Häufige Fragen zu "HNV"

  • Im Zug: Ja, Fahrräder können montags bis freitags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig mitgenommen werden, sofern es die Kapazitäten erlauben. Die Fahrradmitnahme ist während dieser Zeit kostenfrei. Im Berufsverkehr (Mo - Fr, 6 - 9 Uhr) müssen Sie eine HNV-Fahrradkarte lösen. Wer mit der TageskartePLUS unterwegs ist, kann anstelle einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen.
  • Im Bus: Eine grundsätzliche Fahrradbeförderung in Bussen des HNV ist ausgeschlossen.
    Ausnahmen bilden die RegioBus-Linien 7 (Waldenburg - Künzelsau), 11 (Möckmühl - Dörzbach) und 19 (Künzelsau - Bad Mergentheim).

Sie erhalten die meisten HNV-Angebote als Online- bzw. Handy-Ticket in der App. Dazu gehören u.a.:

  • Einzelkarten
  • Tageskarten
  • Monatskarten

Wichtig: Einzelkarten, die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

  • Ja. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren im HNV kostenfrei, sofern sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrschein begleitet werden.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren fahren zum Kindertarif.

Ja. Für die Mitnahme eines Hundes zahlen Sie den Fahrpreis für Kinder der jeweiligen Preisstufe. Fahren Sie regelmäßig mit Ihrem Hund, können Sie auch eine Monatskarte lösen. Die Monatskarte für einen Hund entspricht einer Monatskarte für Jedermann der Preisstufe 1 und ist für den Hund im gesamten Netz des HNV gültig.
Kleine Tiere, deren Beförderung zugelassen ist, können in Behältnissen kostenfrei mitfahren.
Polizeihunde, Blindenführhunde und Hunde von Schwerbehinderten werden unentgeltlich befördert.