Häufige Fragen zu "Abocenter"
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die möglichen Gründe sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen des Abo-Produkts festgelegt. Ihre Begründung, den Kündigungszeitpunkt und den erforderlichen Nachweis können Sie nach dem Login über das Kontaktformular einreichen.
Ja, als Inhabende eines ICE- oder IC/EC-Abos können Sie bei bestimmten baustellenbedingten Einschränkungen eine Sperrung mit Teilerstattung beantragen, wenn die Baustelle in der Störungskarte mit einem "Hinweis für Abo-Kund:innen" gekennzeichnet ist. Kulanzregelungen werden immer individuell für die jeweilige Baumaßnahme festgelegt.
Für die Unterbrechung gelten folgende Voraussetzungen:
- mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage
- Einreichung des Sperrwunsches mindestens 2 Tage vor Beginn
- genauer Zeitraum während der Baumaßnahme, in dem das Abo gesperrt werden soll
Bei bestimmten Baustellen ist alternativ eine anteilige prozentuale Erstattung ohne Unterbrechung möglich, sofern dies zusätzlich als Kulanzregelung festgelegt wurde.
Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Kontaktformular und tragen Sie die Angaben zur Baustelle und zum gewünschten Zeitraum im Freitextfeld ein.
Eine Rücklastschriftgebühr wird von Ihrer Bank erhoben. Das passiert, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich eingezogen werden konnte. Der zu zahlende Betrag wurde dann zurückgebucht.
Bei Fragen zu der entstandenen Rücklastschriftgebühr wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Für eine Mahngebühr konnte die Mahnung nicht mehr E-Mail versendet werden. Daher war ein Postversand nötig.
Prüfen Sie, ob Ihre E-Mail im DB Kundenkonto unter "Persönliche Daten" aktuell ist, um künftig zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Nein, ein Zahlungsaufschub für Ihr Abonnement ist nicht möglich.
Nein, eine Zahlpause für Ihr Abonnement ist nicht möglich.
Um Dokumente oder Informationen zu einem Abovertrag zu übermitteln, nutzen Sie bitte, wenn möglich, das Kontaktformular.
Können Sie sich nicht einloggen, zum Beispiel als Rechtsvertreterin oder -vertreter oder als Behörde, können Sie die Kontaktdaten zum jeweiligen Aboprodukt hier finden:
Nein, da es sich um einen automatisierten Vorgang handelt. In den Beförderungsbedingungen ist je nach ausgewähltem Abonnement festgelegt, wann der Einzug von Ihrem Konto für die monatlichen Beiträge erfolgt.
Bei einem Deutschland-Ticket, das Sie direkt bei der Deutschen Bahn gekauft haben, erfolgt der Einzug immer zum Ersten eines Monats.
Sie können die Dokumente, zum Beispiel von Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, über unser Kontaktformular hochladen. Auf diese Weise können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.
Sie können die Dokumente, zum Beispiel einen Betreuungsnachweis, über unser Kontaktformular hochladen. Auf diese Weise können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.
Sie können die Dokumente, zum Beispiel einen Insolvenzbeschluss, über unser Kontaktformular hochladen. Auf diese Weise können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.
Sie können die Dokumente, zum Beispiel eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein, über unser Kontaktformular hochladen. Den Erbschein und eine Bankverbindung benötigen wir, wenn ein Guthaben ausgezahlt werden soll. Mit der Nutzung des Kontaktformulars können wir das betroffene Abonnement eindeutig identifizieren.
Ihre Abonummer können Sie folgendermaßen finden:
- in der Aktivierungs-E-Mail als "Abonummer"
- auf Ihrem Handyticket unterhalb des QR-Codes in der Zeile "Auftrags-Nr." oder oder "Auftrags-/Abonummer"
- bei einer Chipkarte oder Papierticket im Begleitbrief
- auf Ihrem Kontoauszug im Verwendungszweck der Lastschrift
- im Aboportal: Melden Sie sich auf bahn.de/aboportal mit dem bahn.de Kundenkonto an, mit dem Sie bei der Bestellung des Abos angemeldet waren.
Hat sich Ihre Bankverbindung geändert?
- Ändern Sie die Bankverbindung in Ihrem DB Kundenkonto auf bahn.de und im Aboportal. Eine Änderung nur im DB Kundenkonto kann zu Mahnungen führen.
Hatte Ihr Konto nicht die erforderliche Deckung?
- Überweisen Sie die offene Forderung. Nutzen Sie dabei den Verwendungszweck wie im Mahnschreiben angegeben. Falls Sie das Mahnschreiben nicht mehr finden, nutzen Sie die Abonnementnummer. Diese finden Sie als Abonummer im Aboportal, auf Ihrem Handy-Ticket als "Auftragsnummer" und auf der Mahnung.
- Teilen Sie die aktuelle Bankverbindung mit, falls notwendig.
Sie können eine Ersatzkarte jederzeit im Aboportal unter abo.bahn.de beantragen. Damit wird Ihre verlorene Chipkarte ebenfalls gesperrt.
Oder Sie melden Ihren Verlust persönlich in einem der für den eTicketing-Service ausgestatteten DB Reisezentren Leipzig Hbf., Halle Hbf., Naumburg, Merseburg, Borna, Delitzsch, Eilenburg und Leipzig Markt .
Ihre neue Abo-Karte - ob persönlich oder übertragbar - senden wir Ihnen gegen eine Gebühr von 10 Euro schnellstmöglich zu. Benötigen Sie innerhalb von 24 Monaten zum zweiten Mal Ersatz, kostet dieser 20 Euro. Liegt ein unverschuldeter Kartendefekt vor, ist die Ausstellung der neuen UmweltCard GOLD natürlich kostenfrei.
Ein Missbrauch ist ausgeschlossen. Nutzt jemand eine gesperrte Karte, fällt dies bei der nächsten Fahrausweisprüfung auf.
Sie erhalten einen Beleg (bei gültiger Fahrtberechtigung), der zusammen mit Ihrem Ausweis für sieben Tage als Ersatzticket gilt. Die Karte wird eingezogen. Innerhalb der sieben Tage wird Ihnen vom Abo-Center eine neue Karte zugeschickt. Liegt auf der nicht lesbaren Karte keine Fahrtberechtigung vor, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen.
Wenn Ihre Kündigungsanfrage abgelehnt wurde, prüfen Sie bitte folgende Punkte vor einer erneuten Eingabe:
- Kontrollieren Sie die Schreibweise Ihres Vor- und Nachnamens. Geben Sie diese genauso ein wie bei Ihrer Bestellung oder wie sie auf Ihrem Ticket stehen. Verwechseln Sie nicht Vor- und Nachname.
- Die Abonummer finden Sie auf Ihrem Ticket (beim Handyticket unterhalb des QR-Codes in der Zeile "Auftragsnr." oder "Auftrags- / Abonummer") oder in der Aktivierungs-E-Mail.
- Stellen Sie sicher, dass Sie einen Abovertrag kündigen möchten, den Sie bei der Deutschen Bahn abgeschlossen haben. Abos bei anderen Verkehrsunternehmen müssen direkt dort gekündigt werden.
- Die Kündigung kann nur durch den Vertragspartner (bestellende Person) durchgeführt werden. Möchten Sie zum Beispiel das Abo Ihres minderjährigen Kindes kündigen, geben Sie bitte dennoch im Formular Ihre Daten als Vertragspartner ein und nicht die Daten des Kindes.
- Alternativ können Sie sich im Aboportal mit Ihrem bahn.de-Kundenkonto anmelden und dort die Kündigung vornehmen oder direkt im Menü unterhalb des Handy-Tickets die Funktion "Abo kündigen" nutzen.