Wie dokumentiere ich als Fahrgast Verspätungen?
Sie müssen keine Verspätungsbescheinigung vorlegen, um Fahrgastrechte geltend zu machen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen regulieren Ihre Ansprüche auch ohne diese Bescheinigung.
Alle Zugverspätungen und Ausfälle werden elektronisch im System erfasst und ausgewertet. Erstattung von Kosten wie Fernverkehrszügen, anderen Verkehrsmitteln (z.B. Taxi) oder Hotelkosten ist auch ohne Bescheinigung möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie trotzdem eine Bescheinigung über eine Verspätung oder einen Zugausfall möchten, wenden Sie sich an das Zugpersonal oder die DB Information. Eine solche Bescheinigung gibt es nur im Eisenbahnverkehr.