Was ist das Zahlungsmittelentgelt und wofür muss ich es bezahlen?

Die Kreditkarteninstitute stellen dem Verläufer einer Ware/Dienstleistung eine Gebühr in Rechnung, wenn ein Kunde die Ware/Dienstleistung mit einer Kreditkarte bezahlt. 

Die Deutsche Bahn erhebt das Zahlungsmittelentgelt (ZME) bei Nutzung von Reisestellenkarten. Herkömmliche Kreditkarten sind hiervon befreit.

 Reisestellenkarten sind zum Beispiel:

  • alle Airplus-Reisestellenkarten (oder auch CompanyAccount Karten)
  • alle American Express Firmenkreditkarten mit Rechnungslegungsfunktion
  • alle Degussa Bank Firmenkreditkarten mit Rechnungslegungsfunktion 

Die Staffelung des Zahlungsmittelentgelts finden Sie in den Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr. Bitte suchen Sie in dem PDF nach dem Stichwort Zahlungsmittelentgelt.