Ist die Nutzung von ICE/IC mit dem Deutschland-Ticket gestattet, wenn absehbar ist, dass man mit erheblicher Verspätung das Ziel erreicht?
Ja, dieses Recht besteht im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte ab einer zu erwartenden Verspätung des Nahverkehrszuges von mindestens 20 Minuten. Für die Fahrt mit dem Fernverkehrszug ist zunächst eine Fahrkarte zu kaufen. Die Fahrtkosten werden dann im Nachgang auf Antrag durch das genutzte Eisenbahnunternehmen, z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.
Derzeit wird die Europäische Fahrgastrechteverordnung überarbeitet. Dies kann Auswirkungen auf die oben beschriebenen Regelungen haben. Wir informieren, sobald es zu Änderungen kommt.