Häufige Fragen zu "VVS"

Zur Einführung des JugendTicketBW werden ab 1. März 2023 alle bestehenden Abos (Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MAXX-Ticket) automatisch auf das JugendTicketBW umgestellt. Wer zu diesem Stichtag 26 Jahre alt ist, kann das Ticket noch ein Jahr lang nutzen, auch wenn er oder sie zwischenzeitlich 27 Jahre alt geworden ist.

Das JugendticketBW ist ein Jahresabo. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann es jederzeit ohne finanziellen Nachteil mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu jedem folgenden Monatsersten gekündigt werden. Studierende haben die Möglichkeit, das JugendticketBW als Halbjahresticket zu kaufen oder können alternativ das Jahresabo schon nach sechs Monaten kündigen.

Für Studierende an Hochschulen mit Semester-Ticket-Vereinbarung im baden-württembergischen Teil des VRN, die in den letzten Monaten ein Semester-Ticket gekauft haben und daher am 1. März über ein noch gültiges Semester-Ticket verfügen, bieten wir folgende Lösung an:
In den vergangenen Monaten (bis Gültigkeitsbeginn 1. Februar) gekaufte VRN-Semester-Tickets der DB gelten ab dem 1. März als VRN JugendticketBW und zwar bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeit, längstens bis zum 31. Juli 2023.

Das JugendTicketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

  • Für alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis
  • Und für  junge Menschen ab einem Alter von 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis und Menschen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.

  • Das JugendticketBW gilt in der 2. Klasse in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg
  • Im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr), sowie im VRS auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz)
  • Jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG).

Ja, hier gibt es folgende Vorgabe: Bei der Gruppe der Bezugsberechtigten, die nicht Schüler:innen oder Studierende sind, muss der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen.

Bei Schüler:innen ist stattdessen der Standort der Schule und bei Studierenden der Standort der Hochschule maßgebend, die jeweils im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen müssen. Sollte dies jeweils nicht der Fall sein, ist das JugendTicketBW im entsprechenden angrenzenden Verkehrsverbund zu erwerben.

Das StadtTicket gilt ab Kauf/Entwertung für 1 Person oder eine Gruppe mit bis zu 5 Personen einen ganzen Tag bis 7 Uhr am Folgetag.
Es berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit Bus und - falls vorhanden - Bahn im jeweiligen Stadtgebiet (mit allen Teilorten).
Hier können Sie die Karten zu den Stadtgebieten herunterladen:

Sie bekommen die meisten VVS-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu zählen u.a.:

  • EinzelTicket 
  • EinzelZuschlag 1. Klasse
  • EinzelTagesTicket
  • 10er-TagesTicket
  • GruppenTagesTicket
  • WochenTicket Jedermann
  • MonatsTicket Jedermann
  • 9-Uhr-MonatsTicket
  • VVS JugendTicketBW

Wichtig: VVS KurzstreckenTickets und EinzelTickets, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.