Warum kann ich mein Abo nach der Kündigung nicht mehr reaktivieren?
Nach der Kündigung kann nur die Person, die das Abo abgeschlossen hat (Vertragspartner), das Abo reaktivieren – und das nur bis zum letzten Tag des Geltungszeitraums.
Eine Reaktivierung ist beispielsweise nicht möglich:
- wenn die Voraussetzungen für das Abonnement entfallen sind
- bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber
- wenn das Abonnement nicht mehr angeboten wird
In diesen Fällen erscheint die Funktion "Abo reaktivieren" nicht im Aboportal bzw. kann vom Handyticket nicht ausgeführt werden.