Häufige Fragen zu "MVV"

Ja. Die Fahrradmitnahme ist grundsätzlich in allen MVV-Verkehrsmitteln möglich, wenn die Platzkapazitäten dies zulassen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Beförderungsbestimmungen des MVV am Seitenende.

Beachten Sie bitte: Die Fahrradmitnahme ist zu folgenden Zeiten nicht gestattet:
Montags bis freitags von 6 Uhr bis 9 Uhr und von 16 Uhr bis 18 Uhr. Während der bayrischen Schulferien montags bis freitags von 6 Uhr bis 9 Uhr. Die Sperrzeiten gelten generell nicht an Feiertagen.


Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Ticket eine MVV-Fahrradtageskarte. 

MVV-Fahrradtageskarte

  • Einen Tag lang im MVV-Gesamtnetz (M-6) gültig
  • Nur 3,30 Euro pro Rad und Tag
  • Gültig in in S-Bahnen, U-Bahnen und freigegebenen Regionalbahnen
  • Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und zusammengeklappte Räder werden kostenfrei mitgenommen.

Das MVV-OnlineTicket kann auch mittels der installierten App abgerufen werden.

  • Ja. Kinder unter 6 Jahren fahren im MVV kostenfrei.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren erhalten eine Ermäßigung; sie brauchen eine Einzelfahrkarte Kind oder eine Kinder-Tageskarte.

Das Jahresticket soll günstige Mobilität für Schüler:innen und Auszubildende möglich machen. Gleichzeitig entstehen bei den Verkehrsunternehmen dadurch erhebliche Mindereinnahmen. Diese werden gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den acht Verbundlandkreisen finanziert.

Das 365-Euro-Ticket MVV kann zum Monatsersten für jeweils 12 Monate gekauft werden. Sie können das 365-Euro-Ticket MVV auch rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat bestellen – und in den S-Bahn Kundencentern (München Hbf und München Ost) sowie in den DB Reisezentren im MVV-Gebiet (z.B. München-Pasing, Freising usw.) gleich mitnehmen. Wenn die Chipkarte online bestellt wird, ist dies rückwirkend bis zum 10. des Monats möglich, da die Bearbeitungszeit für die Chipkarte 5 Tage beträgt.

Als HandyTicket über die Apps München Navigator und DB Navigator ist es ebenfalls zum Monatsersten bzw. rückwirkend bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat zu erwerben.

Bei einer rückwirkenden Bestellung ist das Ticket ab dem Zeitpunkt des Kaufs gültig.

Das 365-Euro-Ticket MVV kann auch während des Schuljahres bzw. der Ausbildung gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am ersten eines Monats. Rückwirkend kann es bis zum 15. des Monats für den laufenden Monat erworben werden. Bei der Online-Bestellung einer Chipkarte ist der Kauf rückwirkend bis zum 10. eines Monats für den laufenden Monat möglich, da die Bearbeitungsdauer einer Chipkarte 5 Tage beträgt. Es ist stets für zwölf aufeinanderfolgende Monate gültig. Bei Personen ab 15 Jahre muss eine mindestens für noch sechs Monate gültige Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden. 

Das 365-Euro-Ticket MVV für Schüler:innen und Auszubildende kostet 365 Euro. Es gilt für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Sie können das Ticket direkt online auf unserer Bestellstrecke oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. In der München Navigator App und der DB Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

Das Ticket kann in einem Betrag oder monatlich per Lastschrift (10 Monatsraten zu 36,50 Euro + 2 Freimonate) bezahlt werden. 

Das 365-Euro-Ticket MVV führt zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe bei den Verkehrsunternehmen im MVV. Daher wird dieses Angebot gemeinsam vom Freistaat Bayern, der Landeshauptstadt München und den 8 Verbundlandkreisen finanziert und ermöglicht. Zum Start des Angebots stand im Fokus dieser Zuschussgeber eine Verbesserung der Mobilitätssituation von Schüler:innen und Auszubildenden. Aus diesem Grund zählen Studierende nicht zur Gruppe der Berechtigten für ein 365-Euro-Ticket MVV.

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird zum 1. September 2023 das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Bei diesem vergünstigten Deutschland-Ticket können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro pro Monat bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Bei dem bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein Abo, welches monatlich gekündigt werden kann. Alle vertrieblichen Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket finden Sie auf der Infoseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket

Das 365-Euro-Ticket MVV gilt in allen MVV-Verkehrsmitteln, außer in den Fernverkehrszügen der DB. Bei Nutzung von Regionalzügen, die über den Geltungsbereich des MVV hinausfahren, gilt das Ticket nur bis zum letzten Haltebahnhof im MVV. Werden Regionalzüge genutzt, die in den Geltungsbereich des MVV hineinfahren, gilt das Ticket erst ab dem ersten Haltebahnhof im MVV.

Verloren gegangene oder gestohlene Chipkarten werden gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro ersetzt. Einen Verlust können Sie online im Abo-Portal melden oder Sie wenden sich an das S-Bahn Kundencenter.

Nein, das 365-Euro-Ticket MVV ist ein Jahresticket für jeweils 12 aufeinanderfolgende Monate. Eine Kündigung während des laufenden Jahres ist nur in besonderen Härtefällen möglich (z.B. bei Wegzug aus dem Verbundgebiet oder einer dauerhaften Krankheit). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an das Abo-Center der DB: abo-mvv@bahn.de oder 089 95471680.

  • Eine mindestens noch sechs Monate gültige Bestätigung der Ausbildungsstelle (z.B. Schulstempel auf dem Abo-Bestellschein) bzw. bei Schüler:innen bis 14 Jahre die Bestätigung einer erziehungsberechtigten Person 
  • Alternativ: Unterlagen zur Ausbildung – zum Beispiel IHK-Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag 
  • Nur bei Personen bis einschließlich 15 Jahren: Foto mit 35 x 45 mm 
  • für Schüler:innen ab 15 Jahren gilt: Bestellschein muss in der Schule abgestempelt werden

Die Unterlagen können online bzw. über die Apps digital hochgeladen werden oder als Kopien in den S-Bahn Kundencentern und DB Reisezentren im MVV-Gebiet direkt eingereicht werden. 

Alle Schüler:innen sowie Auszubildende, die im MVV-Verbundgebiet wohnen, oder deren Schule oder Ausbildungsstätte im MVV liegt. Darüber hinaus sollte die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs oder der Schule mindestens 6 Monate gültig sein. 

Beachten Sie bitte: Das 365-Euro-Ticket kann nicht von Studierenden erworben werden, es ist nicht übertragbar und gilt nur für Sie persönlich, Sie können niemanden auf das Ticket mitnehmen.

Für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende wird zum 1. September 2023 das bayerische Ermäßigungsticket eingeführt. Bei diesem vergünstigten Deutschland-Ticket können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende für 29 Euro pro Monat bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen. Bei dem bayerischen Ermäßigungsticket handelt es sich um ein Abo, welches monatlich gekündigt werden kann. Alle vertrieblichen Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket finden Sie auf der Infoseite der Bayerischen Eisenbahngesellschaft: www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket

 

Im Detail sind für das 365-Euro-Ticket MVV berechtigt: 

  • Schüler:innen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater 
    - allgemeinbildender Schulen, 
    - berufsbildender Schulen (inklusive der Akademien gemäß Art. 18 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)), 
    - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, 

  • Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist, 

  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Mittelschul- oder Realschulabschlusses besuchen, 

  • Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Absatz 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden, 

  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, 

  • Praktikant:innen und Volontär:innen, sofern sie ein Praktikum oder Volontariat während einer staatlich geregelten Ausbildung nach BayEUG ableisten, 

  • Beamtenanwärter:innen des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) sowie Praktikant:innen und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter:in des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten, 

  • Teilnehmende eines freiwilligen sozialen Jahrs, eines freiwilligen ökologischen Jahrs oder an vergleichbaren sozialen Diensten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende 

Das Ticket können Sie bequem hier online oder in den DB Reisezentren/Kundencentern im MVV-Gebiet bestellen. Hier können Sie sich zwischen einer Chipkarte und einem HandyTicket entscheiden.

Bei einer Bestellung über die München Navigator App kann das 365-Euro-Ticket MVV als HandyTicket über die Reiseauskunft und Angebotsauswahl erworben werden.

CityTourCard

  • Rabatte von bis zu 50 Prozent bei über 80 Partnern - z.B. auf viele touristische Attraktionen, kulinarische Leckereien und Shopping
  • Beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV in der Zone M, Zone M-6 oder für den MVV-Gesamtraum (Zone M-12) - je nach Ticketvariante 
  • Die CityTourCard ist als Single (eine Person)- oder Gruppenkarte (bis zu 5 Personen) für 24 oder 48 Stunden erhältlich
  • Für alle, die nicht genug von München kriegen: Tickets mit längeren Geltungszeiträumen. 3-, 4-, 5- und 6-Tage-Karten gültig bis 6 Uhr nach dem letzten Geltungstag
  • Spaß für alle: 2 Kinder (bis 14 Jahre) zählen als ein Erwachsener

Airport-City-Day-Ticket

  • Beliebig viele Fahrten an einem Tag bis 6 Uhr des Folgetages in den Tarifzonen M-5 des MVV.
  • Im gesamten MVV-Netz unterwegs: Nutzen Sie S-Bahn, Regionalzug, U-Bahn, Bus und Tram sowie die Regionalbusse.
  • Entscheiden Sie sich zwischen dem Airport-City-Day-Ticket Single für eine Person ab 15 Jahren oder dem Airport-City-Day-Ticket Gruppe für bis zu 5 Erwachsenen oder 10 Kindern (6-14 Jahre) für Sie und Ihre Reisegruppe

MünchenCard

  • Rabatte von bis zu 70 Prozent bei vielen Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Touren, Shopping- und Gastronomiepartnern 
  • Beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV in der Zone M oder für den MVV-Gesamtraum (Zone M-6 inklusive Flughafen) je nach Ticketvariante 
  • Die München Card ist als Single- oder Kinderkarte und als Gruppenkarte (2 bis 5 Personen) für 24-Stunden erhältlich 
  • Sie können zwischen 2-, 3-, 4- und 5-Tage-Karten wählen, die bis 6 Uhr nach dem letzten Geltungstag gültig sind
  • 2 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gelten als eine Person 

MVV ThermenTicket

  • Kombiniert die Eintrittskarte für die Therme Erding mit einem Ticket für die Hin- und Rückfahrt mit der S-Bahn München.

Tageskarte

  • Beliebig viele Fahrten an einem Tag ab Entwertung des Tickets bis 6 Uhr des Folgetages
  • Single-Tageskarte für eine Person ab 15 Jahren
  • Gruppen-Tageskarte für bis zu 5 Erwachsenen oder 10 Kindern (6 bis 14 Jahre)
  • Bei Schulausflügen gelten alle Schüler bis einschließlich der 9. Klasse als Kinder, unabhängig von ihrem Alter

Einzelfahrkarte

  • Ticket für eine Person und eine Fahrt
  • Der Preis richtet sich nach den befahrenen Zonen
  • Umsteigen und Unterbrechung möglich, Rückfahrten sind ausgeschlossen
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zahlen Einheitspreis für alle Zonen; Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos - sie müssen von einer Person ab 6 Jahren begleitet werden.

Kurzstrecke

  • Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn oder ExpressBus - auch wenn dabei eine Zonengrenze überschritten wird.
  • Die Höchstfahrzeit beträgt eine Stunde ab Entwertung
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, Höchstfahrzeit darf  nicht überschritten werden.
  • Kombinationen, z.B. 2 Haltestellen mit der S-Bahn und 2 mit dem Bus, möglich.
  • Rückfahrten, das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken und das Kombinieren mehrerer Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander sind nicht gestattet.
  • In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Fahrt innerhalb der Gemeindegrenzen mit Bussen - unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen - als Kurzstrecke.

Streifenkarte

  • Eine oder mehrere Personen können mit dem Ticket fahren
  • 2 Streifen pro Person gelten als Basispreis für die Fahrt in der Zone M oder in einer oder 2 Zonen außerhalb der Zone M
  • Für jede weitere Zone außerhalb der Zone M muss ein weiterer Streifen entwertet werden
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt. Rückfahrten nicht.
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren stempeln für jede Fahrt - egal für welchen Geltungsbereich - immer nur einen Streifen
  • Bei einer Kurzstrecke ist nur ein Streifen zu entwerten
  • Für Jugendliche (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) gibt es die U21-Streifenkarte

Streifenkarte U21

  • Eine oder mehrere Personen (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) können mit dem Ticket fahren
  • 2 Streifen pro Person gelten als Basispreis für die Fahrt in der Zone M oder in einer oder 2 Zonen außerhalb der Zone M
  • Für jede weitere Zone außerhalb der Zone M muss ein weiterer Streifen entwertet werden
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt. Rückfahrten nicht.
  • Es wird ein Lichtbildausweis zur Legitimation des Alters benötigt
  • Sie können den Kurzstreckentarif nicht nutzen

Ja. Jeder Fahrgast mit gültiger Fahrkarte darf einen Hund kostenfrei mitnehmen.

Für jeden weiteren Hund wird der Fahrpreis des Kindertarifs erhoben. Kleine Hunde oder Katzen in einem geeigneten Behälter (z. B. Korb, Tasche) werden generell unentgeltlich befördert.