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Warum kann ich mein Abo nach der Kündigung nicht mehr reaktivieren?

Nach der Kündigung kann nur die Person, die das Abo abgeschlossen hat (Vertragspartner), das Abo reaktivieren – und das nur bis zum letzten Tag des Geltungszeitraums.

Eine Reaktivierung ist beispielsweise nicht möglich:

  • wenn die Voraussetzungen für das Abonnement entfallen sind
  • bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber
  • wenn das Abonnement nicht mehr angeboten wird

In diesen Fällen erscheint die Funktion "Abo reaktivieren" nicht im Aboportal bzw. kann vom Handyticket nicht ausgeführt werden.