Häufige Fragen zu "Verkehrsverbünde"

Verfeinern Sie die Auswahl:

  • Mit eezy Westfalen sind Sie im Nahverkehr im WestfalenTarif und in ganz NRW unterwegs.
  • Einfach: Steigen Sie einfach ein, starten Sie die Fahrt in der App und fahren Sie bequem mit Bus und Bahn ans Ziel.
  • Fair: Der Preis wird automatisch berechnet (auch wenn Sie öfters umsteigen – nicht nach dem tatsächlichen Fahrtweg, sondern nach den gefahrenen Luftlinienkilometern zwischen Start-​ und Zielhaltestelle.

Sie benötigen ein Smartphone mit Android (Version 7 oder höher) oder iOS (Version 12 oder höher) Betriebssystem sowie eine mobile Datenverbindung.

Bitte beachten Sie, dass Sie unter Android Zugang zum Google-Playstore benötigen, um die App zu laden.

Manche Smartphone-Hersteller (bspw. Huawei) haben sehr strenge Energiesparoptionen implementiert, die die Hintergrundaktivitäten von Apps einschränken. Ticket NRW muss auch im Hintergrund uneingeschränkt arbeiten können, um Ihre Fahrt korrekt zu identifizieren und den richtigen Fahrausweis für Sie auswählen zu können. Fügen Sie Ticket NRW in den Einstellungen Ihres Smartphones zu Ihren favorisierten/bevorzugten Apps hinzu, um dies sicherzustellen.

Die Zahlungsabwicklung erfordert eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, daher dürfen nur Personen ab 18 Jahren Fahrten durchführen.

Alle Informationen zum Geltungsbereich und Tarif erhalten Sie bei:

Mit Ticket NRW eezy Check-in können Sie durch ganz NRW fahren. Der Geltungsbereich  ist die Summe aller Geltungsbereiche der regionalen eTarifräume vom Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und WestfalenTarif (ZWL).

Es gilt in Bussen und Bahnen (Straßen- und Stadtbahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress) des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen.

Nein, in den Zügen des Fernverkehrs (z. B. ICE, IC) gilt das Ticket nicht.

Ja, die Mitnahme von weiteren Personen, Kindern oder Fahrrädern ist möglich und kann in der App vor dem Check-in durch entsprechende Angabe hinzugebucht werden. Änderungen während der Fahrt sind nicht möglich.

Der eTarif ist ein moderner elektronischer Tarif der Verkehrsverbünde und des Landes Nordrhein-Westfalen und wie gemacht für Ticket NRW. Ihr Fahrpreis richtet sich nicht mehr nach Waben (von, zu und durch die Sie fahren), weil das kompliziert ist und ungerecht sein kann.

Im eTarif wird Ihr Fahrpreis auf Basis der Luftlinie zwischen Start- und Zielhaltestelle berechnet. Sie zahlen also nicht den Weg, den das Verkehrsmittel fährt, sondern die kürzeste Entfernung zwischen Start und Ziel – die Luftlinie eben. Diese wird je angefangene Kilometer berechnet. Hinzu kommt ein Grundpreis je Fahrt. Viel unterwegs? Definierte Preisdeckel schützen Sie.

Nein, die NRW-eTarife sehen keine Rabattierung für BahnCards vor.

Für die Nutzung der 1. Wagenklassen in bestimmten Verkehrsmitten können Sie einen Aufpreis 1. Klasse für EinzelTickets sowie ZeitCards lösen.

Nein, wie auch bei vielen anderen per App erworbenen digitalen Tickets ist die Fahrtberechtigung unmittelbar gültig und kann deshalb nicht erstattet werden.

Der Preis setzt sich aus einem festen Grundpreis pro Fahrt und einem Preis pro angefangenem Luftlinienkilometer zwischen Start- und Zielhaltestelle der Fahrt zusammen, also der kürzesten Entfernung (Luftlinie).

Innerhalb eines Tarifraums wird der jeweilige Grundpreis (1,30 bis 1,50 Euro) plus die im jeweiligen Tarifraum geltenden Preise pro Luftlinien-Kilometer (0,20 bis 0,27 Euro) berechnet. Bei Fahrten durch mehrere Tarifräume gelten immer 1,60 Euro plus die zurückgelegten Luftlinien-Kilometer im jeweiligen Tarifraum.

Ja, es gibt eine Preisobergrenze für einen dynamischen 24-Stunden-Zeitraum. Dynamisch bedeutet, dass er nicht an einen Kalendertag gebunden ist, sondern individuell durch den jeweils ersten Fahrtbeginn definiert ist.

Innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums wird der Gesamtpreis für die Summe aller Fahrten (in der 2. Klasse) begrenzt. Diese liegen zwischen 19€ und 25€ je Verbund, die NRW-weite Preisobergrenze beträgt 30€. Wird eine Fahrt nicht innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums beendet, gilt sie als erste Fahrt eines neuen 24-Stunden-Zeitraums.

In manchen eezy eTarifen (bspw. VRR und ZWL) gelten zusätzliche Preisobergrenzen je Fahrt auf Basis konventioneller EinzelTickets oder bezogen auf Stadt-/Gemeindegebiete.

Auf eezy.nrw steht ein Preisrechner zur Verfügung.

Bei der Mitnahme weiterer Personen wird pro Person der Grundpreis und der entsprechende Preis pro Luftlinien-Kilometer abgerechnet. Der sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammensetzende Fahrpreis wird mit der Gesamtzahl der Personen multipliziert. Die Preisobergrenze gilt pro Person.

  • Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei mit und müssen nicht hinzugebucht werden
  • Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren wird der halbe Preis berechnet
  • Jugendliche von 15 bis einschließlich 17 Jahren werden tariflich als Erwachsene betrachtet und müssen entsprechend hinzugebucht werden.

Je nach Tarifraum variieren die Preise für die Mitnahme von Fahrrädern, auch hier gelten Preisobergrenzen je 24 Stunden. Für NRW-weite Fahrten wird ein pauschaler Aufpreis für 24 Stunden erhoben, der dem jeweils aktuellen Preis des FahrradTagesTickets NRW entspricht. Die zeitliche Gültigkeit ist an den 24-Stunden-Zeitraum der buchenden Person gekoppelt.

Bei Auswahl der 1. Klasse erhöht sich der Preis je Fahrt um 50 Prozent, dies gilt auch für die Preisobergrenze des dynamischen 24-Stunden-Zeitraums.

Der Ticketkauf mit eezy Check-in erfolgt in 3einfachen Schritten: 

  1. Vor dem Einstieg in Bus und Bahn in der App einchecken. Die Starthaltestelle wird dabei automatisch erfasst.
  2. Die Fahrtberechtigung für die Ticketkontrolle wird angezeigt.
  3. Nach dem Ausstieg an der Zielhaltestelle wird der Be-out erkannt und angezeigt. Die Erkennung braucht etwas Zeit, machen Sie sich keine Gedanken.

Die Berechnung der Fahrtstrecke zwischen Start- und Zielhaltestelle erfolgt automatisch. Abgerechnet wird ein Grundpreis plus Preis pro Luftlinien-Kilometer. Verschiedene Zonen, Tarifwege oder kleinere Umwege spielen keine Rolle mehr.

An Ihrem Smartphone muss der Ortungsdienst/Standortdienst aktiv sein und es muss eine mobile Datenverbindung zum Internet bestehen. Diese Einstellungen dürfen Sie auch während der Fahrt nicht einschränken.

Standardmäßig ist für Ihre Fahrten die 2. Klasse eingestellt, auch wenn unsere App ziemlich erstklassig ist oder nicht? Wenn Sie bei einer Fahrt die 1. Klasse nutzen möchten, können Sie das vor dem Check-in individuell in den „Fahrtoptionen“ ändern.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Wagenklasse während der Fahrt nicht möglich sind und es bei Auswahl der 1. Klasse auch keine Rolle spielt, ob Sie diese tatsächlich nutzen können oder nicht.

Befinden Sie sich an Ihrer Starthaltestelle, können Sie sich auf Ihre Abfahrt vorbereiten. Bitte stellen Sie sicher, dass die Starthaltestelle der tatsächlichen Abfahrtshaltestelle entspricht. Sie können die automatisch erkannte Haltestelle übernehmen oder eine andere Haltestelle in der Nähe auswählen. Mit einer Wischbewegung führen Sie den Check-in durch. Der erfolgreiche Check-in wird Ihnen durch Erhalt Ihres Fahrausweises bestätigt. Los geht's.

Im Falle einer Fahrausweiskontrolle öffnen Sie bitte die App und betätigen den Button „Ticket anzeigen“; dieser öffnet Ihren Fahrausweis. Das Kontrollpersonal wird mithilfe eines Barcodelesers oder durch eine Sichtprüfung den Fahrausweis prüfen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch nach Identitätsdokumenten (Personalausweis, Pass) gefragt werden können.

Bei direkten Umstiegen, bei denen Sie die nächstmögliche Verbindung gemäß Fahrplan nutzen, müssen Sie nichts beachten. Wir erkennen den Umstieg und das tatsächliche Fahrtende automatisch.
Sollten Sie auf einen längeren Umstieg warten, achten Sie bitte auf die Pushnachricht für einen Be-out bzw. die Anzeige des Fahrtendes. Ist der Be-out erfolgt, haben Sie innerhalb von 10 Minuten die Möglichkeit, den Be-out rückgängig zu machen. Damit gelangen Sie zurück zur Anzeige der Fahrtberechtigung und können Ihre Fahrt fortsetzen.

Sollte Ihr Smartphone während der Fahrt aus einem von Ihnen zu vertretendem Grund nicht in einem funktionstüchtigen und sendebereiten Zustand sein (Flugmodus, Standortberechtigung entzogen, leerer Akku) werden die Bedingungen zur Nutzung von Ticket NRW nicht erfüllt und ggf. wird die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts erforderlich. Bitte achten Sie auf eine einwandfreie Funktionstüchtigkeit Ihres Geräts.

Nein, Sie können Ihr Smartphone während der Fahrt ganz normal nutzen. Nutzen Sie andere Apps, bleibt Ticket NRW im Hintergrund aktiv. Sobald Sie die App wieder öffnen bzw. in den Vordergrund holen, sehen Sie Ihren „Fahrtscreen“ und können die Kontrollinformationen aufrufen.

Nein, Sie dürfen die App nicht über die Smarthone-Einstellungen bzw. die „App-Verwaltung“ (Bezeichnung je nach Betriebssystem ggf. abweichend) beenden, meist als „Stopp erzwingen“ oder „Beenden erzwingen“ bezeichnet, da Sie in diesem Fall keinen gültigen Fahrausweis mehr besitzen.

Sie dürfen die App über die Smarthone-Einstellungen bzw. die „App-Verwaltung“ (Bezeichnung je nach Betriebssystem ggf. abweichend) frühestens beenden (meist als „Stopp erzwingen“ oder „Beenden erzwingen“ bezeichnet), nachdem Sie die Pushnachricht über den erkannten Be-out erhalten haben. Wir empfehlen jedoch, die App nach der Nutzung einfach zu schließen.

Wenn Sie am Ziel angekommen sind, müssen Sie nichts weiter machen. Wir erkennen alles automatisch, benötigen dafür aber etwas Zeit, da wir sichergehen müssen, ob Sie nicht doch noch umsteigen. Währenddessen sind Sie weiterhin eingecheckt und können die Kontrollinformationen aufrufen, bis wir Ihr Fahrtende automatisch erkannt haben. Haben Sie einfach etwas Geduld. Sie zahlen immer nur für Ihre Fahrt.

Nach einer Fahrt kann es je nach Komplexität Ihrer Umgebung bis zu 30 Minuten dauern, bis der Be-out erfolgt und die Fahrt abgeschlossen wird. Sie erhalten eine Pushnachricht.

Sollten wir Ihr Fahrtende einmal nicht automatisch erkennen, werden Sie spätestens 7 Stunden nach Ihrem Check-in systemisch abgemeldet. Ist dies der Fall, haben wir womöglich Ihre Zielhaltestelle nicht richtig erkannt. Bitte prüfen Sie die Fahrt in der „Fahrthistorie“ und beantragen Sie ggf. eine Änderung“.

Sie können die Fahrt ausnahmsweise auch selbst beenden, wenn Sie dazu den Button "Ausstieg erzwingen" drücken. Bitte prüfen Sie anschließend Ihre Fahrt in der „Fahrthistorie“.

In der „Fahrthistorie“ haben Sie den vollen Überblick über Ihre Fahrten. Sollte einmal etwas nicht stimmen, können Sie eine Änderung der Zielhaltestelle beantragen, indem Sie das Stiftsymbol der Fahrt auswählen und anschließend die tatsächliche Zielhaltestelle und Ausstiegszeit eingeben.

Nachdem wir Ihre Reklamation bearbeitet haben, führen wir eine erneute Preisberechnung durch. Der Fahrpreis kann dadurch steigen, sinken oder unverändert bleiben. Häufig ändert sich der Preis nicht, bspw. wenn die geänderte Luftlinienentfernung nicht zu einem anderen Luftlinien-Kilometerwert führt.

Sie können Fahrten innerhalb von 30 Tagen reklamieren. Wir empfehlen Ihnen, dies zeitnah nach der Fahrt vorzunehmen, dann erhalten Sie eine korrekte Abrechnung.

  • PayPal 

Zahlen Sie ganz einfach mit PayPal bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zahlungsmethode selbst auszuwählen (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift etc.).

  • Kreditkarte 

Wir akzeptieren VISA, MasterCard, American Express und Diners Club.
Die Kreditkarte muss bei Fahrtantritt noch mindestens 2 Monate gültig sein.

Auf Ihrer Abrechnung erscheint Ticket NRW als „DB Vertrieb GmbH“. Bitte beachten Sie, dass Belastungen durch DB Vertrieb GmbH auch von anderen Vertriebskanälen der Deutschen Bahn  stammen können. Kaufen Sie Fahrkarten im Vorabverkauf mit der Ticket NRW App, werden diese ebenfalls separat abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass Belastungen durch DB Vertrieb GmbH auch von anderen Vertriebskanälen der Deutschen Bahn stammen können. Kaufen Sie Fahrkarten im Vorabverkauf mit der Ticket NRW App, werden diese ebenfalls separat abgerechnet.

Den Kaufbeleg finden Sie in der Fahrthistorie unter "Gesamt". Dort befindet sich jeweils ein Downloadpfeil zum Herunterladen des Kaufbelegs. Über neue Belege informieren wir Sie per E-Mail.

Sie können Ihre Kaufbelege eines Kalenderjahres bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres abrufen. Bitte speichern Sie diese rechtzeitig ab, wenn Sie die Kaufbelege benötigen. Nicht mehr angezeigte Kaufbelege können wir Ihnen leider nicht mehr verfügbar machen.

Aufgrund des dynamischen 24-Stunden-Zeitraums erfolgt die Abrechnung ca. 1 bis 2 Tage nach der Fahrt.

Das kann dann der Fall sein, wenn Sie die 1. Klasse genutzt, weitere Personen oder Fahrräder mitgenommen haben. Bitte beachten Sie, dass die Preisobergrenze pro Person gilt. Die Tarifbestimmungen der teilnehmenden Tarifräume definieren die Preisobergrenzen und welche Tarifbestandteile dieser Obergrenze unterliegen und welche nicht.

Sie haben innerhalb von 30 Tagen nach der Fahrt die Möglichkeit, Unstimmigkeiten zu reklamieren. Sollte eine Fahrt einmal fehlerhaft abgerechnet worden sein, können Sie diese in der „Fahrthistorie“ beanstanden. Ist dennoch mal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit, so kontaktieren Sie unsere Experten über "Kontakt".

Reklamationen zu einer konkreten Fahrt können Sie in der Historie für die konkrete Fahrt vornehmen (Stiftsymbol). Für andere Anliegen nutzen Sie bitte „Kontakt“ in der App. Bitte verwenden Sie bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse, damit wir Ihr Anliegen Ihrem Kundenkonto zuordnen und Ihnen schnell helfen können.

Bitte prüfen Sie, ob Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell und korrekt ist. Prüfen Sie ggf. Ihren SPAM-Ordner.

Haben Sie uns von einer anderen E-Mailadresse kontaktiert, als der, die Sie bei Ihrer Registrierung hinterlegt haben, können wir Ihre Anfrage leider nicht beantworten. Bitte verwenden Sie bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse, damit wir Ihr Anliegen Ihrem Kundenkonto zuordnen und Ihnen schnell helfen können.

Sie finden eine Übersicht der Angebote auf der Website der S-Bahn Mitteldeutschland.

Sollte es mal über den Zonenbereich Ihrer Move-ZeitCard hinausgehen, können Sie ein AnschlussTicket erwerben:

  • Move-AnschlussTicket

Das Ticket erweitert die räumliche Gültigkeit der Move-MonatsCard. Für das Hinausfahren aus dem Geltungsbereich oder das Hineinfahren in den Geltungsbereich einer ZeitCard gibt es für die weitere befahrene Strecke ein AnschlussTicket. Es ist nur in Verbindung mit der ZeitCard für eine einfache Fahrt für eine Person gültig. Das AnschlussTicket ist 4 Stunden gültig und gilt in Verbindung mit der ZeitCard für eine einfache Fahrt in eine Richtung in den Move-Zonen 1-8

  • Move-AnschlussTicket TGO/RVF/WTV

Damit die Fahrt auch an der Verbundgrenze weiter fortgesetzt werden kann, gibt es Übergangstarife in die Verbundgebiete der Move-Nachbarverbünde TGO, RVF und WTV. Das Move-AnschlussTicket erweitert die räumliche Gültigkeit einer bereits vorhandenen Move-ZeitCard in den Übergangsbereich des benachbarten Verbunds hinein und ist eine an den Kalendermonat gebundene ZeitCard.

  • badisch24

Das Tarifangebot badisch24 ist eine ab Entwertung 24 Stunden gültige Anschlusstageskarte der Verbünde TGO, RVF, Move, RVL und WTV. Voraussetzung ist der Besitz einer gültigen Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) einer der beteiligten Verbünde. Sie gilt 24 Stunden ab Entwertung.

Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren

  • entweder per Einmalzahlung über 365 Euro
  • oder in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate – die monatliche Zahlweise ist bei Schüler:innen nur bei Einstieg zum 01.08., 01.09. oder 01.10. möglich

Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die bei der Bestellung vorgelegte Schul-/Ausbildungsbescheinigung.

Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.

Haben Sie unterschiedliche oder weite Wege zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule?
Dann haben wir etwas für Sie: Das 365-Euro-Ticket AVV gilt 1 Jahr für Schüler:innen/Auszubildende im AVV-Gesamtnetz.

Sie fahren 365 Tage im Jahr für umgerechnet nur 1 Euro am Tag.

Das 365-Euro-Ticket AVV ist geeignet für Schüler:innen und Auszubildende, ein Nachweis ist zwingend erforderlich. Wohnort und Schule/Ausbildungsstelle müssen im Tarifgebiet des AVV liegen.

Beachten Sie bitte: Das 365-Euro-Ticket AVV ist nicht für Student:innen gültig.

Die Nutzung gilt in allen Bussen und Bahnen (2. Klasse) des AVV im gesamten Tarifgebiet (Zone 10 bis 98)

Bitte beachten: Wohnort und Schule/Ausbildungsstelle müssen im Tarifgebiet des AVV liegen

In unserer Broschüre haben wir alle Infos zum Jobticket im AVV und zum Deutschland-Ticket zusammen gestellt.

Sie können folgende Tickets hier online oder in unserer App kaufen:

  • Einzelticket
  • 4Fahrten-Ticket
  • 24Stunden-Ticket
  • Anschluss-Ticket 
  • Minigruppen-Ticket
  • Euregio-Ticket

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie bekommen die meisten AVV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket.

  • Kurzstreckenticket
  • Einzelticket
  • Tagesticket
  • Fahrrad-Tagesticket
  • Wochenkarte
  • Monatskarte

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Ja. Die Fahrradmitnahme ist innerhalb der Verkehrsverbünde MDV, VVO, VMS, VVV in den Nahverkehrszügen in Verbindung mit dem AzubiTicket Sachsen unentgeltlich.

Innerhalb des ZVON sowie bei verbundübergreifenden Fahrten mit Nahverkehrszügen der DB Regio AG brauchen Sie eine Fahrradkarte.

Mit dem AzubiTicket Sachsen fahren Sie bequem und günstig mit Bus, Bahn und Straßenbahn durch die sächsischen Verbundgebiete:

  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV)
  • Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)
  • Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)
  • Verkehrsverbund Vogtland (VVV)
  • Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)

Nein. Im AVV-Tarif erhalten Sie keine weitere Ermäßigung mit einer BahnCard.

Nein. Im AVV-Tarif erhalten Sie keine weitere Ermäßigung mit einer BahnCard.

Nein. Der bodo-Tarif gewährt keine BahnCard Ermäßigung.

Nein. Auf die GVH Fahrkarten erhalten Sie keine Ermäßigung mit einer BahnCard.

Ja. Für BahnCard-Besitzer wird das ermäßigte Ticket "Einzelkarte BahnCard" angeboten.

Nein, im htv erhalten BahnCard-Besitzer keine Ermäßigung.

Nein. Im hvv-Tarif wird keine weitere Ermäßigung mit BahnCard gewährt.

Ja. Im KVSH-Tarif wird ein rabattierter Einzelfahrausweis für Erwachsene mit einer gültigen BahnCard der DB AG (BahnCard 25, 50 oder 100) gewährt. Die BahnCard 100 gilt für die freie Fahrt im Landkreis Schwäbisch Hall nur in den Zügen von DB und Go-Ahead, nicht jedoch in den Bussen und RufBussen.

Ja. Als Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard 50 oder BahnCard 100 erhalten Sie ermäßigte Einzelfahrkarten. Haben Sie die BahnCard bitte dabei und zeigen Sie sie bei der Fahrkartenkontrolle.
In Verbindung mit anderen Fahrkartenarten erhalten Sie keine Ermäßigung.

Nein, im marego-Tarif erhalten Sie keine BahnCard Ermäßigung.

Ja. Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den City-Tarifgebieten alle Verbundverkehrsmittel zu nutzen (TZ 110 [Leipzig] und TZ 210 [Halle]). Die Mitnahmeregelungen der BahnCard 100 für Familienkinder bis 14 Jahre gilt hier jedoch nicht.

Nein. Im MVV erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Nein, im NVV-Tarif gibt es keine BahnCard-Ermäßigung.

Nein, eine Ermäßigung für BahnCard-Besitzer ist nicht vorgesehen.

Ja. Im RMV erhalten Sie mit einer BahnCard 25 und BahnCard 50 einen Rabatt in Höhe von 25 Prozent auf Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Sie berechtigen ausschließlich zu Fahrten im Schienenverkehr, ohne U- und Straßenbahnen.

Ja. Für BahnCard-Besitzer wird das ermäßigte Ticket "Einzelfahrkarte BahnCard" sowie "Einzelfahrkarte BahnCard Kind" angeboten.

Nur Inhaber:innen der BahnCard100 sind berechtigt, in der Tarifzone A alle Verbundverkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen.

Nein, die BahnCards haben für Fahrten innerhalb des RVL-Verbundgebietes keine Gültigkeit.
Ausnahme: Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in der Tarifzone 1 (Lörrach) alle Verbundverkehrsmittel (Stadtbus, Regionalbus, S-Bahn) zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen.

Ja, wenn Sie eine gültige BahnCard 25, 50 oder 100 haben, können Sie eine ermäßigte Einzelfahrkarte laut besonderer Preistafel kaufen.

Ja. Mit BahnCard erhalten Sie im SH-Tarif 25 Prozent Rabatt auf Einzelkarten in der Klasse, für die Ihre BahnCard gilt. Im SH-Tarif können jedoch keine BahnBonus Punkte gesammelt werden.
Die BahnCard 100 berechtigt in allen Nahverkehrszügen in Schleswig-Holstein zur kostenfreien Fahrt.

Nein. Im SVG-Tarif gibt es keine BahnCard-Ermäßigung.

Nein. Die BahnCard besitzt innerhalb des TGO-Verbundgebietes keine Gültigkeit.
Ausnahme: Die BahnCard 100 wird im Geltungsbereich des TGO-Tarifs im Schienennetz der DB (Züge der DB AG und SWEG) und in Bussen der RVS, Regionalbusverkehr Südwest GmbH (Südwestbus) sowie in allen Verbundverkehrsmitteln der Tarifzonen 50, 51 und 52 anerkannt.

Nein, innerhalb der VAB gibt es keine Ermäßigung.

Ja. Im VBB-Gebiet können Sie als BahnCard-Inhaber mit Einzelfahrausweisen und Tageskarten des Ermäßigungstarifs fahren. Möglich ist das mit Ihrer BahnCard 25 und BahnCard 50 in allen VBB-Verkehrsmitteln.
Ausgenommen hiervon sind Fahrausweise für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC des Tarifbereichs Berlin; für die Geltungsbereiche AB, BC und ABC der Tarifbereiche der kreisfreien Städte sowie für die Orte mit Stadtlinienverkehr. Die Jugend BahnCard 25 berechtigt nicht zum Erwerb von ermäßigten Einzelfahrausweisen und Tageskarten.

Nein. Im VBN-Tarif erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Im VVW-Tarif erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Ja. Der Einzelfahrschein BahnCard gilt für Inhaber der BahnCard 25, 50 und 100. Die gültige BahnCard ist als Nachweis der Berechtigung während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ja, das Einzelticket wird rabattiert ausgegeben – einfach "Einzelfahrt Erwachsene BahnCard" auswählen.

Nein, im VGN erhalten Sie keine BahnCard Ermäßigung.

Nein, im VMS-Tarif erhalten Sie keine weitere Ermäßigung mit einer BahnCard.

Ja. Die Einzelfahrt BahnCard gilt für eine Person mit gültiger BahnCard. Die Kinder-Einzelfahrt BahnCard gilt für ein Kind unter 8 Jahren ab der Einschulung (1. Schultag) bis einschließlich 14 Jahre mit gültiger BahnCard. Die gültige BahnCard ist als Nachweis der Berechtigung während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Folgende Ausgabeformen der BahnCard berechtigen zur Nutzung der oben genannten Einzelfahrten:

  • BahnCard 25/BahnCard 25 1. Klasse/Jugend BahnCard 25
  • BahnCard 50/BahnCard 50 1. Klasse
  • BahnCard 100/BahnCard 100 1. Klasse Die BahnCard (BahnCard 25, BahnCard 50 und BahnCard 100

Ja. Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard 50 oder BahnCard 100 der Deutschen Bahn AG erhalten einen Einzelfahrschein zu einem vergünstigten Tarif.

Nein, im VRB-Tarif erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Ja. Die BahnCard wird in allen Preisstufen beim Kauf eines Einzelfahrscheins anerkannt. Inhaber einer gültigen BahnCard sind berechtigt, einen Einzelfahrschein mit BahnCard-Ermäßigung (max. 25 Prozent, Auswahl Einzelfahrschein BahnCard) zu lösen.

Ja. Beim VRN erhalten Sie eine BahnCard-Ermäßigung auf Einzelfahrten unter dem VRN-Angebot "BC-Ticket".

Beim VRR erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Beim VRS erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Die BahnCard 25, 50 und 100 wird in allen Preisstufen anerkannt. Inhaber einer gültigen BahnCard 25, 50 oder 100 sind berechtigt, ein EinzelTicket BahnCard mit einem Rabatt von maximal 25 Prozent gegenüber dem Preis des EinzelTickets zu lösen.

Im VSN-Tarif erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Im VVO erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Nein, im VVS erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Nein. Im WestfalenTarif erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Mit einer BahnCard der DB AG können Sie ermäßigte Einzelfahrkarten gemäß Preistafel erwerben. Diese Tickets gelten nur zusammen mit der gültigen BahnCard, die beim Kauf der Fahrkarte und bei Kontrollen unaufgefordert vorzuzeigen ist. Die BahnCard ist nicht übertragbar. Ansonsten gelten die Bestimmungen für Einzelfahrausweise.
Für Inhaber der Jugend-BahnCard (mit Gültigkeit bis zum 19. Lebensjahr) sind ermäßigte Einzelfahrscheine mit BahnCard – WTSOLOBC – nicht erhältlich.
Die 1. Wagenklasse mit ermäßigten Verbundfahrkarten 1. Klasse dürfen Sie nur in Verbindung mit einer BahnCard First nutzen.
Die BahnCard 100 wird als Fahrausweis im gesamten Verbundgebiet ohne Zuzahlung anerkannt. Inhaber der BahnCard 100 für die 2. Klasse können gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlags in die 1. Klasse übergehen.

Nein. Im ZVON-Tarif erhalten Sie keine BahnCard-Ermäßigung.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des AVV im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des AVV im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des bodo im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des GVH im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des HNV im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des htv im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des hvv im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des KVSH.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des KVV.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des MDV im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Website des MVV im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Webseite des NVV im Downloadbereich.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Webseite des OAM im Downloadbereich.

Die Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie auf der Webseite des VRT.

Nein, das Ticket ist auf Ihrem Handy gespeichert. Sie können es also immer vorzeigen, auch wenn Sie keinen Mobilfunkempfang haben.

Sie bekommen die meisten bodo-Angebote als Handy-Ticket in unserer App oder hier online. Zum Beispiel für die Stadtzonen Ravensburg, Friedrichsfeld und Lindau.

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Ja, meist brauchen Sie dazu eine Fahrradtageskarte. Beachten Sie bitte, dass Preise und Regelungen in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich sind.  In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.

In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.

Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt über die unterschiedlichen Regelungen. 

Eine "Einzelfahrt ermäßigt" bzw. eine "Tageskarte ermäßigt" gilt für 1 Kind von 6 bis einschließlich 14 Jahren, 1 Hund ohne Behältnis, 1 Handwagen, 1 Fahrradanhänger, 1 sperrigen Gegenstand oder bei MVB (Magedburger Verkehrsbetriebe) 1 Fahrrad im räumlichen Geltungsbereich.

Bei einigen Verbünden gibt es spezifische Produkte für BahnCard-Kunden.

Zum Beispiel im RMV die RMV- Einzelfahrkarte BahnCard. Am besten, Sie informieren sich auf der Website Ihres Verbundes.

Ja, in den Zügen des Nahverkehrs können Sie Ihr Fahrrad den ganzen Tag mitnehmen. Für die Fahrradmitnahme brauchen Sie ein Fahrrad-Tagesticket
Das Fahrrad-Tagesticket gilt für das gesamte Verbundgebiet ab 0 Uhr des Kauftages bis 3 Uhr des nächsten Tages.

Ja, aber Sie brauchen in manchen Bussen und Zügen einen Fahrradfahrschein.

  • Im Zug: Fahrräder können in allen Nahverkehrszügen werktags Montag bis Freitag vor 6 Uhr und nach 9 Uhr kostenfrei mitgenommen werden, Auch
    an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Radmitnahme ganztägig kostenfrei.

    Ein Fahrradfahrschein brauchen Sie
    - In den Zügen des ALEX und der DB Regio Bayern:
    Linie 970 Lindau - Hergatz - Oberstaufen
    Linie 971 Lindau - Hergatz - Wangen
  • Im Bus: Für die Radmitnahme im Bus brauchen Sie einen Fahrradfahrschein und die Mitnahme ist nur möglich, wenn es die Kapazitäten erlauben.

    - Werktags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss
    - Sonn- und feiertags ganztägig
    Kostenfreie Radmitnahme ist in den Radwanderbussen von Mai bis Oktober möglich

Weitere Informationen zur Fahrradbeförderung finden Sie unter

Ja. Fahrräder können im Tarifgebiet des GVH (Zonen ABC) zu folgenden Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:

Montags bis freitags ab 8.30 Uhr bis 15 Uhr und ab 19 Uhr bis 6.30 Uhr des Folgetages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Fahrten, bei denen Fahrräder mitgenommen werden, müssen spätestens mit Ablauf der Mitnahmezeiten beendet sein.

  • Im Zug: Außerhalb der Zeiten können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen, wenn Sie für jede Fahrt - unabhängig von der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen - eine zusätzliche gültige Einzel-, 6er- oder Tageskarte für eine Zone oder eine zusätzliche GVH Monatskarte der Zone B oder C vorlegen.
  • Im Bus/in der Stadtbahn: Außerhalb der genannten Zeiten ist die Fahrradmitnahme bei der regiobus und der ÜSTRA nicht zugelassen.

  • Im Zug: Ja, Fahrräder können montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig mitgenommen werden, sofern es die Kapazitäten erlauben. Die Fahrradmitnahme ist während dieser Zeit kostenfrei. Im Berufsverkehr (Mo - Fr, 6 - 9 Uhr) müssen Sie eine HNV-Fahrradkarte lösen. Wer mit der TageskartePLUS unterwegs ist, kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen.
  • Im Bus: Eine grundsätzliche Fahrradbeförderung in Bussen des HNV ist ausgeschlossen.
    Ausnahmen bilden die RegioBus-Linien 7 (Waldenburg - Künzelsau), 11 (Möckmühl - Dörzbach) und 19 (Künzelsau - Bad Mergentheim).

  • Im Zug:
    Fahrräder können in allen Zügen des Nahverkehrs mitgenommen werden. Eine Fahrkarte ist nur an Werktagen im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr erforderlich.
    Der Preis der Fahrradkarte richtet sich nach dem jeweils gültigen Preis eines Einzelfahrscheins für Kinder in der jeweiligen Preisstufe.
  • Im Bus:
    Die Mitnahmemöglichkeit in Linienbussen beschränkt sich auf folgende Zeiten:
    - Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 11.30 Uhr und ab 17 Uhr bis Betriebsschluss
    - Samstag von 13 Uhr bis Betriebsschluss
    - Sonn- und Feiertag ganztags

Ja. Zu den folgenden Zeiten ist der Transport von Fahrrädern in den U-, S-, A-Bahnen und vielen Buslinien möglich und kostenfrei:
• Montag bis Freitag bis 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr und von 18 Uhr bis Betriebsschluss
• Samstags und sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen (auch am 24. und 31. Dezember) ganztägig bis Betriebsschluss
• Während der Hamburger Sommerferien ganztägig (nur in den U-, S-, A-Bahnen)
• In den Hauptverkehrszeiten ist es leider nicht möglich, Fahrräder mitzunehmen.

Wichtig: In den R-Bahnen des HVV brauchen Sie eine Fahrradkarte RB/RE zum Preis von 3,50 Euro. Damit können Sie ein Fahrrad am Lösungstag ganztägig beliebig oft in allen RegionalExpress- oder Regionalbahn-Zügen mitnehmen.

Auf den Elbfähren: Die kostenlose Fahrradmitnahme gilt auf den Elbfähren im HVV uneingeschränkt an allen Tagen ohne Sperrzeit.

  • Im Zug: Ja. Fahrräder werden innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (RB/RE) ohne Sperrzeit kostenlos befördert.

    Diese Regelung gilt auf folgenden Streckenabschnitten:
    - KBS 782: Crailsheim - Rot am See - Blaufelden - Schrozberg - Niederstetten
    - KBS 783: Wackershofen - SHA-Hessental - Crailsheim
    - KBS 785: Fornsbach - Fichtenberg - Gaildorf - SHA-Hessental - Crailsheim
     
  • Im Bus: Die Fahrradbeförderung im Gebiet des KVSH ist im Bus eingeschränkt. Von Montag bis Freitag ist das Mitnehmen von Fahrrädern in den Bussen grundsätzlich nicht gestattet. An Wochenenden und an Feiertagen können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen, Sie müssen aber den Kinderfahrpreis zahlen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.
  • Mehr Informationen zur Fahrradmitnahme unter

  • Im Zug/in der Straßenbahn: In den Zügen und Stadtbahnen ist montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags die Fahrradmitnahme zeitlich unbeschränkt unentgeltlich. Von Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr brauchen Sie eine Fahrradkarte.
  • Im Bus: In den Bussen ist diese montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags zeitlich unbeschränkt unentgeltlich, soweit Platz vorhanden ist. Montags bis freitags ist zwischen 6 und 9 Uhr keine Fahrradbeförderung möglich.
  • Weitere Informationen unter

  • Die Mitnahme eines Fahrrades ist in allen Zügen des Nahverkehrs im MDV sowie zusätzlich in Straßenbahnen und Bussen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlanddreieck unentgeltlich.
  • In Straßenbahnen und Bussen im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet sowie in der TZ 210 (Halle) brauchen Sie eine Extrakarte für die Fahrt in der erforderlichen Preisstufe.

Ja. Für die Beförderung eines Fahrrades oder Hundes müssen Sie eine Tageskarte Fahrrad oder Hund lösen. Dieses Ticket gilt nur in Verbindung mit einem ZVON- bzw. Euro-Neiße-Ticket.

Ja. Aber für die Mitnahme von Fahrrädern brauchen Sie eine Fahrkarte. Und Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn die Beschaffenheit und die Besetzung des Fahrzeugs dies zulassen. Das heißt, Sie haben keinen Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern. Details unter

Ja. Die Fahrradmitnahme ist grundsätzlich in allen MVV-Verkehrsmitteln möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Beförderungsbestimmungen des MVV am Seitenende.

Beachten Sie bitte: Die Fahrradmitnahme ist zu folgenden Zeiten nicht gestattet:
Montags bis freitags von 6 Uhr bis 9 Uhr und von 16 Uhr bis 18 Uhr. Während der bayrischen Schulferien montags bis freitags von 6 Uhr bis 9 Uhr. Die Sperrzeiten gelten generell nicht an Feiertagen.


Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Ticket eine MVV-Fahrradtageskarte. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme Ihres Fahrrades im MVV-Gesamtnetz am gewählten Tag bis 6 Uhr am nächsten Tag, jedoch nicht in den Sperrzeiten.

Ja. Fahrräder dürfen kostenfrei in den dafür gekennzeichneten Bereichen mitgenommen werden.
Wenn es die Betriebslage erfordert, ist das Personal der Verkehrsunternehmen berechtigt, die Nutzung auszuschließen. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht.

  • Ja. Fahrräder können bei den Verkehrsunternehmen in Aalen und Schwäbisch Gmünd entsprechend deren Beförderungsbedingungen mitgenommen werden. Für die Beförderung von Fahrrädern im Busverkehr wochentags ab 9 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen wird ein FahrradTicket angeboten.
  • Auf den Bahnstrecken Aalen - Waldhausen (- Plüderhausen), Aalen - Jagstzell (- Crailsheim), Aalen - Nördlingen. und Aalen – Oberkochen (- Ulm). können Fahrgäste ein Fahrrad kostenlos mitnehmen, solange es noch Platz gibt. Pro Fahrgast ist nur ein Fahrrad erlaubt.

    Die Regelung gilt wochentags ab 9 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Sie kann von Reisenden mit gültigem Fahrschein nach den Bestimmungen zum OstalbMobil-Tarif oder nach den Preisen und Beförderungsbedingungen des Schienenverkehrs genutzt werden. An Werktagen brauchen Sie zwischen 6 und 9 Uhr eine Fahrradkarte.

Ja. Und in den RMV-Verkehrsmitteln ist die Fahrradmitnahme sogar kostenfrei. Aber: Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen haben Vorrang. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.

Ja. Fahrräder können im Rahmen der Beförderungsbedingungen

  • montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden (siehe hierzu auch Anlage zu den gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RNN).
  • In den übrigen Zeiten müssen Sie eine Einzelfahrkarte der entsprechenden Preisstufe für Kinder lösen.
  • In Bussen, die erweiterte Fahrradkapazitäten wie z.B. der RegioRadler anbieten, kann für die Fahrradmitnahme ein Zuschlag bzw. eine Reservierungsgebühr erhoben werden.

Ja. Für die Mitnahme von Fahrrädern müssen Sie pro Fahrrad ein für die Fahrtstrecke gültigen Einzelfahrschein oder eine Mehrfahrtenkarte für Erwachsene lösen. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden.
Die Fahrradtageskarte der DB hat im RVF nur im ein- und ausbrechenden Verkehr über die Verbundgrenzen auf Basis verbundübergreifender Tarifangebote dieser Tarifbestimmungen Gültigkeit.

Kostenfreie Fahrradmitnahme:
Täglich werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Fahrräder in den Zügen der DB Regio AG und der SWEG montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis jeweils 3 Uhr des Folgetages (Fahrtende) kostenfrei befördert.

Ja. Pro Fahrrad müssen Sie ein für die Fahrstrecke gültigen Fahrschein für Erwachsene oder die für die jeweilige Preisstufe erforderliche Punktzahl für Erwachsene entwerten.

Die Fahrradtageskarte der DB bzw des bwTarifs hat im Binnenverkehr des RVL nur in Kombination mit einem gültigen bwTarif- bzw. DTV-Fahrschein (z. B. BWT) im verbundübergreifenden Verkehr Gültigkeit.


Kostenfreie Fahrradmitnahme: In den Nahverkehrszügen des regionalen Schienenverkehrs (S, RB, RE, außer IRE) werden Fahrräder
- an Werktagen außer Samstag vor 6 und ab 9 Uhr
- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kostenfrei befördert.

Beachten Sie bitte: Fahrgäste ohne Fahrrad, Fahrgäste mit Rollstühlen und mit Kinderwagen haben stets Vorrang vor Fahrgäste mit Fahrrädern.

Fahrräder können montags bis freitags ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei mitgenommen werden. In den übrigen Zeiten brauchen Sie eine Einzelfahrkarte Rad. Eine Mitnahme ist nur möglich, wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.

  • Ja. Die Fahrradmitnahme ist in allen Verkehrsmitteln möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen.
  • Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie eine Fahrradtageskarte. Sie berechtigt zu beliebig häufiger Mitnahme auf der gewählten Strecke (Hin- und Rückfahrten) am aufgedruckten Tag bis 6 Uhr des Folgetages. Fahrradtageskarten können Sie nur in Verbindung mit Einzelfahrkarten, Tageskarten und Kleingruppenkarten erwerben. Ein alleiniger Kauf einer Fahrradtageskarte ist nicht möglich.
  • Zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck untergebracht sind, werden in Nahverkehrszügen unentgeltlich befördert und im Busverkehr dann, wenn sie vollständig in einer Tasche verstaut sind.
  • Bitte beachten Sie, dass es auf bestimmten Strecken zu Sonderregelungen bei der Fahrradmitnahme kommen kann.

Für die Beförderung von Fahrrädern ist der Erwachsenen Zonentarif zu zahlen. Es werden maximal 4 Zonen berechnet.
Fahrräder werden nur befördert, wenn die Kapazität des ein­gesetzten Fahrzeugs einen Transport zulässt. Das Be- und Entladen der Fahrräder bitte unbedingt vorher beim Busfahrer anmelden.

  • Ja. Die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen ist montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr kostenfrei. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sogar ganztägig bis jeweils 3 Uhr des Folgetages (Fahrtende).
    Die Mitnahme zwischen 6 und 9 Uhr unter der Woche ist durch den Kauf einer Fahrradkarte oder einer Einzelfahrkarte für Erwachsene der Preisstufe 1 möglich. Diese Fahrkarten gelten für die Mitnahme des Fahrrades auf einer einfachen Fahrt von beliebiger Länge im TGO-Gebiet. Es gelten die Bestimmungen wie für Einzelfahrscheine.
  • Die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen ist kostenfrei, jedoch montags bis samstags ist die Fahrradmitnahme von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 19 Uhr in Straßenbahnen untersagt. An Sonn- und französischen Feiertagen ist sie ganztägig erlaubt und kostenfrei.

Ja. Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Eisenbahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (darüber entscheidet das Personal). Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht.
Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die Mitnahme. Für Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam gibt es den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. Darüber hinaus kann im Tarifbereich Berlin auch ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken erworben werden, der allerdings nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr gilt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VBB.

Bitte beachten Sie: Tickets für das Fahrrad gibt es nicht über die App "DB Navigator". Bitte lösen Sie diese am DB Automaten vor Ort.

Ja, aber Sie brauchen für die Mitnahme von Fahrrädern ein FahrradTicket.
Fahrräder können nur mitgenommen werden, wenn die Beschaffenheit und die Besetzung des Fahrzeugs dies zulassen. Ein Anspruch auf die Mitnahme von Fahrrädern besteht nicht.

Grundsätzlich ja. Jedoch ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Verkehrsmitteln abhängig vom Platz in den Fahrzeugen. Sie benötigen für das Rad eine Fahrradkarte, Fahrrad-Tageskarte oder Fahrradkarte Fähre. Alternativ gibt es auch eine Fahrrad-Monatskarte. Bei ABO-Monatskarten kann man die Fahrradmitnahme dazu buchen.

Das Mobil60-Ticket + Bike, das Kostenpflichtige SchülerTicket Rostock + Bike sowie das SemesterTicket der Universität Rostock, HMT und HS Wismar beinhalten die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades innerhalb der Tarifzone Rostock.

Das kostenfreie SchülerTicket Rostock beinhaltet keine unentgeltliche Fahrradmitnahme.

Ja, Sie können Ihr Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist jedoch nur möglich, wenn genügend Platz zur Verfügung steht gemäß den Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

In den Zügen

  • In den Zügen ist die Fahrradmitnahme nur montags bis freitags zwischen 6 bis 9 Uhr kostenpflichtig, in der übrigen Zeit kostenfrei
  • Lösen Sie pro Fahrrad eine Fahrrad-Tageskarte

In den Bussen

  • in den Bussen ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich kostenpflichtig
  • es ist pro Fahrt und Fahrrad ein Einzelfahrschein Kind zu lösen

Grundsatz: Nachstehende Bestimmungen gelten für die Fahrradmitnahme im Schienenverkehr. Bestimmungen der übrigen Verkehrsunternehmen sind bei diesen zu erfragen.

Kostenfreie Fahrradmitnahme  

Montag bis Freitag (an Werktagen) vor 6 Uhr und ab 9 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Fahrradkarte zu lösen

Geltungsbereich

Forbach - Freudensadt

Freudenstadt - Schenkenzell

Freudenstadt - Horb/Eutingen im Gäu

Horb - Eyach

Hochdorf - Horb

Ja, pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden. Jedes Kind unter 14 Jahren mit Fahrrad muss von einem Erwachsenen begleitet werden.
Weitere Einzelheiten zu zeitlichen Beschränkungen bei der Fahrradmitnahme und weitere Bestimmungen finden Sie bitte den Beförderungsbestimmungen des VGN.

Ja. Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Nutzer des VMS-Tarifes kostenfrei. Dazu zählen auch Fahrradanhänger und Kinderwagen.

Ja. Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen kostenfrrei, sofern genügend Platz vorhanden ist.
Für die Mitnahme von Fahrrädern und Fahrradanhängern in Bussen und Straßenbahnen brauchen Sie eine Fahrradkarte.

Bahn: Montags bis freitags vor 6 sowie nach 9 Uhr; samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Einschränkung unentgeltlich. Von Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr müssen Sie einen Einzelfahrschein für Erwachsene für 2 Zonen lösen.

Bus: Montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Einschränkung unentgeltlich (max. 2 Fahrräder im Fahrzeug), soweit Platz vorhanden ist.

Ja, Fahrräder können in allen VRB-Verkehrsmitteln entsprechend deren Beförderungsbedingungen mitgenommen werden. Sie benötigen dazu eine Fahrradtageskarte, die am Geltungstag bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens gültig ist.

Fahrgäste, Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch Vorrang, wenn es eng werden sollte. Im Zweifel entscheidet hier das Fahrpersonal. In den Zügen gibt es oft spezielle Mehrzweckbereiche, die mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind.

Inhaber einer Plus-Monatskarte, eines Plus-Abos oder eines Job-Abos (nicht digital erwerbbar) können montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. 12. ganztägig unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen.

Ja. Im Schienenverkehr ist samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig sowie montags bis freitags jeweils ab 9 Uhr die Mitnahme von Fahrrädern kostenfrei.
An Werktagen vor 9 Uhr müssen Sie einen ermäßigten Einzelfahrschein der Preisstufe 4 lösen.

Die Mitnahme von Fahrrädern auch im Busverkehr samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig sowie montags bis freitags jeweils ab 9 Uhr kostenfrei. In den Regio-Radler-Bussen gelten innerhalb des VRM besondere Bedingungen und Tarife (www.regioradler.de).
Montags bis freitags an Werktagen vor 9 Uhr ist die Mitnahme von Fahrrädern im Busverkehr nicht möglich.

Generell besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Fahrrädern. Die Mitnahme richtet sich nach den vorhandenen Platzkapazitäten und liegt im Ermessen des Fahr- oder Begleitpersonals.

Die Fahrradmitnahme ist grundsätzlich in allen VRN-Verkehrsmitteln möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Beförderungsbestimmungen des VRN.

Die Fahrradmitnahme im VRN ist mit Ausnahme der folgenden Zeiten kostenfrei:

Montags bis freitags ist an Werktagen die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr nur in den Zügen der DB (RE, RB und S-Bahn), Rhenus Veniro und vlexx sowie in den Bussen von Palatina Bus möglich und nur in Verbindung mit einem Fahrrad-Einzelticket der entsprechenden Preisstufe zugelassen.

Fahrräder können in den S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs ganztägig in den gekennzeichneten Abstellbereichen mitgenommen werden. Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen.
In U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen kann es je nach Stadt/ Gemeinde zu Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben. Die genauen Zeiten finden Sie in den Informationen oder Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort.

Für Fahrräder brauchen Sie ein ZusatzTicket pro Fahrrad und Fahrt. Tickets des VRRs (z.B. Ticket2000) und des allgemeinen Tarifs der DB können eine Fahrradmitnahme bereits enthalten. Näheres finden Sie in den jeweiligen Tarifbestimmungen des VRRs und der DB.

Für die Mitnahme eines Fahrrads muss im VRS-Gebiet ein zusätzliches EinzelTicket erworben werden, welches dann im gesamten VRS-Gebiet gültig ist. Bitte beachten Sie, dass in den Fahrzeugen nur dann ein Fahrrad mitgenommen werden kann, wenn diese noch Platz aufweisen. Grundsätzlich hat die Mitfahrt von Personen Vorrang. Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen transportiert werden.

Sie können Ihr Fahrrad montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ohne zeitliche Einschränkungen kostenfrei mitnehmen. Vor 9.00 Uhr ist ein Einzelticket ermäßigt in der entsprechenden Preisstufe erforderlich, ausgenommen hiervon sind Falträder. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Mitnahme richtet sich nach den freien Platzkapazitäten und liegt im Ermessen des Fahr- und Betriebspersonals. In den RegioRadlern gelten innerhalb des VRT besondere Bedingungen und Tarife. Vor 9.00 Uhr ist kein ermäßigtes Einzelticket erforderlich.

Ja, kaufen Sie bitte für die Fahrradmitnahme in den Zügen eine VSN-Fahrradtageskarte. Die Fahrradmitnahme in den Bussen ist im VSN-Gebiet kostenfrei. Allerdings kann nicht gewährleistet werden, dass Sie mit Ihrem Fahrrad bis an Ihr Ziel kommen, da Kinderwagen und Rollstühle immer Vorrang haben. Sollten jemand auf dem Weg zu Ihrem Ziel mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl einsteigen, kann es gut sein, dass Sie mit Ihrem Fahrrad aussteigen müssen. Die Entscheidung, ob man Sie mit Ihrem Fahrrad befördert, liegt beim Fahrpersonal.

Ja, für die Mitnahme eines Fahrrades als auch eines Fahrradanhängers müssen Sie eine zusätzliche Fahrkarte (Fahrradtages- bzw. Fahrradmonatskarte) erwerben. Bei Nutzung von Zeitkarten, außer Wochenkarten, kann jeweils ein Fahrrad oder ein Fahrradanhänger unentgeltlich mitgenommen werden (nicht jedoch gleichzeitig ein Hund).

Die Fahrradtageskarte gilt jeweils ab Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages. Bei Nutzung der Fahrradtageskarte in Kombination mit dem Nachtticket verlängert sich deren zeitliche Gültigkeit bis 6 Uhr.

Ja, Fahrräder können in allen S-Bahnen, Zügen des Nahverkehrs (DB und WEG) und in den Stadtbahnen kostenfrei mitgenommen werden. Dies gilt auch für Fahrten in bzw. aus dem Landkreis Göppingen in das restliche VVS-Gebiet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch folgende Zeiten:

  • In der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs muss während der morgendlichen Hauptverkehrszeit (Montag bis Freitag 6 bis 9 Uhr; ausgenommen Feiertage) zusätzlich ein EinzelTicket Kind gelöst werden.
  • In der Stadtbahn ist die Mitnahme von Fahrrädern montags bis freitags von 6 bis 8:30 Uhr und von 16 bis 18:30 Uhr (ausgenommen Feiertage) ganz ausgeschlossen.

Im Vorstellwagen der Zahnradbahn können Fahrräder vom Marienplatz nach Degerloch (bergwärts) den ganzen Tag kostenfrei mitgenommen werden.
Zu bestimmten Zeiten und Bedingungen ist auch eine kostenfreie Fahrradmitnahme im Bus möglich.

Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des jeweiligen Tickets. Generell gilt: maximal ein Fahrrad pro Person. Klappräder werden kostenfrei befördert.

Für die Mitnahme von Fahrrädern ist pro Fahrrad eine Fahrradkarte zu kaufen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für 24-Stunden-Karten.

Für die Beförderung von Fahrrädern brauchen Sie je Fahrrad und Fahrt ein FahrradTicket.

  • Ausgenommen hiervon sind zusammengefaltete Fahrräder, die wie Handgepäck in den Fahrzeugen untergebracht werden können.
  • Ist die Mitnahme auf Teilstrecken nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Beförderungsentgelts.
  • In Zügen ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr kostenfrei.. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist sie in Zügen ganztägig kostenfrei.

Die Beförderung von Fahrrädern ist nur im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten sowie der technischen Eignung der eingesetzten Fahrzeuge möglich. Die Entscheidung obliegt im Zweifelsfall dem Fahr- und/oder Betriebspersonal des jeweiligen Unternehmens. Ein Anspruch auf die Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Konkrete Informationen zur Fahrradmitnahme und eventuelle Einschränkungen findest Sie in den Fahrplänen. Es gelten außerdem die jeweils aktuellen Move-Beförderungsbedingungen.

Ja. In sehr vielen Verbünden bieten wir bereits Zeitkarten (Wochen- und  Monatskarten) in unserem Produktsortiment an, in einigen auch Monatskarten im Abo. Die Auswahl wird Ihnen über eine Reiseauskunft in den jeweiligen Verbünden angezeigt, oder über den Menüpunkt "Verbundtickets".

Sie erhalten die meisten GVH-Angebote online und in unserer App.

Wichtig: Die GVH Kurzstreckenkarte, die GVH Einzelkarte und dieGVH Einzelkarte Kind , die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten HNV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket in der App. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Monatskarten

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten htv-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u. a.

  • Einzelfahrscheine
  • Tageskarten
  • Monatskarten

Wichtig: Die htv- Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Ja, aber er benötigt eine ermäßigte Einzel- oder Tageskarte des entsprechenden Geltungsbereiches. Bei Monatskarten + Bike und beim Mobil60-Ticket + Bike kann wahlweise anstelle eines Fahrrades auch ein Hund mitgenommen werden. Bei ABO-Monatskarten, ABO-Monatskarten ermäßigt bzw. bei ABO-Monatskarten plus kann der Hund ab 5 Euro monatlich dazu gebucht werden. Ist der Hund noch klein, so dass Sie ihn auf dem Schoß mitnehmen können, fährt er ebenfalls kostenlos.

Hunde können kostenfrei mitgenommen werden.

  • Für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen, kaufen Sie bitte einen für die Fahrstrecke gültigen Einzelfahrausweis für Kinder.
  • Für die regelmäßige Mitnahme von Hunden können Monatskarten oder Jahreskarten für Erwachsene gekauft werden. Die vorgenannten Tickets berechtigen auch zur Mitnahme von Hunden in der 1. Klasse der DB.
  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten und im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind, sowie Polizeihunde und Hunde der Bundespolizei und des Zolls werden können kostenfrei mitgenommen werden.
  • Bei Tickets mit Mitnahmeregelung gelten die dort getroffenen Bestimmungen über die Mitnahme von Hunden.

Nach Kauf eines hvv-Tickets wird für 90 Sekunden ein grauer Overlay über das Ticket gelegt. Erst nach Ablauf der 90 Sekunden verschwindet dieser Layer wieder und das Ticket ist zum Fahrtantritt gültig. Dies dient dazu, Käufe unmittelbar vor der Kontrolle zu verhindern.

Sie erhalten die meisten hvv-Angebote als Handy-Ticket in der App.
Dazu gehören unter anderem:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Gruppenkarten
  • 1. Klasse Zuschlag

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Da es sich bei dem Onlineticketshop bzw. der App um einen eigenständigen Shop für NRW handelt müssen Sie sich leider nochmal anmelden

Dies kann mehrere Gründe haben. Bitte prüfen Sie zunächst Ihr Guthaben-Konto in der App unter "Verbundtickets" und Ihren Verbund. Beachten Sie zudem, dass Sie zum Beispiel vier Fahrten für ein bestimmtes Tarifgebiet erwerben. Liegt Ihre neue Fahrt nicht innerhalb dieses Gebiets, können Sie Ihr vorhandenes Guthaben nicht für die Fahrt verwenden.

Nein, denn Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy- und Online-Tickets sind nicht möglich.

Ja, hierzu im Menü unter „Meine Tickets“ die Funktion „Ticket hinzufügen“ aufrufen und die Auftragsnummer sowie den Nachnamen des Reisenden eingeben.

Die Grundkarte und somit auch das Guthaben der Mehrfahrtenkarte liegt bei der Person im Account, die die Mehrfahrtenkarte gekauft hat. Sie bucht die anstehende Fahrt in Ihrem Account mit dem Namen der anderen Person. Die andere Person kann auf ihrem Smartphone in der App unter "Meine Tickets/+Ticket hinzufügen" das Ticket mit Namen des Reisenden und Auftragsnummer hinzufügen.

Achtung! Mehrfahrtenkarten sind - wie ein Einzelticket - immer ab sofort gültig.

Ihr Guthaben finden Sie in der App unter dem Navigationspunkt "Verbundtickets" und dann beim entsprechenden Verbund.

Alle datenschutzrechtlichen Belange sind eingehalten. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Abrechnung verwendet.

Das Handy-Ticket ist nicht übertragbar. Sie können jedoch ein Handy-Ticket für eine andere Person buchen.

Zur Einführung des JugendTicketBW werden ab 1. März 2023 alle bestehenden Abos (Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MAXX-Ticket) automatisch auf das JugendTicketBW umgestellt. Wer zu diesem Stichtag 26 Jahre alt ist, kann das Ticket noch ein Jahr lang nutzen, auch wenn er oder sie zwischenzeitlich 27 Jahre alt geworden ist.

Das JugendticketBW ist ein Jahresabo. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann es jederzeit ohne finanziellen Nachteil mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu jedem folgenden Monatsersten gekündigt werden. Studierende haben die Möglichkeit, das JugendticketBW als Halbjahresticket zu kaufen oder können alternativ das Jahresabo schon nach sechs Monaten kündigen.

Nein. Das JugendticketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Nein, das JugendTicketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.

Für Studierende an Hochschulen mit Semester-Ticket-Vereinbarung im baden-württembergischen Teil des VRN, die in den letzten Monaten ein Semester-Ticket gekauft haben und daher am 1. März über ein noch gültiges Semester-Ticket verfügen, bieten wir folgende Lösung an:
In den vergangenen Monaten (bis Gültigkeitsbeginn 1. Februar) gekaufte VRN-Semester-Tickets der DB gelten ab dem 1. März als VRN JugendticketBW und zwar bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeit, längstens bis zum 31. Juli 2023.

Das JugendticketBW gilt an allen Tagen rund um die Uhr.

Das JugendTicketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

  • Für alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis
  • Und für  junge Menschen ab einem Alter von 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis und Menschen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.

  • Das JugendticketBW gilt in der 2. Klasse in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg
  • Im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr), sowie im VRS auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz)
  • Jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG).

Ja, hier gibt es folgende Vorgabe: Bei der Gruppe der Bezugsberechtigten, die nicht Schüler:innen oder Studierende sind, muss der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen.

Bei Schüler:innen ist stattdessen der Standort der Schule und bei Studierenden der Standort der Hochschule maßgebend, die jeweils im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen müssen. Sollte dies jeweils nicht der Fall sein, ist das JugendTicketBW im entsprechenden angrenzenden Verkehrsverbund zu erwerben.

Ja. Dazu wählen Sie beim Ticketkauf eines beliebigen Tickets die Option "Ticket ist für mich" ab und geben die zur Personalisierung nötigen Daten der Person ein, für die das Ticket gelten soll. Alternativ können Sie die Kontaktdaten auch bequem von einem Kontakt aus Ihrem Adressbuch einfügen. Bitte beachten Sie, dass die Person einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzuführen hat, der auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

Der Erwerb von mehreren Mehrfahrtenkarten ist für unterschiedliche Preisstufen möglich. Für eine Preisstufe kann jedoch immer nur eine Mehrfahrtenkarte je Verbund gekauft werden. Sobald alle entsprechenden Tickets verbraucht sind, können Sie erneut eine Mehrfahrtenkarte erwerben.

Das MVV-OnlineTicket kann auch mittels der installierten App abgerufen werden.

Das VRN-Online-Ticket kann auch mittels der installierten App abgerufen werden.

Ja, Sie können in der App DB Navigator zahlreiche Verbund- und Landestarife kaufen. Bei der Fahrradmitnahme gelten verbundspezifische Regelungen. Schauen Sie bitte den gewünschten Verbund nach.

Nein. Das Entwerten weiterer Fahrten ist nur für Verbindungen innerhalb der gleichen Preisstufe möglich. Zum Beispiel 4 Fahrten innerhalb der Preisstufe A3.

Ja. Eine Änderung der persönlichen Daten ist im Online-Ticket-Shop unter www.onlineticket-nrw.de möglich.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In der App können Sie im jeweiligen Ticket unter "Auftrag bearbeiten" einen Kaufbeleg anfordern.
  • Auf der Website können Sie sich über Ihr Profil einloggen und unter "Meine Reisen" den gewünschten Auftrag auswählen sowie hierzu den Kaufbeleg anfordern.
    Möchten Sie mehrere Kaufbelege gebündelt erstellen, dann können Sie dies unter dem Menüeintrag "Meine Bahn" - "Sammel-Kaufbelege" - "Verbundtickets" komfortabel erledigen und die Kaufbelege gebündelt als ZIP-Datei herunterladen.

  • Ja. Kinder unter 6 Jahren fahren im MVV kostenfrei.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung; sie brauchen eine Einzelfahrkarte Kind oder eine Kinder-Tageskarte.

Ja. Nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahren werden in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte unentgeltlich befördert.

  • Ja. Kinder bis zum 6. Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person, für die der Fahrpreis für Erwachsene gezahlt wird, kostenfrei befördert. 
  • Wenn eine Begleitperson mehr als 3 Kinder unter 6 Jahren mitnimmt und der Erwachsenenpreis bezahlt wurde, muss für das 4. und jedes weitere Kind der Kinderfahrpreis bezahlt werden.

Ja. Kinder unter 6 Jahren fahren im RMV in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.

Ja. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden im RNN kostenfrei befördert, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.

Ja. Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis kostenfrei befördert. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahrenr brauchen einen Fahrschein oder eine WelcomeKarte Kind.
Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.

Ja, Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis kostenfrei befördert. Ältere Kinder brauchen einen Einzelfahrschein oder eine ViererCard für Kinder.

Ja. Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung mit gültigem Fahrausweis befördert. Die Begleitperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen. Ansonsten müssen Sie den Fahrpreis für Kinder bezahlen.

Ja. Im SH-Tarif fahren bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren pro Erwachsenen-Fahrkarte kostenfrei mit. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren fahren zum ermäßigten Einzelfahrpreis (Einzelfahrkarte Kind).

Ja. Sie können bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen. 

Ja, Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren bzw. alle Kinder einer Familie unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen.
Kinder von 6 bis 14 Jahren brauchen einen Kinderfahrschein. Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.

Bis 5 Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei befördert. Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag können ermäßigte Einzelfahrkarten erworben werden. Kinder können auch im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten mitgenommen werden.

Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren im VBB kostenfrei. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung (Kurzstrecke ermäßigt, Einzelfahrt ermäßigt, Tageskarte ermäßigt).

Ja. Kinder bis einschließlich unter 6 jahren fahren in den Verkehrsmitteln des VBN kostenfrei mit. Für Kinder ab 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren können ermäßigte Einzelfahrkarten (Kinder-EinzelTicket) gekauft werden.

Kinder bis zum 6. Geburtstag können kostenfrei mitfahren. Für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag können ermäßigte Einzel- oder Tageskarten gekauft werden.

  • Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind.
  • Ein Erwachsener kann bis zu 4 Kinder mitnehmen.
  • Zwillinge oder Drillinge müssen nicht extra bezahlen, da sie als ein Kind gelten. Für jedes weitere Kind müssen Sie eine Kinderfahrkarte kaufen.
  • Kinder, die ohne Begleitung einer Aufsichtsperson fahren, müssen den Kinderfahrpreis zahlen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt für Einzelfahrscheine der ermäßigte Kinderpreis.

Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche einen Einzelfahrschein oder eine Zeitkarte besitzt, kostenfrei mit. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren bzw. alle nicht schulpflichtigen Kinder einer Familie unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen. Für jedes weitere Kind zahlen Sie den Kinderfahrpreis. Auf bestimmten Strecken werden Kindergartenkinder nach besonderen Vereinbarungen befördert. Für schulpflichtige Kinder und Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die Kinderfahrpreise.

Kinder unter 6 Jahren können kostenfrei mitgenommen werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen eine Kinderfahrkarte. 

Fahrausweise zum Fahrpreis für Kinder werden für Kinder ab dem 1. Schultag bis einschließlich 15. Geburtstag ausgegeben (Kinder bis zur Einschulung werden kostenfrei befördert).

Ja. Kinder unter 8 Jahren werden bis zur Einschulung (1. Schultag) kostenfrei und ausschließlich in Begleitung Erwachsener befördert.
Ab der Einschulung bis einschließlich 14 Jahre können Kinder die Angebote Kinder-Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt BahnCard nutzen.

Kinder bis 5 Jahre werden kostenfrei befördert, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson reisen. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 2 Kinder oder alle Kinder der Familie der Aufsichtsperson bis 5 Jahre mitnehmen. Sonst zahlen Sie den Fahrpreis für Kinder. Für Kinder von 6 bis 14 Jahre gelten Kinderfahrpreise.

Beim Kauf von Tageskarten für 1 Person oder 2 Personen können beliebig viele eigene Kinder/Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre ohne zusätzliche Kosten mitgenommen werden.

Die ermäßigten Kinderfahrscheine gelten für Kinder ab 6 bis einschließlich 14 Jahre. Ab dem 15. Geburtstag kaufen Sie bitte einen normalen Fahrschein für Erwachsene.

Maximal 4 Kinder bis einschließlich 5 Jahre können in Begleitung einer Aufsichtsperson kostenfrei mitfahren. Die Aufsichtsperson muss mindestens 11 Jahre alt sein.

Hinweis: Das Fahr- und Kontrollpersonal darf sich einen geeigneten Altersausweis zeigen lassen, um das Alter zu prüfen.

Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung einer Person, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet hat und einen gültigen Fahrausweis besitzt, kostenfrei mit. Ansonsten zahlen sie den Fahrpreis für einen ermäßigten Einzelfahrschein.

Eine Person kann bis zu 3 Kinder oder alle eigenen Kinder unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen.

Die Fahrpreise für Kinder gelten für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.

Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren oder alle Familienkinder und Enkelkinder unter 6 Jahren können mit einem gültigen VRN-Ticket kostenfrei mitgenommen werden.

Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich kostenfrei. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren gelten ermäßigte Ticketpreise.

Kinder bis einschließlich 5 Jahren fahren kostenfrei mit.

Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Als Aufsichtspersonen gelten nur Personen, welche mindestens 6 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Tickets sind, Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahre kostenfrei mitnehmen.

Für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren gilt das EinzelTicket ermäßigt.

  • Pro VSN-Fahrkarte oder Fahrtberechtigung (z. B. Freifahrtberechtigung für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste) dürfen max. 3 Kinder unter 6 Jahren kostenfrei mitgenommen werden. Voraussetzung ist, dass der Karteninhaber mind. 6 Jahre alt ist.
  • Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren zahlen die für Kinder ermäßigten Fahrpreise.

Kinder bis zur Einschulung sowie Kindergartengruppen fahren kostenfrei.
Begleiter von Kindergartengruppen erhalten keine Ermäßigung. Der ermäßigte Fahrpreis gilt für Schüler bis zum 15. Geburtstag.

Ja. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (=6. Geburtstag) können kostenfrei mitfahren.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren brauchen ein EinzelTicket Kind.

  • Ja. Kinder bis zum 6. Geburtstag können nur in Begleitung einer Person kostenfrei mitfahren, für die der Fahrpreis für Erwachsene gezahlt wird.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung (KinderTicket 6-14 Jahre).

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.
  • Auch Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, fahren ohne Ticket mit, wenn sie in Begleitung sind.
  • Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag brauchen Sie eine Fahrkarte: Sie können eine ermäßigte Einzelfahrkarte kaufen.

  • Ja. Kinder bis zum 6. Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person, für die der Fahrpreis für Erwachsene gezahlt wird, kostenfrei befördert. 
  • Werden von einer Begleitperson, für die der Fahrpreis für Erwachsene gezahlt wird, mehr als 3 Kinder mitgenommen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist für das 4. und jedes weitere Kind der Kinderfahrpreis zu zahlen.
  • Schüler bis zum 15. Geburtstag können ein ermäßigtes Einzelticket oder eine ermäßigte Tageskarte nutzen.

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.
  • Auch Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, fahren ohne Ticket mit, wenn sie in Begleitung sind.
  • Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag brauchen Sie eine Fahrkarte: Sie können eine ermäßigte Einzelfahrkarte kaufen.

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung. Sie können eine Einzelfahrkarte Kind kaufen.

  • Ja. Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren brauchen einen Fahrschein. Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren brauchen eine Fahrkarte, zum Beispiel eine Einzelkarte Kind oder eine Tageskarte Kind.

  • Ja. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren im HNV kostenfrei, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren fahren zum Kindertarif.

Kinder bis zum 6. Geburtstag werden unentgeltlich befördert, wenn sie in Begleitung einer Person, für die der Fahrpreis für Erwachsene entrichtet wird.

Kinder von 6 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr fahren zum günstigen Kindertarif.

  • Ja. Kinder bis zum 6. Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person, für die der Fahrpreis für Erwachsene entrichtet wird, unentgeltlich befördert. mitgenommen, ist für das 4. und jedes weitere Kind der Kinderfahrpreis zu entrichten.
  • Werden von einer Begleitperson, für die der Fahrpreis für Erwachsene entrichtet wird, mehr als 3 Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren brauchen einen Fahrschein, zum Beispiel eine Einzelkarte Kind oder eine 9-Uhr-Tageskarte Kind.

Kinder unter 6 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei reisen. Für Kinder von 6 Jahren bis zum 15. Geburtstag können ermäßigte Einzelfahrkarten gekauft werden. Im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten zählen Kinder wie eine Person.

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr können im KVSH kostenfrei reisen, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren können ermäßigte Einzelfahrkarten kaufen.
  • Wichtig: Im Rahmen der verschiedenen Mitnahmeregelungen bei Tages- und Zeitkarten zählen Kinder wie eine Person.

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren können in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei mitfahren.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren brauchen einen Fahrschein, zum Beispiel "Tageskarte Citysolo Kind", "Regiosolo mit Kindern" oder "Citysolo mit Kindern"

Nicht eingeschulte Kinder werden bis einschließlich des 8. Geburtstages unentgeltlich befördert. Für eingeschulte Kinder gilt die unentgeltliche Beförderung bis einschließlich des 6. Geburtstages.

Die angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Ab dem Tag, an dem das Kind 15 Jahre alt wird, gilt der Erwachsenentarif.

  • Ein "EinzelTicket Kind" gilt für 1 Kind ab 6 bis einschließlich 14 Jahren.

    Vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif.

    Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres werden nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Mit jedem Fahrausweis können bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.

Sie erhalten die meisten KVSH-Angebote online auf der Website oder als Handy-Ticket in der App. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrausweise
  • Tageskarten

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie erhalten die meisten KVSH-Angebote online auf der Website oder als Handy-Ticket in unserer App. Dazu zählen z.B. Tageskarten für Kinder und Erwachsene, Fahrradkarten, 1.-Klasse-Zuschlag und mehr.

Wichtig: KVV Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Liniennetzpläne und Linienfahrpläne können Sie hier downloaden.

Mehr Informationen zu den Linienplänen finden Sie auf der Seite des VVW.

Mehr Informationen zu Verbindungen und Linien finden Sie auf der Seite des ZVON.

Mehr Informationen zu den Linienplänen und Zonen finden Sie auf der Seite des WTV.

Eine 4er Karte ist zum Normal - und ermäßigten Fahrpreis erhältlich. Ein ermäßigten Fahrpreis erhalten Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren. 4er-Karten zum ermäßigten Fahrpreis werden außerdem zur Mitnahme von Sachen und Tieren ausgegeben. Je Fahrt müssen Sie einen Abschnitt entwerten. Eine Nutzung durch mehrere Fahrgäste ist möglich, wobei für jeden Fahrgast ein Abschnitt entwertet werden muss.
 
Eine 4er-Karte ist an eine Relation gebunden; in Preisstufe 12 gilt die Karte für das marego Gesamtnetz. Der Abschnitt einer 4er -Karte kann entsprechend der aufgedruckten Relation für die Hin- oder die Rückfahrt genutzt werden, für 1 Fahrt in eine der beiden Richtungen ist aber jeweils ein Abschnitt pro Person zu entwerten.

Ja. Inhaber einer Zeitkarten können über den auf ihrer Zeitkarte angegebenen Geltungsbereich hinaus weiterfahren, wenn sie für den zu ergänzenden Fahrweg eine Anschlussfahrt kaufen. Anschlussfahrten können für die Hin- und Rückfahrt erworben werden. Weiterhin gelten die Nutzungsbedingungen der Einzelfahrt. Fahrkarten für eine Anschlussfahrt werden zum Normal- und ermäßigten Fahrpreis für eine Person ausgegeben. Ein ermäßigten Fahrpreis erhalten Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren. Für die Mitnahme von Haustieren und Sachen können Sie Tickets zum ermäßigten Preis kaufen.
 
Die Preisstufe der Anschlussfahrt richtet sich nach der Fahrstrecke ab der Grenze des Geltungsbereiches der Zeitfahrkarte und dem Fahrtziel. Die Anschlussfahrt wird nur in Verbindung mit einer gültigen Zeitfahrkarte anerkannt.

Eine Minigruppen-Tageskarte gilt für bis zu 5 gemeinsam reisende Personen (keine Altersbeschränkung) im räumlichen Geltungsbereich bis 4 Uhr des nächsten Tages. Bitte tragen Sie die Namen der Mitreisenden schon bei der Buchung ein; eine nachträgliche Ergänzung ist nicht möglich.

Sie erhalten alle marego-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einzelfahrten
  • 4er-Karten
  • 24-Stunden-Karten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten
  • Minigruppen-Tageskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten, die über die App gekauft werden, gelten zum sofortigen Fahrtantritt. In der Reiseauskunft beginnt die Gültigkeit entsprechend der gewählten Reiseverbindung.

Im marego bieten wir folgende Zeitkarten an:

  • Wochenkarte
    Gültig für 1 Person bis zum 8. Tag um 4 Uhr auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad
  • Wochenkarte ermäßigt
    Gültig für 1 Schüler, 1 Studierenden oder 1 Azubi mit ¬Berechtigungsnachweis auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Gültig bis zum 8. Tag, um 4 Uhr
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad
  • Monatskarte
    Gültig für 1 Person vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad
  • Monatskarte ermäßigt
    Gültig für 1 Schüler, 1 Studierenden oder 1 Azubi mit ¬Berechtigungsnachweis auf allen Linien, in alle Richtungen innerhalb des Geltungsbereichs
    - Gültig vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat
    - Personengebunden
    - Kostenfreie Mitnahme von einem Fahrrad

Sie erhalten die meisten MDV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u.a. 24-Stunden-Karten, die MDV Wochenkarte und die MDV Monatskarte.

Wichtig: Die MDV Einzelfahrkarte, Einzelfahrkarte ABO Flex, Einzelfahrkarte Kind, Hopperticket Einzelfahrt, Hopperticket Hin- und Rückfahrt, MDV Extrakarte und MDV Extrakarte ABO Flex, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Dies kann verschiedene technische Gründe haben.

Mehrfahrtenkarten wie zum Beispiel Streifenkarten, 4er oder 10er Tickets, gelten immer ab sofort. Daher können Sie auch eine spätere Verbindung wählen und über diese das Ticket kaufen und entwerten. Im Verbund herrscht keine Verkehrsmittelbindung.

Sie erhalten ausgewählte Move-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. EinzelTickets, die über die App gekauft werden, gelten zum sofortigen Fahrtantritt.

  • Das TagesTicket Single, das TagesTicket Gruppe sowie
  • die Move-MonatsCard erhalten Sie in unserer App oder online über die Reiseauskunft.

Weiterhin erhalten Sie

  • FahrradTicket
  • badisch24
  • Aufpreise für die 1. Wagenklasse
  • sowie diverse AnschlussTickets für den Move und die angrenzende Verbundräume (TGO / WTV / RVF). AnschlussTickets sind nur in Kombination mit einer entsprechenden Zeitkarte gültig.

Nein. Sie können nach Herunterladen der mobilen Applikation aus dem Apple Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android) Ihre Handytickets registriert oder unregistriert kaufen. Wir empfehlen den registrierten Kauf. Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Ticketbestellungen und müssen keine erneuten erforderlichen Eingaben bei der nächsten Ticketbestellung tätigen.
Das Kundenkonto können Sie auch unter www.onlineticket-nrw.de aufrufen und Sammelbelege Ihrer Ticketkäufe abrufen, um diese z.B. beim Finanzamt vorlegen zu können.

Wenn Sie beispielsweise die Anschrift oder die Kontoverbindung ändern wollen, nutzen Sie einfach das Abo-Portal.

Nein, ein Kauf des 365-Euro-Ticket MVV über die Fahrkartenautomaten ist nicht möglich.

Sie können den Bestellschein hier herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und

  • entweder in ein Fensterkuvert stecken, ausreichend frankieren und per Post schicken
  • oder per E-Mail an abo-mvv@bahn.de senden
  • oder im KundenCenter abgeben

Ja, das geht. Entweder Sie nehmen die Änderung bequem online im Abo-Portal vor oder Sie kontaktieren dafür das Abo-Center der DB: abo-mvv@bahn.de oder 089 95471680.

Nein, die Mitnahme von Fahrrädern ist kostenpflichtig. Bitte kaufen Sie eine Fahrrad-Tageskarte.

Das Jahresticket soll günstige Mobilität für Schüler:innen und Auszubildende möglich machen. Gleichzeitig entstehen bei den Verkehrsunternehmen dadurch erhebliche Mindereinnahmen. Diese werden gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den acht Verbundlandkreisen finanziert.

Das 365-Euro-Ticket MVV gilt im gesamten MVV-Gebiet Zonen M-6.

Das 365-Euro-Ticket MVV kann zum Monatsersten für jeweils 12 Monate gekauft werden. Sie können das 365-Euro-Ticket MVV auch rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat bestellen – und in den S-Bahn Kundencentern (München Hbf und München Ost) sowie in den DB Reisezentren im MVV-Gebiet (z.B. München-Pasing, Freising usw.) gleich mitnehmen. Wenn die Chipkarte online bestellt wird, ist dies rückwirkend bis zum 10. des Monats möglich, da die Bearbeitungszeit für die Chipkarte 5 Tage beträgt.

Als HandyTicket über die Apps München Navigator und DB Navigator ist es ebenfalls zum Monatsersten bzw. rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat zu erwerben.

Bei einer rückwirkenden Bestellung ist das Ticket ab dem Zeitpunkt des Kaufs gültig.

Das 365-Euro-Ticket MVV kann auch während des Schuljahres bzw. der Ausbildung gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am ersten eines Monats. Rückwirkend kann es bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat erworben werden. Bei der Online-Bestellung einer Chipkarte ist der Kauf rückwirkend bis zum 10. eines Monats für den laufenden Monat möglich, da die Bearbeitungsdauer einer Chipkarte 5 Tage beträgt. Es ist stets für zwölf aufeinanderfolgende Monate gültig. Bei Personen ab 15 Jahre muss eine mindestens für noch sechs Monate gültige Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. 

Das 365-Euro-Ticket MVV für Schüler:innen und Auszubildende kostet 365 Euro. Es gilt für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Sie können das Ticket direkt online auf unserer Bestellstrecke oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. In der München Navigator App und der DB Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

Das Ticket kann in einem Betrag oder monatlich per Lastschrift (10 Monatsraten zu 36,50 Euro + 2 Freimonate) bezahlt werden. 

Das 365-Euro-Ticket MVV führt zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe bei den Verkehrsunternehmen im MVV. Daher wird dieses Angebot gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den 8 Verbundlandkreisen finanziert und ermöglicht. Zum Start des Angebots stand im Fokus dieser Zuschussgeber eine Verbesserung der Mobilitätssituation von Schüler:innen und Auszubildenden. Aus diesem Grund zählen Studierende nicht zur Gruppe der Berechtigten für ein 365-Euro-Ticket MVV.

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird zum 1. September 2023 das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Bei diesem vergünstigten Deutschland-Ticket können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro pro Monat bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Bei dem bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein Abo, welches monatlich gekündigt werden kann. Alle vertrieblichen Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket finden Sie auf der Infoseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket

Das 365-Euro-Ticket MVV gilt in allen MVV-Verkehrsmitteln, außer in den Fernverkehrszügen der DB. Bei Nutzung von Regionalzügen, die über den Geltungsbereich des MVV hinausfahren, gilt das Ticket nur bis zum letzten Haltebahnhof im MVV. Werden Regionalzüge genutzt, die in den Geltungsbereich des MVV hineinfahren, gilt das Ticket erst ab dem ersten Haltebahnhof im MVV.

Verloren gegangene oder gestohlene Chipkarten werden gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro ersetzt. Einen Verlust können Sie online im Abo-Portal melden oder Sie wenden sich an das S-Bahn Kundencenter.

Nein, das 365-Euro-Ticket MVV ist ein Jahresticket für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Eine Kündigung während des laufenden Jahres ist nur in besonderen Härtefällen möglich (z.B. bei Wegzug aus dem Verbundgebiet oder einer dauerhaften Krankheit). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an das Abo-Center der DB: abo-mvv@bahn.de oder 089 95471680.

  • Eine mindestens noch sechs Monate gültige Bestätigung der Ausbildungsstelle (z.B. Schulstempel auf dem Abo-Bestellschein) bzw. bei Schüler:innen bis 14 Jahre die Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person 
  • Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung – zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag 
  • Nur bei Personen bis einschließlich 15 Jahren: Foto mit 35 x 45 mm 
  • für Schüler:innen ab 15 Jahren gilt: Bestellschein muss in der Schule abgestempelt werden

Die Unterlagen können online bzw. über die Apps digital hochgeladen werden oder als Kopien in den S-Bahn Kundencentern und DB Reisezentren im MVV-Gebiet direkt eingereicht werden. 

Alle Schüler:innen sowie Auszubildende, die im MVV-Verbundgebiet wohnen, oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV liegt. Darüber hinaus sollte die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs oder der Schule mindestens 6 Monate gültig sein. 

Beachten Sie bitte: Das 365-Euro-Ticket kann nicht von Studierenden erworben werden, es ist nicht übertragbar und gilt nur für Sie persönlich, Sie können niemanden auf das Ticket mitnehmen.

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird zum 1. September 2023 das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Bei diesem vergünstigten Deutschland-Ticket können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro pro Monat bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Bei dem bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein Abo, welches monatlich gekündigt werden kann. Alle vertrieblichen Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket finden Sie auf der Infoseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket

 

Im Detail sind für das 365-Euro-Ticket MVV berechtigt: 

  • Schüler:innen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater 
    - allgemeinbildender Schulen, 
    - berufsbildender Schulen (inklusive der Akademien gemäß Art. 18 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)), 
    - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, 

  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist, 

  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Mittelschul- oder Realschulabschlusses besuchen, 

  • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden, 

  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, 

  • Praktikant:innen und Volontär:innen, sofern sie ein Praktikum oder Volontariat während einer staatlich geregelten Ausbildung nach BayEUG ableisten, 

  • Beamtenanwärter:innen des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) sowie Praktikant:innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter:in des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten, 

  • Teilnehmende eines freiwilligen sozialen Jahrs, eines freiwilligen ökologischen Jahrs oder an vergleichbaren sozialen Diensten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende 

Das Ticket können Sie bequem hier online oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. Hier können Sie sich zwischen einer Chipkarte und einem HandyTicket entscheiden.

Bei einer Bestellung über die München Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

Sie bekommen die meisten MVV-Angebote als Handy-Ticket. zum Beispiel:

  • CityTourCards Gruppen und Singles
  • AirportPLUS-Tickets
  • Tageskarten für Gruppen, Singles und Kinder

Wichtig: Wenn die MVV-Kurzstrecke und die MVV Einzelfahrkarte als Handy-Ticket gebucht werden, gelten diese immer zum sofortigen Fahrtantritt. Gleiches gilt für das Anschlussticket (zu einer MVV-Zeitkarte).

Die Netzpläne finden Sie auf der Seite des RNN im Downloadbereich.

Die Netzpläne finden Sie auf der Seite des RVF im Downloadbereich.

Die Netzpläne finden Sie auf der Seite des RVL im Downloadbereich.

Den Liniennetzplan des SH-Tarifs finden Sie im Downloadbereich auf der Seite des NAH.SH.

Den Liniennetzplan finden Sie auf der Webseite des VRT im Downloadbereich.

Den Liniennetzplan finden Sie auf der Webseite des VSN.

Sie erhalten die meisten NVV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. 

Dazu zählen z. B.:

  • Einzelfahrkarten
  • SparTickets
  • 5erTicket
  • MultiTickets
  • Wochenkarten

Wichtig: Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Beim 5erTicket gilt die erste Fahrt ebenfalls zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten OAM-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. 

Wichtig: Einzelfahrscheine, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten RMV-Angebote als RMV-HandyTicket. Bitte beachten Sie: Einzelfahrkarten/Tageskarten, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten nur zum sofortigen Fahrtantritt!

Sie erhalten viele RNN-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Die RNN Einzelfahrkarten, 1. Klasse Zuschlag Einzelfahrt sowie die RNN Mehrfahrtenkarten, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten RVF-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Einzelfahrkarten, PunkteKarten, Tageskarten und 4-FahrtenKarten, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten RVL-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrscheine
  • ViererCard
  • SoloCard24
  • TeamCard24
  • RegioCard

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Bei der ViererCard (Handy-Ticket) gilt die erste Fahrt auch immer zum sofortigen Fahrtantritt. Diese Tickets bitte erst kurz vor Abfahrt buchen.

Sie erhalten die meisten saarVV-Angebote als Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrkarten
  • 4er-Karte
  • Anschlussfahrkarte
  • Tageskarten
  • Einzelfahrkarte Rad

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Die MonatsCard Ausbildung ist eine vergünstigte Zeitkarte für Schüler, Azubis und Studenten. Ab dem 15. Lebensjahr brauchen Sie bei Kauf und während der Fahrt einen entsprechenden Nachweis.

Sie erhalten folgende Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Wochankarten
  • Monatskarten
  • Kleingruppenkarten
  • Fahrradkarte (jeweils ausschließlich in Verbindung mit einem der o. g. Angebote)

Ein Solo 31 gilt ab dem gewünschten Kalendertag 31 Tage lang im ausgewählten Geltungsbereich. Bei Kauf eines digitalen Solo 31 entfällt im Gegensatz zum Papierticket die Vorlage des Verbundpasses. Die erforderlichen Tarifzonen sind bereits auf dem Ticket hinterlegt. Ein Solo 31 ist nicht übertragbar und beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

Sie erhalten die meisten SVG-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrten
  • Fahrradmitnahme
  • Tages-Karten
  • Kleingruppen-Tageskarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

Wichtig: Die Einzelfahrten sowie das Ticket Fahrradmitnahme, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten TGO-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Ortenaukarten
  • Europass
  • Einzelfahrkarten
  • Punktekarte
  • Monatskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten sowie die Punktekarte, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Nein. Bei Fahrten im Stadtgebiet Augsburg können alle Verbundverkehrsmittel zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof, Königsplatz, Frohsinnstr., Theodor-Heuss-Platz, Ulrichsplatz, Moritzplatz, Rathausplatz, Staatstheater und Prinzregentenstraße kostenfrei benutzt werden. Die kostenfreie Nutzung ist auch im Vor- oder Nachlauf an ein gültiges AVV Ticket (z. B. Kurzstrecke) möglich. Beim Durchfahren der kostenfreien City-Zone werden alle Haltestellen gezählt.

Ja, pro Person darf ein Tier kostenfrei mitgenommen werden. Für jedes weitere Tier brauchen Sie eine ermäßigte Einzelfahrkarte der jeweiligen Preisstufe.

Ja, Haustiere fahren in Bus und Bahn im AVV Aachen kostenfrei.

Details finden Sie in den Tarifbestimmungen.

Ja. Kleinere Tiere können in einem geeigneten Transportbehälter mitgenommen werden. Hunde können mitgenommen werden, aber nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

Ja. Für die Mitnahme von Tieren brauchen Sie eine GVH Einzelkarte Kind oder GVH Tageskarte Kind. Tiere, die nicht größer als eine Hauskatze sind und in einem geschlossenen Behältnis in Handgepäckgröße transportiert werden, können kostenfrei mitgenommen werden.

Ja. Für die Mitnahme eines Hundes zahlen Sie den Fahrpreis für Kinder der jeweiligen Preisstufe. Fahren Sie regelmäßig mit Ihrem Hund, können Sie auch eine Monatskarte lösen. Die Monatskarte für einen Hund entspricht einer Monatskarte für Jedermann der Preisstufe 1 und ist für den Hund im gesamten Netz des HNV gültig.
Kleine Tiere, deren Beförderung zugelassen ist, können in Behältnissen kostenfrei mitfahren.
Polizeihunde, Blindenführhunde und Hunde von Schwerbehinderten werden unentgeltlich befördert.

Ja. Unentgeltlich können Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, mitgenommen werden.
Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht werden können, müssen an der Leine geführt werden.
Hunde werden kostenfrei befördert.

Ja. Kleine Tiere, deren Beförderung zugelassen ist, können in Behältnissen kostenfrei mitfahren.
Hunde nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

Ja, aber nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

Hunde werden gegen Zahlung des Kinderfahrpreises befördert.
Kleine Tiere, deren Beförderung zugelassen ist, können in Behältnissen unentgeltlich mitfahren.
Polizeihunde, Blindenführhunde und Hunde von Schwerbehinderten können kostenfrei mitgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie im

Ja, Hunde und andere Kleintiere dürfen in den Bussen und Bahnen des KVV mitgenommen werden.

Aber Sie brauchen für größere Hunde einen Kinderfahrschein. Ein Hund, oder ein anderes Kleintier, das sich in einem Behältnis befindet, das einem kleinen Gepäckstück entspricht, wird kostenlos befördert.

Inhaber einer Zeitkarte (Monats-, Jahres- oder Halbjahreskarte) oder Tageskarte können einen Hund kostenfrei mitnehmen. Bei RegioXsolo- und RegioXplus-Karten gilt diese Regelung nur für Fahrten im Netz des KVV.

Tiere, die von freifahrtberechtigten Schwerbehinderten mitgeführt werden, werden unentgeltlich befördert.

Weitere Informationen unter

  • Kleintiere oder kleine Hunde, die in kleinen Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können kostenfrei mitgenommen werden.
  • Für Hunde, die nicht im Behälter befördert werden, wird eine MDV Extrakarte in der erforderlichen Preisstufe benötigt.

Ja. Jeder Fahrgast mit gültiger Fahrkarte darf einen Hund kostenfrei mitnehmen.

Für jeden weiteren Hund wird der Fahrpreis des Kindertarifs erhoben. Kleine Hunde oder Katzen in einem geeigneten Behälter (z. B. Korb, Tasche) werden generell unentgeltlich befördert.

Ja. Kleine Haustiere in Behältnissen können Sie kostenfrei mitnehmen. Für größere Hunde wird ein Ticket zum Kinderfahrpreis benötigt.

Ja. Die Mitnahme ist kostenfrei. Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.

Ja. Sie können einen Hund kostenfrei mitnehmen. Für jeden weiteren Hund wird ein Ticket zum Kinderfahrpreis benötigt. Mitfahrende im Rahmen von Mitnahmeregelungen gelten nicht als Fahrkarteninhaber in diesem Sinne.

Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbestimmungen und der vorhandenen Kapazitäten.

Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, werden in jedem Fall unentgeltlich befördert.

Kleine Hunde, Katzen etc. in einem sicheren Behältnis fahren kostenfrei. Das gilt auch für Blindenführhunde am Geschirr. Größere Hunde fahren zum Kindertarif, mit einer eigenen RegioKarte (nicht Schüler oder SchülerAbo) oder der WelcomeKarte Kind. Anstelle von Kindern kann man mit der TagesKarte und der RegioKarte auch Hunde mitnehmen.

Ja, aber Sie brauchen einen Fahrschein: Für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen, ist ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrschein für Kinder zu lösen.

Kleintiere in geeigneten Behältern können im Rahmen der Beförderungsbedingungen kostenfrei mitgeführt werden. Für größere Hunde wird ein Hundeticket benötigt. Dieses können Sie direkt hier buchen. 
Beachten Sie bitte: Ein Anspruch auf Mitnahme besteht im Rahmen der Beförderungsbedingungen nur bei ausreichend vorhandenen Platzkapazitäten.

Ja. Sie brauchen dafür eine Einzelfahrkarte Kind in der entsprechenden Preisstufe. Die Mitnahmeregelung für Kinder gilt hier nicht. So zählt bspw. bei der Kleingruppenkarte ein Hund nicht als Person, sondern benötigt eine gesonderte Fahrkarte.
Hunde, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geeigneten Transportbehältnissen (Käfig, Transportbox, Reisetasche) wie Handgepäck untergebracht sind, können in Nahverkehrszügen kostenfrei mitgenommen werden.

Ja, Haustiere werden kostenfrei befördert.

Ja. Für Hunde in Bussen und Zügen zahlen Sie den streckenbezogenen Fahrpreis der Einzelfahrkarte Kind oder Sie lösen eine entsprechende Zeitkarte für Erwachsene. Diese Regelungen gelten auch für die Mitnahme eines Hundes in der 1. Klasse der DB.

Bei Tages,- 24 h- und Zeitkarten kann innerhalb der TGO in Bussen und Zügen im Rahmen der jeweiligen Kindermitnahmeregelung anstelle eines Kindes auch ein Hund mitgenommen werden. Die maximale Mitnahmezahl ist auf 2 Hunde begrenzt.

Kleine Hunde in geeigneten Behältnissen, deren Mitnahme zugelassen ist, werden unentgeltlich in Bussen, in Zügen und auf der Straßenbahnlinie Tram D im TGO-Verbundraum befördert.

Ja. Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können im Transportbehälter kostenfrei mitfahren - größere Hunde zählen als Mitfahrer und werden wie eine erwachsene Person berechnet. Bitte beachten Sie: Bei der Mitnahme eines zahlungspflichtigen Hundes ist bei der Buchung der Begriff "Hund" anstelle eines Reisenden einzugeben. 

  • Für die Mitnahme von Hunden zahlen Sie den Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für Schüler:innen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Klasse.
  • Kleintiere in Behältern, die vom Fahrgast als Handgepäck mitgeführt werden, können kostenfrei mitgenommen werden.

Ja. Kostenfrei können Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, mitgenommen werden. Für die Mitnahme von größeren Hunden zahlen Sie den Kinderfahrpreis.

Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und müssen stets angeleint sein, sofern sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden können. Hunde, die nicht in Behältern mitgenommen werden, müssen grundsätzlich einen Maulkorb tragen. Es gelten die hierzu erlassenen Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.

Wer einen Kampfhund oder einen gefährlichen Hund im Sinne der GefHundeVO unter Verstoß gegen die GefHundeVO mitnimmt, ist von der Beförderung ausgeschlossen.

Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, dürfen auch ohne Maulkorb mitfahren.

Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Fahrpreis  

Für Hunde zahlen Sie den Fahrpreis für Kinder.

Monatskarten für Hunde werden wie Monatskarten für jedermann ausgegeben.

Kleintiere in geeigneten Behältern werden wie Handgepäck kostenfrei befördert.

Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Blindenführhunde können kostenfrei mitgenommen werden.

Bei Einzelfahrten zahlen Sie den ermäßigte Fahrpreis für Kinder.

Inhaber von Zeitkarten können bei regelmäßiger Mitnahme von Hunden hierfür eine Solo 31, MobiCards oder JahresAbos erwerben.

Bei Verwendung von MobiCard, JahresAbo Plus, FirmenAbo Plus und TagesTickets Plus darf jeweils ein Hund kostenfrei mitgenommen werden.

Andere Tiere und Sachen werden unentgleltlich befördert.

Ja. Für die Mitnahme von Hunden außerhalb von Behältnissen ist pro Hund ein entsprechendes Ticket zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.

Ja. Aber Sie brauchen für die Mitnahme von Hunden je Hund eine Hunde-/Fahrradkarte. Für Hunde sind die Regelungen in § 12 Abs. 2 der Beförderungsbedingungen des VMT (Maulkorbpflicht) zu beachten.
Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde und Diensthunde werden kostenfrei befördert und sind von der Maulkorbpflicht befreit.

Kostenfreie Mitnahme von Hunden   

  • Ein Hund oder ein anderes Kleintier wird in Begleitung eines zahlungspflichtigen Fahrgastes kostenlos befördert, soweit hierfür genügend Platz in den Fahrzeugen vorhanden ist. Für jeden weiteren Hund oder Kleintier ist der Fahrpreis für Kinder zu zahlen.
  • Wenn bei einer Fahrkarte der Familienvorteil gilt, kann anstelle einer zahlungspflichtigen Person ein Hund mitgenommen werden.
  • Tiere, die von freifahrtberechtigten Schwerbehinderten mitgeführt werden, können kostenfrei mitfahren.
  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung kostenfrei zugelassen.


Gebührenpflichtige Mitnahme von Hunden   

  • Für alle anderen Hunde oder Kleintiere zahlen Sie den Fahrpreis für Kinder.
  • Inhaber von Mehrwegkarten können den ermäßigten Mehrwegkartentarif für Kinder in Anspruch nehmen.
  • Für einen Hund kann eine unpersönliche Netz 9 Monats- oder -Jahresnetzkarte gekauft werden. Für den Hund, der befördert wird, gelten die Netz 9 Karten ganztags, auch montags bis freitags. (Monatskarten für Schüler, Studenten und Auszubildende können für Hunde nicht gekauft werden).

Ja. Hunde, Katzen und andere Kleintiere fahren in Begleitung kostenfrei mit.

Fahrgäste können Hunde kostenfrei mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.

Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen.

Für einen Hund wird ein Einzel-Ticket Kind der entsprechenden Preisstufe benötigt. Bei Tages-Karten kann im Rahmen der Mitnahmeregelung anstelle einer Person maximal ein Hund mitgenommen werden. Kleine Hunde in einem geeigneten Behälter (z. B. Korb, Tasche) werden generell unentgeltlich befördert.

Hunde können im Verbundtarifraum in Verbundverkehrsmitteln kostenfrei mitfahren. Es
gelten hierfür die Bestimmungen des Verbundtarifs. Für Fahrten nach außerhalb des VRR-Verbundtarifraumes sind Tickets des allgemeinen Tarifs der DB für Hunde zu lösen. Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Hunde können im VRS kostenfrei mitgenommen werden, solange sie unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person stehen. Hunde, die Fahrgäste gefährden, müssen einen Maulkorb tragen. Tiere dürfen generell nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.

Für Tiere, die nicht in einer geeigneten Transportbox untergebracht sind, ist eine EinzelTicket ermäßigt, ein TagesTicket Single, ein MobilTicket Woche, ein Mobilticket Monat oder ein MobilTicket Jahr in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und der vorhandenen Kapazitäten.

  • Hunde, Katzen und Kleintiere können kostenfrei mitgenommen werden.
  • Hunde, die nicht in einem geeigneten Behältnis transportiert werden, sind an der Leine zu führen. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Die Entscheidung, ob sie befördert werden, obliegt am Ende dem Fahr- oder Prüfpersonal.
  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.

Für die Mitnahme eines Hundes gelten analog die Tarifbestimmungen wie für Fahrräder. Der Fahrgast hat sowohl für die Mitnahme eines Hundes grundsätzlich jeweils einen zusätzlichen Fahrausweis (Fahrradtages- bzw. Fahrradmonatskarte) zu erwerben.

Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder (EinzelTicket Kind, ein Abschnitt 4er-Ticket Kind) erhoben. Dies gilt nicht für kleine Hunde in Behältnissen, diese werden kostenfrei befördert. Bei Benutzung eines GruppenTagesTickets kann statt einer Person ein Hund mitgenommen werden. Bei Benutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites EinzelTagesTicket gelöst werden.

Bei Benutzung von Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS-Zeittickets - ausgenommen TagesTickets - innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs).

Polizeihunde, Blindenhunde, Assistenzhunde und kleine Hunde in Behältnissen können kostenfrei mitgeführt werden.

Nein, Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Handy-Tickets sind nicht möglich.

Sie erhalten die meisten VAB-Angebote hier online und als Handy-Ticket in unserer App.

Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrscheine
  • Tageskarten 
  • Wochenkarten 
  • Monatskarten

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate zum Preis von 402 Euro, und es kann jährlich verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen. Die Abbuchung erfolgt in monatlichen Raten.

Bei der jährlichen Zahlweise im Abonnement kostet das VBB-Abo Azubi 393 Euro.

Ein VBB-Abo Azubi können

  • Auszubildende
  • Schüler:innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit)
  • Beamtenanwärter:innen des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1) und
  • Teilnehmer:innen von Freiwilligendiensten

beantragen, wenn

In allen öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten VBB - rund um die Uhr, ein ganzes Jahr lang.

Sie erhalten die meisten VBB-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelfahrausweise
  • 24-Stunden-Karten
  • Monatskarten
  • Tickets für Kleingruppen

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Sofern eine Buchung des EinzelTickets als Online-Ticket erfolgt, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie erhalten ein begrenztes Angebot an VBN-Tickets als Handy-Ticket in unserer App.

Wichtig: EinzelTickets (Einzelticket, Tagesticket, FahrradTagesTicket etc.), die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Der AVV-Tarif gilt in den Landkreisen Düren, Heinsberg und Aachen sowie in der Stadt Aachen für Bus und Bahn. In einigen, an den Verbund angrenzenden Städten und Gemeinden, gilt der AVV-Tarif auf bestimmten Linien.

Das MDV-Gebiet erstreckt sich anteilig über die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es umfasst die beiden Großstädte Halle (Saale) und Leipzig sowie die Landkreise Leipzig, Nordsachsen, den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Altenburger Land.

Sie erhalten Einzeltickets, Monatskarten, Abos und Tickets für Kinder- und Fahrradmitnahme ganz einfach in unserer App.

Sie erhalten die meisten VGC-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrscheine
  • Viererkarte
  • Tageskarten

Wichtig: Einzelfahrkarten (Viererkarte und Einzelfahrschein), die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten vgf-Angebote, wie Einzeltickets, Tagestickets und Montskarten, hier online und als Handy-Ticket in unserer App.

Wichtig: Einzeltickets (Einzelfahrt, Fahrradkarte, Zuschlag 1. Klasse), die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Der Gültigkeitsbeginn kann zum 1. eines jeden Kalendermonats gewählt werden

Das Ticket gilt 12 Monate und maximal so lange wie die Gültigkeit des gesonderten Verbundpass

Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.

Das Ticket endet nach Ablauf der Geltungsdauer automatisch und kann bei entsprechender Berechtigung jährlich neu beantragt werden.

Das Ticket bekommen Sie ausschließlich als Handy-Ticket

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren in 10 Abbuchungsbeträgen zu je 36,50 Euro, die letzten zwei Monate sind Freimonate.

Ein Verbundpassantrag für Personen ab 15 Jahren muss bei der Bestellung als Nachweis der Berechtigung (Schulbescheinigung) nachgewiesen werden oder es kann ein gültiger Verbundpass mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten vorgelegt werden.

Für Schüler:innen und Auszubildende (nicht für Student:innen) mit einem Verbundpass(-antrag) des VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg)

Sie bekommen die meisten VGN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • Einzelfahrkarten
  • TagesTicket Plus
  • 365-Euro-Ticket 
  • Solo 31
  • Wochenwertmarke Ausbildung
  • Monatswertmarke Ausbildung

Wichtig: Einzelfahrkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das TagesTicket Plus ist auch online über die Reiseauskunft erhältlich. 

Das Abo kann man online abschließen und zwar bis zum 10. des Monats vor dem gewünschten Vertragsbeginn.

Nein, das BildungsTicket VMS ist nicht übertragbar und gilt nur für Sie. Beachten Sie bitte, dass Sie auch eine Kundenkarte brauchen, die müssen Sie aber nicht gesondert beantragen, sie kommt zusammen mit den Wertmarken.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate, es kostet pro Monat 15 Euro. Die Differenz übernimmt der Freistaat Sachsen.

Das BildungsTicket VMS gilt in Sachsen für

  • Schüler:innen allgemeinbildender Schulen
  • Schüler:innen an berufsbildenden Schulen mit einer rein schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsbetrieb)
  • Freiwilligendienstleistende, deren Einsatzstelle des Freiwilligendienstes sich im VMS-Gebiet befindet bzw. deren Einsatzstelle des Freiwilligendienstes in Sachsen und deren Wohnort im VMS-Gebiet liegt: 
    - Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
    - Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ
    - Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG)
    ​​​​​​​- Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Mit nur einem Ticket überallhin in Chemnitz, dem Erzgebirgskreis sowie den Landkreisen Mittelsachsen und Zwickau! Das BildungsTicket lässt Schüler entspannt alle Verkehrsmittel des ÖPNV im gesamten Verbundraum des VMS nutzen (außer Fichtelbergbahn).

Gilt außerdem für eine Berg- und Talfahrt pro Tag mit der Drahtseilbahn Augustusburg

Sie erhalten die meisten VMS-Angebote hier online oder als Handy-Ticket in unserer App. Folgende Tickets, die über die App gebucht werden, gelten in der Regel zum sofortigen Fahrtantritt:

  • Einzelfahrt 
  • Einzelfahrt Kind
  • 4-Fahrten-Karte 
  • 10er-Tageskarte
  • Monatskarte
  • Monatskarte Schüler/Azubi

Sie bekommen die meisten VMT-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Sie können verschiedene Angebote online im Vorverkauf erwerben. Die 4-Fahrtenkarte, Kinder-4-Fahrtenkarte sowie die Hunde-/Fahrradkarte, die über die App gebucht werden, gelten zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VPE-Angebote im Einzelfahrtfahrschein-, Kurzstrecke- und TagesTicket-Sortiment hier online oder als Handy-Ticket. Der Handy Einzelfahrschein Erwachsener, Handy Einzelfahrschein BahnCard Erwachsener und der Handy Einzelfahrschein Kind gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VRB-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Einzelfahrscheine, 6er-Karten, 8er-Tageskarten und der 1. Klasse Zuschlag, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Der Kauf von Tageskarten ist sowohl in der App als auch auf der Website möglich.

Sie erhalten die meisten VRM-Angebote als Online- oder Handy-Ticket.

Wichtig: EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. Dazu gehören:

  • Einzelfahrscheine
  • Einzelfahrschein BahnCard
  • Einzelfahrschein VRM-MobilCard
  • Ermäßigter Einzelfahrschein
  • Home-Office-Ticket

Sie bekommen die meisten VRN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören unter anderem:

  • Einzel-Tickets
  • BC-Ticket
  • Tages-Tickets
  • Monatskarten
  • Rhein-Neckar-Tickets
  • MAXX-Tickets
  • Karte ab 60

Das 5-Tage-Ticket ist nur in der App erhältlich. 

Sie bekommen die meisten VRR-Angebote als Online- oder Handy-Ticket.

Wichtig: VRR EinzelTickets (EinzelTicket Erwachsener, ZusatzTicket, 4erTicket Erwachsene, 10erTicket, EinzelTicket Kind, 4erTicket Kinder, 4er-ZusatzTicket) die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Sie bekommen die meisten VRS-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Das 10-Tage-FlexTicket, EinzelTicket Erwachsene, EinzelTicket Kinder sowie den Zuschlag 1. Klasse SPNV sind nur in der App erhältlich.

Wichtig: EinzelTickets, welche als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fartantritt. 

Sowohl Online-Tickets als auch Handy-Tickets sind 3 % günstiger als am Automaten.

Sie erhalten die meisten VRT-Angebote als Handy-Ticket in der App:

  • EinzelTicket
  • EinzelTicket ermäßigt
  • EinzelTicket SparKarte
  • EinzelTicket BahnCard
  • 4-FahrtenTicket
  • TagesTicket Single
  • TagesTicket Gruppe

Einen Kaufbeleg, z.B. für Ihre Reisekostenabrechnung oder zum Vorsteuerabzug, können Sie in den Auftragsdetails Ihrer Buchung abrufen.

Sie erhalten die meisten VSN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. VSN Einzelfahrkarten (Einzelkarte Erwachsene, Einzelkarte Kind, Viererkarte Erwachsene, Viererkarte Kind, Achterkarte Erwachsene, Achterkarte Kind, Anschlusskarte Erwachsene, Anschlusskarte Kind, 1. Klasse-Zuschlag), die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Nach Kauf eines VBB-Tickets wird für 60 Sekunden ein grauer Overlay über das Ticket gelegt. Erst nach Ablauf der 60 Sekunden verschwindet dieser Layer wieder und das Ticket ist zum Fahrtantritt gültig. Dies dient dazu Käufe unmittelbar vor der Kontrolle zu verhindern.

Das Abo kann man online abschließen und zwar bis zum 10. des Monats vor dem gewünschten Vertragsbeginn.

Wenn man seinen 15. Geburtstag schon hinter sich hat, muss man nachweisen, dass man Schülerin oder Schüler ist. Dazu musst du während des Abo-Bestellvorgangs entweder ein Foto von deinem gültigen Schülerausweis (Vorder- und Rückseite), eine Bestätigung der Schule oder eine bestätigte Bescheinigung zur Ermäßigungs­berechtigung (PDF, 573 KB) hochladen.

Ja, der Hund darf mit und auch das Fahrrad, ohne Aufpreis, wenn genug Platz im Zug ist. Die Entscheidung liegt beim Fahrpersonal.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate, es kostet pro Monat 15 Euro. Die Differenz übernimmt der Freistaat Sachsen.

Das BildungsTicket VVO gilt in Sachsen für

  • Schüler:innen allgemeinbildender Schulen
  • Schüler:innen an berufsbildenden Schulen mit einer rein schulischen Ausbildung (ohne Ausbildungsbetrieb)
  • Freiwilligendienstleistende mit Einsatzort im VVO
    - Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)
    - Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ
    - Freiwilligendienst aller Generationen (FDAG)
    - Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Sie können mit dem BildungsTicket VVO in allen Nahverkehrszügen, Bussen und Straßenbahnen im Geltungsbereich des VVO fahren, außerdem inklusive:

  • Lößnitzgrundbahn
  • Weißeritztalbahn
  • Standseilbahn
  • Schwebebahn
  • Kirnitzschtalbahn
  • Stadtrundfahrt Meißen
  • der Aufzug Bad Schandau 

Sie bekommen die meisten VVO-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u. a.: NachtTicket, Einzelfahrt, Einzelfahrt ermäßigt, 4er-Karte, 4er-Karte ermäßigt, Wochenkarte, Monatskarte, 9-Uhr-Monatskarte, Wochenkarte ermäßigt, Monatskarte ermäßigt, Übergang 1. Klasse Wochenkarte, Übergang 1. Klasse Monatskarte, Fahrradmonatskarte.

Wichtig: Einzeltickets, die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt. 

Einen Kaufbeleg, z.B. für Ihre Reisekostenabrechnung oder zum Vorsteuerabzug, können Sie in den Auftragsdetails Ihrer Buchung abrufen.

Sie bekommen die meisten VVS-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • EinzelTicket 
  • EinzelZuschlag 1. Klasse
  • EinzelTagesTicket
  • 10er-TagesTicket
  • GruppenTagesTicket
  • WochenTicket Jedermann
  • MonatsTicket Jedermann
  • 9-Uhr-MonatsTicket
  • VVS JugendTicketBW

Wichtig: VVS KurzstreckenTickets und EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten VVW-Angebote als Handy-Ticket. Dazu zählen Einzelkarten, Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten, Gruppenkarten, Fahrradkarten u.v.m.

Wichtig: Einzeltickets (Einzelfahrkarten und Fahrradkarte), die als Handy-Ticket gebucht werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Das Handy-Ticket muss nach den Tarifbestimmungen und wie bei den bisherigen Papiertickets vor dem Einsteigen gekauft werden.

Das Handy-Ticket muss nach den Tarifbestimmungen und wie bei den bisherigen Papiertickets vor dem Einsteigen bzw. vor dem Überschreiten der Bahnsteigsperre gekauft werden.

Handy-Tickets sind personalisierte Tickets, enthalten also auch den Namen des Kunden. Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Smartphone Tickets für andere Personen zu kaufen. Um den Ticketinhaber auch eindeutig zuordnen und Missbrauch vorbeugen zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei der Fahrt mitgeführt werden.

Bei wenigen einzelnen Fahrten kann derzeit der Preis noch nicht automatisch ermittelt werden. Sie haben dennoch dort die Möglichkeit, ein Ticket in vielen Verbünden über den Ticketshop zu erwerben (Verbundtickets - Verbund- ZurTicketauswahl). Sie können auch eine andere Verbindung mit gleichem Streckenverlauf wählen, bei der Preise angezeigt werden, und dort zum Beispiel einen Einzelfahrschein zum sofortigen Fahrantritt kaufen.

Mehrfahrtenkarten sind Einzelfahrscheine, die Sie meist in Form von Streifenkarten kaufen können. Sie können für zahlreiche Verbünde Ihre Mehrfahrkarten oder Streifenkarten direkt in der App DB Navigator buchen. Sie finden die Angebote der einzelnen Verbünde auf bahn.de unter Verbund-Tickets oder in der App.

Wie funktioniert eine Mehrfahrtenkarte (zum Beispiel eine Streifenkarte, ein 4er Ticket)?

Im ersten Schritt kaufen Sie ein Ticket für Ihre gewählte Fahrt sowie weiteres Guthaben (Streifen oder weitere Fahrten). Das 1. Ticket für Ihre gewählte Fahrt ist mit dem Ticketkauf bereits entwertet. Das restliche Guthaben wird in Ihrem Kundenkonto gespeichert.

Kann ich meine Mehrfahrtenkarte (4er/10er Ticket) für alle Verbindungen im Verbundgebiet verwenden?

Nein. Das Entwerten weiterer Fahrten ist nur für Verbindungen innerhalb der gleichen Preisstufe möglich. Beispiel: 4 Fahrten innerhalb der Preisstufe A3.

Kann ich auch mehrere Mehrfahrtenkarten kaufen?

Nein. Es ist immer nur möglich eine Mehrfahrtenkarte zu kaufen und sämtliche Fahrten oder Streifen zu verfahren. Haben Sie sämtliches Guthaben verbraucht, können Sie erneut Guthaben erwerben.

Zeitkarten sind zum Beispiel Wochen- und Monatskarten. Sie können sie für zahlreiche Verbünde direkt buchen.

Die bisherigen Verkehrsverbünde VSB, VVR und TUTicket schließen sich zu einem neuen größeren Verkehrsverbund für die gesamte Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammen. Der Name des Verkehrsverbunds lautet “Zweckverband Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg” und er tritt unter der neuen regionalen Mobilitätsmarke “Move” auf.

Die Preise für Handy-Tickets sind identisch mit den Ticketpreisen beim Kauf über Automaten, Verkaufsstellen, Kioske und im Bus. Ausnahme ist der VRS. Hier sind die Handy-Ticket Preise bis zu 10% günstiger als gegenüber dem stationären Verkauf.

Es werden unter Verbindungen Produkte und Preise für die jeweilige Verbünde VRS, VRR, AVV angezeigt bzw. entsprechend des Verbundgebietes auch der NRW- und Westfalen-Tarif. Unter "Tickets" kann zusätzlich das gesamte aufgeführte Ticketangebot gekauft werden.

Aktuell haben Sie die Möglichkeit per Lastschrift, Kreditkarte (Visa und MasterCard) und PayPal zu bezahlen.

Sie sind über Ihre Verbundgrenzen hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs, dann gilt der NRW-Tarif.

Sie erhalten die meisten Angebote des WestfalenTarifs als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören u.a.:

  • EinzelTicket
  • KinderTicket
  • Aufpreis 1. Klasse
  • 24 Stunden-Tickets
  • TagesTickets
  • FahrradTickets

Wichtig: Beim 4erTicket und 8TageFlexTicket, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gilt die 1. Fahrt immer zum sofortigen Fahrtantritt. Wenn Sie ein EinzelTicket als Online-Ticket buchen, gilt der gewählte Fahrtantritt als Gültigkeitsbeginn.

Sie finden Ihre Rechnung in der App DB Navigator im Bereich „Meine Reisen“. Dort können Sie das Rechnungsdokument zu Ihrem Auftrag im Reiseplan unter dem Aktionsfeld "Weitere Aktionen" abrufen.

Im Kunden-Account der Ticketshops www.onlineticket-nrw.de werden die gekauften Online-Tickets in einer Übersicht aufgelistet. Wenn Sie im Internet den Kunden-Account des Ticketshops aufrufen, können Sie die Belege der gekauften Tickets ausdrucken.

Der Kauf eines Verbundtickets ist in der App über 3 verschiedene Wege möglich:

  • Der gängigste Ablauf ist der Kauf über die Reiseauskunft mit Eingabe einer Start- und Zielverbindung. Der entsprechende Verbund wird automatisch erkannt und die App liefert die passend konfigurierten Produkte für die entsprechende Verbindung zurück.
  • Weiterhin ist der Kauf eines Produktes in Kürze über die Verbundshops (Menüpunkt "Verbundtickets") möglich. In den Shops können Sie Ihr Ticket selbst nach Bedarf konfigurieren.
    Dafür brauchen Sie verbundspezifisches Wissen, zum Beispiel müssen Sie die Preisstufe kennen.
  • Zudem ist die Buchung über den Schnellbuchungseinstieg möglich. Hierzu muss in der Verbindungsauskunft der farblich hervorgehobene Balken am rechten Bildschirmrand geswipt werden. Die Schnellbuchungsmaske stellt einen stark verkürzten Buchungsablauf dar. Das Produktsortiment ist dabei jedoch eingeschränkt und es sind nur die beliebtesten Produkte verfügbar.

Besonderheiten

• Einige Produkte (häufig Einzelfahrten) gelten nur zum sofortigen Fahrtantritt. Auch wenn in der Reiseauskunft ein Datum in der Zukunft ausgewählt wird, gilt das Ticket sofort ab dem Kaufzeitpunkt. Ist dies der Fall erfolgt eine farbliche Kennzeichnung auf der Angebotsdetailseite:
• Verbundtickets können nur für eine Person gekauft werden. Wird in den Optionen die Anzahl der Reisenden verändert, wird dies in der Buchung nicht weiter berücksichtigt.
• Es ist möglich ein Verbundticket für eine andere Person zu kaufen. Der Name des Dritten kann im Buchungsverlauf angegeben werden.

Sie benötigen ein Smartphone mit Internetzugang sowie die kostenfreie DB-App "mobil.nrw“. In der App können Sie dann entweder das gewünschte Ticket über die Liste unter "Tickets" direkt auswählen oder Sie geben Start und Ziel in der Fahrplanauskunft der App ein und erhalten eine Ticketempfehlung. Das gewünschte Ticket einfach anklicken und nach der Abbuchung des Kaufbetrages wird das Ticket direkt aufs Handy gesandt.

Wählen Sie eine Verbindung innerhalb des entsprechenden Verbunds und klicken Sie in der Angebotsauswahl beim passenden Produkt auf Entwerten (zum Beispiel 10er Ticket "entwerten"). Im Anschluss an die Angebotsdetails findet systemseitig eine Prüfung Ihres Guthabens statt, von welchem bei erfolgreicher Prüfung weitere Streifen bzw. Fahrten entwertet werden.

Anmelden können Sie sich auf der Homepage des Onlineshops unter www.onlineticket-nrw.de oder direkt in der App. Sie geben Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse und E-Mail-Adresse, ein Kennwort sowie die Daten für Ihre bevorzugte Zahlungsart an und können die App dann sofort nutzen.

Die in der App gekauften Handy-Tickets sind grundsätzlich von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen. Für Erstattung aufgrund von Verspätung oder Zugausfall gelten die Konditionen der jeweiligen Angebote. Alle Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie unter

Bei einer Kontrolle ist das Handy-Ticket auf dem Display vorzuzeigen. Mit einem Kontrollgerät wird der Barcode gescannt und automatisch geprüft. Ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) ist mitzuführen und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.

Ihr aktuelles Mehrfahrtenkarten-Guthaben können Sie sich anzeigen lassen, indem Sie im Menüpunkt „Tickets“ auf „Info“ (im Display oben rechts zu finden bzw. über den Hardware-Menü-Button bei kleineren Smartphones) klicken,

Ihr Weg zur Mehrfahrtenkarte kann entweder über die Fahrplansuche erfolgen, in der Ihnen die richtige Preisstufe angezeigt wird oder über den Ticket-Direktkauf, indem Sie unter „Tickets“ „Ticket kaufen“ die Mehrfahrtenkarte direkt mit der richtigen Preisstufe auswählen.
Bei vorhanden Mehrfahrtenkarten-Guthaben wird bei Ticketkauf das Guthaben reduziert. Es findet keine Fahrpreisberechnung statt.

Ihr aktuelles Guthaben für die 4er Karte können Sie sich anzeigen lassen, indem Sie im Menüpunkt "VVO-Tickets" auf "Info" (im Display oben rechts zu finden bzw. über den Hardware-Menü-Button bei kleineren Smartphones) klicken.
Ihr Weg zur 4er Karte kann entweder über die Fahrplansuche erfolgen, in der Ihnen die richtige Anzahl an benötigten Zonen angezeigt wird, oder über den Ticket-Direktkauf, indem Sie unter "VVO-Tickets", "Ticket kaufen" die 4er Karte auswählen und dort die richtige Anzahl an Zonen direkt eingeben. Beim ersten Kauf wird Ihnen stets der Preis für die gesamte 4er Karte berechnet. Weitere Käufe für weitere Fahrten werden über eventuelles Guthaben verrechnet und somit nicht berechnet, solange noch Guthaben vorhanden ist.

Sie gelangen zu einer Übersicht über Ihr verfügbares Guthaben, wenn Sie auf der Startseite des der App den Menüpunkt "Verbundtickets" und dann Ihren entsprechenden Verbund (Beispiel "Rhein-Ruhr" für VRR) auswählen. Auf der jeweiligen Verbundseite befindet sich der Button "Mehrfahrtenkarte-Guthaben", über welchen Sie sich Ihr verfügbares Guthaben anzeigen lassen können.

Informationen zu den jeweiligen Angebotskonditionen erhalten Sie hier:
NRW-Tarif
VRS-Tarif
VRR-Tarif
AVV-Tarif
Westfalen-Tarif

Diese Informationen finden Sie unter

bahn.de/agb

  • Eine Wochenwertmarke Ausbildung gilt immer für eine Kalenderwoche von Montag bis Sonntag im gewählten Geltungsbereich.
  • Eine Monatswertmarke Ausbildung gilt immer für ein Kalendermonat (ab 1. des jeweiligen Monats) im gewählten Geltungsbereich.
  • Beide Wertmarken sind persönlich und nur in Kombination mit einem VGN-Verbundpass Ausbildung gültig. Die individuelle Nummer des Verbundpasses müssen Sie beim Ticketkauf in der App angeben.

Im Anschluss an die tariflichen Angebotsdetails wird Ihnen der kommende zu entwertende Abschnitt Ihrer Mehrfahrtenkarte grafisch angezeigt.

Sie erhalten die meisten WTV-Angebote als Online- und Handy-Ticket

Wichtig: Einzeltickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

Sie erhalten die meisten ZVON-Angebote als Online- oder Handy-Ticket in unserer App. 

Wichtig: Die Einzelfahrt im ZVON, die als Handy-Ticket ausgegeben wird, gilt immer zum sofortigen Fahrtantritt.