Häufige Fragen zu "GVH"

Ja. Fahrräder können im Tarifgebiet des GVH (Zonen ABC) zu folgenden Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:

Montags bis freitags ab 8.30 Uhr bis 15 Uhr und ab 19 Uhr bis 6.30 Uhr des Folgetages, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Fahrten, bei denen Fahrräder mitgenommen werden, müssen spätestens mit Ablauf der Mitnahmezeiten beendet sein.

  • Im Zug: Außerhalb der Zeiten können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen, wenn Sie für jede Fahrt - unabhängig von der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen - eine zusätzliche gültige Einzel-, 6er- oder Tageskarte für eine Zone oder eine zusätzliche GVH Monatskarte der Zone B oder C vorlegen.
  • Im Bus/in der Stadtbahn: Außerhalb der genannten Zeiten ist die Fahrradmitnahme bei der regiobus und der ÜSTRA nicht zugelassen.

Sie erhalten die meisten GVH-Angebote online und in unserer App.

Wichtig: Die GVH Kurzstreckenkarte, die GVH Einzelkarte und die GVH Einzelkarte Kind , die als Handy-Ticket ausgegeben werden, gelten immer zum sofortigen Fahrtantritt.

  • Ja, Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren brauchen eine Fahrkarte, zum Beispiel eine Einzelkarte Kind oder eine Tageskarte Kind.

Ja. Für die Mitnahme von Tieren brauchen Sie eine GVH Einzelkarte Kind oder GVH Tageskarte Kind. Tiere, die nicht größer als eine Hauskatze sind und in einem geschlossenen Behältnis in Handgepäckgröße transportiert werden, können kostenfrei mitgenommen werden.