Häufige Fragen zu "VRN"

Die Fahrradmitnahme ist grundsätzlich in allen VRN-Verkehrsmitteln möglich, sofern die Platzkapazitäten dies zulassen. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Beförderungsbestimmungen des VRN.

Die Fahrradmitnahme im VRN ist mit Ausnahme der folgenden Zeiten kostenfrei:

Montags bis freitags ist an Werktagen die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr nur in den Zügen der DB (RE, RB und S-Bahn), Rhenus Veniro und vlexx sowie in den Bussen von Palatina Bus möglich und nur in Verbindung mit einem Fahrrad-Einzelticket der entsprechenden Preisstufe zugelassen.

Zur Einführung des JugendTicketBW werden ab 1. März 2023 alle bestehenden Abos (Scool-Abo, Ausbildungs-Abo, MAXX-Ticket) automatisch auf das JugendTicketBW umgestellt. Wer zu diesem Stichtag 26 Jahre alt ist, kann das Ticket noch ein Jahr lang nutzen, auch wenn er oder sie zwischenzeitlich 27 Jahre alt geworden ist.

Das JugendticketBW ist ein Jahresabo. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann es jederzeit ohne finanziellen Nachteil mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu jedem folgenden Monatsersten gekündigt werden. Studierende haben die Möglichkeit, das JugendticketBW als Halbjahresticket zu kaufen oder können alternativ das Jahresabo schon nach sechs Monaten kündigen.

Für Studierende an Hochschulen mit Semester-Ticket-Vereinbarung im baden-württembergischen Teil des VRN, die in den letzten Monaten ein Semester-Ticket gekauft haben und daher am 1. März über ein noch gültiges Semester-Ticket verfügen, bieten wir folgende Lösung an:
In den vergangenen Monaten (bis Gültigkeitsbeginn 1. Februar) gekaufte VRN-Semester-Tickets der DB gelten ab dem 1. März als VRN JugendticketBW und zwar bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeit, längstens bis zum 31. Juli 2023.

Das JugendTicketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

  • Für alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis
  • Und für  junge Menschen ab einem Alter von 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis und Menschen, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren.

  • Das JugendticketBW gilt in der 2. Klasse in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg
  • Im gesamten Verbundgebiet des VRN (in der Westpfalz an Schultagen ab 14 Uhr), sowie im VRS auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz)
  • Jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG).

Ja, hier gibt es folgende Vorgabe: Bei der Gruppe der Bezugsberechtigten, die nicht Schüler:innen oder Studierende sind, muss der Hauptwohnsitz im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen.

Bei Schüler:innen ist stattdessen der Standort der Schule und bei Studierenden der Standort der Hochschule maßgebend, die jeweils im Geltungsbereich des VVS bzw. VRN liegen müssen. Sollte dies jeweils nicht der Fall sein, ist das JugendTicketBW im entsprechenden angrenzenden Verkehrsverbund zu erwerben.

Das VRN-Online-Ticket kann auch mittels der installierten App abgerufen werden.

Bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren oder alle Familienkinder und Enkelkinder unter 6 Jahren können mit einem gültigen VRN-Ticket kostenfrei mitgenommen werden.

Für einen Hund wird ein Einzel-Ticket Kind der entsprechenden Preisstufe benötigt. Bei Tages-Karten kann im Rahmen der Mitnahmeregelung anstelle einer Person maximal ein Hund mitgenommen werden. Kleine Hunde in einem geeigneten Behälter (z. B. Korb, Tasche) werden generell unentgeltlich befördert.

Sie bekommen die meisten VRN-Angebote als Online- oder Handy-Ticket. Dazu gehören unter anderem:

  • Einzel-Tickets
  • BC-Ticket
  • Tages-Tickets
  • Monatskarten
  • Rhein-Neckar-Tickets
  • MAXX-Tickets
  • Karte ab 60

Das 5-Tage-Ticket ist nur in der App erhältlich. 

Diese Informationen finden Sie unter

bahn.de/agb