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Häufige Fragen zu "Verkehrsverbünde"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Ja, aber die Mitnahme ist nicht kostenfrei: Oft brauchen Sie zu Ihrem Länder-Ticket eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.

  • In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
  • In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.
  • Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.

Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt.

Zeitkarten sind zum Beispiel Wochen- und Monatskarten. Sie können sie für zahlreiche Verbünde direkt buchen.

Ja. In sehr vielen Verbünden bieten wir bereits Zeitkarten (Wochen- und  Monatskarten) in unserem Produktsortiment an, in einigen auch Monatskarten im Abo. Die Auswahl wird Ihnen über eine Reiseauskunft in den jeweiligen Verbünden angezeigt, oder über den Menüpunkt "Verbundtickets".

Bei einigen Verbünden gibt es spezifische Produkte für BahnCard-Kunden.

Zum Beispiel im RMV die RMV- Einzelfahrkarte BahnCard. Am besten, Sie informieren sich auf der Website Ihres Verbundes.

Sie finden die Rechnung in der App DB Navigator unter „Meine Reisen“. Rufen Sie den Reiseplan auf und wählen Sie im Aktionsfeld "Weitere Aktionen" das Rechnungsdokument.

Mehrfahrtenkarten sind Einzelfahrscheine, die Sie meist in Form von Streifenkarten kaufen können. Sie können für zahlreiche Verbünde Ihre Mehrfahrkarten oder Streifenkarten direkt in der App DB Navigator buchen. Sie finden die Angebote der einzelnen Verbünde auf bahn.de unter Verbund-Tickets oder in der App.

Wie funktioniert eine Mehrfahrtenkarte (zum Beispiel eine Streifenkarte, ein 4er Ticket)?

Im ersten Schritt kaufen Sie ein Ticket für Ihre gewählte Fahrt sowie weiteres Guthaben (Streifen oder weitere Fahrten). Das 1. Ticket für Ihre gewählte Fahrt ist mit dem Ticketkauf bereits entwertet. Das restliche Guthaben wird in Ihrem Kundenkonto gespeichert.

Kann ich meine Mehrfahrtenkarte (4er/10er Ticket) für alle Verbindungen im Verbundgebiet verwenden?

Nein. Das Entwerten weiterer Fahrten ist nur für Verbindungen innerhalb der gleichen Preisstufe möglich. Beispiel: 4 Fahrten innerhalb der Preisstufe A3.

Kann ich auch mehrere Mehrfahrtenkarten kaufen?

Nein. Es ist immer nur möglich eine Mehrfahrtenkarte zu kaufen und sämtliche Fahrten oder Streifen zu verfahren. Haben Sie sämtliches Guthaben verbraucht, können Sie erneut Guthaben erwerben.

Nein, denn Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy- und Online-Tickets sind nicht möglich.

Der Kauf eines Verbundtickets ist in der App über 3 verschiedene Wege möglich:

  • Der gängigste Ablauf ist der Kauf über die Reiseauskunft mit Eingabe einer Start- und Zielverbindung. Der entsprechende Verbund wird automatisch erkannt und die App liefert die passend konfigurierten Produkte für die entsprechende Verbindung zurück.
  • Weiterhin ist der Kauf eines Produktes in Kürze über die Verbundshops (Menüpunkt "Verbundtickets") möglich. In den Shops können Sie Ihr Ticket selbst nach Bedarf konfigurieren.
    Dafür brauchen Sie verbundspezifisches Wissen, zum Beispiel müssen Sie die Preisstufe kennen.
  • Zudem ist die Buchung über den Schnellbuchungseinstieg möglich. Hierzu muss in der Verbindungsauskunft der farblich hervorgehobene Balken am rechten Bildschirmrand geswipt werden. Die Schnellbuchungsmaske stellt einen stark verkürzten Buchungsablauf dar. Das Produktsortiment ist dabei jedoch eingeschränkt und es sind nur die beliebtesten Produkte verfügbar.

Besonderheiten

• Einige Produkte (häufig Einzelfahrten) gelten nur zum sofortigen Fahrtantritt. Auch wenn in der Reiseauskunft ein Datum in der Zukunft ausgewählt wird, gilt das Ticket sofort ab dem Kaufzeitpunkt. Ist dies der Fall erfolgt eine farbliche Kennzeichnung auf der Angebotsdetailseite:
• Verbundtickets können nur für eine Person gekauft werden. Wird in den Optionen die Anzahl der Reisenden verändert, wird dies in der Buchung nicht weiter berücksichtigt.
• Es ist möglich ein Verbundticket für eine andere Person zu kaufen. Der Name des Dritten kann im Buchungsverlauf angegeben werden.

Bei wenigen einzelnen Fahrten kann derzeit der Preis noch nicht automatisch ermittelt werden. Sie haben dennoch dort die Möglichkeit, ein Ticket in vielen Verbünden über den Ticketshop zu erwerben (Verbundtickets - Verbund- ZurTicketauswahl). Sie können auch eine andere Verbindung mit gleichem Streckenverlauf wählen, bei der Preise angezeigt werden, und dort zum Beispiel einen Einzelfahrschein zum sofortigen Fahrantritt kaufen.

Ja, hierzu im Menü unter „Meine Tickets“ die Funktion „Ticket hinzufügen“ aufrufen und die Auftragsnummer sowie den Nachnamen des Reisenden eingeben.

Die Grundkarte und somit auch das Guthaben der Mehrfahrtenkarte liegt bei der Person im Account, die die Mehrfahrtenkarte gekauft hat. Sie bucht die anstehende Fahrt in ihrem Account mit dem Namen der anderen Person. Die andere Person kann auf ihrem Smartphone in der App unter "Meine Tickets/+Ticket hinzufügen" das Ticket mit Namen des Reisenden und Auftragsnummer hinzufügen.

Achtung: Mehrfahrtenkarten sind (wie ein Einzelticket) immer ab sofort gültig.

Ihr Guthaben finden Sie in der App unter dem Navigationspunkt "Verbundtickets" und dann beim entsprechenden Verbund.

Wählen Sie eine Verbindung innerhalb des entsprechenden Verbunds und klicken Sie in der Angebotsauswahl beim passenden Produkt auf Entwerten (zum Beispiel 10er Ticket "entwerten"). Im Anschluss an die Angebotsdetails findet systemseitig eine Prüfung Ihres Guthabens statt, von welchem bei erfolgreicher Prüfung weitere Streifen bzw. Fahrten entwertet werden.

Sie gelangen zu einer Übersicht über Ihr verfügbares Guthaben, wenn Sie auf der Startseite des der App den Menüpunkt "Verbundtickets" und dann Ihren entsprechenden Verbund (Beispiel "Rhein-Ruhr" für VRR) auswählen. Auf der jeweiligen Verbundseite befindet sich der Button "Mehrfahrtenkarte-Guthaben", über welchen Sie sich Ihr verfügbares Guthaben anzeigen lassen können.

Dies kann verschiedene technische Gründe haben.

Mehrfahrtenkarten wie zum Beispiel Streifenkarten, 4er oder 10er Tickets, gelten immer ab sofort. Daher können Sie auch eine spätere Verbindung wählen und über diese das Ticket kaufen und entwerten. Im Verbund herrscht keine Verkehrsmittelbindung.

Dies kann mehrere Gründe haben. Bitte prüfen Sie zunächst Ihr Guthaben-Konto in der App unter "Verbundtickets" und Ihren Verbund. Beachten Sie zudem, dass Sie zum Beispiel vier Fahrten für ein bestimmtes Tarifgebiet erwerben. Liegt Ihre neue Fahrt nicht innerhalb dieses Gebiets, können Sie Ihr vorhandenes Guthaben nicht für die Fahrt verwenden.

Das Handy-Ticket muss nach den Tarifbestimmungen und wie bei den bisherigen Papiertickets vor dem Einsteigen bzw. vor dem Überschreiten der Bahnsteigsperre gekauft werden.

Das MVV-OnlineTicket kann auch mittels der installierten App abgerufen werden.

Ihr aktuelles Guthaben für die 4er Karte können Sie sich anzeigen lassen, indem Sie im Menüpunkt "VVO-Tickets" auf "Info" (im Display oben rechts zu finden bzw. über den Hardware-Menü-Button bei kleineren Smartphones) klicken.
Ihr Weg zur 4er Karte kann entweder über die Fahrplansuche erfolgen, in der Ihnen die richtige Anzahl an benötigten Zonen angezeigt wird, oder über den Ticket-Direktkauf, indem Sie unter "VVO-Tickets", "Ticket kaufen" die 4er Karte auswählen und dort die richtige Anzahl an Zonen direkt eingeben. Beim ersten Kauf wird Ihnen stets der Preis für die gesamte 4er Karte berechnet. Weitere Käufe für weitere Fahrten werden über eventuelles Guthaben verrechnet und somit nicht berechnet, solange noch Guthaben vorhanden ist.

Sie benötigen ein Smartphone mit Internetzugang sowie die kostenfreie DB-App "mobil.nrw“. In der App können Sie dann entweder das gewünschte Ticket über die Liste unter "Tickets" direkt auswählen oder Sie geben Start und Ziel in der Fahrplanauskunft der App ein und erhalten eine Ticketempfehlung. Das gewünschte Ticket einfach anklicken und nach der Abbuchung des Kaufbetrages wird das Ticket direkt aufs Handy gesandt.

Es werden unter Verbindungen Produkte und Preise für die jeweilige Verbünde VRS, VRR, AVV angezeigt bzw. entsprechend des Verbundgebietes auch der NRW- und Westfalen-Tarif. Unter "Tickets" kann zusätzlich das gesamte aufgeführte Ticketangebot gekauft werden.

Ja. Dazu wählen Sie beim Ticketkauf eines beliebigen Tickets die Option "Ticket ist für mich" ab und geben die zur Personalisierung nötigen Daten der Person ein, für die das Ticket gelten soll. Alternativ können Sie die Kontaktdaten auch bequem von einem Kontakt aus Ihrem Adressbuch einfügen. Bitte beachten Sie, dass die Person einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzuführen hat, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

Die in der App gekauften Handy-Tickets sind grundsätzlich von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen. Für Erstattung aufgrund von Verspätung oder Zugausfall gelten die Konditionen der jeweiligen Angebote. Alle Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie unter

Ja. Eine Änderung der persönlichen Daten ist im Online-Ticket-Shop unter www.onlineticket-nrw.de möglich.

Nein, das Ticket ist auf Ihrem Handy gespeichert. Sie können es also immer vorzeigen, auch wenn Sie keinen Mobilfunkempfang haben.

Handy-Tickets sind personalisierte Tickets, enthalten also auch den Namen des Kunden. Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Smartphone Tickets für andere Personen zu kaufen. Um den Ticketinhaber auch eindeutig zuordnen und Missbrauch vorbeugen zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei der Fahrt mitgeführt werden.

Sie erhalten Einzeltickets, Monatskarten, Abos und Tickets für Kinder- und Fahrradmitnahme ganz einfach in unserer App.

Mit der BahnCard 100 und dem inkludierten Deutschlandticket ist die bundesweite Nutzung des Nahverkehrs auf Schiene und Straße unbegrenzt möglich.

Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Sie können folgende Tickets hier online oder in unserer App DB Navigator kaufen:

  • Einzelticket
  • 24Stunden-Ticket
  • Anschluss-Ticket 
  • Minigruppen-Ticket
  • Euregio-Ticket

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie sind über Ihre Verbundgrenzen hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs, dann gilt der NRW-Tarif.

Sie bekommen die meisten AVV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket.

  • Kurzstreckenticket
  • Einzelticket
  • Tagesticket
  • Fahrrad-Tagesticket
  • Wochenkarte
  • Monatskarte

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Nein. Bei Fahrten im Stadtgebiet Augsburg können alle Verbundverkehrsmittel zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof, Königsplatz, Frohsinnstr., Theodor-Heuss-Platz, Ulrichsplatz, Moritzplatz, Rathausplatz, Staatstheater und Prinzregentenstraße kostenfrei benutzt werden. Die kostenfreie Nutzung ist auch im Vor- oder Nachlauf an ein gültiges AVV Ticket (z. B. Kurzstrecke) möglich. Beim Durchfahren der kostenfreien City-Zone werden alle Haltestellen gezählt.

Sie bekommen die meisten bodo-Angebote als Handy-Ticket in der App DB Navigator oder hier online. Zum Beispiel für die Stadtzonen Ravensburg, Friedrichsfeld und Lindau.

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Einzelfahrschein

  • Ticket für eine Person und eine Fahrt
  • Nur mobile und mit Fahrtantritt „ab sofort“ angeboten
  • Der Preis richtet sich nach den befahrenen Zonen
  • Umsteigen und Unterbrechung möglich, Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen
  • Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren mit einem ermäßigten Tarif (Einzelfahrschein Kinder). 
  • Die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwägen und Hunden ist kostenlos.

Tageskarten

  • Die Tageskarte Single gilt für eine Person und beliebig viele Fahrten in Ihrem gewählten Bereich
    • ganztägig gültig bis Betriebsschluss
    • Die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwägen und Hunden ist kostenlos.
  • Tageskarte Gruppe gilt für bis zu 5 Personen und beliebig häufige Fahrten im gewählten Bereich.
    • gültig von Montag bis Freitag ab 8.30 Uhr bis Betriebsschluss – Samstage/Sonntage/Feiertage ganztags bis Betriebsschluss.
    • Eine an einem Samstag erworbene Tageskarte Gruppe gilt auch am darauffolgenden Sonntag.
    • anstatt einer Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.

Fahrradkarten

  • Fahrrad-Tageskarte gilt für das Gesamtnetz, für beliebig viele Fahrten am Lösungstag.
  • Der Einzelfahrschein Kinder kann für eine Einzelfahrt mit Fahrrad gelöst werden.

Wochenkarte

  • Die Wochenkarte gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb der gewählten Tarifwaben während einer Kalenderwoche.
  • Die Gültigkeitsdauer gilt noch bis 12 Uhr des ersten Werktags der folgenden Woche.
  • Die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwägen und Hunden ist kostenlos.
  • Die Wochenkarte ist online und mobile erhältlich.

Monatskarten

  • Die Monatskarte gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb der gewählten Tarifwaben während eines Kalendermonats.
  • Die Gültigkeitsdauer gilt noch bis 12 Uhr des ersten Werktags (gilt nicht für Schüler des folgenden Monats.
  • Die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwägen und Hunden ist kostenlos.
  • Die Monatskarte ist online und mobile erhältlich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern. Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.

Sie erhalten die meisten Verbund-Angebote online und in unserer App.

Wichtig: Die Kurzstreckenkarte, die Einzelkarte und die Einzelkarte Kind, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten HNV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket in der App. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Monatskarten

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten htv-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u. a.

  • Einzelfahrscheine
  • Tageskarten
  • Monatskarten

Wichtig: Die htv-Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten hvv-Angebote als Handy-Ticket in der App DB Navigator.
Dazu gehören unter anderem:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Gruppenkarten
  • 1. Klasse Zuschlag

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie erhalten die meisten KVSH-Angebote online auf der Website oder als Handy-Ticket in der App. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrausweise
  • Tageskarten

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie erhalten die meisten KVSH-Angebote online auf der Website oder als Handy-Ticket in unserer App. Dazu zählen z.B. Tageskarten für Kinder und Erwachsene, Fahrradkarten, 1.-Klasse-Zuschlag und mehr.

Wichtig: KVV Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten alle marego-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einzelfahrten
  • 4er-Karten
  • 24-Stunden-Karten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten
  • Minigruppen-Tageskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten, die über die App gekauft werden, gelten zum sofortigen Fahrtantritt. In der Reiseauskunft beginnt die Gültigkeit entsprechend der gewählten Reiseverbindung.

Eine "Einzelfahrt ermäßigt" bzw. eine "Tageskarte ermäßigt" gilt für 1 Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahren, 1 Hund ohne Behältnis, 1 Handwagen, 1 Fahrradanhänger, 1 sperrigen Gegenstand oder bei MVB (Magedburger Verkehrsbetriebe) 1 Fahrrad im räumlichen Geltungsbereich.

Eine Minigruppen-Tageskarte gilt für bis zu 5 gemeinsam reisende Personen (keine Altersbeschränkung) im räumlichen Geltungsbereich bis 4 Uhr des nächsten Tages. Bitte tragen Sie die Namen der Mitreisenden schon bei der Buchung ein; eine nachträgliche Ergänzung ist nicht möglich.

Eine 4er Karte ist zum Normal - und ermäßigten Fahrpreis erhältlich. Ein ermäßigten Fahrpreis erhalten Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren. 4er-Karten zum ermäßigten Fahrpreis werden außerdem zur Mitnahme von Sachen und Tieren ausgegeben. Je Fahrt müssen Sie einen Abschnitt entwerten. Eine Nutzung durch mehrere Fahrgäste ist möglich, wobei für jeden Fahrgast ein Abschnitt entwertet werden muss.
 
Eine 4er-Karte ist an eine Relation gebunden; in Preisstufe 12 gilt die Karte für das marego Gesamtnetz. Der Abschnitt einer 4er -Karte kann entsprechend der aufgedruckten Relation für die Hin- oder die Rückfahrt genutzt werden, für 1 Fahrt in eine der beiden Richtungen ist aber jeweils ein Abschnitt pro Person zu entwerten.

Im marego bieten wir folgende Zeitkarten an:

  • Wochenkarte
    Gültig für 1 Person bis zum 8. Tag um 4 Uhr auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad
  • Wochenkarte ermäßigt
    Gültig für 1 Schüler, 1 Studierenden oder 1 Azubi mit ¬Berechtigungsnachweis auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Gültig bis zum 8. Tag, um 4 Uhr
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad
  • Monatskarte
    Gültig für 1 Person vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad
  • Monatskarte ermäßigt
    Gültig für 1 Schüler, 1 Studierenden oder 1 Azubi mit ¬Berechtigungsnachweis auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Gültig vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad

Ja. Inhaber einer Zeitkarten können über den auf ihrer Zeitkarte angegebenen Geltungsbereich hinaus weiterfahren, wenn sie für den zu ergänzenden Fahrweg eine Anschlussfahrt kaufen. Anschlussfahrten können für die Hin- und Rückfahrt erworben werden. Weiterhin gelten die Nutzungsbedingungen der Einzelfahrt. Fahrkarten für eine Anschlussfahrt werden zum Normal- und ermäßigten Fahrpreis für eine Person ausgegeben. Ein ermäßigten Fahrpreis erhalten Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Für die Mitnahme von Haustieren und Sachen können Sie Tickets zum ermäßigten Preis kaufen.
 
Die Preisstufe der Anschlussfahrt richtet sich nach der Fahrstrecke ab der Grenze des Geltungsbereiches der Zeitfahrkarte und dem Fahrtziel. Die Anschlussfahrt wird nur in Verbindung mit einer gültigen Zeitfahrkarte anerkannt.

Sie erhalten die meisten MDV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u.a. 24-Stunden-Karten, die MDV Wochenkarte und die MDV Monatskarte.

Wichtig: Die MDV Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte ABO Flex, Einzelfahrkarte Kind, Hopperticket Einzelfahrt, Hopperticket Hin- und Rückfahrt, MDV Extrakarte und MDV Extrakarte ABO Flex, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das MDV-Gebiet erstreckt sich anteilig über die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es umfasst die beiden Großstädte Halle (Saale) und Leipzig sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen, den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Altenburger Land.

Ja. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle Verbundverkehrsmittel zu nutzen (TZ 110 [Leipzig] und TZ 210 [Halle]). Die Mitnahmeregelungen der BahnCard 100 für Familienkinder bis 14 Jahre gilt hier jedoch nicht.

Sie finden eine Übersicht der Angebote auf der Website der S-Bahn Mitteldeutschland.

Die bisherigen Verkehrsverbünde VSB, VVR und TUTicket schließen sich zu einem neuen größeren Verkehrsverbund für die gesamte Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammen. Der Name des Verkehrsverbunds lautet “Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg” und er tritt unter der neuen regionalen Mobilitätsmarke “Move” auf.

Sie erhalten ausgewählte Move-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. EinzelTickets, die über die App gekauft werden, gelten zum sofortigen Fahrtantritt.

  • Das TagesTicket Single, das TagesTicket Gruppe sowie
  • die Move-MonatsCard erhalten Sie in unserer App oder online über die Reiseauskunft.

Weiterhin erhalten Sie

  • FahrradTicket
  • badisch24
  • Aufpreise für die 1. Wagenklasse
  • sowie diverse AnschlussTickets für den Move und die angrenzende Verbundräume (TGO / WTV / RVF). AnschlussTickets sind nur in Kombination mit einer entsprechenden Zeitkarte gültig.

Die MonatsCard Ausbildung ist eine vergünstigte Zeitkarte für Schüler, Azubis und Studenten. Ab dem 15. Lebensjahr brauchen Sie bei Kauf und während der Fahrt einen entsprechenden Nachweis.

Sollte es mal über den Zonenbereich Ihrer Move-ZeitCard hinausgehen, können Sie ein AnschlussTicket erwerben:

  • Move-AnschlussTicket

Das Ticket erweitert die räumliche Gültigkeit der Move-MonatsCard. Für das Hinausfahren aus dem Geltungsbereich oder das Hineinfahren in den Geltungsbereich einer ZeitCard gibt es für die weitere befahrene Strecke ein AnschlussTicket. Es ist nur in Verbindung mit der ZeitCard für eine einfache Fahrt für eine Person gültig. Das AnschlussTicket ist 4 Stunden gültig und gilt in Verbindung mit der ZeitCard für eine einfache Fahrt in eine Richtung in den Move-Zonen 1-8

  • Move-AnschlussTicket TGO/RVF/WTV

Damit die Fahrt auch an der Verbundgrenze weiter fortgesetzt werden kann, gibt es Übergangstarife in die Verbundgebiete der Move-Nachbarverbünde TGO, RVF und WTV. Das Move-AnschlussTicket erweitert die räumliche Gültigkeit einer bereits vorhandenen Move-ZeitCard in den Übergangsbereich des benachbarten Verbunds hinein und ist eine an den Kalendermonat gebundene ZeitCard.

  • badisch24

Das Tarifangebot badisch24 ist eine ab Entwertung 24 Stunden gültige Anschlusstageskarte der Verbünde TGO, RVF, Move, RVL und WTV. Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) einer der beteiligten Verbünde. Sie gilt 24 Stunden ab Entwertung.

Für die Nutzung der 1. Wagenklassen in bestimmten Verkehrsmitten können Sie einen Aufpreis 1. Klasse für EinzelTickets sowie ZeitCards lösen.

Tageskarte

  • Beliebig viele Fahrten an einem Tag ab Entwertung des Tickets bis 6 Uhr des Folgetages
  • Single-Tageskarte für eine Person ab 15 Jahren
  • Gruppen-Tageskarte für bis zu 5 Erwachsenen oder 10 Kindern (6 bis 14 Jahre)
  • Bei Schulausflügen gelten alle Schüler bis einschließlich der 9. Klasse als Kinder, unabhängig von ihrem Alter

Einzelfahrkarte

  • Ticket für eine Person und eine Fahrt
  • Der Preis richtet sich nach den befahrenen Zonen
  • Umsteigen und Unterbrechung möglich, Rückfahrten sind ausgeschlossen
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zahlen Einheitspreis für alle Zonen; Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos - sie müssen von einer Person ab 6 Jahren begleitet werden.

Kurzstrecke

  • Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn oder ExpressBus - auch wenn dabei eine Zonengrenze überschritten wird.
  • Die Höchstfahrzeit beträgt eine Stunde ab Entwertung
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, Höchstfahrzeit darf  nicht überschritten werden.
  • Kombinationen, z.B. 2 Haltestellen mit der S-Bahn und 2 mit dem Bus, möglich.
  • Rückfahrten, das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken und das Kombinieren mehrerer Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander sind nicht gestattet.
  • In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Fahrt innerhalb der Gemeindegrenzen mit Bussen - unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen - als Kurzstrecke.

Streifenkarte

  • Eine oder mehrere Personen können mit dem Ticket fahren
  • 2 Streifen pro Person gelten als Basispreis für die Fahrt in der Zone M oder in einer oder 2 Zonen außerhalb der Zone M
  • Für jede weitere Zone außerhalb der Zone M muss ein weiterer Streifen entwertet werden
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt. Rückfahrten nicht.
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren stempeln für jede Fahrt - egal für welchen Geltungsbereich - immer nur einen Streifen
  • Bei einer Kurzstrecke ist nur ein Streifen zu entwerten
  • Für Jugendliche (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) gibt es die U21-Streifenkarte

Streifenkarte U21

  • Eine oder mehrere Personen (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) können mit dem Ticket fahren
  • 2 Streifen pro Person gelten als Basispreis für die Fahrt in der Zone M oder in einer oder 2 Zonen außerhalb der Zone M
  • Für jede weitere Zone außerhalb der Zone M muss ein weiterer Streifen entwertet werden
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt. Rückfahrten nicht.
  • Es wird ein Lichtbildausweis zur Legitimation des Alters benötigt
  • Sie können den Kurzstreckentarif nicht nutzen

CityTourCard

  • Rabatte von bis zu 50 Prozent bei über 80 Partnern - z.B. auf viele touristische Attraktionen, kulinarische Leckereien und Shopping
  • Beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV in der Zone M, Zone M-6 oder für den MVV-Gesamtraum (Zone M-12) - je nach Ticketvariante 
  • Die CityTourCard ist als Single (eine Person)- oder Gruppenkarte (bis zu 5 Personen) für 24 oder 48 Stunden erhältlich
  • Für alle, die nicht genug von München kriegen: Tickets mit längeren Geltungszeiträumen. 3-, 4-, 5- und 6-Tage-Karten gültig bis 6 Uhr nach dem letzten Geltungstag
  • Spaß für alle: 2 Kinder (bis 14 Jahre) zählen als ein Erwachsener

Airport-City-Day-Ticket

  • Beliebig viele Fahrten an einem Tag bis 6 Uhr des Folgetages in den Tarifzonen M-5 des MVV.
  • Im gesamten MVV-Netz unterwegs: Nutzen Sie S-Bahn, Regionalzug, U-Bahn, Bus und Tram sowie die Regionalbusse.
  • Entscheiden Sie sich zwischen dem Airport-City-Day-Ticket Single für eine Person ab 15 Jahren oder dem Airport-City-Day-Ticket Gruppe für bis zu 5 Erwachsenen oder 10 Kindern (6-14 Jahre) für Sie und Ihre Reisegruppe

MünchenCard

  • Rabatte von bis zu 70 Prozent bei vielen Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Touren, Shopping- und Gastronomiepartnern 
  • Beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV in der Zone M oder für den MVV-Gesamtraum (Zone M-6 inklusive Flughafen) je nach Ticketvariante 
  • Die München Card ist als Single- oder Kinderkarte und als Gruppenkarte (2 bis 5 Personen) für 24-Stunden erhältlich 
  • Sie können zwischen 2-, 3-, 4- und 5-Tage-Karten wählen, die bis 6 Uhr nach dem letzten Geltungstag gültig sind
  • 2 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gelten als eine Person 

MVV ThermenTicket

  • Kombiniert die Eintrittskarte für die Therme Erding mit einem Ticket für die Hin- und Rückfahrt mit der S-Bahn München.

Sie erhalten die meisten NVV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. 

Dazu zählen z. B.:

  • Einzelfahrkarten
  • SparTickets
  • 5erTicket
  • MultiTickets
  • Wochenkarten

Wichtig: Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Beim 5erTicket gilt die erste Fahrt ebenfalls zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten OAM-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. 

Wichtig: Einzelfahrscheine, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten RMV-Angebote als RMV-HandyTicket. Bitte beachten Sie: Einzelfahrkarten/Tageskarten, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten nur zum sofortigen Fahrtantritt!

Sie erhalten viele RNN-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Die RNN Einzelfahrkarten, 1. Klasse Zuschlag Einzelfahrt sowie die RNN Mehrfahrtenkarten, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Ja. Für BahnCard-Besitzer wird das ermäßigte Ticket "Einzelfahrkarte BahnCard" sowie "Einzelfahrkarte BahnCard Kind" angeboten.

Sie erhalten die meisten RVF-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Einzelfahrkarten, PunkteKarten, Tageskarten und 4-FahrtenKarten, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten RVL-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrscheine
  • ViererCard
  • SoloCard24
  • TeamCard24
  • RegioCard

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Bei der ViererCard (Handy-Ticket) gilt die erste Fahrt auch immer zum sofortigen Fahrtantritt. Diese Tickets bitte erst kurz vor Abfahrt buchen.

Sie erhalten die meisten saarVV-Angebote als Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrkarten
  • 4er-Karte
  • Anschlussfahrkarte
  • Tageskarten
  • Einzelfahrkarte Rad

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten folgende Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Wochankarten
  • Monatskarten
  • Kleingruppenkarten
  • Fahrradkarte (jeweils ausschließlich in Verbindung mit einem der o. g. Angebote)

Sie erhalten die meisten SVG-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrten
  • Fahrradmitnahme
  • Tages-Karten
  • Kleingruppen-Tageskarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

Wichtig: Die Einzelfahrten sowie das Ticket Fahrradmitnahme, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten TGO-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Ortenaukarten
  • Europass
  • Einzelfahrkarten
  • Punktekarte
  • Monatskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten sowie die Punktekarte, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VAB-Angebote hier online und als Handy-Ticket in unserer App.

Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrscheine
  • Tageskarten 
  • Wochenkarten 
  • Monatskarten

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VBB-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrausweise und 4-Fahrten-Karten (auch als Kurzstrecke)
  • 24-Stunden-Karten
  • Tageskarten VBB-Gesamtnetz
  • Monatskarten und 7-Tage-Karten (nur für den Tarifbereich Berlin ABC)
  • 24-Stunden-Karten für Kleingruppen
  • Fahrausweise für Fahrräder

Wichtig: Einzelfahrausweise, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des Einzelfahrausweise als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Ja. Im VBB-Tarifgebiet werden Einzelfahrausweise und 24-Stunden-Karten unter Vorlage einer BahnCard 25 oder 50 als Ermäßigungstarif ausgegeben.

Ausnahmen:

Dies gilt nicht für Binnenverbindungen innerhalb der Tarifbereiche Berlin sowie der kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Cottbus, Potsdam und Brandenburg an der Havel. Mit der Jugend BahnCard 25 ist der Erwerb von oben genannten Fahrausweisen des Ermäßigungstarifs ebenfalls nicht möglich.

Sie erhalten ein begrenztes Angebot an VBN-Tickets als Handy-Ticket in unserer App.

Wichtig: EinzelTickets (Einzelticket, Tagesticket, FahrradTagesTicket etc.), die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VGC-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrscheine
  • Viererkarte
  • Tageskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten (Viererkarte und Einzelfahrschein), die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten vgf-Angebote, wie Einzeltickets, Tagestickets und Montskarten, hier online und als Handy-Ticket in unserer App.

Wichtig: Einzeltickets (Einzelfahrt, Fahrradkarte, Zuschlag 1. Klasse), die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Sie bekommen die meisten VGN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrkarten
  • TagesTicket Plus
  • 365-Euro-Ticket 
  • Solo 31
  • Wochenwertmarke Ausbildung
  • Monatswertmarke Ausbildung

Wichtig: Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das TagesTicket Plus ist auch online über die Reiseauskunft erhältlich. 

Ein Solo 31 gilt ab dem gewünschten Kalendertag 31 Tage lang im ausgewählten Geltungsbereich. Bei Kauf eines digitalen Solo 31 entfällt im Gegensatz zum Papierticket die Vorlage des Verbundpasses. Die erforderlichen Tarifzonen sind bereits auf dem Ticket hinterlegt. Ein Solo 31 ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

  • Eine Wochenwertmarke Ausbildung gilt immer für eine Kalenderwoche von Montag bis Sonntag im gewählten Geltungsbereich.
  • Eine Monatswertmarke Ausbildung gilt immer für ein Kalendermonat (ab 1. des jeweiligen Monats) im gewählten Geltungsbereich.
  • Beide Wertmarken sind persönlich und nur in Kombination mit einem VGN-Verbundpass Ausbildung gültig. Die individuelle Nummer des Verbundpasses müssen Sie beim Ticketkauf in der App angeben.

Sie erhalten die meisten VMS-Angebote hier online oder als Handy-Ticket in unserer App. Folgende Tickets, die über die App gebucht werden, gelten in der Regel zum sofortigen Fahrtantritt:

  • Einzelfahrt 
  • Einzelfahrt Kind
  • 4-Fahrten-Karte 
  • 10er-Tageskarte
  • Monatskarte
  • Monatskarte Schüler/Azubi

Sie bekommen die meisten VMT-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Sie können verschiedene Angebote online im Vorverkauf erwerben. Die 4-Fahrtenkarte, Kinder-4-Fahrtenkarte sowie die Hunde-/Fahrradkarte, die über die App gebucht werden, gelten zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VPE-Angebote im Einzelfahrtfahrschein-, Kurzstrecke- und TagesTicket-Sortiment hier online oder als Handy-Ticket. Der Handy Einzelfahrschein Erwachsener, Handy Einzelfahrschein BahnCard Erwachsener und der Handy Einzelfahrschein Kind gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VRB-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Einzelfahrscheine, 6er-Karten, 8er-Tageskarten und der 1. Klasse Zuschlag, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Der Kauf von Tageskarten ist sowohl in der App als auch auf der Website möglich.

Sie erhalten die meisten VRM-Angebote als Online- oder Handy-Ticket.

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Dazu gehören:

  • Einzelfahrscheine
  • Einzelfahrschein BahnCard
  • Einzelfahrschein VRM-MobilCard
  • Ermäßigter Einzelfahrschein
  • Home-Office-Ticket

Sie bekommen die meisten VRN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören unter anderem:

  • Einzel-Tickets
  • BC-Ticket
  • Tages-Tickets
  • Monatskarten
  • Rhein-Neckar-Tickets
  • MAXX-Tickets
  • Karte ab 60

Das 5-Tage-Ticket ist nur in der App erhältlich. 

Sie bekommen die meisten VRR-Angebote als Online- oder Handy-Ticket.

Wichtig: VRR EinzelTickets (EinzelTicket Erwachsener, ZusatzTicket, 4erTicket Erwachsene, 10erTicket, EinzelTicket Kind, 4erTicket Kinder, 4er-ZusatzTicket) die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Sie bekommen die meisten VRS-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Das 10-Tage-FlexTicket, EinzelTicket Erwachsene, EinzelTicket Kinder sowie den Zuschlag 1. Klasse SPNV sind nur in der App erhältlich.

Wichtig: EinzelTickets, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fartantritt. 

Sowohl Online-Tickets als auch Handy-Tickets sind 3 % günstiger als am Automaten.

Sie erhalten die meisten VRT-Angebote als Handy-Ticket in der App:

  • EinzelTicket
  • EinzelTicket ermäßigt
  • EinzelTicket SparKarte
  • EinzelTicket BahnCard
  • 4-FahrtenTicket
  • TagesTicket Single
  • TagesTicket Gruppe

Einen Kaufbeleg, z.B. für Ihre Reisekostenabrechnung oder zum Vorsteuerabzug, können Sie in den Auftragsdetails Ihrer Buchung abrufen.

Sie erhalten die meisten VSN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. VSN Einzelfahrkarten (Einzelkarte Erwachsene, Einzelkarte Kind, Viererkarte Erwachsene, Viererkarte Kind, Achterkarte Erwachsene, Achterkarte Kind, Anschlusskarte Erwachsene, Anschlusskarte Kind, 1. Klasse-Zuschlag), die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie bekommen die meisten VVO-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u. a.: NachtTicket, Einzelfahrt, Einzelfahrt ermäßigt, 4er-Karte, 4er-Karte ermäßigt, Wochenkarte, Monatskarte, 9-Uhr-Monatskarte, Wochenkarte ermäßigt, Monatskarte ermäßigt, Übergang 1. Klasse Wochenkarte, Übergang 1. Klasse Monatskarte, Fahrradmonatskarte.

Wichtig: Einzeltickets, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Einen Kaufbeleg, z.B. für Ihre Reisekostenabrechnung oder zum Vorsteuerabzug, können Sie in den Auftragsdetails Ihrer Buchung abrufen.

Sie bekommen die meisten VVS-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • EinzelTicket 
  • EinzelZuschlag 1. Klasse
  • EinzelTagesTicket
  • 10er-TagesTicket
  • GruppenTagesTicket
  • WochenTicket Jedermann
  • MonatsTicket Jedermann
  • 9-Uhr-MonatsTicket
  • VVS JugendTicketBW

Wichtig: VVS KurzstreckenTickets und EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das StadtTicket gilt ab Kauf/Entwertung für 1 Person oder eine Gruppe mit bis zu 5 Personen einen ganzen Tag bis 7 Uhr am Folgetag.
Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit Bus und - falls vorhanden - Bahn im jeweiligen Stadtgebiet (mit allen Teilorten).
Hier können Sie die Karten zu den Stadtgebieten herunterladen:

Sie erhalten die meisten VVW-Angebote als Handy-Ticket. Dazu zählen Einzelfahr- und 4er-Karten, Tageskarten, Fährfahrkarten, Wochenkarten, Monatskarten, Gruppen- und Familien-Tageskarten sowie Fahrradkarten. 
Wichtig: Einzelfahrkarten, Fährfahrkarten und Fahrradkarten, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Im Verkehrsverbund Warnow gibt es unter der Vorlage der BahnCards 25 oder 50 keine rabattierten VVW-Fahrkarten.

Sie erhalten die meisten Angebote des WestfalenTarifs als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören u.a.:

  • EinzelTicket
  • KinderTicket
  • Aufpreis 1. Klasse
  • 24 Stunden-Tickets
  • TagesTickets
  • FahrradTickets

Wichtig: Beim 4erTicket und 8TageFlexTicket, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gilt die 1. Fahrt immer zum sofortigen Fahrtantritt. Wenn Sie ein EinzelTicket als Online-Ticket buchen, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie erhalten die meisten WTV-Angebote als Online- und Handy-Ticket

Wichtig: Einzeltickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten ZVON-Angebote als Online- oder Handy-Ticket in unserer App. 

Wichtig: Die Einzelfahrt im ZVON, die als Handy-Ticket ausgegeben wird, gilt immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das JugendTicketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

  • Für alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis
  • Und für  junge Menschen ab einem Alter von 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis und Menschen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.

Für Studierende an Hochschulen mit Semester-Ticket-Vereinbarung im baden-württembergischen Teil des VRN, die in den letzten Monaten ein Semester-Ticket gekauft haben und daher am 1. März über ein noch gültiges Semester-Ticket verfügen, bieten wir folgende Lösung an:
In den vergangenen Monaten (bis Gültigkeitsbeginn 1. Februar) gekaufte VRN-Semester-Tickets der DB gelten ab dem 1. März als VRN JugendticketBW und zwar bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeit, längstens bis zum 31. Juli 2023.

  • Das JugendticketBW gilt in der 2. Klasse in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg
  • Im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr), sowie im VRS auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz)
  • Jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG).

Das JugendticketBW ist ein Jahresabo. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann es jederzeit ohne finanziellen Nachteil mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu jedem folgenden Monatsersten gekündigt werden. Studierende haben die Möglichkeit, das JugendticketBW als Halbjahresticket zu kaufen oder können alternativ das Jahresabo schon nach sechs Monaten kündigen.

Ja, hier gibt es folgende Vorgabe: Bei der Gruppe der Bezugsberechtigten, die nicht Schüler:innen oder Studierende sind, muss der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen.

Bei Schüler:innen ist stattdessen der Standort der Schule und bei Studierenden der Standort der Hochschule maßgebend, die jeweils im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen müssen. Sollte dies jeweils nicht der Fall sein, ist das JugendTicketBW im entsprechenden angrenzenden Verkehrsverbund zu erwerben.

Zur Einführung des JugendTicketBW werden ab 1. März 2023 alle bestehenden Abos (Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MAXX-Ticket) automatisch auf das JugendTicketBW umgestellt. Wer zu diesem Stichtag 26 Jahre alt ist, kann das Ticket noch ein Jahr lang nutzen, auch wenn er oder sie zwischenzeitlich 27 Jahre alt geworden ist.

Haben Sie unterschiedliche oder weite Wege zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule?
Dann haben wir etwas für Sie: Das 365-Euro-Ticket AVV gilt 1 Jahr für Schüler:innen/Auszubildende im AVV-Gesamtnetz.

Sie fahren 365 Tage im Jahr für umgerechnet nur 1 Euro am Tag.

Das 365-Euro-Ticket AVV ist geeignet für Schüler:innen und Auszubildende, ein Nachweis ist zwingend erforderlich. Wohnort und Schule/Ausbildungsstelle müssen im Tarifgebiet des AVV liegen.

Beachten Sie bitte: Das 365-Euro-Ticket AVV ist nicht für Student:innen gültig.

Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die bei der Bestellung vorgelegte Schul-/Ausbildungsbescheinigung.

Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.

Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren

  • entweder per Einmalzahlung über 365 Euro
  • oder in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate – die monatliche Zahlweise ist bei Schüler:innen nur bei Einstieg zum 01.08., 01.09. oder 01.10. möglich

Das 365-Euro-Ticket MVV für Schüler:innen und Auszubildende kostet 365 Euro. Es gilt für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Sie können das Ticket direkt online auf unserer Bestellstrecke oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. In der München Navigator App und der DB Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

Das Ticket kann in einem Betrag oder monatlich per Lastschrift (10 Monatsraten zu 36,50 Euro + 2 Freimonate) bezahlt werden. 

Das Ticket können Sie bequem hier online oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. Hier können Sie sich zwischen einer Chipkarte und einem HandyTicket entscheiden.

Hinweis: In den Reisezentren Rosenheim und Prien können Sie das Ticket nicht kaufen.

Bei einer Bestellung über die München Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

Alle Schüler:innen sowie Auszubildende, die im MVV-Verbundgebiet wohnen, oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV liegt. Darüber hinaus sollte die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs oder der Schule mindestens 6 Monate gültig sein. 

Beachten Sie bitte: Das 365-Euro-Ticket kann nicht von Studierenden erworben werden, es ist nicht übertragbar und gilt nur für Sie persönlich, Sie können niemanden auf das Ticket mitnehmen.

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird zum 1. September 2023 das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Bei diesem vergünstigten Deutschland-Ticket können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro pro Monat bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Bei dem bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein Abo, welches monatlich gekündigt werden kann. Alle vertrieblichen Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket finden Sie auf der Infoseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket

 

Im Detail sind für das 365-Euro-Ticket MVV berechtigt: 

  • Schüler:innen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater 
    - allgemeinbildender Schulen, 
    - berufsbildender Schulen (inklusive der Akademien gemäß Art. 18 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)), 
    - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, 

  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist, 

  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Mittelschul- oder Realschulabschlusses besuchen, 

  • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden, 

  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, 

  • Praktikant:innen und Volontär:innen, sofern sie ein Praktikum oder Volontariat während einer staatlich geregelten Ausbildung nach BayEUG ableisten, 

  • Beamtenanwärter:innen des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) sowie Praktikant:innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter:in des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten, 

  • Teilnehmende eines freiwilligen sozialen Jahrs, eines freiwilligen ökologischen Jahrs oder an vergleichbaren sozialen Diensten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende 

Das 365-Euro-Ticket MVV gilt in allen MVV-Verkehrsmitteln, außer in den Fernverkehrszügen der DB. Bei Nutzung von Regionalzügen, die über den Geltungsbereich des MVV hinausfahren, gilt das Ticket nur bis zum letzten Haltebahnhof im MVV. Werden Regionalzüge genutzt, die in den Geltungsbereich des MVV hineinfahren, gilt das Ticket erst ab dem ersten Haltebahnhof im MVV.

Das 365-Euro-Ticket MVV kann zum Monatsersten für jeweils 12 Monate gekauft werden. Sie können das 365-Euro-Ticket MVV auch rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat bestellen – und in den S-Bahn Kundencentern (München Hbf und München Ost) sowie in den DB Reisezentren im MVV-Gebiet (z.B. München-Pasing, Freising usw.) gleich mitnehmen. Wenn die Chipkarte online bestellt wird, ist dies rückwirkend bis zum 10. des Monats möglich, da die Bearbeitungszeit für die Chipkarte 5 Tage beträgt.

Als HandyTicket über die Apps München Navigator und DB Navigator ist es ebenfalls zum Monatsersten bzw. rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat zu erwerben.

Bei einer rückwirkenden Bestellung ist das Ticket ab dem Zeitpunkt des Kaufs gültig.

  • Eine mindestens noch sechs Monate gültige Bestätigung der Ausbildungsstelle (z.B. Schulstempel auf dem Abo-Bestellschein) bzw. bei Schüler:innen bis 14 Jahre die Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person 
  • Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung – zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag 
  • Nur bei Personen bis einschließlich 15 Jahren: Foto mit 35 x 45 mm 
  • für Schüler:innen ab 15 Jahren gilt: Bestellschein muss in der Schule abgestempelt werden

Die Unterlagen können online bzw. über die Apps digital hochgeladen werden oder als Kopien in den S-Bahn Kundencentern und DB Reisezentren im MVV-Gebiet direkt eingereicht werden. 

Das 365-Euro-Ticket MVV kann auch während des Schuljahres bzw. der Ausbildung gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am ersten eines Monats. Rückwirkend kann es bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat erworben werden. Bei der Online-Bestellung einer Chipkarte ist der Kauf rückwirkend bis zum 10. eines Monats für den laufenden Monat möglich, da die Bearbeitungsdauer einer Chipkarte 5 Tage beträgt. Es ist stets für zwölf aufeinanderfolgende Monate gültig. Bei Personen ab 15 Jahre muss eine mindestens für noch sechs Monate gültige Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. 

Nein, das 365-Euro-Ticket MVV ist ein Jahresticket für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Eine Kündigung während des laufenden Jahres ist nur in besonderen Härtefällen möglich (z.B. bei Wegzug aus dem Verbundgebiet oder einer dauerhaften Krankheit). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an das Abo-Center der DB: abo-mvv@bahn.de oder 089 95471680.

Verloren gegangene oder gestohlene Chipkarten werden gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro ersetzt. Einen Verlust können Sie online im Abo-Portal melden oder Sie wenden sich an das S-Bahn Kundencenter.

Das 365-Euro-Ticket MVV führt zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe bei den Verkehrsunternehmen im MVV. Daher wird dieses Angebot gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den 8 Verbundlandkreisen finanziert und ermöglicht. Zum Start des Angebots stand im Fokus dieser Zuschussgeber eine Verbesserung der Mobilitätssituation von Schüler:innen und Auszubildenden. Aus diesem Grund zählen Studierende nicht zur Gruppe der Berechtigten für ein 365-Euro-Ticket MVV.

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird zum 1. September 2023 das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Bei diesem vergünstigten Deutschland-Ticket können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro pro Monat bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Bei dem bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein Abo, welches monatlich gekündigt werden kann. Alle vertrieblichen Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket finden Sie auf der Infoseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket

Das Jahresticket soll günstige Mobilität für Schüler:innen und Auszubildende möglich machen. Gleichzeitig entstehen bei den Verkehrsunternehmen dadurch erhebliche Mindereinnahmen. Diese werden gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den acht Verbundlandkreisen finanziert.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate zum Preis von 414 Euro, und es kann jährlich verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen. Die Abbuchung erfolgt in monatlichen Raten.

Der Verkauf des VBB-Abo Azubi wird ab 10.12.2024 eingestellt. Das Angebot entfällt ersatzlos.

Ein VBB-Abo Azubi können

  • Auszubildende
  • Schüler:innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit)
  • Beamtenanwärter:innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1) und
  • Teilnehmer:innen von Freiwilligendiensten

beantragen, wenn

Zur Beantragung des Abonnements bei einem VBB-Verkehrsunternehmen ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. Auf diesem bestätigt der Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) durch Stempel, Unterschrift und Aufbringen eines Hologramm-Aufklebers, dass die o.g. Voraussetzungen vorliegen.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.

Für Schüler:innen und Auszubildende (nicht für Student:innen) mit einem Verbundpass(-antrag) des VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)

Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.

Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.

Der Gültigkeitsbeginn kann zum 1. eines jeden Kalendermonats gewählt werden.

Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die Gültigkeit des gesonderten Verbundpass.

Ein Verbundpassantrag für Personen ab 15 Jahren muss bei der Bestellung als Nachweis der Berechtigung (Schulbescheinigung) nachgewiesen werden oder es kann ein gültiger Verbundpass mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten vorgelegt werden.

Sie können eine VVO-Kundenkarte, die Sie zum Beispiel für das BildungsTicket im VVO benötigen, auf der Internetseite des VVO bestellen.

Das BildungsTicket im VVO gilt für

  • Schüler und Schülerinnen allgemeinbildender Schulen
  • Schüler und Schülerinnenan an berufsbildenden Schulen mit einer rein schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsbetrieb)
  • Freiwilligendienstleistende mit Einsatzort im VVO
    - Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
    - Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ
    - Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG)
    - Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Sie können mit dem BildungsTicket im Geltungsbereich des VVO in allen Nahverkehrszügen, S-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen und Fähren (außer Kurort Rathen) fahren.  Außerdem inklusive sind die Nutzung der/des:

  • Lößnitzgrundbahn
  • Weißeritztalbahn
  • Standseilbahn
  • Schwebebahn
  • Kirnitzschtalbahn
  • Stadtrundfahrt Meißen
  • Aufzugs Bad Schandau 

Ja, der Hund oder das Fahrrad dürfen ohne Aufpreis mit, wenn genug Platz im Fahrzeug ist. Die Entscheidung liegt beim Fahrpersonal.

Das Abo kann man online abschließen und zwar bis zum 10. des Monats vor dem gewünschten Vertragsbeginn.

Wenn man seinen 15. Geburtstag schon hinter sich hat, muss man nachweisen, dass man Schülerin oder Schüler ist. Dazu müssen Sie während des Abo-Bestellvorgangs Ihre VVO-Kundenkarte hochladen. Diese können Sie über die Internetseite des VVO bestellen. Kinder bis zum 15. Geburtstag oder deren Eltern füllen nur die persönlichen Daten aus und laden ein Foto hoch, Nutzer und Nutzerinnen über 15 Jahren benötigen zusätzlich den Schul- oder Ausbildungsnachweis. Die Kundenkarte kommt per E-Mail zu Ihnen nach Hause.

Das BildungsTicket VMS gilt in Sachsen für

  • Schüler:innen allgemeinbildender Schulen
  • Schüler:innen an berufsbildenden Schulen mit einer rein schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsbetrieb)
  • Freiwilligendienstleistende, deren Einsatzstelle des Freiwilligendienstes sich im VMS-Gebiet befindet bzw. deren Einsatzstelle des Freiwilligendienstes in Sachsen und deren Wohnort im VMS-Gebiet liegt: 
    - Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
    - Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ
    - Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG)
    - Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Mit nur einem Ticket überallhin in Chemnitz, dem Erzgebirgskreis sowie den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau! Das BildungsTicket lässt Schüler entspannt alle Verkehrsmittel des ÖPNV im gesamten Verbundraum des VMS nutzen (außer Fichtelbergbahn).

Gilt außerdem für eine Berg- und Talfahrt pro Tag mit der Drahtseilbahn Augustusburg

Nein, das BildungsTicket VMS ist nicht übertragbar und gilt nur für Sie. Beachten Sie bitte, dass Sie auch eine Kundenkarte brauchen, die müssen Sie aber nicht gesondert beantragen, sie kommt zusammen mit den Wertmarken.