Wie kündige ich das Jobticket?
Sie können sowohl im DB als auch im DTV-Tarif Ihr Abo zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Hier reicht eine E-Mail an abo-firmenkunden@bahn.de aus oder Sie nutzen unser Self-Service-Portal, das Aboportal. So bleiben Sie immer flexibel.
Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten wird Ihr Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert.
Kündigen Sie zum Ende eines Vertragsjahres, haben Sie keinerlei weitere Verpflichtungen.
Kündigen Sie innerhalb der ersten 3 Monate, wird der ermäßigte Jobticketpreis dem Preis einer regulären Monatskarte entgegen gerechnet. Die Differenz wird Ihnen – je nach Zahlweise – nachberechnet oder erstattet.
Kündigen Sie nach Ablauf der ersten 3 Monate, entfällt die Nachbelastung.
In beiden Fällen benötigen wir Ihre Fahrkarte im Original zurück, sofern Sie Inhaber einer Papierfahrkarte sind. Diese senden Sie bitte bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an Ihr Abo-Center (Empfehlung: per Einwurf-Einschreiben) oder Sie geben die Fahrkarte einfach in einem unserer DB Reisezentren gegen eine Empfangsbestätigung ab.