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Welche Fahrgastrechte habe ich, wenn ich das Deutschland-Ticket mit einem Fernverkehrsticket kombiniere und meinen Anschluss nicht erreiche?

Bei einer Kombination aus Deutschland-Ticket und Fernverkehrsticket gelten 2 getrennte Beförderungsverträge:

  • Fahrten im Nahverkehr werden mit dem Deutschland-Ticket abgedeckt.
  • Die Fahrt im Fernverkehr erfolgt mit dem Fernverkehrsticket.

Sie haben keinen Anspruch auf durchgängige Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.

Beispiel: Kommt es zu einer Verspätung im Nahverkehr und Sie verpassen dadurch den Fernverkehrszug, bleibt die Zugbindung bestehen. Eine spätere Fahrt mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (zum Beispiel Sparpreis) ist dann nicht möglich.

Entschädigungsansprüche werden für jedes Ticket einzeln geprüft und gelten nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket.