch nicht eingeloggt sind, melden Sie sich mit dem Kundenkonto an, mit dem Sie das Abo bestellt haben. Jetzt können Sie Ihr vorhandenes Abo auswählen und über die Funktion "Ticket in DB Navigator" direkt laden.

​Haben Sie alle FAQ und Hilfestellungen geprüft? Wenn es weiterhin nicht klappt, können Sie einen Screenshot und Angaben zu Ihrem genutzten Gerät über das Kontaktformular senden.

Das Handy-Ticket eines Abos wird immer für den aktuellen Kalendermonat ausgestellt. Es aktualisiert sich am Monatswechsel automatisch. Nach der Aktualisierung kann das Ticket auch ohne Internetverbindung aufgerufen werden.

Aktualisiert sich Ihr Handy-Ticket nicht automatisch, prüfen Sie folgende Schritte:

  • Sind Sie mit einer stabilen Internetverbindung verbunden?
  • Haben Sie für die App die Einstellungen zur Hintergrundaktualisierung aktiviert?
  • Haben Sie die aktuellste App-Version der App?
  • Fügen Sie das Ticket bei Bedarf noch einmal neu hinzu.

Es ist kein Login für das Hinzufügen oder Aktualisieren des Handy-Tickets erforderlich.

Das Handy-Ticket eines Abos (zum Beispiel Deutschland-Ticket) ist nicht automatisch mit dem DB Navigator verknüpft.

Sie können das Ticket jedoch einfach über Ihre Bestellbestätigung oder Aktivierungsmail hinzufügen: Öffnen Sie die E-Mail zur Aktivierung auf dem Gerät, auf dem Sie das Ticket im DB Navigator nutzen möchten und klicken auf den Link.

Alternativ können Sie das Ticket in "Meine Reisen" über das "+" selbst hinzufügen. Achten Sie auf die genaue Schreibweise Ihrer Abonnummer und Ihres Nachnamens wie bei der Bestellung.

Falls Sie beim Hinzufügen Probleme haben, prüfen Sie, ob Sie die aktuelle Version der App nutzen.

Ab der neuen Version des DB Navigators wird Ihnen bei einem digitalen Abo (auch Deutschland-Ticket) nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Handy-Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Beispielsweise erscheint das Ticket für den Zeitraum Oktober erst am 1. Oktober, auch wenn es in der vorherigen DB Navigator-Version bereits als einzelnes Ticket geladen war.

Sie können die Dokumente, zum Beispiel von Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, über unser Kontaktformular hochladen. Auf diese Weise können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.

Sie können die Dokumente, zum Beispiel einen Betreuungsnachweis, über unser Kontaktformular hochladen. Auf diese Weise können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.

Sie können die Dokumente, zum Beispiel einen Insolvenzbeschluss, über unser Kontaktformular hochladen. Auf diese Weise können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.

Sie können die Dokumente, zum Beispiel eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein, über unser Kontaktformular hochladen. Den Erbschein und eine Bankverbindung benötigen wir, wenn ein Guthaben ausgezahlt werden soll. Mit der Nutzung des Kontaktformulars können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren. 

  • Ihre Daten können Sie jederzeit selbstständig im Aboportal unter dem Menüpunkt "Meine Daten" ändern. Dies gilt sowohl für das Verbundabo als auch für das Deutschland-Ticket.
  • Namensänderungen, zum Beispiel aufgrund von Heirat, können Sie nicht selbst vornehmen. Laden Sie dazu Ihren Nachweis über das Kontaktformular hoch. Das Hochladen eines entsprechenden Dokuments ist erforderlich.
  • Zahlungsdaten: Die Änderung Ihrer Kontodaten im DB Kundenkonto wird aktuell noch nicht automatisch in das Aboportal übernommen. Sie müssen Ihre Bankdaten sowohl im DB Kundenkonto als auch im Aboportal ändern.

Nur der Vertragspartner (bestellende Person) darf die Zustimmung zur Vertragsänderung, z.B. bei einer Preisänderung, durchführen.

Wenn Sie die Funktion im Aboportal nicht sehen können, haben Sie das Abo nicht mit der Berechtigung des Vertragspartners (Besteller oder Zahler) verknüpft, sondern mit der des Ticketnutzenden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie für ein minderjähriges Kind ein Abo bestellt haben und beim Verknüpfen des Abos das Geburtsdatum des Kindes anstatt Ihr eigenes verwendet haben.

Um die Ansicht als Vertragspartner zu erhalten, können Sie das Abo auf der Startseite des Aboportals mit der Kachel “Abo hinzufügen” erneut hinzufügen. Verwenden Sie dabei die Daten (Geburtsdatum und PLZ) der Person, die das Abo bestellt hat.

Eine Jahreskarte im Abo/Monatskarte im Abo kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung ist unabhängig vom ersten Geltungstag. Möchten Sie Ihr Abo zum Beispiel zum 15.05 kündigen, muss die Kündigung bis zum 16.04 vorliegen.

Nach Ablauf der ersten 3 Monate können Sie Ihr Monats-/Jahresabo ohne Zusatzkosten kündigen. Vor Ablauf der ersten drei Monate wird der Differenzbetrag zwischen Monats- und Abokarte für die Monate in Rechnung gestellt, in denen Sie Ihre Zeitkarte genutzt haben.

Die Kündigung können Sie selbständig im Aboportal durchführen, oder bei einem Digitalen Abo auch in den Funktionen unterhalb des Handy-Tickets.

Sollte Ihr Ticket an sich intakt sein, die Chipkarte aber gesperrt oder das Ticket nicht lesbar ist, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Über “Abo hinzufügen” können Sie ein Abo mit Ihrem Kundenkonto im Aboportal verknüpfen und verwalten, sofern es noch nicht automatisch bei der Bestellung verknüpft wurde.

Erhalten Sie beim Hinzufügen eine Fehlermeldung, prüfen Sie bitte folgendes:

  1. Haben Sie den richtigen Tarif bzw. Verbund ausgewählt?
    Ihr Abo kann nur gefunden werden, wenn der richtige Tarif bzw. Verkehrsverbund ausgewählt wurde. Den Verbund bzw. die Verbundabkürzung finden Sie in Ihrer Bestellbestätigung oder als Logo auf Ihrem Ticket.
  2. Stimmen Ihre Angaben mit den beim Abo hinterlegten Daten überein?
    Geben Sie die Abonummer ein, die Sie in Ihrer Aktivierungsmail oder auf Ihrem Ticket finden und achten auf die angezeigten Eingabehinweise.
    Die Postleitzahl und das Geburtsdatum geben Sie genau so ein, wie sie bei Vertragsabschluss erfasst wurden. In der Regel wurden ihre Daten bei der Bestellung aus Ihrem Kundenkonto übernommen. Haben sich Ihre Daten inzwischen geändert, verwenden Sie bitte die ursprünglich hinterlegten Angaben. Wenn Sie beispielsweise umgezogen sind, ist zunächst die bei der Bestellung angegebene Postleitzahl zu verwenden. Nach der Verknüpfung können Sie Ihre Adresse im Aboportal unter „Meine Daten“ aktualisieren.
  3. Wurde Ihr Abo bei einem anderen Verkehrsunternehmen abgeschlossen?
    Über das Aboportal können nur Abos verwaltet werden, die von der DB Vertrieb GmbH betreut werden. Wenn Ihr Abo von einem anderen Verkehrsunternehmen stammt, kann es hier nicht hinzugefügt werden.

Ein weiteres Abo kann einzeln hinzugefügt werden. Soweit es technisch möglich ist, werden Ihnen automatisch alle bei der DB Vertrieb GmbH gekauften Abos angezeigt, bei denen Sie als Kunde mit eingetragen sind. Sollten Sie dennoch ein Abo vermissen, können Sie es wie folgt hinzufügen:

  1. Melden Sie sich im Aboportal an
  2. Gehen Sie auf der Startseite bzw. unter "Meine Abos" auf den Bereich "Abo hinzufügen" und führen Sie den Prozess aus. Sie benötigen für die entsprechende Abonummer, das jeweilige  und die passende Postleitzahl zu dem Abo.

Auf abo.bahn.de melden Sie sich mit dem Benutzernamen und Passwort Ihres Bahn-Accounts an. Hier können Sie auch einen neuen Bahn-Account anlegen.

Wenn bereits ein Abo verknüpft ist, sehen Sie dieses auf der Übersichtsseite des Aboportals.

Ist noch kein Abo verknüpft oder möchten Sie über "Abo hinzufügen" einen weiteren Abovertrag hinzufügen, gehen Sie folgendermaßen vor: 

  • Wählen den Tarif Ihres Abos (ein Verbundgebiet oder DB). Diesen finden Sie auch in Ihrer Aktivierungsmail oder auf dem Handy-Ticket.
  • Füllen Sie die Felder aus.

  • Wenn Ihre Online-Bestellung erfolgreich angenommen wurde, erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Aktivierungsmail mit der Abonummer. 
  • Das Handy-Ticket ist nach Erhalt der Aktivierungsmail sofort in der App abrufbar, indem Sie es mit der Abonummer oder per Link hinzufügen.

Sie haben keine Aktivierungsmail erhalten?

  • Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner nach einer E-Mail von noreply@bahn.de
  • Prüfen Sie das Postfach der E-Mail-Adresse, die Sie im DB Kundenkonto angegeben haben
  • Bei einem Jobticket oder einem ermäßigten Ticket mit Nachweisprüfung erhalten Sie die Aktivierungsmail erst nach der Freigabe. 
  • Kann Ihre Bestellung nicht akzeptiert werden, zum Beispiel aufgrund einer Sperre Ihres Kontos, erhalten Sie eine Ablehnungsmail.

Tipp: Melden Sie sich im Aboportal auf abo.bahn.de mit dem gleichen DB Kundenkonto an, das Sie bei der Bestellung genutzt haben. Nun sehen Sie Ihr Abo, sobald es aktiviert wurde. 

Nach der Kündigung kann nur die Person, die das Abo abgeschlossen hat, also die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner, das Abo reaktivieren – und das nur bis zum letzten Tag des Geltungszeitraums.

Eine Reaktivierung ist beispielsweise nicht möglich:

  • wenn die Voraussetzungen für das Abonnement entfallen sind
  • bei einer Kündigung durch den Arbeitgebenden
  • wenn das Abonnement nicht mehr angeboten wird

In diesen Fällen erscheint im Aboportal die Funktion "Abo reaktivieren" nicht bzw. kann beim Handyticket nicht ausgeführt werden.

Ja, in einigen Fällen kann die Person, die das Abo abgeschlossen hat (Vertragspartner), das Abo wieder reaktivieren – jedoch nur bis zum letzten Tag des Geltungszeitraums.

Die Funktion "Abo reaktivieren" finden Sie im Aboportal und im Handyticket. Wählen Sie im Aboportal das betreffende Abo aus, um die Funktion "Abo reaktivieren" aufzurufen.

Wenn Sie schon eine Kündigung eingereicht haben und das Kündigungsdatum ändern möchten, reaktivieren Sie bitte zunächst das Abo. Anschließend können Sie die Kündigung (im Rahmen der Kündigungsfrist) erneut durchführen.

Nach Erreichen des Kündigungsdatums ist eine Neubestellung erforderlich.

Nein. Auch die Stornierung einer Abo-Bestellung ist nicht möglich.

Sie können das Abo zum nächstmöglichen Kündigungstermin entsprechend der Tarifbedingungen kündigen.

Wählen Sie im Aboportal das betreffende Abo aus, um die Funktion "Kündigung" aufzurufen.

Im Aboportal können Sie nur erfolgte Zahlungen zu Ihrem Abo sehen.​

​Haben Sie einen Abomonat per Überweisung gezahlt, muss diese Zahlung zunächst dem Abo zugeordnet werden. Die Überweisung wird in Ihren Zahlungsdetails im Aboportal angezeigt, nachdem der Abobetrag im System verbucht und zugeordnet wurde. Dies kann einige Tage dauern. ​

​Bitte achten Sie bei Überweisungen immer auf den richtigen Verwendungszweck aus dem Mahnschreiben.​

Wenn Sie keinen Zugriff auf Ihr DB Kundenkonto haben, prüfen Sie bitte die Hilfestellungen zum DB Kundenkonto.​

​Ihr Abo als Handy-Ticket können Sie im DB Navigator ohne Login weiterhin nutzen.​​

​Wenn Sie noch Zugriff auf die beim Abo hinterlegte E-Mail-Adresse haben, können Sie auch das Aboportal weiter nutzen:​

  1. Legen Sie ein neues DB Kundenkonto an.
  2. Gehen Sie auf abo.bahn.de.
  3. Fügen Sie das Abo mit Abonummer, Geburtsdatum und Postleitzahl hinzu. 
  4. Sie erhalten eine E-Mail an die hinterlegte Adresse, um zu bestätigen, dass der Abovertrag aus Ihrem alten DB Kundenkonto entfernt werden soll. 
  5. Danach können Sie den Abovertrag mit Ihrem neuen DB Kundenkonto verwalten.​

Nein. Wenn Sie zunächst Fragen zu Verwaltung, Bestellprozess, Service oder individuellen Anforderungen haben, können Sie über das Kontaktformular eine Anfrage stellen. Der Rahmenvertrag wird erst benötigt, wenn Sie das Angebot für Ihr Unternehmen starten möchten.

Nach der Einrichtung erhalten Mitarbeitende die Informationen zur digitalen Bestellung. Das Ticket wird digital im DB Navigator bereitgestellt. Der vereinbarte Fahrkostenzuschuss wird im Bestellprozess berücksichtigt.

Ja. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Bedarf passt, zum Beispiel mit Blick auf Bestellstrecke, Identifikation, Verwaltung, Zahlungsmodalitäten oder andere Prozesse.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt mindestens 25 Prozent des Ticketpreises. Dadurch wird das Deutschland-Ticket als Jobticket (63 Euro + 5 Prozent Rabatt) für Mitarbeitende besonders attraktiv.

Der Einstieg ist bereits ab einem Ticket möglich. Für eine Einschätzung Ihres Bedarfs können Sie die geplante Abnahmemenge im Kontaktformular angeben.

Das Deutschland-Ticket Jobticket basiert auf dem regulären Deutschland-Ticket. Es gelten die offiziell genehmigten Tarifbestimmungen des Regelangebots. Wer schon ein Deutschland-Ticket hat, profitiert mit dem DT-Jobticket von der unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV und der Verkehrsmittel des ÖPNV in Deutschland.

Das Deutschland-Ticket Jobticket wird nur zum Zweck der Ausgabe an Mitarbeitende eines Arbeitgebenden (z.B. Unternehmen, Behörden, Institutionen) ausgegeben. Dabei ist das Deutschland-Ticket Jobticket im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt.

Für alle Unternehmen, bei denen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Zuschuss von mind. 25 Prozent zum Ticketpreis gewährt, räumen die Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 5 Prozent auf den aktuellen Preis des Deutschland-Tickets ein.

Bitte beachten Sie: Im Deutschlandtarif werden nur Handy-Tickets ausgegeben. Das sind Tickets, die ausschließlich über eine App (z. B. DB Navigator) genutzt werden können.

Deutschland-Ticket Jobtickets sind für Mitarbeitende von Arbeitgebenden gedacht, die einen entsprechenden Deutschland-Ticket Jobticket - Rahmenvertrag mit einem Vertriebsdienstleister des Deutschland-Tickets geschlossen haben. Es ist im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt.

Sie können das Angebot nutzen, wenn Ihr Arbeitgeber einen Deutschland-Ticket Jobticket Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Sollten Sie Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis beenden, entfällt auch die Berechtigung zur Nutzung des vergünstigten Jobtickets.

In diesem Fall kündigen Sie bitte den Abo-Vertrag (monatlich möglich) gemäß der in Ihrem Unternehmen geltenden Kündigungsregelungen für Jobtickets. Ihr Digitales Ticket wird automatisch gesperrt.

Bitte beachten Sie, dass das Deutschland-Ticket Jobticket namentlich auf die Mitarbeitenden (den Inhaber oder die Inhaberin) ausgestellt wird und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Sie können den kompletten öffentlichen Personennahverkehr innerhalb Deutschlands in der 2. Klasse nutzen.

Der Ausgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ist ab 1. Januar 2026 der Preis des Deutschland-Tickets (63 Euro).

Der Abgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ergibt sich aus dem Ausgabepreis, der um den gegenwärtigen und gesetzlich beschlossenen Rabattsatz von 5 Prozent reduziert wird. Das sind ab 1. Januar 59,85 Euro.

Dieser Rabatt wird nur dann gewährt, wenn der Arbeitgebende einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis an die Mitarbeitenden gewährt.

Das Deutschland-Ticket Jobticket kostet für Mitarbeitende unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ab 1. Januar 2026 maximal 44,10 Euro.

Ihr neuer zu zahlender monatlicher Preis richtet sich nach den Vereinbarungen zum Zuschuss mit dem Arbeitgeber und beträgt monatlich maximal 59,85 Euro (abzüglich des individuellen Zuschusses). 

Bitte beachten Sie: Falls Ihr Arbeitgeber den monatlichen Abopreis für das Jobticket vollständig übernimmt, ist keine Zustimmung erforderlich. Das Abo wird fortgeführt, sofern das Unternehmen den Rahmenvertrag beibehält.

Ansonsten lesen Sie hier, was Sie tun können, um das Angebot 2026 weiter zu nutzen.

Wenn Ihr Arbeitgeber einen Rahmenvertrag für das Deutschland-Ticket Jobticket mit uns abgeschlossen hat, können Sie Ihr Jobticket online buchen. Klicken Sie auf den roten Button und melden Sie sich mit dem Firmencode an, den Sie vom Personalbereich Ihres Unternehmens erhalten haben.

Sie benötigen ein DB Kundenkonto für die Bestellung. Sie können ein neues Konto erstellen oder ein bereits vorhandenes Konto nutzen.

Bietet Ihr Arbeitgeber das Deutschland-Ticket Jobticket eines Verkehrsverbundes oder Landestarifs an, finden Sie das passende Jobticket-Produkt auf der Verbundseite.

Sie sind verantwortlich für ein Unternehmen und möchten direkt einen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket Jobticket abschließen?

Dann nutzen Sie einfach unser Online-Formular:

Sie sind verantwortlich für ein Unternehmen und planen einen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket Jobticket im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) abzuschließen?

Dann nutzen Sie einfach unser Online-Formular für eine unverbindliche Anfrage:

Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt gemäß den individuellen Konditionen des Deutschland-Ticket Jobticket – Rahmenvertrags.
Mit der Bestellung des Deutschland-Ticket Jobticket wird der DB Vertrieb GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt monatlich zu jedem Monatsersten.

Deutschland-Ticket: Ja. Ein Umtausch von Ihrem Verbundabo zu einem Deutschland-Ticket ist über unser Aboportal möglich:

Jobticket: Nein, ein Umtausch ist leider nicht möglich. Bitte kündigen Sie Ihr bisheriges Abo und beantragen Sie separat ein neues Jobticket. Die Kündigung können Sie einfach und bequem über unser Aboportal erledigen. Die Zugangsdaten für Ihr Deutschland-Ticket Jobticket erhalten Sie von Ihrem Arbeitgebenden.

Ein automatischer Umtausch in ein ermäßigtes Jobticket ist leider nicht möglich. Dies hat vertragsrechtliche Gründe. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgebenden über einen möglichen Zuschuss für das Deutschland-Ticket Jobticket. Sofern Sie dieses über Ihren Arbeitgebenden neu bestellen können, müssen Sie Ihr bisheriges Abonnement gemäß der Kündigungsbedingungen kündigen.

Sie können das Deutschland-Ticket Jobticket bis zum 10. des laufenden Monats zum Monatsende kündigen. Nutzen Sie gerne den Self-Service im Abo-Portal. 

Ja. Sie können das Ticket auf ein anderes Handy übertragen.

So geht's:

  • Löschen Sie das Ticket auf Ihrem alten Smartphone über die Funktion "Ticket entfernen".
  • Fügen Sie das Ticket mit Abonummer und Nachname im DB Navigator unter "Reisen" auf Ihrem neuen Smartphone hinzu.

Falls Sie das alte Smartphone nicht mehr haben:

  • Fügen Sie das Ticket auf dem neuen Smartphone im DB Navigator unter "Reisen" hinzu.
  • Bestätigen Sie die Meldung, dass das Ticket bereits auf einem anderen Gerät verknüpft ist, und klicken Sie auf "Ticket übertragen".
  • Bestätigen Sie den Link in der E-Mail, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurde.
  • Laden Sie das Ticket auf dem neuen Smartphone.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen ist die Übertragung Ihres Handytickets auf andere Geräte innerhalb eines Monats nur begrenzt möglich.

Das Jobticket ist eine vergünstigte Streckenzeitkarte im Abo, die Sie erwerben können, wenn Ihre Arbeitgeber:in einen entsprechenden Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

Sie sind Arbeitgeber:in und haben Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrages für das DB Jobticket? Senden Sie bitte eine E-Mail an: abo.vermarktung@deutschebahn.com

Sie sind Arbeitnehmer:in und haben Interesse an einem Jobticket? Dann wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail an:

030 72022569

Sie können das Jobticket nutzen, wenn Ihr Arbeitgebender einen Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Sollten Sie Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis beenden, entfällt auch die Berechtigung zur Nutzung des vergünstigten Jobtickets.

Der Basispreis der DB Job-Tickets ist der zum Geltungsbeginn der Fahrkarte gültige Preis einer persönlichen Jahreskarte im Abonnement (Einmalzahlung) oder Monatskarte im Abonnement (monatliche Zahlung) für die jeweils gewünschte Relation, Produkt- und Wagenklasse. Wird der Preis für die BahnCard 100 (Einmalzahlung/monatlicher Abo-Preis) erreicht, wird dieser zum Basispreis.  

Jobtickets im Fernverkehr erhalten einen Rabatt von 5%.

Je nach Rahmenvertrag und Vorgabe Ihrer Arbeitgeber:in wird einmal pro Jahr zusätzlich ein Serviceentgelt von maximal 19,90 Euro erhoben.

Bestellen Sie das Jobticket spätestens 6 Werktage vor Ihrem gewünschten Starttermin. Das Abo beginnt immer monatlich zum 1.

Abhängig vom Rahmenvertrag Ihres Arbeitgebenden bestellen Sie das DB Jobticket entweder online oder per Bestellschein:

  • Online-Bestellung: Nutzen Sie den Firmen-Identifikations-Schlüssel (FIS), den Sie von Ihrer internen Ansprechperson (z.B. Personalabteilung) erhalten. Den Link zum Buchungs-Portal finden Sie oben über "Abo auswählen".
  • Bestellschein: Füllen Sie den Bestellschein aus. Ihr Arbeitgebender bestätigt Ihre Berechtigung. Scannen und senden Sie den ausgefüllten Bestellschein per E-Mail an abo-firmenkunden@bahn.de.

Laden Sie die App DB Navigator herunter. Nach Freigabe durch Ihren Arbeitgeber erhalten Sie eine Aktivierungsmail, um das Handyticket zu laden.

Die Bezahlung ist immer zum Vertragsbeginn fällig.

Entscheiden Sie sich für die günstigere, jährliche Zahlweise wird der Gesamtbetrag zum ersten Tag der Gültigkeit fällig. Bei der monatlichen Zahlweise wird zu jedem Monatsersten die anteilige Aborate abgebucht (12 Abbuchungen im Jahr).

Das mit Ihrem Arbeitgebenden vereinbarte Serviceentgelt wird ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Abo-Jahres abgebucht.

Mit der Bestellung erteilen Sie dem Abo-Center ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem die monatliche oder jährliche Aborate sowie das ggf. fällige Serviceentgelt abgebucht werden.

Nein. Sie können Ihre Monats- oder Jahreskarte im Abo nicht direkt in ein Jobticket umtauschen.

So gehen Sie vor:

  • Kündigen Sie Ihre bisherige Karte mit einer Frist von einem Monat.
  • Bestellen Sie Ihr Jobticket rechtzeitig neu.
  • Berücksichtigen Sie die Restlaufzeit Ihres Abos, da ein früher Wechsel Nachteile verursachen kann.
  • Kündigen Sie Ihr Abo möglichst erst nach den ersten drei Monaten, um eine Nachberechnung zu vermeiden. Ihr Abo-Center informiert Sie zu den genauen Beträgen.
  • Für die Neubestellung eines Jobtickets verwenden Sie bitte den Firmencode, den Sie beim Ansprechpartner Ihrer Firma erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Abo-Center.
 

 

Sie können sowohl im DB- als auch im Deutschlandtarif Ihr Abo zu jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

  • Nutzen Sie das Aboportal unter abo.bahn.de oder den Button "Abo kündigen" unter Ihrem Handy-Ticket.
  • Alternativ füllen Sie das Kündigungsformular aus.

Hinweise zur Kündigung:

  • Wenn Ihr Abo mindestens 3 Monate läuft, entstehen keine Zusatzkosten.
  • Läuft das Abo weniger als 3 Monate, zahlen Sie den Differenzbetrag zwischen Monatskarte ohne Abo und dem ermäßigten Jobticketpreis.
  • Ein Mehrbetrag wird erstattet.
  • Für Deutschland-Ticket Jobtickets gelten die Tarifbedingungen des Deutschland-Tickets.

Ja.

Wenn sich Ihre privaten Daten wie Anschrift oder Bankverbindung ändern, melden Sie dies bitte schnellstmöglich über die Funktion "Meine Daten" im Aboportal.

Wenn Sie Ihr Jobticket-Abo ändern möchten (zum Beispiel Start- oder Zielbahnhof oder andere Züge), nutzen Sie die Funktion "Umtausch" im Aboportal. Informieren Sie uns spätestens einen Monat vor dem gewünschten Änderungstermin. Wir stellen Ihnen Ihr neues Jobticket in der App DB Navigator bereit.

Ja. Sie können das Ticket auf ein anderes Handy übertragen.

So geht's:

  • Löschen Sie das Ticket auf Ihrem alten Smartphone über die Funktion "Ticket entfernen".
  • Fügen Sie das Ticket mit Abonummer und Nachname im DB Navigator unter "Reisen" auf Ihrem neuen Smartphone hinzu.

Falls Sie das alte Smartphone nicht mehr haben:

  • Fügen Sie das Ticket auf dem neuen Smartphone im DB Navigator unter "Reisen" hinzu.
  • Bestätigen Sie die Meldung, dass das Ticket bereits auf einem anderen Gerät verknüpft ist, und klicken Sie auf "Ticket übertragen".
  • Bestätigen Sie den Link in der E-Mail, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurde.
  • Laden Sie das Ticket auf dem neuen Smartphone.

Bitte beachten Sie: Aus Sicherheitsgründen ist die Übertragung Ihres Handytickets auf andere Geräte innerhalb eines Monats nur begrenzt möglich.

Das Mehrfahrten-Ticket ist eine Fernverkehrs-Fahrkarte der Deutschen Bahn für 10 oder 20 einfache Fahrten auf einer festgelegten Strecke. Das Angebot richtet sich vor allem an Pendler. Das Ticket ist ausschließlich online unter mehrfahrten-ticket-bahn.de buchbar. Die 10 bzw. 20 Fahrten sind nach Bedarf für Hin- oder Rückfahrt innerhalb eines Monats einsetzbar.

Das Mehrfahrten-Ticket kann für innerdeutsche Fahrten bis 250 km erworben werden, wenn zumindest eine Teilstrecke in der Produktklasse ICE, IC/EC angeboten wird. 

Der Preis hängt ab von der gewählten Relation und liegt für das 10-Fahrten-Ticket bis zu 60 %, für 20-Fahrten-Ticket bis zu 33 % unterhalb des Preises einer Monatskarte ohne Abo für diese Strecke.

Das ist individuell einsetzbar: Es handelt sich bei dem 10-Fahrten-Ticket um 10 Einzelfahrten auf einer ausgewählten Strecke, diese können flexibel für Hin- oder Rückfahrten eingesetzt werden). Bei dem 20-Fahrten-Ticket sind es entsprechend 20 Einzelfahrten.

Nein, das Ticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle müssen Sie diesen bitte vorzeigen.

Ja, wenn Sie den von Ihnen gebuchten Zug nutzen, können Sie den Komfort Check-in nutzen. Sie können an dem jeweiligen Reisetag flexibel auch einen anderen als den gebuchten Zug nutzen, dann allerdings ohne Komfort Check-in.

Schreiben Sie uns bitte von Ihrer im DB Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse eine Nachricht: fahrkartenservice@bahn.de 

Oder rufen Sie uns an: +49 (0)30 2970

Sie können das Mehrfahrten-Ticket bis zu 30 Tage vor dem 1. Geltungstag kaufen.

Nach Kauf des Mehrfahrten-Bündels müssen Sie zur Nutzung der einzelnen Fahrten jede Fahrt „buchen“, indem Sie sich unter www.mehrfahrten-ticket-bahn.de einloggen und die gewünschte Verbindung auswählen. Es besteht jedoch keine Zugbindung, d. h. am gewählten Reisetag können Sie alle auf der ausgewählten Strecke verkehrenden Züge des Nah- und Fernverkehrs nutzen. Für jede Fahrt erhalten Sie ein separates Online-Ticket per E-Mail. Dieses können Sie ausdrucken oder in die App laden.

Nein, nach Buchung Ihrer Fahrt können Sie einen beliebigen Zug auf der ausgewählten Strecke am ausgewählten Tag (bis 3 Uhr am Folgetag) nutzen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Online-Ticket im Navigator hinzuzufügen:

  • Entweder per Klick auf den Link in der Buchungsbestätigung, die Sie pro gebuchte Fahrt per E-Mail erhalten.
  • Alternativ über Eingabe der Auftragsnummer unter „Meine Tickets“ im Navigator. Die Auftragsnummer erhalten Sie auch zusammen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.

Ja, Sie können die Online-Tickets für Ihre bereits gebuchten Fahrten jederzeit über Ihren Zugang auf www.mehrfahrten-ticket-bahn.de abrufen.

Schreiben Sie uns bitte von Ihrer im DB Kundenkonto hinterlegten E-Mail-Adresse: fahrkartenservice@bahn.de 

Oder rufen Sie uns an: 030 2970

Nein, ein Wechsel von der 2. Klasse in die 1. Klasse ist nicht möglich.

Im Fall von Verspätung oder Ausfall des Zuges gelten die regulären Fahrgastrechte. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 %, ab 120 Minuten von 50 % des gezahlten Fahrpreises anteilig für die einfache Fahrt Ihres Fahrkarten-Bündels (1/20).

Hinweis: Bitte reichen Sie im Fahrgastrechte-Fall Ihr gebuchtes Online-Ticket mit ein.

Die 10 bzw. 20 Fahrten können innerhalb eines Monats ab ersten Geltungstag eingelöst werden. Nach Ablauf eines Monats verfallen die nicht genutzten Fahrten.

Bei Kauf legen Sie den Geltungsbeginn des Mehrfahrten-Tickets fest. Dieser muss innerhalb der nächsten 30 Tage ab Kauf liegen.

Mit dem Mehrfahrten-Ticket haben Sie keine Zugbindung. Ihr Ticket berechtigt Sie zur Nutzung aller Züge des Nah- und Fernverkehrs auf der gebuchten Strecke und am ausgewählten Tag.

Nein, das Ticket ist nur auf der zuvor gewählten Strecke mit dem angegebenen Streckenverlauf ("Via") gültig.

Ja, ein Umtausch bzw. eine Erstattung des 10-Fahrten-Tickets bzw. 20-Fahrten-Tickets ist bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei möglich. Danach sind Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

Ja, eine gebuchte Einzelfahrt kann vor dem Reisetag kostenfrei storniert werden. Am Reisetag ist kein Storno mehr möglich.

Bei Stornierung einer Fahrt wird der Betrag für diese Fahrt in Ihr Fahrten-Kontingent zurückgebucht. Aus technischen Gründen zeigt die Bestätigungsmail einen fiktiven Erstattungsbetrag von 1,10 Euro (10-Fahrten-Ticket) bzw. 1,20 Euro (20-Fahrten-Ticket) an. Es erfolgt aber keine tatsächliche Gutschrift dieser Beträge.

Nein. Eine Reservierung kann jedoch separat über die Website bzw. in der App dazu gebucht werden. Erstattungen von Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich. 

Ja, das Mehrfahrten-Ticket ist sowohl für die 2. Klasse als auch für die 1. Klasse erhältlich.

Ja, mit einem Mehrfahrten-Ticket der 1. Klasse haben Sie Zutritt zur DB Lounge.

Ja, die BahnBonus Punkte werden Ihnen nach Kauf gutgeschrieben. Hierfür müssen Sie beim Kauf Ihre BahnBonus Nummer angeben.

Nein, Sie erhalten mit der BahnCard keinen Rabatt auf das Mehrfahrten-Ticket.

  • Kinder von 0-5 Jahren reisen bei der DB immer kostenfrei und müssen nicht bei der Buchung angegeben werden.
  • Kinder ab 6 Jahren können nicht kostenfrei mitreisen und erhalten keinen Rabatt.

Ihre Abonummer können Sie folgendermaßen finden:

  • in der Aktivierungs-E-Mail als "Abonummer"
  • auf Ihrem Handyticket unterhalb des QR-Codes in der Zeile "Auftrags-Nr." oder oder "Auftrags-/Abonummer"
  • bei einer Chipkarte oder Papierticket im Begleitbrief
  • auf Ihrem Kontoauszug im Verwendungszweck der Lastschrift
  • im Aboportal: Melden Sie sich auf bahn.de/aboportal mit dem bahn.de Kundenkonto an, mit dem Sie bei der Bestellung des Abos angemeldet waren.

Ihre persönlichen Jahres- und Monatskarten im Abo sind in allen Fern- und Nahverkehrszügen gültig.

Das gilt für

  • Persönliche Monatskarte im Abo
  • Persönliche Jahreskarte im Abo
  • Persönliche Monatskarte
  • Persönliche Wochenkarte

Für den Fernverkehr (ICE, IC/EC) und Nahverkehrsverbindungen des Deutschlandtarifs sind ausschließlich personalisierte Zeitkarten erhältlich.

Die Wochen- und Monatskarte hat einen flexiblen Geltungsbeginn, das heißt, die Wochen- bzw. Monatskarte gilt ab dem von Ihnen gewählten 1. Geltungstag. 

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft Ihre passende Verbindung aus. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ aus.

Die Mehrfahrten-Tickets des Fernverkehrs sind über mehrfahrten-ticket-bahn.de erhältlich.

Mit Ihrer Wochenkarte können Sie keine weiteren Personen kostenfrei mitnehmen.

Für Monatskarten gilt:
An Samstagen können Sie kostenfrei eine weitere Person mitnehmen. Zusätzlich können Sie – im Fernverkehr an Samstagen, im Deutschlandtarif täglich – kostenfrei bis zu 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren mitnehmen.

Ja, die BahnBonus Punkte werden Ihnen nach Kauf gutgeschrieben. Hierfür müssen Sie beim Kauf Ihre BahnBonus Nummer angeben.

Nein, das Deutschland-Ticket ist bei Wochen- und Monatskarten nicht inklusive.

Suchen Sie sich über die Reiseauskunft Ihre passende Verbindung aus. Anschließend werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ aus.

Die Mehrfahrten-Tickets des Fernverkehrs sind über mehrfahrten-ticket-bahn.de erhältlich.

Der Unterschied liegt in der Bezahlung und dem damit verbundenen Preis des Produktes. Bei Monatskarten im Abo können Sie 12 Monate fahren und zahlen 10 Monate. Dabei erfolgt die Zahlung monatlich. Bei Jahreskarten im Abo können Sie 12 Monate fahren und zahlen nur 9,5 Monate. Dabei erfolgt die Zahlung jährlich.

Umtausch und Rückgabe sind vor dem 1. Geltungstag des neuen Geltungsjahres kostenfrei, danach gegen ein Entgelt von 19 Euro im Fernverkehr und 17,50 Euro im Nahverkehr gemäß Deutschlandtarif möglich. Vorlauffristen sind zu beachten (siehe Beförderungsbedingungen).

Der Umtausch in ein digitales Abo ist kostenfrei.

Nutzen Sie die Funktion "Umtausch" im Aboportal für Ihre Anfrage.

Für den Fernverkehr (ICE, IC/EC) sind ausschließlich personalisierte Zeitkarten erhältlich. Für Nahverkehrsverbindungen haben Sie die Wahl zwischen einer personalisierten und übertragbaren Zeitkarte.

Die Fahrkarte hat einen flexiblen Geltungsbeginn, d.h. Ihr Abo gilt ab dem von Ihnen gewählten 1. Geltungstag.

Eine Bestellung des Persönlichen Monats-/Jahreskarte im Abo IC/EC, Nahverkehr können Sie hier durchführen:

Die Kontaktdaten des Abo-Centers für Fernverkehrsbuchungen finden Sie unter bahn.de/abokontakt unterhalb des Buchbstaben „D".

An Samstagen können Sie kostenfrei eine weitere Person mitnehmen. Zusätzlich können Sie – im Fernverkehr an Samstagen, im Deutschlandtarif täglich – kostenfrei bis zu 3 Kinder im Alter von 6-14 Jahren mitnehmen.

Ja, die BahnBonus Punkte werden Ihnen nach Kauf gutgeschrieben. Hierfür müssen Sie beim Kauf Ihre BahnBonus Nummer angeben.

Ja, Zeitkarten der DB und des Deutschlandtarifs werden auch als Jobtickets angeboten. 

Nein, IC/EC-Aufpreise werden nicht mehr angeboten.

Als Alternative empfehlen wir Ihnen den Kauf einer digitalen Zeitkarte für den Fernverkehr.
Falls Sie den Fernverkehr nicht täglich nutzen, können Sie ein 10- oder 20-Fahrten-Ticket kaufen.

Auf vielen Relationen ist die Zeitkarte für den ICE nicht teurer als die Zeitkarte für den IC/EC. In solchen Fällen wird Ihnen automatisch die ICE-Zeitkarte zum Kauf angeboten. Mit einer ICE-Zeitkarte dürfen Sie Züge aller Produktklassen (ICE, IC/EC, IRE/IR, RE/RB und S-Bahn) nutzen.

Falls in der Online-Bestellung des ICE-Abos für Ihre Strecke jedoch keine ICE-Verbindung gefunden werden kann, können wir das Abo leider nicht anbieten. Die Bestellung des Persönlichen Monats-/Jahreskarte im Abo für IC/EC und Nahverkehr können Sie für Ihre IC/EC-Strecke hier durchführen.

  • Eine Schülerzeitkarte im Fernverkehr hat einen flexiblen Geltungsbeginn, d.h. sie gilt ab dem von Ihnen gewählten 1. Geltungstag.
  • Eine Schülerwochenkarte für Nahverkehrsverbindungen des Deutschlandtarifs wird für eine Kalenderwoche ausgegeben.
  • Eine Schülermonatskarte für Nahverkehrsverbindungen des Deutschlandtarifs wird für einen Kalendermonat ausgegeben.

Für Schülerzeitkarten im Fernverkehr (z. B. für ICE- und IC/EC-Züge) suchen Sie sich über die Verbindungssuche die für Sie passende Verbindung aus. Anschließend wird Ihnen die Auswahl unserer Angebote angezeigt. Wählen Sie oben rechts den Button „Zeitkarten“ aus. Somit gelangen Sie in die Übersicht der auswählbaren Zeitkarten.

Die Schülermonatskarte gilt für Schülerinnen, Schüler und Studiernde, sofern diese eine Berechtigungskarte vorlegen können.Sie können die Monatskarte im DB Reisezentrum und online bestellen. Sie müssen aber die ausgefüllte Berechtigungskarte mit vorlegen. 

  • Ein IC/EC-Aufpreis gilt nur zusammen mit einer entsprechenden Verbundzeitkarte, auf der von Ihnen ausgewählten Strecke in den IC/EC-Zügen des Fernverkehrs. 
  • Hinweis: Im Bereich folgender Verkehrsverbünde können die IC/EC-Aufpreise auch zu einem Deutschland-Ticket genutzt werden: VRN, VGN, NVV, VRB und VRR
  • Der 1. Klasse-Aufpreis gilt nur in Verbindung mit der entsprechenden Verbund-Zeitkarte in der 1. Klasse 

Im Bereich folgender Verkehrsverbünde können die IC/EC-Aufpreise zu einem Deutschland-Ticket genutzt werden: VRN, VGN, NVV, VRB und VRR.

Das Ticket ist nur auf ausgewählten Strecken in bestimmten Verbünden verfügbar. 

Seit 11. Dezember 2022 haben wir unsere bisher differenzierten IC/EC-Aufpreise pro Strecke auf einheitliche IC/EC-Aufpreise pro Verbund umgestellt. Der Preis pro Verbund hängt zukünftig nur noch von dem gewählten Angebot und der gewählten Wagenklasse ab.

Das Angebot wurde zum 31. Dezember 2025 eingestellt.

Wir empfehlen alternativ die 10- und 20-Fahrtentickets.

Nein, Sie haben keine Zugbindung. Sie können im gewählten Geltungszeitraum auf Ihrer ausgewählten Strecke alle IC/EC-Züge des Fernverkehrs nutzen.

Nein, ein Übergang in die 1. Klasse durch Aufzahlung ist nicht möglich.

  • Wenn Ihr gebuchter IC/EC-Zug ausfällt oder verspätet ist, gelten die regulären Fahrgastrechte für Zeitkarten.
  • Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie eine pauschale Entschädigung für den IC/EC-Aufpreis.
  • Reichen Sie im Fahrgastrechte-Fall Ihr gebuchtes Online-Ticket ein.

Ja, mit einem IC/EC-Aufpreis der 1. Klasse haben Sie Zutritt zur DB Lounge. 

Nein, Sie erhalten mit der BahnCard keinen Rabatt auf die IC/EC-Aufpreise. 

  • Kinder von 0-5 Jahren reisen bei der DB immer kostenfrei und müssen nicht bei der Buchung angegeben werden. 

  • Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte. 

Die tarifliche Gleichstellung gilt für Fahrkarten im Deutschlandtarif für den Nahverkehr. Sie sorgt dafür, dass Preise für Fahrten von und zu bestimmten Städten vereinheitlicht werden. Dies bedeutet, dass mehrere Bahnhöfe innerhalb einer Stadt zum gleichen Fahrpreis erreichbar sind. Ein Beispiel hierfür ist Berlin, wo alle Bahnhöfe auf und innerhalb der Berliner Ringbahn unter der Sammelbezeichnung "BERLIN" zum gleichen Tarifpunkt gehören. Dadurch kann der Fahrpreis für Reiseziele wie Berlin Zoologischer Garten oder Berlin Alexanderplatz, abhängig von der Gesamtreiseweite der Verbindung, identisch sein.

Bitte beachten Sie: Die tarifliche Gleichstellung gilt nur für Fahrkarten des Nahverkehrs und nicht für Fahrkarten des Fernverkehrs (u. a. Super Sparpreise, Sparpreise, Flexpreise und Zeitkarten).

Weitere Informationen zur An- und Weiterreise bei Fahrkarten des Fernverkehrs im City-Ticket-Gebiet finden Sie hier:

Aus Umfragen wissen wir, dass viele Zeitkarten-Kund:innen – und andere Reisende im Fernverkehr – ein Verbund-Ticket bzw. ein Deutschland-Ticket haben und für die Mobilität vor Ort kein separates Ticket benötigen.

Zudem gab es für die Nutzung des Nahverkehrs für die Anreise zum oder Weiterreise vom Fernverkehr bisher keine einheitliche Regelung: So gab es mit der tariflichen Gleichstellung einerseits und dem in manchen Fernverkehrsangeboten enthaltenen City-Ticket andererseits zwei parallele Regelungen, deren Geltungsbereiche sich teilweise überschnitten haben.

Deshalb wird die Nutzung des Nahverkehrs für Fernverkehrs-Kund:innen ab dem 10. Dezember 2023 neu geregelt: So wurde die Ausgabe des City-Tickets bei Einzelfahrten überarbeitet. Durch die neue Regelung zum City-Ticket wird gleichzeitig die tarifliche Gleichstellung abgelöst.

Die tarifliche Gleichstellung wird auch bei den Zeitkarten-Angeboten ab dem 10. Dezember 2023 nicht mehr angewendet. 

Der Entfall der tariflichen Gleichstellung kann zu Preisänderungen führen. So wird der Preis für die Strecke zwischen dem angegebenen Startbahnhof und dem ersten überfahrenen Tarifpunkt sowie für die Strecke zwischen dem letzten überfahrenen Tarifpunkt und dem angegeben Zielbahnhof auf den regulären Preis aufgeschlagen. Die neuen Preise sind ab dem 10. Dezember 2023 über bahn.de oder den DB Navigator abrufbar.

Die tarifliche Gleichstellung gilt nur für Fahrkarten im Deutschlandtarif des Nahverkehrs und nicht für Fernverkehrstickets wie Super Sparpreise, Sparpreise, Flexpreise und Zeitkarten. Um herauszufinden, ob die Regelung auf Ihr Ticket zutrifft, schauen Sie auf die Bahnhofsbezeichnungen Ihrer Fahrkarte.

Wenn statt der genauen Bezeichnung eines Bahnhofs (z. B. „Frankfurt(Main)Hbf“) eine Sammelbezeichnung (z. B. „Frankfurt(Main)“) auf Ihrer Fahrkarte steht, profitieren Sie von der tariflichen Gleichstellung. Mit Ihrem Zeitkarten-Abonnement zum Deutschlandtarif des Nahverkehrs können Sie zwischen allen Bahnhöfen reisen, die tariflich den festgelegten Bahnhöfen gleichgestellt sind.

Sind Sie unsicher, ob die auf Ihrer Fahrkarte angegebene Bahnhofsbezeichnung eine Sammelbezeichnung ist? Hier finden Sie eine Liste aller Abgangs- und Zielbahnhöfe mit tariflicher Gleichstellung und den entsprechenden Sammelbezeichnungen als PDF-Dokument.

Eine Ersatzfahrkarte können Sie im Aboportal selbst beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit der Ausstellung einer Ersatzfahrkarte die tarifliche Gleichstellung nicht mehr angewendet wird. Auf der neuen Fahrkarte werden die bei der ursprünglichen Buchung angegebenen Bahnhöfe eingetragen. Es sind dann ausschließlich Fahrten zwischen diesen Bahnhöfen inbegriffen.

Sind Sie innerhalb eines Verkehrsverbundes unterwegs, erhalten Sie immer ein Verbund-Abo. So können Sie flexibel Busse, Nahverkehrszüge, S-Bahnen und Straßenbahnen nutzen.

Fahren Sie außerhalb eines Verkehrsverbundes oder über die Verbundgrenzen hinaus, bekommen Sie das DB Abo. Für die Stadtverkehre im Start- und Zielort können Sie zusätzlich Verbund-Abos erwerben.

Beim Deutschland-Ticket kommt es darauf an, wo auf bahn.de bzw. im DB Navigator Sie Ihr Abo gekauft haben. In Ihrer Bestell- bzw. Aktivierungsmail finden SIe den Verbundnamen. Im Aboportal oder auf Ihrem Handy-Ticket sehen Sie auch das Logo des Verbundes.