Häufige Fragen zu "Geschäftsreisen"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Was kann ich tun, wenn ich meine BahnCard verloren habe? Wie kann ich die BahnCard verlängern oder upgraden bzw. downgraden?
Ja. Sie können in Ihrem Kundenkonto auf bahn.de ein Ersatzdokument als PDF-Dokument mit QR-Code abrufen. Dieses Dokument können Sie ausdrucken und bei Ihrer Bahnreise mitführen. Das Ersatzdokument wird in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung gestellt.
Eine Anleitung zum Abruf finden Sie unter www.bahn.de/digitalebc
Die BahnCard 100 kostet
- in der Einmalzahlung 4.550 Euro für die 2. Klasse und 7.714 Euro für die 1. Klasse
Ja, mit der BahnCard 100 erhalten Sie Ermäßigungen.
- Sie bekommen 100 % Rabatt auf den deutschen Streckenanteil beim Flexpreis Europa, außer in Fernverkehrszügen nach Frankreich und Belgien.
- Sie erhalten 25 % Rabatt auf den deutschen Streckenanteil beim Super Sparpreis Europa und Sparpreis Europa, ausgenommen sind Frankreich und Belgien.
Inhabende einer BahnCard 100 können für Fahrten im grenzüberschreitenden Kooperationsverkehr nach Frankreich sowie für Fahrten im ICE nach/von Brüssel relationsabhängige Festpreise nutzen.
DB Navigator:
Sollten Sie Ihr Handy-Ticket nicht mehr sehen, können Sie es jederzeit unter "Reisen" mit der Abonummer aus Ihrer Aktivierungsmail neu hinzufügen.
Bitte beachten Sie: Bei einer Neubestellung des Abos entstehen Ihnen weitere Kosten für den neuen Abovertrag.
Aboportal bei iOS-Geräten:
Aktuell gibt es Probleme bei der Nutzung von iOS-Geräten im Aboportal. An der Lösung wird bereits gearbeitet. Fügen Sie das Ticket daher direkt im DB Navigator hinzu:
- Öffnen Sie "Reisen".
- Tippen Sie auf "+" (oben rechts im Bildschirm).
- Geben Sie die Ticketinformationen (Abonummer und Nachname) ein.
Ihre Abo-/Vertragsnummer finden Sie auch im Buchungstext auf Ihrem Kontoauszug.
Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als Abonnement anzubieten. Es ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum.
Das Deutschland-Ticket kostet zurzeit 49 Euro pro Monat (ausgenommen sind verschiedene Varianten, wie z.B. das Deutschland-Ticket als Jobticket).
Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschland-Ticket 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen.
Wenn Ihr Deutschland-Ticket vom Verkehrsunternehmen gekündigt wurde, haben Sie mehrere Möglichkeiten, die zeitlich variieren können.
Vor dem 31.12.2024
Sie können Ihr Abo ganz einfach wieder „reaktivieren“. Wählen Sie dazu im Aboportal oder im DB Navigator den Menüpunkt „Abo reaktivieren“ aus. Diese Funktion ist nur bis zum eingetragenen Kündigungsdatum 31. Dezember 2024 verfügbar. So lange hat Ihr Abo den Status „Kündigung eingeleitet”. Wenn Sie das Abo reaktivieren, erneuern wir Ihr Deutschland-Ticket-Abo zu den neuen Konditionen, d.h. insbesondere zum neuen Preis.
Nach dem 31.12.2024
Wenn Sie im Januar 2025 wieder ein neues Deutschland-Ticket-Abonnement haben möchten und Ihr bisheriges gekündigt wurde, schließen Sie bitte ein neues Deutschland-Ticket-Abonnement zum neuen Preis von 58 Euro pro Monat ab.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie vor Reiseantritt einen gültigen Fahrschein haben, damit Ihnen im Falle einer Fahrscheinkontrolle keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sollten Sie der Preiserhöhung nicht zustimmen oder sich nicht fristgerecht zurückmelden, müssen wir Ihr Deutschland-Ticket Abonnement mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 leider kündigen. Sie müssen nichts weiter tun, Ihr Deutschland-Ticket Abonnement endet zum Ende des Jahres 2024 und es entstehen keine Kosten für Sie. Bitte beachten Sie, dass Sie dann ab dem 1. Januar 2025 Ihr Deutschland-Ticket nicht mehr nutzen können.
Sollten Sie die Frist zum 30. November 2024 verpasst haben oder möchten Sie Ihr Abo doch fortsetzen, wählen Sie im Aboportal oder im DB Navigator den Menüpunkt "Abo reaktivieren“ aus. Diese Funktion ist nur bis zum eingetragenen Kündigungsdatum 31. Dezember 2024 aktiviert. So lange hat Ihr Abo den Status "Kündigung eingeleitet”. Wenn Sie das Abo reaktivieren, erneuern wir Ihr Deutschland-Ticket-Abo zu den neuen Konditionen, d.h. insbesondere zum neuen Preis.
Die verschiedenen Angebote zu Verbundabonnements finden Sie auf bahn.de/pendler oder über die Fahrplanauskunft, nach Eingabe Ihrer Fahrtstrecke, auf bahn.de.
Ihr Deutschland-Ticket können Sie jederzeit selbstständig, innerhalb der geltenden Kündigungsfristen, über das Aboportal oder im DB Navigator kündigen.
- Online: Auf bahn.de oder über die App DB Navigator.
- Vor Ort: In DB Reisezentren deutschlandweit.
- Andere Anbieter: Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket auch in ihren Vertriebskanälen an.
Bitte beachten: Aufgrund unterschiedlicher Vertriebsverträge kann es vorkommen, dass ein Sofortverkauf im DB Reisezentrum nicht immer möglich ist.
Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket über einen Vertriebskanal der DB gekauft haben, können Sie das Ticket über die Ihnen bei der Buchung zugeteilte Auftragsnummer in die App DB Navigator zu laden.
In die App DB Navigator können mehrere Deutschland-Tickets hinzugefügt werden.
Beim 9-Euro-Ticket handelte es sich um eine temporär eingeführte Monatskarte, die für die Sommermonate Juni, Juli und August 2022 zu einem Pauschalpreis von jeweils 9 Euro erworben werden konnte. Das Deutschland-Ticket wird hingegen ein dauerhaft erhältliches Abonnement sein.
Ja, das Deutschland-Ticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erhältlich.
Ja. Das Deutschland-Ticket können Sie auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen kaufen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket leistet, kann das Deutschland-Ticket als Jobticket mit einem Rabatt von maximal 5 Prozent auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern.
Sie können das Deutschland-Ticket-Abo bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen.
Möglichkeiten zur Kündigung:
- Nutzen Sie unser Aboportal.
- Nutzen Sie die Funktion „Abo kündigen“ im DB Navigator unterhalb Ihres Handy-Tickets.
- Alternativ: Nutzen Sie das Kündigungsformular.
Die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket beantragen:
- Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
- Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
- Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket.
Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.
Bitte achten Sie beim Hinzufügen Ihres Deutschland-Ticket Abos darauf, den Tarifgeber auszuwählen, von dem Sie Ihr Deutschland-Ticket bezogen haben. Dies erkennen Sie an der Produktbezeichnung in Ihrer Bestellbestätigung oder auf Ihrem Handy-Ticket. Beim Hinzufügen Ihres Abos nutzen Sie bitte die Abo-Auftragsnummer, die Ihnen in Ihrer Aktivierungsmail mitgeteilt wurde. Für weitere Hilfestellungen besuchen Sie das Aboportal.
Mit Start der Gültigkeit des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 kann die BahnCard 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden. Seit dem 01.01.2024 wird das Deutschland-Ticket in rein digitaler Form ausgegeben und Ihnen nach dem Kauf der BahnCard 100 per Email zugeschickt (Auftragsnummer). Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Emailadresse, die Sie beim Kauf der BahnCard 100 hinterlegen, so wie die App DB Navigator. Eine genaue Anleitung zum Erhalt des Deutschland-Tickets finden Sie in der Email.
Ja, eine Nutzung der 1. Klasse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn ist weiterhin möglich. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1.Klasse (wenn vorhanden) weiterhin nicht möglich.
Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle müssen Sie auf Aufforderung immer einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Es besteht immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.
Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket finden Sie in unseren FAQ.
Nein. Sie können das Deutschland-Ticket nicht am DB Fahrkartenautomaten kaufen. Sie erhalten es nur digital als Abonnement.
Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.
In Verkehrsverbünden oder Landestarifen, in denen Chipkarten bereits etabliert sind, und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich.
Nein, ein Deutschland-Ticket kann nur als Abonnement erworben werden.
Die monatlichen Beträge Ihres Deutschland-Tickets werden zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats abgebucht, je nach gewähltem Tarif.
Nein. Sie können das Deutschland-Ticket auch anders bezahlen.
Online (z.B. auf bahn.de):
Nur Lastschriftverfahren möglich.
Im Reisezentrum:
Kreditkarte
Barzahlung
Hinweis: Auch im Reisezentrum müssen Sie Ihre Kontoverbindung für Folgezahlungen angeben.
Wenn Sie das Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Kanälen (z.B. Reisezentrum) kaufen, können Sie es auch für eine dritte Person erwerben.
Sie können das Deutschland-Ticket außerdem im fahrplanbasierten Verkauf sowie über unseren Direkteinstieg für Dritte buchen.
Nein, mit Ihrer BahnCard erhalten Sie keinen Rabatt auf das Deutschlandticket.
Ja, Sie können für den Kauf des Deutschland-Tickets monatlich BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Ticket über die Kanäle auf bahn.de kaufen.
- Die Gutschrift erfolgt nur bei Buchung online oder über mobile Vertriebswege.
- Sie können keine BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Ticket bei Verkehrsverbünden oder in DB Reisezentren kaufen.
- Sie müssen bei BahnBonus angemeldet sein, um Punkte zu erhalten.
Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung nicht üblich. Auf einigen Strecken wird jedoch eine Sitzplatzreservierung angeboten. Für diese Strecken können Sie auch mit einem Deutschland-Ticket kostenpflichtig einen Sitzplatz reservieren.
- Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte.
- Kinder ab 6 Jahren brauchen eine eigene Fahrkarte, wie z.B. ein Deutschland-Ticket. Kostenfreie Mitnahme ist hier nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahre können mit dem Deutschland-Ticket auch allein reisen.
- Für das digitale Ticket benötigen Ihre Kinder ein mobiles Endgerät, die App DB Navigator und ein Schülerausweis oder anderen Lichtbildausweis.
- Bei dem Deutschland-Ticket als Chipkarte zusätzlich zu der Chipkarte ebenfalls ein Schüler- bzw. Lichtbildausweis benötigt.
Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.
Auch wenn Sie aus anderen Abonnements Mitnahmeregelungen kennen, gelten diese nicht für das Deutschland-Ticket.
Nein. Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Sie können für entgeltpflichtige Hunde kein Deutschland-Ticket erwerben. Für die Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet brauchen Sie ein gültiges Tarifangebot für Hunde.
Zusätzlich gelten die Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Informieren Sie sich bitte über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.
Nein, das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.
In einigen Verkehrsverbünden und Landestarifen (z.B. in Baden-Württemberg) können Sie Aufpreise für die 1. Klasse kaufen. Im Schienenverkehr gibt es gemäß Deutschlandtarif sogenannte Klassenübergänge. Diese sind für die jeweils genutzte Strecke als Einzelübergang sowie als Wochen- und Monatsübergang verfügbar. Die genutzte Strecke darf dabei nicht vollständig innerhalb eines Verkehrsverbundes oder Landestarifs liegen
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist sowohl
- als Einzelübergang,
- oder als Monatsübergang für Zeitkarten
gemäß der Bedingungen des Deutschlandtarifs, der Verkehrsverbünde oder Landestarife erhältlich.
Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.
Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.
- Das Deutschland-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
- Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain.
- Die Nutzung im Vor- und Nachlauf ist möglich. Für die Strecke im Fernverkehr ist jedoch ein separates Ticket erforderlich.
- Das Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf bestimmten Strecken und Bahnhöfen im Ausland, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten.
Welche Auslandsstrecken sind enthalten?
- Gemeinschaftsbahnhöfe: Salzburg, Kufstein, Schaffhausen (inkl. Zulaufstrecken)
- Bestimmte Strecken nach Frankreich und in die Niederlande
- DB-Regio-Strecken im Außerfern (nur für Fahrten von und nach Deutschland, nicht im österreichischen Binnenverkehr)
Weitere ausländische Strecken:
Es gibt zusätzliche Strecken und Zonen, die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können, z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich (KVV). Einzelheiten und etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden von diesen geregelt.
Bitte beachten Sie die Details im Geltungsbereich des Schienenverkehrs.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Ja. Sie können das Deutschland-Ticket auch im laufenden Monat als "Abo-Sofort"-Variante im Reisezentrum kaufen und direkt losfahren.
Ja, der Umtausch und die Erstattung eines Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.
Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.
Nein, das City-Ticket wird zum Flexpreis, Super Sparpreis und Sparpreis des Fernverkehrs angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin im Flexpreis kostenfrei integriert. Beim Super Sparpreis und Sparpreis erfolgt die Ausgabe des kostenpflichtigen City-Tickets in Abhängigkeit der gewählten Verbindung.
Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für Reisen mit dem Fernverkehr benötigen Sie eine separate Fahrkarte.
Kund:innen, die bereits im Rahmen ihres regulären Verbund-/Landes-Tarif-Abos oder ihrer Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese weiterhin auf der entsprechenden Strecke nutzen. DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Kombinierbarkeit des Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge.
Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich für Reisen im Nahverkehr.
a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.
Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de und im DB Navigator.
b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:
Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei einer Verspätung aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.
- Beträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können aber mehrere Verspätungsfälle sammeln.
- Reichen Sie die gesammelten Fälle beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens ein.
- Maximal werden 25 % des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.
Zur Geltendmachung von Fahrgastrechteansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich. Ansprüche werden durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte) reguliert, auch wenn keine solche Bescheinigung vorgelegt wird.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden also z.B. die Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges, ggf. die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) oder Hotelkosten auch ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung erstattet.
Dies ist möglich, da sämtliche Zugverspätungen oder Ausfälle in den Informationssystemen elektronisch erfasst und ausgewertet werden.
Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über eine Zugverspätung oder einen Zugausfall wünschen, wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal oder die DB Information. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Bescheinigungen ausschließlich im Eisenbahnverkehr ausgegeben werden.
Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat, nicht jedoch ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert. Wenn Reisende eine Verspätung auf der Busstrecke erlitten haben, machen sie ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend, für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).
Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.
Nein, Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.
In Ausnahmefällen
- wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft,
- eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt,
ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln des §11 (2) der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung des ICE- oder IC/EC-Zuges müssen Sie sich zunächst eine Fahrkarte kaufen. Deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 € erstattet.
Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.
Durch das Deutschland-Ticket kann es sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stärker ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren. Wir empfehlen Ihnen sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden.
Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie Ihren Vertrag ändern und kündigen sowie Ihre Kundendaten anpassen.
Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Falls Sie Ihre Aktivierungsmail kurz vor dem gewünschten Geltungsbereich noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abo-Center.
Ihr Deutschland-Ticket Abo verlängert sich bis zu Ihrer Kündigung automatisch. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Handy-Ticket für den Folgemonat angezeigt.
Aufgrund der aktuell sehr hohen Bearbeitungszeiten dauert die Durchführung von Kündigungsaufträgen derzeit länger. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie Ihre Gutschrift rückwirkend. Für eine schnellere Bearbeitung, führen Sie Ihre Kündigung innerhalb der tariflichen Kündigungsfrist selbständig in unserem Aboportal durch.
Ab der neuen Version (ab 24.1) des DB Navigators wird Ihnen nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Ticket für den Folgemonat angezeigt.
Die Meldung „Tickets bis zum [Datum] sind bereits auf Ihrem Gerät“ bedeutet, dass die Aktualisierung für den neuen Monat am Monatsersten automatisch erfolgt.
Möglicherweise wird der Zeitraum in der Ticketvorschau unter „Reisen“ erst verzögert aktualisiert. Bitte öffnen Sie das Ticket, so dass der QR-Code zu sehen ist. Auf dem Ticket wird der aktuelle Zeitraum angezeigt. Diese Anzeige ist für die Nutzung und Kontrolle relevant.
Mein Deutschland-Ticket wird doppelt abgebucht. Was kann ich tun?
-
Prüfen, ob mehrere Abos vorliegen:
Haben Sie versehentlich mehrere Abos bestellt, kündigen Sie ein Abo im Aboportal. -
Technischer Fehler:
Liegt die Mehrfachbuchung an einem technischen Fehler, kontaktieren Sie bitte das Abo-Center über das Kontaktformular im Aboportal für eine Kulanzerstattung. Haben Sie bitte etwas Geduld für die Bearbeitung. -
Wichtig:
Keine Rücklastschrift über die Bank veranlassen, um Sperrung des Kundenkontos und Kündigung aller Tickets zu vermeiden.
Sie können das Formular hier ausfüllen und direkt an uns übermitteln.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder haben Fragen an uns? Dann melden Sie sich gerne bei uns: abo.vermarktung@deutschebahn.com
Das Mehrfahrten-Ticket kann für innerdeutsche Fahrten bis 250 km erworben werden, wenn zumindest eine Teilstrecke in der Produktklasse ICE, IC/EC angeboten wird.
Der Preis hängt ab von der gewählten Relation und liegt für das 10-Fahrten-Ticket bis zu 60 %, für 20-Fahrten-Ticket bis zu 33 % unterhalb des Preises einer Monatskarte ohne Abo für diese Strecke.
Das ist individuell einsetzbar: Es handelt sich bei dem 10-Fahrten-Ticket um 10 Einzelfahrten auf einer ausgewählten Strecke, diese können flexibel für Hin- oder Rückfahrten eingesetzt werden). Bei dem 20-Fahrten-Ticket sind es entsprechend 20 Einzelfahrten.
Nein, das Ticket ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle müssen Sie diesen bitte vorzeigen.
Ja, wenn Sie den von Ihnen gebuchten Zug nutzen, können Sie den Komfort Check-in nutzen. Sie können an dem jeweiligen Reisetag flexibel auch einen anderen als den gebuchten Zug nutzen, dann allerdings ohne Komfort Check-in.
Nein, nach Buchung Ihrer Fahrt können Sie einen beliebigen Zug auf der ausgewählten Strecke am ausgewählten Tag (bis 3 Uhr am Folgetag) nutzen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Online-Ticket im Navigator hinzuzufügen:
- Entweder per Klick auf den Link in der Buchungsbestätigung, die Sie pro gebuchte Fahrt per E-Mail erhalten.
- Alternativ über Eingabe der 6-stelligen Auftragsnummer unter „Meine Tickets“ im Navigator. Die Auftragsnummer erhalten Sie auch zusammen mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.
Ja, Sie können die Online-Tickets für Ihre bereits gebuchten Fahrten jederzeit über Ihren Zugang auf www.mehrfahrten-ticket-bahn.de abrufen.
Fahrten, die Sie nicht innerhalb eines Monats einlösen, verfallen.
Nein, ein Wechsel von der 2. Klasse in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Die 10 bzw. 20 Fahrten können innerhalb eines Monats ab ersten Geltungstag eingelöst werden. Nach Ablauf eines Monats verfallen die nicht genutzten Fahrten.
Bei Kauf legen Sie den Geltungsbeginn des Mehrfahrten-Tickets fest. Dieser muss innerhalb der nächsten 30 Tage ab Kauf liegen.
Mit dem Mehrfahrten-Ticket haben Sie keine Zugbindung. Ihr Ticket berechtigt Sie zur Nutzung aller Züge des Nah- und Fernverkehrs auf der gebuchten Strecke und am ausgewählten Tag.
Ja, eine gebuchte Einzelfahrt kann vor dem Reisetag kostenfrei storniert werden. Am Reisetag ist kein Storno mehr möglich.
Nein. Eine Reservierung kann jedoch separat über die Website bzw. in der App dazu gebucht werden. Erstattungen von Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich.
Nein, das City-Ticket ist beim Mehrfahrten-Ticket nicht inklusive.
Ja, das Mehrfahrten-Ticket ist sowohl für die 2. Klasse als auch für die 1. Klasse erhältlich.
Ja, mit einem Mehrfahrten-Ticket der 1. Klasse haben Sie Zutritt zur DB Lounge.
Ja, die BahnBonus Punkte werden Ihnen nach Kauf gutgeschrieben. Hierfür müssen Sie beim Kauf Ihre BahnCard- oder BahnBonus Card-Nummer angeben.
Nein, Sie erhalten mit der BahnCard keinen Rabatt auf das Mehrfahrten-Ticket.
Nein. Sie können aber optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren. Die Sitzplatzreservierung kann allerdings nicht erstattet werden.
Nein. Sie können Ihre Sitzplatzreservierung nicht umbuchen oder umtauschen. Wenn Sie eine andere Sitzplatzreservierung brauchen, buchen Sie sich bitte eine neue Reservierung.
Ändert sich Ihre gebuchte ICE-Verbindung oder wird ein anderer Zug bereitgestellt, versuchen wir, Ihre Sitzplatzreservierung umzubuchen. Sie werden dann über die neue Reservierung informiert.
Bei einem Streik richtet die Bahn nach Möglichkeit einen Ersatzfahrplan ein, um die Auswirkungen des Streiks für Sie bestmöglich zu begrenzen. Informieren Sie sich ab 12 Stunden vor Abfahrt in der Reiseauskunft, welche Züge des Fernverkehrs fahren. Züge, die ausfallen, sind gekennzeichnet; für diese bieten wir mögliche Alternativen an.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort haben Sie auch bei zuggebundenen Fahrkarten folgende Optionen:
- Sie können bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen.
- Sie können die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann.
- Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Ausgenommen von dieser Regel sind reservierungspflichtige Züge, z.B. Nachtzüge.
Nutzung eines "höherwertigen" Zuges
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen und einen höherwertigen Zug (z. B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte oder den Aufpreis bezahlen. Anschließend können Sie die Kosten im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte zurückfordern.
Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z. B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets).
Ob Sie Ihr Ticket stornieren können, hängt von dem von Ihnen gebuchten Tarif ab. Die genauen Stornierungsbedingungen finden Sie auf Ihrem Ticket. Unabhängig von den Tarifbestimmungen können Sie Ihr Ticket auf bahn.de und in der App DB Navigator innerhalb von 3 Stunden nach der Buchung kostenlos sofort stornieren.
Nein. Die Rechnungsadresse und der Name der rechnungsempfangenden Person können nur einmalig angeben werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich, auch nicht durch den Kundenservice.
“Partneranteile” sind Fahrpreisbestandteile ausländischer Bahnunternehmen, zu denen keine Mehrwertsteuerangaben ausgewiesen werden können. Auf der Fahrkarte wird der Gesamtpreis des Tickets und der davon deutsche Anteil inkl. der Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der nicht ausgewiesene Anteil ist der Partneranteil der ausländischen Bahn.
Der Fahrpreis kann Preisbestandteile enthalten, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen unterliegen, beispielsweise bei einer Fahrt über die Ländergrenzen hinweg. Mithilfe der Ländercodes, z. B. (D), und der Mehrwertsteuerabkürzung in Landessprache weisen wir den Mehrwertsteuersatz eindeutig aus.
Beispiel 1:
7% (D)
- 7% = Mehrwertsteuer-Satz in Prozent
- MwSt = Abkürzung der dt. Bezeichnung für Mehrwertsteuer
- D = Ländercode Deutschland
Beispiel 2:
0% (IVA:I)
- 0% = Mehrwertsteuer-Satz in Prozent
- IVA = Abkürzung der ital. Bezeichnung für Mehrwertsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto)
- I = Ländercode Italien
Ergänzend weisen Steuernummern in der Fußnote die betreffenden Bahnunternehmen aus, die die Fahrtleistung erbringen.
Ja. Zeigen Sie einfach das PDF-Dokument Ihres Tickets aus der Bestätigungsmail im Zug vor.
Alternativ laden Sie das Ticket einfach in die App. Dazu klicken Sie den Link in der Bestätigungsmail, den Sie nach der Buchung erhalten haben.
Sie können das Ticket im Nachhinein auch unter Angabe der Auftragsnummer unter "Tickets hinzufügen" in die App laden.
Nein, seit dem 1. Januar 2022 können Sie im Fernverkehr keine Tickets mehr beim Zugpersonal kaufen.
Sie können jedoch bis 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges (z.B. ICE, IC/EC) ein Ticket über die DB Navigator App buchen, wenn die Fahrzeit zwischen Ihrem Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof mehr als 10 Minuten beträgt.
Mit "Rail&Fly" fahren Sie bequem mit dem Zug von Ihrem Bahnhof bis zum Flughafen und wieder zurück. Dieser Service ist bei vielen Fluggesellschaften im Angebot enthalten. Fragen Sie daher bei Ihrer Flugbuchung direkt nach! Auch viele Reiseveranstalter bieten Rail&Fly an.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihren Reiseveranstalter. Diese Seite informiert ausschließlich Reisende, die Rail&Fly in Kombination mit einem internationalen Flugticket einer Airline gebucht haben.
Die Buchung erfolgt in einem Schritt mit dem Flug über alle Lufthansa Vertriebskanäle. Buchen Sie dazu die Flugreise einfach ab einer der 28 Express Rail Städte. Dies ist z.B. möglich über:
- in Ihrem Reisebüro
- rund um die Uhr telefonisch bei Lufthansa unter 069 86 799 799 (Anruf in das deutsche Festnetz, Kosten variieren je nach Anbieter)
- online unter Flugsuche auf lufthansa.com
- über die Lufthansa App
Lufthansa Express Rail ist ein Angebot der Lufthansa. Bitte wenden Sie sich deshalb bei weiteren Fragen sowie bei Anliegen bezüglich Ihrer Buchung direkt an die Lufthansa:
- Telefonisch rund um die Uhr unter 069 86799799 (Anruf in das deutsche Festnetz, Kosten variieren je nach Anbieter)
- Online unter lufthansa.com
Wenn Sie mit einer Entscheidung des Servicecenter Fahrgastrechte nicht zufrieden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Senden Sie den Widerspruch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte. Ihr Fall wird erneut geprüft.
Kontaktdaten Servicecenter Fahrgastrechte:
Telefon: 030 586020920
Adresse:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Sollten Sie auch mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs unzufrieden sein, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Bei manchen Verbindungen erscheint der Hinweis "Preisauskunft nicht möglich". Dies passiert, wenn die komplette Strecke oder ein Teil der Strecke nicht von Zügen der Deutschen Bahn befahren wird.
Haben Sie in Ihrem Kundenkonto in Ihren persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse) ein Sonderzeichen (z. B. $, ", griechische Buchstaben etc.) verwendet, kann es vorkommen, dass eine Buchung fehlschlägt. In diesem Fall korrigieren Sie bitte Ihre persönlichen Daten.
Nein, Sie müssen sich nur einmal zu BahnBonus anmelden. Alle gesammelten Punkte, egal ob aus privaten oder geschäftlichen Reisen, werden zentral unter ihrer BahnBonus Nummer gesammelt.
Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG. Das bedeutet für Sie:
Werden im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt und diese für privat genutzte Prämien eingelöst, wird der geldwerte, steuerpflichtige Vorteil übernommen.
Prämienpunkte sind Punkte, die Sie in eine BahnBonus Prämie eintauschen können. Diese schreiben wir Ihrem Punktekonto gut für Ihre Umsätze bei der DB sowie bei zahlreichen Sammelpartnern. Sie verfallen nach drei Jahren zum Quartalsende.
Zusätzlich sammeln Sie bei jedem Fahrkartenkauf automatisch Statuspunkte. Ab 1.500 gesammelten Statuspunkten innerhalb eines Jahres erhalten Sie ein BahnBonus Statuslevel. Je nach Level genießen Sie verschiedene Statusvorteile, wie beispielsweise Zugang zu den DB Lounges sowie die Möglichkeit in einem exklusiven Sitzplatzbereich zu sitzen. Statuspunkte verfallen nach 365 Tagen.
Die App ist auf Deutsch und Englisch verfügbar. Sie übernimmt automatisch die Systemsprache des genutzten Endgeräts. Ist die Systemsprache Deutsch, so erhalten Sie auch die deutsche App-Version. Ist die Systemsprache eine andere als Deutsch, erhalten Sie automatisch die englische App-Version.
Möchten Sie die Sprache der App anpassen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Für Android:
Öffnen Sie die Systemeinstellungen Ihres Smartphones und wählen Sie anschließend den Punkt "App-Sprachen" aus. Wählen Sie nun die App DB Navigator und anschließend eine der vorgeschlagenen Sprachen aus.
Für iOS:
Öffnen Sie die Systemeinstellungen Ihres iPhones, wählen Sie in den Einstellungen die App DB Navigator und anschließend eine der vorgeschlagenen Sprachen aus.
Ja. Ihre gebuchten Tickets werden automatisch in Ihrem DB Kundenkonto auf bahn.de angezeigt, wenn Sie bei der Buchung in der App DB Navigator mit Ihrem DB Kundenkonto eingeloggt waren.
Wenn Sie Tickets ohne Login gebucht haben, können Sie diese manuell über die Auftragssuche durch die Eingabe der Auftragsnummer und des Nachnamens der reisenden Person zu Ihrem DB Kundenkonto hinzufügen.
DB Navigator:
Sie können eine Reise über das "Teilen"-Symbol oben rechts in den Reisedetails in den Kalender speichern – unabhängig davon, ob Sie die Reisedetails einer Verbindung aus einer Suche heraus, einer gemerkten Reise oder über Ihr Ticket aufgerufen haben.
Bahn.de:
In der Verbindungsübersicht sowie in Ihrem DB Kundenkonto unter "Meine Reisen" befinden sich hinter jeder Verbindung drei Punkte, über die Sie die Funktion "Im Kalender speichern" auswählen können.
Das ist zurzeit leider nicht möglich.
Ja, Sie können im DB Navigator Fahrradkarten mit Stellplatzreservierungen buchen.
Für eine Fahrradkarte und Stellplatzreservierung im Fernverkehr wählen Sie unter "Reisende, Fahrräder" einfach den Reisendentyp "Fahrrad" aus. Für Verbindungen, bei denen Sie ein Fahrrad mitnehmen können, aktivieren Sie in den "Optionen" den Regler "Fahrradmitnahme möglich".
Für eine Fahrradkarte im Nahverkehr wählen Sie im App-Bereich "Buchen" unter "Tickets & Angebote" die Kachel "Regionale Angebote" und dann die passende Fahrradkarte aus. Sie können die regionalen Angebote für die Fahrradmitnahme nach Bundesländern filtern. Für Verbindungen, bei denen Sie ein Fahrrad mitnehmen können, aktivieren Sie in den "Optionen" den Regler "Fahrradmitnahme möglich".
Der Komfort Check-in kann in bestimmten Situationen nicht verfügbar sein. Überprüfen Sie die folgenden Punkte:
- DB Navigator: Der Komfort Check-in steht Ihnen im DB Navigator zur Verfügung.
- bahn.de: Nutzen Sie den Link bahn.de/jetzt-einchecken für den Komfort Check-in.
- ICE Portal: Der Komfort Check-in ist auch im ICE Portal möglich. Verbinden Sie sich mit dem WLAN WIFIonICE oder nutzen Sie Ihre mobile Verbindung und öffnen den Link ICEportal.de. Der Komfort Check-in im ICE Portal ist auch ohne WLAN-Verbindung erreichbar.
Sie haben 3 Möglichkeiten, Ihr Ticket im Zug vorzuzeigen:
- Zeigen Sie das PDF-Dokument Ihres Tickets aus der Bestätigungsmail vor.
- Sie haben das Ticket in die App geladen und zeigen dort den Barcode des Tickets vor.
- Alternativ können Sie Ihr Ticket auch selbst entwerten. Nutzen einfach den Komfort Check-In.
Bitte zeigen Sie bei der Kontrolle Ihren Lichtbildausweis und ggf. Ihre BahnCard vor.
Die Anzeige "Reservierung vorübergehend nicht möglich" bedeutet, dass der Zug vorübergehend aus dem Reservierungssystem herausgenommen wurde. Das kann für wenige Stunden oder auch für mehrere Tage der Fall sein. Eventuell können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Sitzplatz für den gewünschten Zug reservieren.
Ja. Wählen Sie bei der Buchung im bahn.business Portal "BahnCard" aus und Sie erhalten den BahnCard-Rabatt.
Eine Kombination mit dem Geschäftskundenrabatt Ihres Unternehmens findet nicht statt. Hierzu benötigen Sie eine BahnCard Business.
Ja. Sie können die BahnCard Business auch im Privatkundenbereich auf bahn.de einsetzen. Bei der Buchung privater Fahrten erhalten Sie jedoch keinen Geschäftskundenrabatt.
Der BahnCard Business-Planer dient als schnelle Entscheidungshilfe beim Kauf einer neuen BahnCard Business. Geben Sie die geplanten Bahnreisen an und lassen Sie sich die Rentabilität der unterschiedlichen Business-Karten berechnen.
Im BahnCard Business-Planer können Sie unterschiedliche Strecken eingeben und auch firmenindividuelle Konditionen berücksichtigen. Das Ergebnis der Berechnung können Sie sich in Form eines PDF-Formulars herunterladen und im internen Genehmigungsprozess nutzen.
Den BahnCard Business-Planer erreichen Sie in Ihrem bahn.business Buchungsportal oder unter bahn.de/bcb-planer
Bei der Buchung ist es wichtig, die richtige BahnCard anzugeben. Diese kann auch im Kundenkonto des Reisenden im bahn.business Portal hinterlegt werden.
Wenn Sie versehentlich eine geschäftskundenrabattierte Fahrkarte mit einer regulären BahnCard erworben haben, können Sie vor der Fahrt eine Fahrkarte "Aufzahlung" in Höhe von 19 Euro im DB Reisezentrum oder einer Verkaufsstelle erwerben. Im Zug ist der Kauf der Fahrkarte "Aufzahlung" nicht mehr möglich.
Bitte buchen Sie zuerst Ihre neue BahnCard Business und füllen Sie anschließend das Umtausch-Formular vollständig aus.
Der Restwert der gekündigten BahnCard/BahnCard Business wird erstattet, wenn Sie
- eine BahnCard Business für eine
- gleiche oder höhere Wagenklasse oder
- gleiche oder höhere Rabattstufe erwerben und
- der Restwert der BahnCard mindestens 15 € beträgt.
Es werden nur volle ungenutzte Monate erstattet.
Die BahnCard Business ist für Geschäftsreisende konzipiert. Hier sind die Hauptunterschiede:
- Kombinierung von Rabatten: Sie können den Geschäftskundenrabatt Ihres Unternehmens mit den BahnCard-Rabatten kombinieren. Dies ist bei der regulären BahnCard nicht möglich.
- Rechnungsadressierung: Über das Geschäftskundenportal können Sie Rechnungen direkt an Ihr Unternehmen schicken.
- Ablauf: Die BahnCard Business läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss nicht gekündigt werden.
- Erstattungsmöglichkeit: Beim Ausscheiden von Mitarbeitenden kann die BahnCard Business erstattet werden.
- Umsatzerfassung: Der Kartenpreis zählt zum bahn.business Volumen Ihres Unternehmens.
Grundsätzlich ja. Beachten Sie dabei die Reiserichtlinien Ihres Unternehmens. Bei privater Nutzung dürfen Sie die Fahrkarte nicht mit der BMIS-Kundennummer (Geschäftskundenrabatt) kaufen, sondern nur mit dem BahnCard-Rabatt.
Nein, die BahnCard Business ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Seit 9. Juni 2024 wird die BahnCard Business 25 als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt. Auf die Ausstellung einer Plastikkarte wird verzichtet.
Die BahnCard Business ist automatisch in der App im dazugehörigen Login hinterlegt.
Die Buchung erzeugt automatisch eine Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten.
Die BahnCard Business 50 kostet
- 626 Euro, 1. Klasse
- 313 Euro, 2. Klasse
Der Kaufpreis der BahnCard Business sowie alle Umsätze Ihrer geschäftlichen Reisen, die mit der BahnCard Business getätigt werden, werden automatisch dem bahn.business-Volumen des Unternehmens zugerechnet.
Die BahnCard Business 25 kostet
- 144 Euro, 1. Klasse
- 72,90 Euro, 2. Klasse
Der Kaufpreis der BahnCard Business sowie alle Umsätze Ihrer geschäftlichen Reisen, die mit der BahnCard Business getätigt werden, werden automatisch dem bahn.business-Volumen des Unternehmens zugerechnet.
Seit 9. Juni 2024 wird die BahnCard Business als rein digitale BahnCard zur Verfügung gestellt und auf die Ausstellung einer zusätzlichen Plastikkarte verzichtet.
Ja, Sie können den BahnCard- und den Geschäftskundenrabatt miteinander kombinieren.
Die BahnCard Business 25/50 ist ab dem 1. Geltungstag ein Jahr gültig und die Laufzeit endet automatisch.
Eine BahnCard Business 25/50 kann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Mitarbeitende aus dem Unternehmen/Konzern ausscheidet.
Die Rückgabe/Erstattung der Karte ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Die Erstattung wird bei der DB mit Original-BahnCard Business über den Erstattungsantrag eingereicht, welchen Sie hier (siehe unten) herunterladen oder beim Business Service bestellen können
- Eine unterschriftsberechtigte Person im Unternehmen (z.B. Travel Management, Einkauf, Personalbereich) bestätigt das Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen mit Unterschrift und Firmenstempel
- Die Berechnung der Restlaufzeit erfolgt tagesgenau, die Erstattung erfolgt abgerundet auf volle Monate (mindestens jedoch einen Monat Restlaufzeit)
- Der Restwert der Karte beträgt mindestens 15 Euro (nach Abzug des Bearbeitungsentgelts von 19 Euro)
Die Auszahlung des Restbetrags kann per Gutschein oder Überweisung auf Ihr Firmenkonto erfolgen.
Sowohl der Kauf der BahnCard Business als auch die mit dieser BahnCard erworbenen Fahrkarten für Geschäftsreisen zählen zum bahn.business Volumen des Unternehmens.
Mit der BahnCard Business 25, 1. Klasse erhalten Sie in der 1. und 2. Klasse 25 % Rabatt auf den Super Sparpreis (ausgenommen City-Ticket), Flexpreis und Flexpreis Business.
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business 25 bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Mit der BahnCard Business 25, 2. Klasse erhalten Sie in der 2. Klasse 25 % Rabatt auf die Sparpreise (ausgenommen City-Ticket), den Flexpreis und Flexpreis Business.
Mit der BahnCard Business 25, 1. Klasse erhalten Sie in der 1. als auch in 2. Klasse 25 % Rabatt auf die Sparpreise (ausgenommen City-Ticket), den Flexpreis und Flexpreis Business.
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business 25 bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Mit der BahnCard Business 25, 2. Klasse erhalten Sie in der 2. Klasse 25 % Rabatt auf den Super Sparpreis (ausgenommen City-Ticket), Flexpreis und Flexpreis Business.
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business 25 bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Die BahnCard Business 25/50 ist ab dem 1. Geltungstag ein Jahr gültig. Danach endet die Laufzeit automatisch.
Eine frühere Kündigung ist nicht möglich.
Falls jedoch ein:e Mitarbeiter:in das Unternehmen verlässt, besteht ein Sonderkündigungsrecht zur Kündigung der BahnCard Business. Die Berechnung der Restlaufzeit erfolgt tagesgenau. Die Erstattung erfolgt abgerundet auf volle Monate (min. einen Monat Restlaufzeit). Der Restwert der Karte beträgt mindestens 15 Euro (nach Abzug des Bearbeitungsentgelts von 19 Euro).
- Die Jahresgebühr der BahnCard Business wird bei der Geschäftskundenrabatt-Einstufung zu dem Unternehmensvolumen hinzugerechnet.
- Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard Business in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 576 Euro in der 1. und 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 25, 1. Klasse.
Ab einem jährlichem Ticketumsatz von 291,60 Euro in der 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 25, 2. Klasse.
Um eine BahnCard Business bestellen zu können, benötigen Sie ein eigenes geschäftliches Kundenkonto, das mit Ihrem Unternehmen verknüpft ist. Wenden Sie sich dafür an Ihr Travelmanagement. Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse müssen für den BahnCard Business Kauf im Kundenkonto hinterlegt sein.
Geschäftskunden-Administrator:innen und Buchungsstellenverantwortliche können hier Mitarbeitende anlegen.
Ja. Sie können Ihre BahnCard Business 25 sowohl von der 2. in die 1. Klasse als auch von der BahnCard Business 25 zur BahnCard Business 50 oder BahnCard 100 upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse ist nicht möglich.
Ja. Sie können Ihre private BahnCard jederzeit in eine geschäftliche BahnCard Business umwandeln, wenn sie in der gleichen Klasse als auch Rabattstufe ist.
Im ersten Schritt bestellen Sie dafür die BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von geschäftlich zu privat ist nicht möglich.
Mit der BahnCard Business 50, 1. Klasse erhalten Sie in der 1. und 2. Klasse 50 Prozent Rabatt auf den Flexpreis und Flexpreis Business und 25 Prozent Rabatt auf den (Super) Sparpreis (ausgenommen City-Ticket).
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Mit der BahnCard Business 50, 2. Klasse erhalten Sie in der 2. Klasse 50 Prozent Rabatt auf den Flexpreis und Flexpreis Business und 25 Prozent Rabatt auf den (Super) Sparpreis (ausgenommen City-Ticket).
Sie können den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.
Ebenso wird die BahnCard Business bei vielen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert.
Ab einem jährlichem Ticketumsatz von 1.252 Euro in der 1. und 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 50, 1. Klasse.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 626 Euro in der 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard Business 50, 2. Klasse.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Ja, Sie können Ihre BahnCard Business 50 sowohl von der 2. in die 1. Klasse als auch zur BahnCard 100 upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse, als auch eine Umwandlung von der BahnCard Business 50 zur BahnCard Business 25 ist nicht möglich.
Sie können die BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse für beliebig viele Fahrten bundesweit in allen Zügen der Deutschen Bahn, d.h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und den Zügen des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und den privaten Nahverkehrsbahnen nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Mit der BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 2. Klasse können Sie bundesweit in der 2. Klasse alle Züge der Deutschen Bahn, d.h. ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und der privaten Nahverkehrsbahnen so häufig wie Sie möchten nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Als Inhaber:in der BahnCard 100, 1. Klasse erhalten Sie 100 kostenfreie Sitzplatzreservierungen pro Jahr.
Sie können dieses Kontingent über Ihr Konto im Geschäftskundenportal abrufen.
Die BahnCard 100 für Geschäftsreisende ist ab dem 1. Geltungstag ein Jahr gültig. Danach endet die Laufzeit automatisch.
Eine frühere Kündigung ist nicht möglich.
- Das Deutschland-Ticket ist unentgeltlich integriert.
- Sie können kostenlos Ihr Fahrrad mitnehmen.
- Sie können sich kostenlos bei Flinkster registrieren und erhalten vergünstigte Tarife bei Call a Bike.
- Die Jahresgebühr der BahnCard wird bei der Geschäftskundenrabatt-Einstufung zu dem Unternehmensvolumen hinzugerechnet.
- Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 7.714 Euro in der 1. und 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse.
Ab einem jährlichen Ticketumsatz von 4.550 Euro in der 2. Klasse empfehlen wir die BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 2. Klasse.
Ja, Sie können Ihre BahnCard 100, 2. Klasse in die BahnCard 100, 1. Klasse upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse, als auch eine Umwandlung zur BahnCard Business 25, BahnCard Business 50 oder Probe BahnCard ist nicht möglich.
Für die Kontrolle im Zug gibt es bei der BahnCard 100 und dem integrierten Deutschland-Ticket unterschiedliche Regelungen:
- Die BahnCard 100 müssen Sie bei der Kontrolle im Zug physisch vorzeigen.
- Das integrierte Deutschland-Ticket müssen Sie in ein (geschäftliches oder privates) Kundenkonto laden und digital vorzeigen.
Sie können die Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse für beliebig viele Fahrten bundesweit in allen Zügen der Deutschen Bahn, d.h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und den Zügen des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und den privaten Nahverkehrsbahnen nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur Probe BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der Probe BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Mit der Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 2. Klasse können Sie bundesweit in der 2. Klasse alle Züge der Deutschen Bahn, d.h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und der privaten Nahverkehrsbahnen so häufig wie Sie möchten nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur Probe BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der Probe BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Als Inhaber:in der Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende, 1. Klasse erhalten Sie 25 kostenfreie Sitzplatzreservierungen für den Zeitraum von drei Monaten.
Sie können dieses Kontingent über Ihr Konto im Geschäftskundenportal abrufen.
- Das Deutschland-Ticket ist unentgeltlich integriert.
- Sie können kostenlos Ihr Fahrrad mitnehmen.
- Sie können sich kostenlos bei Flinkster registrieren und erhalten vergünstigte Tarife bei Call a Bike.
- Die Gebühr der Probe BahnCard wird bei der Geschäftskundenrabatt-Einstufung zu dem Unternehmensvolumen hinzugerechnet.
- Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Gebühr der Probe BahnCard in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Ab einem Ticketumsatz von 2.449 Euro in der 1. und 2. Klasse innerhalb von 3 Monaten empfehlen wir die Probe BahnCard 100, 1. Klasse.
Ab einem Ticketumsatz von 1.359 Euro in der 2. Klasse innerhalb von 3 Monaten empfehlen wir die Probe BahnCard 100, 2. Klasse.
Die Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende ist ab dem 1. Geltungstag drei Monate gültig. Danach endet die Laufzeit automatisch.
Eine frühzeitige Kündigung ist nicht möglich.
Ja, Sie können Ihre Probe BahnCard 100, 2. Klasse in die Probe BahnCard 100, 1. Klasse upgraden.
Im ersten Schritt bestellen Sie die höherwertige BahnCard Business neu. Danach informieren Sie den BahnCard-Service über den außerordentlichen Kündigungswunsch Ihrer bisherigen BahnCard. Nutzen Sie hierfür das Umtauschformular.
Der Restwert der ursprünglichen BahnCard (sofern er mindestens 15 Euro beträgt) wird auf das Konto erstattet, das Sie auf dem Umtauschformular angegeben haben.
Eine Umwandlung von der 1. in die 2. Klasse, als auch eine Umwandlung zur BahnCard Business 25 oder BahnCard Business 50 ist nicht möglich.
- Die BahnCard 100 ohne Abonnement gilt ab dem 1. Geltungstag ein Jahr lang. Sie wird nicht automatisch verlängert.
- Die BahnCard 100 im Abonnement wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt. Nach Ablauf des ersten Geltungsjahres ist das Abonnement darüber hinaus mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vorzeitig kündbar.
- Die BahnCard 100 ohne Abo muss nicht gekündigt werden. Die Karte läuft automatisch nach einem Jahr aus.
- Die BahnCard 100 im Abonnement wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt. Nach Ablauf des ersten Geltungsjahres ist das Abonnement darüber hinaus mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vorzeitig kündbar.
Die Kündigung muss schriftlich per Post an DB Fernverkehr, BahnCard 100, 60645 Frankfurt erfolgen.
Sie können die (Probe) BahnCard 100 für Geschäftsreisende für beliebig viele Fahrten bundesweit in der jeweils gebuchten Wagenklasse in allen Zügen der Deutschen Bahn, d. h. in ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und den Zügen des DB-Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) und den privaten Nahverkehrsbahnen nutzen.
Ab dem 10. Dezember 2023 wird das digitale Deutschland-Ticket zum Upload in der App DB Navigator unentgeltlich zur BahnCard 100 ausgegeben. Somit kann zusätzlich zum Leistungsumfang der BahnCard 100 der gesamte öffentlichen Nahverkehr (insbesondere auch Busse, U- und Straßenbahnen) im Geltungsbereich des Deutschland-Tickets bundesweit genutzt werden. Wir empfehlen daher, das digitale Deutschland-Ticket immer dabei zu haben.
Alle Reisenden können die Probe BahnCard 100 erwerben. Um von den Vorteilen des Geschäftskundenprogramms zu profitieren, müssen Sie allerdings für bahn.business registriert sein.
Fragen Sie Ihre Reiseverantwortlichen, ob auch Ihr Unternehmen bereits registriert ist.
Mit der BahnCard 100, 1. Klasse erhalten Sie 100 kostenfreie Sitzplatzreservierungen pro Jahr.
Das Kontingent können Sie über Ihr Konto im eingeloggten Bereich aufrufen.
Für Ihre anstehende Reise buchen Sie einfach eine reine Sitzpltzreservierung ohne zusätzliches Ticket.
Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftsreisende in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Die Probe BahnCard 100 ist ab dem 1. Geltungstag 3 Monate gültig. Danach endet sie automatisch.
Sie können wie gewohnt optional einen Sitzplatz in der Buchung reservieren.
Wenn Sie eine Probe BahnCard 100 für Geschäftsreisende in der 1. Klasse besitzen, erhalten Sie 25 kostenfreie Sitzplatzreservierungen für den Zeitraum von 3 Monaten.
Sie können dieses Kontingent über Ihr Konto im Geschäftskundenportal abrufen.
Nein. Eine zusätzlich Rabattierung, durch beispielsweise eine BahnCard Business, ist nicht möglich.
Nach Kauf eines Mehrfahrten-Tickets werden Ihnen die BahnBonus-Punkte gutgeschrieben. Geben Sie einfach beim Kauf Ihre BahnCard- oder BahnBonus Card-Nummer an.
- Sie können das gesamte Mehrfahrten-Ticket vor dem 1. Geltungstag kostenfrei stornieren. Danach ist eine Stornierung des gesamten Tickets nicht möglich.
- Eine einzelne gebuchte Fahrt können Sie vor dem gewählten Reisetag kostenlos stornieren. Danach ist die Stornierung ausgeschlossen.
- Falls die gewählte Fahrt am Reisetag gebucht wird, können Sie diese bis 10 Minuten nach Buchung stornieren.
- Nicht genutzte Fahrten verfallen nach Ablauf eines Monats. Hier gilt der 1. Gültigkeitstag als Stichtag. Beispiel: Ist der 1. Gültigkeitstag der 5. Januar, ist das gebuchte Ticket bis einschließlich 4. Februar gültig.
- Eine Umbuchung ist nicht möglich.
Um das Angebot zu buchen, müssen Sie sich unter https://mehrfahrten-ticket.bahn-business.de mit Ihrer BahnID anmelden. Bei einem erstmaligen Besuch ist eine Registrierung notwendig.
Um eine Fahrt aus dem Kontingent des Mehrfahrten-Tickets einzulösen, kann ausschließlich die Person, die das Fahrten-Kontingent gebucht hat, sich mit den Zugangsdaten auf der Buchungsseite einloggen. Für jede Fahrt wird ein Ticket per E-Mail, zum Laden in den DB Navigator oder als Online-Ticket zum Ausdrucken ausgestellt.
Wichtig ist, dass das Fahrten-Kontingent nach dem Kauf nur unter diesen Zugangsdaten zugänglich ist. Das heißt, die Person, die das Mehrfahrten-Ticket kauft, muss auch die jeweiligen Fahrten buchen. Im Buchungsprozess kann jedoch ein:e abweichende:r Reisende:r angegeben werden. Alle Fahrten, die aus diesem Kontingent gebucht werden, können ausschließlich von dieser reisenden Person genutzt werden.
Ja. Sie haben nach Kauf eines Mehrfahrten-Tickets bei der Auswahl der gewünschten Strecke die Möglichkeit, Nahverkehrs-Angebote zu berücksichtigen und zu nutzen.
Das City-Ticket ist nicht inklusive.
Nein. Sie können separat eine Sitzplatzreservierung dazu buchen.
Ja, Sie können das Ticket vor und am Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei stornieren. Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Für Buchungen vor dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket nicht nutzen, können Sie das Ticket 6 Monate lang nach dem Geltungstag der Hinfahrt gegen 19 Euro Entgelt stornieren.
Für Buchungen ab dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket bis 6 Monate nach dem Geltungstag der Hinfahrt stornieren, erhöht sich das Entgelt auf 30 Euro.
Sie erhalten 25 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 25 und 50 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 50 auf den deutschen Streckenanteil.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugvebindung.
Beim Flexpreis Europa ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. Klasse inklusive. Für die 2. Klasse ist eine Reservierung optional möglich.
Bei reservierungspflichtigen Zügen ist die Reservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Ja, in 130 Städten ist das City-Ticket kostenfrei enthalten.
Mit dem City-Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr am Start- und Zielort nutzen.
Ob Ihr Start- oder Zielort dazugehört, erkennen Sie am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte.
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Ja, Sie können das Ticket bis zu 6 Monate nach dem letzten Geltungstag kostenlos und in vollem Umfang stornieren.
Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Beim Flexpreis Europa Business ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Eine Sitzplatzreservierung ist in der 1. und 2. Klasse optional möglich. Bei reservierungspflichtigen Zügen ist die Reservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Sie erhalten 25 % Rabatt mit der BahnCard Business 25 und mit der BahnCard Business 50 auf den deutschen Streckenanteil (ausgenommen City-Ticket).
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
In der Regel gibt es für Nahverkehrsangebote keine Sitzplatzreservierung. Sie können Ihren Sitzplatz frei wählen.
Ja, in vielen Fällen sind Nahverkehrs-Tickets ebenfalls Tickets eines Verkehrsverbunds. Somit können Sie häufig auch den ÖPNV nutzen.
Sie erhalten in der Regel 25 Prozent Rabatt auf die Nahverkehrsangebote mit der BahnCard Business 25 oder mit der BahnCard Business 50.
Nahverkehrs-Tickets haben je nach Tarifverbund unterschiedliche Stornierungsmöglichkeiten.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Beim Flexpreis ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. Klasse inklusive.
Für die 2. Klasse ist eine Reservierung optional möglich.
Ja, Sie können das Ticket vor und am Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei stornieren. Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Für Buchungen vor dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket nicht nutzen, können Sie das Ticket 6 Monate lang nach dem Geltungstag der Hinfahrt gegen 19 Euro Entgelt stornieren.
Für Buchungen ab dem 15. Dezember 2024 gilt:
- Wenn Sie das Ticket bis 6 Monate nach dem Geltungstag der Hinfahrt stornieren, erhöht sich das Entgelt auf 30 Euro.
Ja, in 130 Städten ist das City-Ticket kostenfrei und unabhängig von der Reiseweite enthalten.
Mit dem City-Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr am Start- und Zielort nutzen.
Ob Ihr Start- oder Zielort dazugehört, erkennen Sie am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte.
Sie erhalten 25 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 25 oder 50 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 50.
Ja. Sie können das Ticket jederzeit von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Eine Sitzplatzreservierung ist in der 1. und 2. Klasse optional möglich. Bei reservierungspflichtigen Zügen ist die Reservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Ja, eine Stornierung ist möglich.
Sie können das gebuchte Ticket innerhalb von 3 Stunden (180 Minuten) nach der Buchung vor dem ersten Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei stornieren, sofern Sie das Ticket über bahn.de oder im DB Navigator gekauft haben.
Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Für den Super Sparpreis (Europa) für Geschäftsreisende und den Sparpreis Business gilt:
Wenn Sie bei der Buchung die konkrete Start- und Zielhaltestelle angeben, ist das City-Ticket zur flexiblen An- und Weiterreise im Gesamtpreis für die Fahrkarte enthalten, wenn:
- Start- oder Zielhaltestelle in einer der 130 City-Ticket Städte liegen,
- der Reiseabschnitt zum bzw. vom Fernverkehr (ICE, IC, EC) mit dem öffentlichen Nahverkehr innerhalb des City-Ticket-Gebiets zurückgelegt wird
Wenn nur Züge des Fernverkehrs (ICE, IC, EC) genutzt werden (z.B. von Köln Hbf nach Berlin Hbf) und somit kein Umstieg innerhalb des City-Ticket-Gebietes in den öffentlichen Nahverkehr nötig ist, erhalten Sie kein City-Ticket.“
Sie erhalten 25 % Rabatt mit der BahnCard Business 25 und mit der BahnCard Business 50 (ausgenommen City-Ticket).
Nein. Sie können das Ticket nicht von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Nein, ein nachträgliches Umwandeln, beispielsweise in ein Flexpreis Business-Ticket, ist nicht möglich.
Alternativ können Sie im Rahmen der Stornierungskonditionen Ihr bestehendes Ticket stornieren und ein neues Ticket im gewünschten Tarif buchen.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Beim Flexpreis Business ist eine Sitzplatzreservierung in der 1. und 2. Klasse inklusive.
Sie haben freie Zugwahl für den Zeitraum 1 Tag vor bis 3 Tage nach dem gebuchten Reisetag.
Die Sitzplatzreservierung ist in der 1. als auch in der 2. Klasse inklusive.
Der Geschäftskundenrabatt wird ausschließlich auf die Flexpreis Business-Tickets gewährt.
Ja, in 130 Städten ist das City-Ticket kostenfrei und unabhängig von der Reiseweite enthalten.
Mit dem City-Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr am Start- und Zielort nutzen.
Ob Ihr Start- oder Zielort dazugehört, erkennen Sie am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte.
Ja, Sie können das Ticket bis zu 6 Monate nach dem letzten Geltungstag der Hinfahrt kostenfrei und in vollem Umfang stornieren.
Eine Umbuchung des Tickets ist nicht möglich.
Sie erhalten 25 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 25 und 50 Prozent Rabatt mit der BahnCard Business 50.
Zusätzlich bekommen Sie auf den Flexpreis Business noch den individuellen Geschäftskundenrabatt Ihres Unternehmens.
Ja. Sie können das Ticket jederzeit von der 2. in die 1. Klasse upgraden.
Ja, Sie können den Sparpreis Business vor dem 1. Geltungstag stornieren. Sie zahlen dafür eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Wir erstatten das Geld auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel. Ab dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung ausgeschlossen. Das Zahlungsmittelentgelt einer Kreditkarte (Reisestellenkarte) wird nicht erstattet.
Wenn Hin- und Rückfahrt auf einem Ticket gebucht wurden, kann nur beides zusammen storniert werden.
Sie können den Sparpreis Business in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 buchen. In diesem Zeitraum können Sie den Sparpreis Business buchen und reisen.
Alle neuen Angebote werden im ersten Schritt befristet eingeführt.
Die Sitzplatzreservierung gilt nur für die gebuchte Zugverbindung.
Die automatisch reservierten Sitzplätze werden bei Buchung bestmöglich zusammenhängend ausgewählt.
Sie können sich optional für die jeweilige Fahrt einen Sitzplatz hinzubuchen.
Ja, Sie können während der Streckenauswahl die meisten Nahverkehrstrecken als Teilstrecke integrieren.
Das City-Ticket ist nicht inklusive.
Nein, es gibt keinen zusätzlichen Rabatt.
Der Preis wird zum DB-Umsatzvolumen Ihres Unternehmens hinzugerechnet.
Sie können die Wochenkarte vor dem 1. Geltungstag kostenfrei stornieren. Danach ist eine Stornierung nicht möglich.
Eine Umbuchung ist nicht möglich.
Sie können im eingeloggten Bereich wie bei der Einzelfahrtsuche Ihre gewünschte Strecke eingeben (z. B. von Frankfurt nach Mannheim).
Anschließend haben Sie neben der Auswahl der verfügbaren Tarife (Super Sparpreis, Flexpreis, Flexpreis Business) die Möglichkeit, auf den Button "Zeitkarten" zu klicken, um die verfügbaren Angebote zu sehen und zu buchen.
Sie können sich optional für die jeweilige Fahrt einen Sitzplatz hinzubuchen.
Ja, Sie können während der Streckenauswahl die meisten Nahverkehrstrecken als Teilstrecke integrieren.
Das City-Ticket ist nicht inklusive.
Nein, es gibt keinen zusätzlichen Rabatt.
Der Preis wird zum DB-Umsatzvolumen Ihres Unternehmens hinzugerechnet.
Sie können im eingeloggten Bereich wie bei der Einzelfahrtsuche Ihre gewünschte Strecke eingeben (z. B. Frankfurt nach Mannheim).
Anschließend haben Sie neben der Auswahl der verfügbaren Tarife (Super Sparpreis, Flexpreis, Flexpreis Business) die Möglichkeit, auf den Button "Zeitkarten" zu klicken, um die verfügbaren Angeboten zu sehen und zu buchen.
Um das Jobticket für Ihre Mitarbeitenden anbieten zu können, schließen Sie mit der Deutschen Bahn einen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket als Jobticket. Anschließend wird für Ihre Mitarbeitenden eine Bestellmöglichkeit eingerichtet.
Ihr Personalbereich erhält durch den Abo-Vertrieb einen Firmencode, mit dem die Mitarbeitenden das JobTicket über Ihre Bestellstrecke online erwerben können.
Sie müssen mindestens ein Jobticket abnehmen.
Der Ausgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ist der Preis des Deutschland-Tickets (49 Euro, Stand Mai 2023).
Gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitenden einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis, erhält das Unternehmen den gegenwärtigen und gesetzlich beschlossenen Rabattsatz von 5 Prozent. Dieser Rabatt wird an die Mitarbeitenden weitergegeben. Somit erhalten die Mitarbeitenden 30 Prozent auf den Ausgabepreis.
Das Deutschland-Ticket Jobticket kostet die Mitarbeitenden unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen maximal 34,30 Euro.
Hier ist keine pauschale Aussage möglich, da es immer auf die Kundenbedürfnisse und die individuellen Anforderungen ankommt. Nach dem Abschluss eines Rahmenvertrags müssen die Bestellstrecken angelegt und entsprechende Vorlauffristen für die Bestellungen beachtet werden.
Nein, ein bestehender Vertrag bleibt unberührt, wenn Sie dies so wünschen. Alternativ können Sie als Unternehmen einen bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket als Jobticket nutzen.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie gerne Kontakt mit abo.vermarktung@deutschebahn.com auf.
Hier bitten wir Sie, mit Ihrer Steuerberatung Kontakt aufzunehmen.
Mit der Bestellung des Deutschland-Ticket Jobtickets wird der DB Vertrieb GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt monatlich zu jedem Monatsersten. Die Gültigkeit des Tickets ist immer monatsscharf, d.h. vom ersten bis zum letzten Tag des Monats.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Deutschland-Ticket und dem Deutschland-Ticket Jobticket.
Ja, Sie können das Ticket bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei stornieren.
Nein, eine Umbuchung ist nicht möglich.
Wie bei der Einzelfahrtsuche können Sie im eingeloggten Bereich Ihre gewünschte Strecke eingeben (z. B. Frankfurt nach Mannheim).
Anschließend klicken Sie neben der Auswahl der verfügbaren Tarife (z. B. Super Sparpreis) auf den Button "Zeitkarten", um die Verfügbarkeit des Angebots zu sehen und zu buchen.
Ein Charterzug ist ein Zug, der ausschließlich für Ihre Gruppe fährt. So können gleichzeitig bis zu 900 Personen in einem Zug reisen.
Ob Event, gemeinsame Messevorbereitung, Betriebsausflug, Schulung oder Incentive-Reise: Wir bieten Ihnen ein unvergessliches Gemeinschaftserlebnis. Und dazu: Service aus einer Hand, Catering und Transfer zum Veranstaltungsort. Wir richten uns nach Ihren Vorstellungen.
Ein Charterzug ist ein sehr individuelles Produkt. Der Preis des Charterzuges ist abhängig von der Länge der Strecke, der Anzahl der Reisenden, der Serviceleistungen und den Daten der Reise.
Die Fixkosten für Lokomotive, Personal und Trasse machen den größten Teil des Preises aus. Daher ist es egal, ob der Zug für 250 oder für 900 Personen geplant ist. Anders ausgedrückt: Je mehr Personen im Zug befördert werden, desto günstiger wirkt sich das auf den Preis pro Person aus.
Preisbeispiele Charterzüge (Preise Netto, zzgl. gesetzl. MwSt.)
- Von Düsseldorf nach Heidelberg, Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag, 420 Personen. Kosten: ab 26.900 Euro
- Von Ludwigsburg nach Dresden, einfache Fahrt, 350 Personen. Kosten: ab 38.900 Euro
- Von Frankfurt nach Berlin, Hin- und Rückfahrt an unterschiedlichen Tagen, 460 Personen. Kosten: ab 53.900 Euro
Nein, ein Charterzug fährt als Sonderzug deutlich länger als man es vom Regelverkehr gewohnt ist. Zum einen werden Sondertrassen genutzt, zum anderen erreicht der Sonderzug keine Höchstgeschwindigkeiten wie beispielsweise ein ICE. Um eine spezifische Aussage für Ihre Strecke treffen zu können, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Je nach Anfrage prüfen wir, welcher Fahrzeugtyp zur Verfügung steht. Sollten keine Ressourcen zur Verfügung stehen, prüfen wir Ihre Anfrage in Zusammenarbeit mit einem unserer Partner. Anschließend unterbreiten wir Ihnen das passende Angebot.
Je nach Anzahl der Reisenden kann die Fahrzeuglänge individuell angepasst werden. Aufgrund der anfallenden Fixkosten sollte die Gruppengröße mindestens 250 Personen betragen. Ein Zug fasst je nach Zugtyp bis zu 900 Personen. Sollte die Gruppe größer sein, kommen Sie gerne auf uns zu.
Ja. Wir gestalten die Fahrt im Charterzug ganz nach Ihren Wünschen. Catering, Musik, Party – im Zug sind die Möglichkeiten groß, wir unterhalten und verpflegen die Reisenden je nach Wunsch.
Ein Showtrain ist ein stationärer Zug, den Sie für Ihre Ausstellung oder Produktpräsentation nach Ihren Wünschen ausbauen und nutzen können.
Der Showtrain ist nur in größeren Bahnhöfen möglich. Durch die sehr zentrale Lage der Bahnhöfe nutzen Sie sowohl die Reiseströme als auch die Besuchenden der Bahnhöfe. Damit erreichen Sie ein breites Publikum.
Die Vorlaufzeit für einen Showtrain beträgt mindestens 12 Monate.
Nein, das Veranstaltungsticket gilt nur innerhalb Deutschlands.
Sie als Veranstalter:in fördern damit die nachhaltige Anreise Ihrer Teilnehmenden und bieten besonders attraktive Konditionen für die An- und Abreise.
Einzelveranstaltung: Jede Veranstaltung wird unabhängig voneinander angelegt. So können Sie für jede Ihrer Veranstaltungen einen eigenen Buchungslink generieren und auf der entsprechenden Website platzieren.
Jahresangebot: Es wird eine Veranstaltung angelegt, unter der mehrere kleine Veranstaltungen zusammengefasst werden. So generieren Sie für das gesamte Fahrplanjahr lediglich einen Link, der bei jeder Ihrer Veranstaltungen von Teilnehmenden zur Anreise genutzt werden kann.
Zu beachten ist hierbei:
- Beim Fahrplanwechsel der DB in jedem Dezember verliert der Buchungslink einer Jahresveranstaltung seine Gültigkeit.
- Daher loggen Sie sich bitte auf bahn.de/mice ein und legen unter „Neue Veranstaltung“ eine neue Veranstaltung an. Die neue Veranstaltung sollte hierbei nicht denselben Namen wie die alte Veranstaltung haben. Ergänzen Sie ggf. eine Jahreszahl.
- Sobald die neue Veranstaltung freigeschaltet ist, ersetzen Sie bitte den alten Buchungslink auf Ihrer Website mit dem der neu angelegten Veranstaltung.
Bis zu 14 Tage, da es sich um einen abgestimmten Tarifgenehmigungsprozess handelt, lässt sich dieser auch nicht beschleunigen.
Mit Ihrem Login auf www.bahn.de/mice legen Sie unter „Neue Veranstaltung“ eine neue Veranstaltung an. Bitte beachten Sie, dass die neue Veranstaltung nicht den gleichen Namen wie die alte Veranstaltung haben sollte. Ergänzen Sie ggf. eine Jahreszahl.
Sobald die neue Veranstaltung freigeschaltet ist, ersetzen Sie bitte den alten Buchungslink auf Ihrer Webseite mit dem der aktuellen Veranstaltung.
Nein, es gibt keine Mindestabnahme und auch keine Mindestteilnehmerzahl. Haben Sie z.B. viele kleine Veranstaltungen, empfehlen wir Ihnen ein Jahresangebot anzulegen.
Sie dürfen auch in "Nichtbundeseigenen Bahnen" fahren - also in Zügen, die nicht von der DB betrieben werden, aber auf derselben Strecke fahren.
Ausnahmen:
Verbindungen im Seeverkehr sind ausgeschlossen. Das Veranstaltungsticket gilt nicht im Eurostar und nicht im NightJet.
In der Auftragssuche kann der Reisende das Ticket stornieren. Dazu braucht er die auf dem Fahrschein abgedruckte Auftragsnummer.
Nach dem 1. Geltungstag ist ein Umtausch oder eine Stornierung ausgeschlossen. Der Geltungstag ist auf Ihrem Ticket aufgedruckt.
- Kinder bis 5 Jahre fahren immer kostenfrei mit und müssen nicht auf dem Ticket eingetragen sein.
- Kinder ab 6 Jahren können nicht kostenfrei mit dem Veranstaltungsticket mitgenommen werden, weil es sich hierbei um ein Angebot für Geschäftsreisende handelt.
Mit dem Veranstaltungsticket der Bahn reisen Sie und Ihre Veranstaltungsteilnehmenden in den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn mit 100 Prozent Ökostrom und und somit CO2-frei. Damit verringern Sie nachhaltig den CO2-Ausstoß der Veranstaltung.
Informationen zu Gruppenreisen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Informationen zu Ihren Fahrgastrechten und wie Sie Ihre Entschädigung beantragen können finden Sie hier:
Grundsätzlich muss der Veranstalter mit der Deutschen Bahn vereinbart haben, dass er ein Veranstaltungsticket anbietet. Teilnehmende legitimieren sich dann mit einem geeigneten Nachweis zur Veranstaltung (z.B. Eintrittskarte, Teilnahmebestätigung, Einladung, Registrierung).
Als Teilnehmer:in buchen Sie das Veranstaltungsticket online über die Website der Veranstaltung. Ausnahmen sind gegebenenfalls bei Firmenveranstaltungen mit dem jeweiligen Unternehmen vereinbart.
Gültigkeit
Das Veranstaltungsticket gilt in allen Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (ICE, EC/IC) und während der Fahrt im Nahverkehr (RE, RB, IRE, S-Bahn) zu oder von einem Fernverkehrs-Bahnhof. Es gilt auch in "nichtbundeseigenen Bahnen" – also in Zügen, die nicht von der DB betrieben werden, aber parallel auf derselben Strecke fahren. Das Veranstaltungsticket gilt nicht im Eurostar, ÖBB NightJet und im Seeverkehr. Das Veranstaltungsticket ist nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gültig.
City-Ticket
Das City-Ticket ist kostenfrei in über 100 Städten enthalten.
Sitzplatzreservierung
Wenn Sie bei der Buchung eine konkrete Zugverbindung auswählen, ist in der 1. Klasse eine Sitzplatzreservierung enthalten.
Kindermitnahme
Kinder bis 5 Jahren fahren immer kostenfrei mit und müssen nicht auf dem Ticket eingetragen sein. Kinder ab 6 Jahren können nicht kostenfrei mit dem Veranstaltungsticket mitgenommen werden, da es sich hierbei um ein Angebot für Geschäftsreisende handelt.
Umtausch oder Stornierung
Sie können das Veranstaltungsticket einschließlich bis zum 1. Geltungstag gegen ein Entgelt stornieren. Der Geltungstag ist auf dem Ticket vermerkt. Ein Umtausch des Tickets ist nicht möglich.
Gruppen
Das Veranstaltungsticket ist ein Angebot für Einzelreisende. Sollten Sie mit mehr als 10 Personen im selben Zug reisen, finden Sie unten Informationen zu Gruppentickets.
Sie bezahlen das Veranstaltungsticket mit Ihrer persönlichen Kreditkarte oder PayPal.
Ja, Sie können BahnBonus Punkte sammeln, wenn Sie das Veranstaltungsticket online bestellen.
Bei der Online Buchung müssen Sie einen identischen Abfahrts- und Zielbahnhof angeben. Daher müssen Sie die Tickets für Hin- und Rückfahrt getrennt buchen, wenn Sie auf dem Rückweg einen anderen Zielbahnhof ansteuern möchten.
Nein, eine separate Rechnung gibt es nicht. Da die Mehrwertsteuer aber auf dem Ticket angegeben wird, gilt dieses zum Vorsteuerabzug. Sie können das Ticket Ihrer Reisekostenabrechnung beigelegen.
Das Veranstaltungsticket ist ein Angebot für die MICE-Branche (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) und Veranstaltungen mit geschäftlichem Anlass wie Veranstaltungen, Kongresse, Fortbildungen, Seminare, Workshops und Tagungen.
Bitte registrieren Sie sich unter bahn.de/mice und melden Sie Ihre Veranstaltung/en an. Ihre Anfrage wird durch uns geprüft und nach Freigabe der Veranstaltung in den Tarifbekanntmachungen sowie in der Anlage zum Veranstaltungsticket veröffentlicht. Alle wichtigen Informationen und Konditionen erhalten Sie bei Registrierung in den AGB.
Mit Angabe Ihrer BMIS-Kundennummer können Sie Tickets zu den bahn.business Konditionen im Reisebüro und DB Reisezentrum erwerben.
Informationen zur aktuellen Verkehrslage finden Sie unter:
Sie müssen einen amtlich zugelassenen Lichtbildausweis vorlegen, um sich im Zug für das Online-Ticket zu identifizieren.
Folgende Dokumente sind für die Kontrolle im Zug zugelassen:
- Personalausweise (gesamt EU)
- Reisepässe (international)
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- BahnCard Business (die physikalische BahnCard Business ist als alleiniges Identifizierungsmedium gültig und muss nicht in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden)
Der Flexpreis Business unterscheidet sich vom regulären Flexpreis für Geschäftsreisende durch folgende Merkmale:
- Erweiterter Gültigkeitszeitraum: Der Flexpreis Business ist 1 Tag vor bis 3 Tage nach dem gewählten Reisedatum gültig, insgesamt also 5 Tage.
- Zugbindung: Es besteht keine Zugbindung. Sie können jeden Zug nutzen.
- Sitzplatzreservierung: Die Sitzplatzreservierung ist sowohl in der 1. Klasse als auch in der 2. Klasse kostenfrei inkludiert.
- Umtausch und Erstattung: Flexpreis Business-Tickets können bis zu 6 Monate nach dem letzten Geltungstag einfach und kostenfrei umgetauscht und erstattet werden.
- Geschäftskundenrabatt: Der Rabatt wird ausschließlich auf Flexpreis Business-Tickets gewährt.
Ja, Sie können als Selbstbucher sowohl Gutscheine als auch eCoupons einlösen und bezahlen über PayPal dann die Restsumme.
Die Deutsche Bahn bietet Ihnen mit "Bahn-Tix" die Möglichkeit, als bahn.business Geschäftsreisende Tickets zu bestellen und diese dann ganz bequem an einem DB Fahrkartenautomaten abzuholen.
Mit der Buchungsbestätigungsmail für Ihr Online-Ticket erhalten Sie im Anhang auch das Ticket im PDF-Format, welches Sie sich ausdrucken und als Steuernachweis einreichen können.
Für die Rechnungserstellung wird automatisch die im Kundenkonto der Geschäftsreisenden hinterlegte Rechnungsanschrift verwendet.
Die Rechnungsanschrift kann durch die Geschäftskunden-Administrator:innen (GA) oder die Buchungsstellen-Verantwortlichen (BV) im Unternehmenskonto im Bereich "Mein Unternehmen" unter "Mitarbeitende" zentral eingerichtet oder geändert werden.
Eine Rechnungsänderung eines bereits gebuchten Tickets oder einer bereits gekauften BahnCard ist nicht möglich.
Eine Kreditkarte bzw. eine Reisestellenkarte (z.B. von AirPlus) kann zentral für mehrere Reisende hinterlegt werden. Sie benötigen die Zugangsdaten als Geschäftskunden-Administrator:in (GA) oder als Buchungsstellen-Verantwortliche (BV).
Sie können die Kreditkarte/Reisestellenkarte in 3 Schritten hinterlegen:
- Buchungsstelle auswählen (https://www.bahn.de/bahnbusiness/mein-unternehmen/buchungsstellen)
- Zentrale Firmenkreditkarten der entsprechenden Buchungsstelle hinzufügen
- Zentrale Firmenkreditkarten den registrieren Mitarbeitenden der Buchungsstelle zuweisen
Zusatzdatenfelder können Sie zentral hinterlegen und allen ausgewählten Mitarbeitenden zuweisen. Individuelle Zusatzdaten pro Person kann nur die Person selbst im jeweiligen geschäftlichen Kundenkonto hinterlegen.
Bei der Bestellung einer BahnCard Business erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Falls Sie die BahnCard Business für Dritte buchen, erhält die Person, auf die die BahnCard Business ausgestellt ist, die Rechnung.
Bei der Buchung eines Tickets erhalten Sie separat eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung per E-Mail. Die reisende Person erhält das Ticket.
Bei Zahlung mit einer Reisestellenkarte (z. B. AirPlus) stellt nur die Abrechnung von AirPlus die Rechnung im Sinne des Steuerrechtes dar.
Die Kreditkarteninstitute stellen dem Verläufer einer Ware/Dienstleistung eine Gebühr in Rechnung, wenn ein Kunde die Ware/Dienstleistung mit einer Kreditkarte bezahlt.
Die Deutsche Bahn erhebt das Zahlungsmittelentgelt (ZME) bei Nutzung von Reisestellenkarten. Herkömmliche Kreditkarten sind hiervon befreit.
Reisestellenkarten sind zum Beispiel:
- alle Airplus-Reisestellenkarten (oder auch CompanyAccount Karten)
- alle American Express Firmenkreditkarten mit Rechnungslegungsfunktion
- alle OLB Bank Firmenkreditkarten mit Rechnungslegungsfunktion
Die Staffelung des Zahlungsmittelentgelts finden Sie in den Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr. Bitte suchen Sie in dem PDF nach dem Stichwort Zahlungsmittelentgelt.
Nein. Eine Umreservierung von Sitzplätzen (1. und 2. Klasse) im Fernverkehr ist tariflich ausgeschlossen. Das gilt auch für Pflichtreservierungen (z.B. TGV).
Es gelten die jeweils gültigen AGB der einzelnen Angebote. Die meisten Aktionsangebote sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.
Sollte ein reservierter Sitzplatz nicht verfügbar oder wegen Verspätung nicht erreichbar sein, sprechen Sie unsere Zugbegleitenden an – diese werden Ihnen einen anderen Platz zuweisen.
Wenn kein anderer Sitzplatz mehr verfügbar ist, haben Sie Anspruch auf eine tarifliche Entschädigung. Wenn möglich, lassen Sie sich bitte den Vorfall durch das Zugpersonal bestätigen. Legen Sie Ihre Reservierung und gegebenenfalls die Bestätigung im DB Reisezentrum bei einer DB Agentur oder beim Servicecenter Fahrgastrechte vor. Sie können die Entschädigung auch online oder über das Fahrgastrechteformular beantragen.
Nein, das ist nicht möglich. Für die inkludierte Sitzplatzreservierung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Somit ist sie auch nicht erstattungsfähig.
Bitte nutzen Sie hierfür den Erstattungsantrag. Die Teilerstattung erfolgt abzüglich des tariflichen Erstattungsentgeltes.
Nein. Ein Umschreiben auf eine andere Person ist nicht möglich. Stornieren Sie zunächst, wenn möglich, das vorhandene Ticket und buchen Sie anschließend das neue Ticket für die richtige Person.
Bei Zugverspätungen und -ausfällen sind die Fahrgastrechte gesetzlich geregelt. Die Reisenden aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben damit die gleichen Entschädigungsansprüche.
Die Sofortstornierung ist möglich für online gebuchte Angebote
- des Super Sparpreises
- des Flexpreises und
- des Flexpreis Business
Für alle anderen Angebote (z.B. Ländertickets, BahnCard Business) ist eine Sofortstornierung nicht möglich.
Umfasst wird der gesamte Auftrag sowie auch die zusätzlichen gebuchten Leistungen eines Auftrages (Sitzplatzreservierung, Zahlungsmittelentgelt). Eine Teilstornierung einzelner Leistungskomponenten ist nicht möglich.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie die Seite Login-Daten vergessen auf.
Geben Sie die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben. Wir senden Ihnen eine E-Mail mit weiteren Schritten zum Zurücksetzen des Passwortes.
Sie können mit persönlicher (Firmen-)Kreditkarte, PayPal und mit zentraler Firmenkreditkarte/Reisestellenkarte zahlen.
Eine Reisestellenkarte, Firmenkreditkarte oder auch Company Card ist ein bargeldloses Zahlungsmittel in Form einer physischen oder virtuellen Kreditkarte. Die Karte wird von Unternehmen hauptsächlich für das Bezahlen von Leistungen für Geschäftsreisen genutzt.
Die BMIS-Nummer ist die Kundennummer, die Ihre Firma durch die bahn.business Registrierung von uns erhalten hat.
Loggen Sie sich einfach als Travel Manager oder Admin in das bahn.business Portal ein. Dort finden Sie unter "Mein Unternehmen" die BMIS-Kundennummer unter "Unternehmensdaten".
- Wenden Sie sich an den Admin oder den Buchungsstellenverantwortlichen Ihres Unternehmenskontos. Nur diese Personen können das Kundenkonto löschen.
- Ihr individuelles geschäftliches Kundenkonto wird dabei automatisch in ein privates Kundenkonto umgewandelt.
- Wenn keine gültigen Abonnements (z.B. Zeitkarten) oder BahnCards hinterlegt sind, können Sie das private Kundenkonto anschließend endgültig löschen.
- Soll das komplette Unternehmen gelöscht werden, senden Sie bitte eine E-Mail an: business@deutschebahn.com.
Sie finden die Profile im eingeloggten Bereich und können diese dort unter "Mein Unternehmen" verwalten.
Das Online-Ticket können Sie sofort nach der Buchung ausdrucken. Zusätzlich wird Ihnen das Online-Ticket als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt. Auch im Nachhinein ist ein Abruf der Tickets im eingeloggten Bereich möglich.
Alternativ geben Sie Ihre Auftrgasnummer in die Auftragssuche ein.
Stornierte oder abgelaufene Tickets können weiterhin aufgerufen, aber nicht mehr ausgedruckt werden.
Als bahn.business Geschäftskund:in profitieren Sie von zahlreichen Programmvorteilen.
Die Umstellung der Unternehmenskonten auf das neue bahn.business Portal läuft bereits seit Anfang des Jahres. Die meisten Kunden wurden bereits erfolgreich in das neue System überführt.
Voraussichtlich im August und September 2024 werden die Unternehmen umgestellt, die die bisherige Großkundenlösung der DB (GKL/BIBE) genutzt haben.
Die Umstellung der Unternehmen, die ein- OBE- oder ein BTM-System nutzen, erfolgt in Abstimmung zwischen den Unternehmen und den jeweiligen OBE-/BTM-Anbietern. Den genauen Zeitpunkt erhalten Unternehmen von ihren OBE-/BTM-Anbietern.
Die Umstellung der Unternehmen, die ein OBE- oder ein BTM-System nutzen, erfolgt in Abstimmung zwischen den Unternehmen und den jeweiligen OBE-/BTM-Anbietern.
Den genauen Zeitpunkt erhalten Unternehmen von ihren OBE-/BTM-Anbietern.
Voraussichtlich im August und September 2024 werden die Unternehmen umgestellt, die die bisherige Großkundenlösung der DB (GKL/BIBE) genutzt haben.
Das Geschäftskundenprogramm bahn.business lohnt sich für Geschäftsreisende und Unternehmen. Es bietet für jedes Geschäftsreisebedürfnis das passende Angebot – und das sogar europaweit.
Alle bahn.business Kunden, die sich vor dem 31. Dezember 2022 beim bahn.business Programm registriert haben, können teilnehmen.
Es wird der bahn.business Umsatz unter Verwendung der BMIS-Nr. gemäß Nr. 3.1 der bahn.business Bedingungen zugrunde gelegt. Zur Erreichung des Aktions-Rabatts wird der bahn.business Umsatz im Zeitraum 1. Mai bis 31. August 2024 mit dem im Vorjahreszeitraum verglichen.
Den zusätzlichen Aktions-Rabatt erhalten Sie im Verkaufszeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 für Buchungen* von Flexpreis und Flexpreis Business Tickets mit/ohne BahnCard (Business) Rabatt.
Der Aktions-Rabatt kann nicht ausgezahlt werden.
* gemäß Nr. 3.5.1 und und 3.6 der bahn.business Bedingungen
Wenn Sie Ihren bahn.business Umsatz im Zeitraum vom 1. Mai bis bis 31. August 2024 ab 10 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigern, erhalten Sie auf Buchungen im Verkaufszeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024:
- 5 % Aktions-Rabatt auf den Flexpreis sowie
- zusätzlich 5 % Aktions-Rabatt zu Ihrem individuellen Geschäftskundenrabatt auf den Flexpreis Business
Der Aktions-Rabatt wird vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 automatisch bei der Buchung eingestellt, wenn Ihr Unternehmen die Umsatzsteigerung von mindestens 10 % erreicht hat. Er wird sofort wirksam und nicht gesondert ausgewiesen.
Einzelumsätze können Sie über das bahn.business Portal einsehen.
Als bahn.business Kund:in mit über 50.000 Euro Jahresumsatz können Sie ein erweitertes Reporting über die bahn.business Reports abrufen.
Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre DB Ansprechpartner:innen.
Ja. Das Geschäftskundenprogramm bahn.business ist kostenfrei und ein spezielles Service-Angebot der Deutschen Bahn für Unternehmen. Über 30.000 Unternehmen nutzen bereits bahn.business für Geschäftsreisen mit der Bahn.
Bei bahn.business können Sie für Mitarbeitende verschiedene Rollen und Rechte zur Buchung und Verwaltung der Geschäftsreise anlegen. Ebenso können Sie Zahlungsmittel zentral verwalten, Buchungsstellen zusammenfassen und ein umfassendes Reporting aller Ticketausgaben nutzen.
Die Rollen mit den zugehörigen Rechten im Überblick:
Geschäftskunden-Administrator:innen
- Besitzen die Berechtigung zur Pflege von Unternehmensdaten
- Können zentral Zahlungsarten für alle Buchenden festlegen
- Legen Buchungsstellenverantwortliche und Geschäftsreisende im Unternehmenskonto an
- Können für sich selbst Bahn-Tickets und BahnCard Business buchen
Buchungsstellenverantwortliche
- Verantwortlich für eine Buchungsstelle
- Legen Geschäftsreisende im Unternehmenskonto an
- Können für sich selbst Bahn-Tickets und BahnCard Business buchen
Geschäftsreisende
- Können für sich selbst Bahn-Tickets und BahnCard Business buchen
Alle Buchungen, die Sie oder Ihre Reisenden mit einem bahn.business Login durchführen, werden erfasst und über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet. So muss niemand in Vorauslage gehen und die entsprechenden Rückerstattungen entfallen.
Häufiges Bahnfahren in Ihrem Unternehmen wird belohnt. Ab einem jährlichen DB Umsatzvolumen von 3.000 Euro (DB Tickets, Sitzplatzreservierungen, BahnCard-Käufe) erhalten Sie als Unternehmen einen Geschäftskundenrabatt auf Flexpreis Business-Tickets in Höhe von 3 Prozent.
Dieser Rabatt lässt sich beliebig mit dem Rabatt einer BahnCard Business kombinieren.
Ja. Sollten Sie eine Frage haben oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie einfach das Team vom Business Service. Dieser Beratungs-Service bietet eine ganzheitliche Expertise zu allen Business-Themen und steht exklusiv nur bahn.business Kundinnen und Kunden zur Verfügung.
Die Rechnung wird an die buchende Person per E-Mail versendet.
Sie können jedoch für jede Buchungsstelle eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand hinterlegen. So stellen Sie sicher, dass automatisch alle Rechnungen innerhalb der Buchungsstelle ausschließlich an diese E-Mail-Adresse versendet werden.
Wenn das Ticket über ein geschäftliches Kundenkonto gebucht wurde, erhält die reisende Person das Ticket per E-Mail.
Wenn das Ticket für eine dritte Person ohne Kundenkonto gebucht wurde, erhält die buchende Person das Ticket per E-Mail. Das Ticket muss dann nach dem Buchen an die reisende Person weitergeleitet werden.
Wir empfehlen Ihnen, alle Geschäftsreisenden zur Registrierung eines eigenes Kundenkontos einzuladen.
Vorteile des geschäftlichen Kundenkontos:
- Direkt ins bahn.business Portal und die DB Navigator App einloggen
- Gebuchte Tickets und BahnCard Business in der DB Navigator App über das Kundenkonto automatisch hinterlegen
- Digitale Reiseservices in der DB Navigator App nutzen
- Fahrgastrechte digital geltend machen
- Dritte können Buchungen von Tickets oder BahnCard Business automatisch im Kundenkonto der Reisenden hinterlegen
Geschäftsreisende mit Buchungsrecht können selbst Tickets und BahnCard Business buchen.
In wenigen Schritten können Geschäftskunden-Administrator:innen und Buchungsstellenverantwortliche Tickets und Sitzplätze für Geschäftsreisende ohne Kundenkonto buchen.
Für die Buchung einer BahnCard benötigen Ihre Reisenden ein eigenes geschäftliches Kundenkonto.
Ja. Damit bei jeder Buchung der BahnCard Rabatt berücksichtigt wird, muss die entsprechende BahnCard Ermäßigungsart im Kundenkonto unter „BahnCard“ ausgewählt werden. Die Anpassung im Kundenkonto können nur die Kontoinhaber vornehmen.
Überprüfen Sie Ihre Stammdaten: Achten Sie darauf, dass Ihr Name im neuen Kundenkonto (unter „Persönliche Daten“) exakt mit dem Namen auf der BahnCard übereinstimmt (gleiche Schreibweise).
Funktioniert dies nicht, wenden Sie sich bitte an den BahnCard Service unter bahncard-service@bahn.de.
Nur der BahnCard Service kann prüfen, warum die Hinterlegung nicht funktioniert.
Sie können für jede Buchungsstelle eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand hinterlegen.
Die Geschäftsreisenden müssen selbst sowohl das Geburtsdatum als auch die (Melde-)Adresse in ihren Kundenkonten hinterlegen, damit eine BahnCard gebucht werden kann. Dies kann nicht durch eine dritte Person erfolgen. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeitenden darauf hin.
Ja. Bitte beachten Sie hierfür die Reiserichtlinien Ihres Unternehmens.
Das ist nicht möglich. Nur die Geschäftsreisenden (Kundenkonto-Inhaber) selbst können Daten im geschäftlichen Kundenkonto einsehen und verwalten.
Sofern Ihre Reisestellenkarte/Firmenkreditkarte Zusatzdaten unterstützt, können Sie diese zentral in der Buchungsstelle für alle Mitarbeitenden hinterlegen, denen die Karte zugewiesen wurde.
Geschäftskunden-Administrator:innen und Buchungsstellenverantwortliche können in den Kundendaten der Mitarbeitenden individuelle Zusatzdaten der Firmenkreditkarte pflegen. Voraussetzung ist, dass den Mitarbeitenden bereits eine Firmenkreditkarte zugewiesenen wurde.
Geschäftsreisende können den Benutzernamen (geschäftliche E-Mail-Adresse) in einem (privaten) Kundenkonto abändern. Die geschäftliche E-Mail ist dann wieder frei und kann für die Registrierung eines geschäftlichen Kundenkontos verwendet werden.
Wahrscheinlich wird die geschäftliche E-Mail-Adresse schon als Benutzername im Privatkundenportal verwendet.
So ersetzen Ihre Mitarbeitenden den Benutzernamen im Privatkundenportal:
- Unter "Kundenkonto verwalten" den Menüpunkt "Login und Sicherheit" auswählen.
- "Zum Account Manager" öffnen.
- Benutzernamen / E-Mail ändern und auf "Fortfahren" klicken.
Hinweis: Der neue Benutzername muss eine E-Mail-Adresse sein.
Wechseln die Mitarbeitenden ihre E-Mail-Adresse, ist die geschäftliche E-Mail-Adresse für die Registrierung eines geschäftlichen Kundenkontos frei.
Erscheint eine Fehlermeldung, hilft eventuell das Löschen der Cookies und des Cache. Bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an 030 297 19 0 19. Nur die Login-Inhabenden erhalten Auskünfte zu persönlichen Daten.
Nutzen Sie den Anmelde-Button auf www.bahn.de. Erscheint nach Eingabe der E-Mail-Adresse die Überschrift "Einloggen", besteht bereits ein Kundenkonto. Erscheint "Konto erstellen", ist der Benutzername bzw. die E-Mail-Adresse frei und es kann ein geschäftliches Kundenkonto angelegt werden.
Mit der Umstellung auf das neue bahn.business Portal wurde die Funktion "Monatsreport" ersetzt durch eine "Auftragsübersicht", die Sie als Geschäftskunden-Admin einsehen können.
Die "Auftragsübersicht“ finden Sie im Bereich "Mein Unternehmen".
Die Übersicht wurde von 14 auf 31 Monate ausgeweitet.
Die Pflege der Daten im Kundenkonten durch Dritte (Geschäftskunden-Administrator:innen und Buchungsstellenverantwortliche) ist nur für geschäftliche Daten wie Rechnungsadresse und Zusatzdaten (bei Zahlung mit einer Firmenkreditkarte) möglich.
Sensible Daten wie Geburtsdatum oder Privatanschrift können nur durch die Reisenden selbst gepflegt werden.
Im neuen bahn.business Portal finden Sie im Bereich "Mein Unternehmen" eine "Auftragsübersicht“ der buchenden und reisenden Personen der letzten 31 Monate. Die Übersicht wurde von 14 auf 31 Monate ausgeweitet.
Für weitere Reportingmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre DB Ansprechperson.
Ja, der Name der reisenden Person erscheint bei einer BahnCard Business Buchung auf der Rechnung.
Bei einer Ticketbuchung erscheint der Name nur, wenn Sie diesen im Feld "Rechnungsadresse" im Buchungsprozess hinterlegt haben.
- Voraussetzung ist, dass Sie im Geschäftskundenportal als "Selbstbucher" angemeldet sind.
- Installieren Sie auf Ihrem Smartphone die App.
- Hinterlegen Sie einmalig Ihre Selbstbucher-Zugangsdaten.
- Die Ticketbuchung erfolgt nun automatisch zu den bahn.business Konditionen. Nach Buchungsabschluss ist das Ticket automatisch in der App hinterlegt.
Ja, Sie können im eingeloggten Bereich mit den entsprechenenden Rollenrechten ein Ticket für Dritte buchen.
Geben Sie bei der Buchung die E-Mail der reisenden Person an. Die reisende Person erhält im Anschluss eine Buchungsbestätigungs-Mail mit dem Ticket.
Die Statusvorteile können Sie ausschließlich über die BahnBonus App* nutzen, z.B. in der DB Lounge durch einfaches Abscannen des hinterlegten Codes. Daneben gibt es auch Leistungen, die Sie durch Zeigen der digitalen BahnBonus Karte oder durch Links einlösen können.
* ab iOS Version 15.0 oder Android Version 8.0 oder höher
Ihr Statuslevel ist ab Erreichen der jeweiligen Punkteschwelle 12 Monate gültig.
Sollte Ihr Statuspunktestand in dieser Zeit unter die Punkteschwelle fallen, bleiben Sie trotzdem in Ihrem Statuslevel. Entscheidend ist der Punktestand am Ende der Statuslaufzeit. Wenn Sie zum Ende der Statuslaufzeit die Punkteschwelle des jeweiligen Levels wieder erreicht haben, bekommen Sie das Statuslevel für weitere 12 Monate.
Wie lange Ihr Statuslevel noch gültig ist, sehen Sie jederzeit in der BahnBonus App oder im eingeloggten Bereich auf bahn.de bzw. im DB Navigator.
Bei einem Upgrade aktualisiert sich Ihr Statuslevel automatisch. Sie erhalten die Vorteile des höheren Statuslevels direkt mit Erreichen der Punkteschwelle. Ungenutzte Vorteile eines vorigen Levels verfallen. Die Laufzeit für das neue Level beträgt ab diesem Zeitpunkt erneut 12 Monate.
- Aktionsangebote wie zum Beispiel Erlebnisticket Europa-Park
- BahnCard
- Flexpreis
- Flexpreis Business
- Fahrradkarte
- Wochen- und Monatskarten im Fernverkehr (ausgenommen Schüler-Zeitkarten)
- Monats- und Jahreskarten im Fernverkehrs-Abo (ausgenommen Schüler-Abos)
- Länder-Tickets (ohne: Brandenburg-, Berlin-, Hessen-, Niedersachsen- und Schöner-Tag-Tickets NRW)
- Quer-durchs-Land-Ticket
- Sparpreis
- Sparpreis und Super Sparpreis Europa
- Super Sparpreis
- Super Sparpreis Young
- Tickets des Baden-Württemberg-Tarifs
- Deutschland-Tickets des DTV
- Deutschland-Ticket Jobtickets des DTV
Für die Prämienpunkte sind die (Super) Sparpreise ausgenommen.
Punkte werden in der Regel 3 Tage nach dem Kauf der Fahrkarte oder BahnCard gutgeschrieben, frühestens aber zum 1. Geltungstag.
Eine nachträgliche Punktegutschrift ist nicht möglich.
- Statuspunkte dienen ausschließlich der Erreichung eines Statuslevels und verfallen nach 365 Tagen.
- Prämienpunkte können für Bahn- oder Sachprämien eingelöst werden. Prämienpunkte können im Unterschied zu Statuspunkten auch bei Partnern gesammelt werden und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Nein. Wenn Sie im Rahmen von BahnBonus auf geschäftlichen Reisen BahnBonus Punkte gesammelt haben und diese für privat genutzte Prämien einlösen (seit dem 1. Juli 2023), übernimmt die DB Fernverkehr AG den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil.
Die DB Fernverkehr AG übernimmt seit dem 1. Juli 2023 für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG.
Basis für die Berechnung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils ist das Datum der Prämienpunkte-Einlösung. Das bedeutet: Prämienpunkte, die Sie vor dem 1. Juli 2023 eingelöst haben, müssen weiterhin in der individuellen Lohnsteuer angegeben werden. Die Pauschalversteuerung gilt seit dem 1. Juli 2023.
Durch die pauschale Versteuerung entfällt seit dem 1. Juli 2023 der administrative Aufwand sowohl für Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in.
Bisher mussten, je nach Höhe, lohnsteuerpflichtige Geschäftsreisende den geldwerten, steuerpflichtigen Vorteil in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ihre:n Arbeitgeber:in zwecks Meldung an das Finanzamt über die eingelösten Prämien informieren. Viele Arbeitgeber:innen haben daher die private Verwendung geschäftlich gesammelter Punkte oder die Teilnahme an BahnBonus im geschäftlichen Kontext untersagt.
Mit dieser Vereinfachung zieht die DB Fernverkehr AG mit anderen Vorteilsprogrammen (z.B. aus der Luftfahrt) gleich und erhöht die Attraktivität der Bahn für Geschäftsreisen.
Ob Sie grundsätzlich dienstlich gesammelte BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens.
Die generelle Teilnahme am Vorteilsprogramm BahnBonus bzw. das Sammeln von BahnBonus Punkten durch private Bahnreisen muss nicht von den Arbeitgeber:innen genehmigt werden.
Mit dem Geschäftskundenprogramm bahn.business reisen Sie im innerdeutschen DB Nah- und Fernverkehr CO₂-frei – mit 100 Prozent Ökostrom.
Direkte Emissionen werden durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Alle indirekten Emissionen, wie z. B. die Energiebereitstellung, werden von bahn.business nach Berechnung der gefahrenen Personenkilometer über atmosfair kompensiert. Falls Emissionen anfallen, werden sie für nicht elektrifizierte DB Strecken im Rahmen von bahn.business ebenfalls kompensiert.
Indirekte Emissionen können in vor- oder nachgelagerten Prozessen anfallen, zum Beispiel bei der Energiebereitstellung.
Alle gegebenenfalls anfallenden indirekten Emissionen kompensieren wir als bahn.business nach Berechnung der gefahrenen Personenkilometer über atmosfair.