Erhalte ich für mein Online-Ticket eine separate Rechnung?

Onlinetickets gelten als Fahrausweise im Sinne des § 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und erfüllen somit alle Anforderungen, um als Rechnung geltend gemacht zu werden. Dem Inhaber des Fahrausweises steht unabhängig vom Gesamtwert des Fahrpreises nach §§ 35 i.V. 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung der Vorsteuerabzug aus dem Papierbeleg zu.

Sie erhalten daher keine Rechnung im Geschäftskundenportal. Sollte das Online-Ticket nicht mehr abrufbar sein, dann fordern Sie es bitte per E-Mail über die Adresse bahn.business-online@deutschebahn.com an.

Bei Zahlung mit einer Firmenkreditkarte/Company Account von AirPlus ist die Abrechnung von AirPlus Rechnung im Sinne des Steuerrechtes. Dann steht im Zahlungsteil des Online-Tickets "Dieses Ticket ist nicht vorsteuerabzugsfähig".