Warum kann ich mein Abo nach der Kündigung nicht mehr reaktivieren?
Nach der Kündigung kann nur die Person, die das Abo abgeschlossen hat, also die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner, das Abo reaktivieren – und das nur bis zum letzten Tag des Geltungszeitraums.
Eine Reaktivierung ist beispielsweise nicht möglich:
- wenn die Voraussetzungen für das Abonnement entfallen sind
- bei einer Kündigung durch den Arbeitgebenden
- wenn das Abonnement nicht mehr angeboten wird
In diesen Fällen erscheint im Aboportal die Funktion "Abo reaktivieren" nicht bzw. kann beim Handyticket nicht ausgeführt werden.