Häufige Fragen zu "Deutschland-Ticket"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Sollten Sie Ihr Handy-Ticket nicht mehr sehen, können Sie es jederzeit unter "Reisen" mit der Abonummer aus Ihrer Aktivierungsmail neu hinzufügen.
Bitte beachten Sie: Bei einer Neubestellung des Abos entstehen Ihnen weitere Kosten für den neuen Abovertrag.
- Öffnen Sie "Reisen".
- Tippen Sie auf "+" (oben rechts im Bildschirm).
- Geben Sie die Ticketinformationen (Abonummer und Nachname) ein.
Ihre Abo-/Vertragsnummer finden Sie auch im Buchungstext auf Ihrem Kontoauszug oder im Aboportal, wenn Sie sich mit den identischen Kundenkonto anmelden, das Sie für die Onlinebestellung genutzt haben.
Der D-Ticket-Filter zeigt gezielt Verbindungen an, die Sie mit dem Deutschland-Ticket ohne Aufpreis nutzen können. Sie aktivieren ihn mit dem Schieberegler "Nur D-Ticket-Verbindungen".
Im DB Navigator finden Sie diesen Regler unter "Optionen", auf bahn.de unten in der Verbindungsauskunft.
Um wieder alle Verbindungen, einschließlich Fernverkehr, angezeigt zu bekommen, können Sie den Filter dort auch jederzeit deaktivieren.
Auch wenn der Schieberegler "Nur D-Ticket-Verbindungen" aktiviert ist, können vereinzelt Verbindungen angezeigt werden, die nicht mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden dürfen.
Das passiert, wenn der Betreiber das Deutschland-Tickets nicht akzeptiert – etwa bei bestimmten Flughafen-Buslinien. In solchen Fällen erscheint der Hinweis:
"Diese Verbindung ist nicht im Deutschland-Ticket enthalten. Das Deutschland-Ticket gilt hier nicht. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Fahrkarte besitzen, wenn Sie diese Verbindung nutzen."
Nein, eine gleichzeitige Filterung nach Deutschland-Ticket-Verbindungen und bestimmten Verkehrsmitteln ist nicht möglich.
- Wird der Schieberegler "Nur D-Ticket-Verbindungen" aktiviert, erscheinen nur Verbindungen, die für das Deutschland-Ticket auf der gewählten Strecke zugelassen sind.
- Damit der D-Ticket-Filter angewendet werden kann, muss die Verkehrsmittelauswahl in den "Optionen" auf "Alle" gesetzt sein. Eine Auswahl einzelner Verkehrsmittel ist dabei nicht möglich.
- Wenn Sie gezielt bestimmte Verkehrsmittel anzeigen möchten, deaktivieren Sie bitte zuvor den D-Ticket-Filter.
Bei der Kombination von Deutschland-Ticket und Fernverkehrs-Ticket werden die jeweiligen Fahrten als separate Beförderungsverträge behandelt. Dadurch entfallen durchgehende Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Die Angabe des Deutschland-Tickets hat folgende Auswirkungen auf die Fahrgastrechte:
- Verspätungen im Nahverkehr, die zum Verpassen eines Fernverkehrszuges führen, heben die Zugbindung im Fernverkehr nicht auf. Eine spätere Fernverkehrsverbindung kann somit nicht genutzt werden.
- Entschädigungsansprüche gelten jeweils nur für das Deutschland-Ticket oder für das Fernverkehrs-Ticket, jedoch nicht in Kombination.
- Bei der Anreise mit U-Bahn, Straßenbahn oder Bus bestehen keine durchgängigen Fahrgastrechte.
Wenn Sie ausgewählt haben, dass alle Reisenden das Deutschland-Ticket besitzen, wird lediglich eine Fahrkarte ausgegeben, und zwar für die Teilstrecke vom ersten bis zum letzten Fernverkehrshalt (meistens ICE- oder IC/EC Züge). Sie müssen nur diese Strecke bezahlen, denn für die Fahrt im Nahverkehr haben Sie das Deutschland-Ticket.
Beispiel: Buchungsanfrage Potsdam – Berlin – Frankfurt – Bad Homburg. Die Preisberechnung erfolgt für die Strecke im Fernverkehr Berlin – Frankfurt. Auch die Fahrkarte wird nur für die Fernverkehrsstrecke ausgegeben. Für Nahverkehrsstrecke Potsdam – Berlin und Frankfurt – Bad Homburg wird das Deutschland-Ticket genutzt.
Für die Berechnung des Ticketpreises zählt nur die Strecke zwischen dem ersten und letzten Fernverkehrshalt. Wird ein Teil der Reise im Schienenpersonennahverkehr zurückgelegt, wird hierfür das Deutschland-Ticket angesetzt und nicht dem Gesamtpreis des Tickets zugerechnet.
Das macht nichts. Im Fernverkehr ist das Deutschland-Ticket nicht gültig.
Bei den günstigen Angeboten Super Sparpreis und Sparpreis wird kein City-Ticket ausgegeben. Im Angebot Flexpreis ist das City-Ticket weiterhin enthalten.
Die Angabe des Deutschland-Tickets beeinflusst die Stornierungs- und Erstattungsmöglichkeiten nicht. Es gelten weiterhin die bestehenden Erstattungskonditionen des gebuchten Fernverkehrsangebots.
Nein. Eine Kombination des Preisfilters für das Deutschland-Ticket mit der Bestpreissuche ist leider nicht möglich. Wenn Sie die Bestpreissuche nutzen möchten, ist es notwendig, den Filter vorher zu deaktivieren.
Ja, das ist möglich.
- Beim Deutschland-Ticket ist die kostenfreie Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren nicht enthalten. Für die An- oder Abreise zum bzw. vom Fernverkehrshalt benötigen Kinder in diesem Alter daher ein zusätzliches gültiges Nahverkehrsticket (z. B. eine Einzelfahrkarte).
- Kinder unter 6 Jahren fahren sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ohne Fahrkarte.
Sie haben 2 Möglichkeiten:
-
Schieberegler "Nur D-Ticket Verbindungen" unter "Optionen" aktivieren:
Zeigt nur Verbindungen an, die mit dem Deutschland-Ticket nutzbar sind (meist Nahverkehr). -
Schieberegler "Alle Reisenden besitzen ein Deutschland-Ticket" unter "Reisende/Fahrräder" aktivieren:
Berechnet den Fahrkartenpreis für die Teilstrecke vom 1. bis zum letzten Fernverkehrshalt. Das Deutschland-Ticket deckt die Fahrt im Nahverkehr zum bzw. vom Fernverkehrshalt ab. Das Angebot ergänzender Tickets beispielsweise für Fahrräder wird dadurch ausgeblendet.
So können Sie Ihre Verbindung oder den Ticketkauf an Ihre Reiseplanung optimal anpassen.
Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als Abonnement anzubieten. Es ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum.
Die genauen Konditionen für Ihr Deutschland-Ticket finden Sie in den jeweiligen Tarifbedingungen ihrer Tarifgesellschaft (Verbund, Landestarif, Deutschlandtarif).
Ab 1. Januar 2026 kostet das Deutschland-Ticket 63 Euro pro Monat.
Im Wintersemester 2025/2026 bleibt Ihr Semesterticketpreis unverändert. Sie müssen nichts unternehmen.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein neuer Preis, der nach den aktuellen Tarifbestimmungen berechnet wird.
Die Hochschulen und ASten setzen die geänderten Preise um und informieren Sie rechtzeitig über den Semesterbeitrag.
Für das Semester ab 1. Juli 2025 gilt bereits der neue rabattierte Preis. Den Semesterbeitrag zahlen Sie wie gewohnt vor Semesterbeginn.
Wenn Ihr Deutschland-Ticket gekündigt wurde, können Sie ein neues Deutschland-Ticket-Abo abschließen. Der Preis beträgt 63 Euro pro Monat.
Bitte beachten Sie: Fahren Sie ab Januar 2026 ohne gültiges Ticket, müssen Sie bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 60 Euro zahlen. Sorgen Sie deshalb immer für einen gültigen Fahrschein.
Nein. Sie können Ihr Abo im Aboportal oder im Handy-Ticket jederzeit selbst kündigen. Sie können auch unser Kündigungsformular nutzen.
Beachten Sie die tarifliche Kündigungsfrist: Ein Deutschland-Ticket-Abonnement können Sie bis zum 10. Kalendertag eines Monats zum Monatsende kündigen.
Wenn Sie nicht rechtzeitig auf das Angebot zur Weiterführung des Abos reagiert oder nicht zugestimmt haben, endet Ihr Deutschland-Ticket-Abo am 31. Dezember 2025. Wir informieren die Person, die das Abo bestellt hat, per E-Mail über die Kündigung.
Wenn Sie ab Januar 2026 wieder ein Deutschland-Ticket brauchen, können Sie ein neues Abonnement abschließen.
Bitte beachten Sie: Ohne gültiges Ticket zahlen Sie ab Januar 2026 bei einer Kontrolle mindestens 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt. Kaufen Sie das Ticket deshalb vor Fahrtantritt.
Haben Sie Ihr Ticket ab dem 15. Oktober 2025 bestellt? Dann haben wir Sie schon während der Bestellung und in der Bestellbestätigung über die Preisänderung informiert. Sie müssen nicht extra zustimmen. Ihr Abo läuft zu den neuen Konditionen automatisch weiter, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Sie finden Angebote für Verbund-Abos auf bahn.de/pendler oder nach Eingabe Ihrer Strecke in der Fahrplanauskunft auf bahn.de.
Sie können Ihr Deutschland-Ticket innerhalb der geltenden Kündigungsfristen selbst kündigen. Nutzen Sie dafür das Aboportal oder den DB Navigator.
- Online: Auf bahn.de oder über die App DB Navigator
- Vor Ort: In DB Reisezentren deutschlandweit
- Andere Anbieter: Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket auch in ihren Vertriebskanälen an.
Bitte beachten: Aufgrund unterschiedlicher Vertriebsverträge kann es vorkommen, dass ein Sofortverkauf im DB Reisezentrum nicht immer möglich ist.
Ja. Sie können mehrere Deutschland-Tickets in die DB Navigator App laden. Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket über einen Vertriebskanal der DB gekauft haben, nutzen Sie die Auftragsnummer aus Ihrer Buchung, um das Ticket in die App zu laden.
Ja, das Deutschland-Ticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erhältlich.
Ja, das Deutschland-Ticket können Sie auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen kaufen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des monatlichen Ticketpreises übernimmt, erhalten Sie einen zusätzlichen Rabatt von maximal 5 Prozent auf den regulären Preis von 63 Euro.
Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.
Nein. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es verlängert sich dadurch automatisch jeden Monat, wenn Sie es nicht bis zum 10. des Monats zum Monatsende kündigen.
Sie können das Deutschland-Ticket-Abo bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen.
Möglichkeiten zur Kündigung:
- Nutzen Sie unser Aboportal.
- Nutzen Sie die Funktion „Abo kündigen“ im DB Navigator unterhalb Ihres Handy-Tickets.
- Alternativ: Nutzen Sie das Kündigungsformular.
So beantragen Sie die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket:
- Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
- Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
- Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket.
Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.
- Wählen Sie beim Hinzufügen Ihres Abos den Tarifgeber aus, von dem Sie Ihr Deutschland-Ticket gekauft haben.
- Den Tarifgeber finden Sie in der Produktbezeichnung Ihrer Bestellbestätigung oder auf Ihrem Handy-Ticket.
- Nutzen Sie die Abo-Auftragsnummer aus Ihrer Aktivierungsmail.
- Besuchen Sie für weitere Hilfe das Abo-Portal.
Ja, Sie können das Deutschland-Ticket mit Ihrer BahnCard 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr, SPNV und ÖPNV, also in Nahverkehrszügen, S-Bahnen, U-Bahnen und Bussen, nutzen.
Sie erhalten das Deutschland-Ticket in digitaler Form per E-Mail nach dem Kauf der BahnCard 100.
Ja. In Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn nutzen Sie weiterhin die 1. Klasse. In U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1. Klasse, wenn vorhanden, nicht möglich.
Ja. Sie sind entsprechend der Tarif- und Beförderungsbedingungen verpflichtet, auf Aufforderung immer einen gültigen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Das gilt auch, wenn Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält.
Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket finden Sie in unseren FAQ.
Nein. Sie können das Deutschland-Ticket nicht am DB Fahrkartenautomaten kaufen. Sie erhalten es nur digital als Handy-Ticket oder je nach Tarif als Chipkarte.
Im DB Reisezentrum unterstützen Sie die Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Sie bezahlen den 1. Monat vor Ort im Reisezentrum und geben Ihre Bankdaten für das Lastschriftverfahren des Abonnements an. Sie erhalten beim Abschluss eine Auftragsnummer. Mit dieser Auftragsnummer können Sie Ihr Deutschland-Ticket direkt in den DB Navigator laden und das Handy-Ticket sofort nutzen. Die Auftragsnummer allein ist kein gültiges Deutschland-Ticket und gilt nicht als Fahrberechtigung. In einzelnen Verbünden können Sie das Deutschland-Ticket als Chipkarte erhalten.
Ja. Sie können das Deutschland-Ticket als Chipkarte kaufen, wenn Chipkarten in Ihrem Verkehrsverbund oder Landestarif angeboten werden und die DB dort als Vertriebspartnerin auftritt.
Nein. Sie können das Deutschland-Ticket nur im Abonnement kaufen.
Die monatlichen Beträge für Ihr Deutschland-Ticket werden entweder am Monatsersten oder am 15. des Monats abgebucht. Der Termin hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.
Ja. Das Deutschland-Ticket kann nur per Lastschrift bezahlt werden.
Beim Kauf im Reisezentrum können Sie den 1. Monat bar oder mit Karte bezahlen. Für die Folgemonate ist die Angabe der Lastschrift weiterhin notwendig.
Ja.
Sie können das Deutschland-Ticket in unseren Reisezentren für eine andere Person kaufen.
Sie können das Deutschland-Ticket außerdem im fahrplanbasierten Verkauf oder über den Direkteinstieg für andere Personen buchen:
Geben Sie dazu im Bestellschritt "Reisende Person" die Daten der anderen Person ein. Ihre Daten aus dem bahn.de Kundenkonto werden als Vertragspartner übernommen und Sie bleiben für die Verwaltung (Zahlung, Kündigung etc) verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass das Abonnement bis zur Kündigung weiterläuft.
Nein, mit Ihrer BahnCard erhalten Sie keinen Rabatt auf das Deutschland-Ticket.
Ja, für den Kauf des Deutschland-Tickets erhalten Sie monatlich Prämien- und Statuspunkte in Höhe des Ticketpreises, wenn:
- Sie beim BahnBonus-Programm angemeldet sind
- Sie das Ticket über bahn.de oder den DB Navigator kaufen
- Ihre persönlichen Daten beim Kauf mit denen im BahnBonus-Konto übereinstimmen
Beim Kauf des Deutschland-Tickets bei anderen Anbietern, zum Beispiel Verkehrsverbünden oder im DB Reisezentrum, können keine BahnBonus Punkte gesammelt werden.
Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung nicht üblich. Auf einigen Strecken wird jedoch eine Sitzplatzreservierung angeboten. Für diese Strecken können Sie auch mit einem Deutschland-Ticket kostenpflichtig einen Sitzplatz reservieren.
- Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte.
- Kinder ab 6 Jahren brauchen eine eigene Fahrkarte, wie z.B. ein Deutschland-Ticket. Kostenfreie Mitnahme ist hier nicht möglich.
Ja. Kinder ab 6 Jahren dürfen mit dem Deutschland-Ticket allein reisen.
Für das digitale Ticket braucht Ihr Kind ein mobiles Endgerät, die App DB Navigator und einen Schülerausweis oder Lichtbildausweis.
Für das Deutschland-Ticket als Chipkarte braucht Ihr Kind die Chipkarte und einen Schülerausweis oder Lichtbildausweis.
Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.
Auch wenn Sie aus anderen Abonnements Mitnahmeregelungen kennen, gelten diese nicht für das Deutschland-Ticket.
In einzelnen Verbünden sind Zusatzprodukte für die Mitnahme zum Deutschland-Ticket erhältlich. Diese müssen zusätzlich zu einem Deutschland-Ticket gekauft werden. Prüfen Sie dazu die Verbundangebote.
Nein. Sie können Hunde nicht kostenlos mit dem Deutschland-Ticket mitnehmen. Für entgeltpflichtige Hunde gilt das Deutschland-Ticket nicht. Kaufen Sie für Ihren Hund ein gültiges Ticket für die Strecke oder das Tarifgebiet.
Es gelten außerdem die Regeln der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Prüfen Sie die Bestimmungen im jeweiligen Tarifgebiet.
Die Mitnahme eines Fahrrads ist im Preis des Deutschland-Tickets nicht enthalten. Für die Fahrradmitnahme gelten die Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
- Prüfen Sie, ob auf Ihrer Strecke die Fahrradmitnahme kostenfrei möglich ist. Wenn ja, können Sie Ihr Fahrrad kostenfrei mitnehmen.
- Wenn eine Fahrradkarte erforderlich ist, gilt dies auch für Fahrten mit dem Deutschland-Ticket.
- Achten Sie auf regionale Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste.
- Informieren Sie sich im Voraus über erwartetes hohes Fahrradaufkommen auf www.bahn.de und im DB Navigator.
Weitere Informationen und Alternativen zur Fahrradmitnahme finden Sie unter
Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre "Fahrradkarte Fernverkehr" bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie mit einem Nahverkehrszug erreichen.
Denn: Die "Fahrradkarte Fernverkehr" gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen.
Bei Weiterfahrt mit Bus, Straßenbahn o.ä. müssen Sie möglicherweise eine weitere Fahrkarte für Ihr Fahrrad kaufen, denn hier gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens.
Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nur für die 2. Klasse.
Sie können aber in einigen Verkehrsverbünden und Landestarifen (zum Beispiel in Baden-Württemberg) einen Aufpreis für die 1. Klasse kaufen. Dieser gilt nur im jeweiligen Verbund- oder Landestarifgebiet.
Für Fahrten außerhalb eines Verbund- oder Landestarifgebiets können Sie im Schienenverkehr einen Klassenübergang kaufen. Den Klassenübergang bekommen Sie:
- Für einzelne Fahrten (Einzelübergang) – über DB Navigator oder bahn.de möglich: Wählen Sie "1. Klasse" aus. Das sog. wird Dann wird automatisch "1. Klasse Übergang Nahverkehr" angeboten.
- Für eine Woche (Wochenübergang) – in DB Reisezentren oder DB Agenturen
- Für einen Monat (Monatsübergang) – in DB Reisezentren oder DB Agenturen
Die Strecke darf nicht vollständig innerhalb eines Verkehrsverbunds oder Landestarifs liegen.
Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Tag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.
Bei einem Kauf innerhalb des Monats, gilt es ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie durch uns über die Aktivierung informiert werden.
Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert. Sie können das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis und dem eingetragenen Namen nutzen.
Das Deutschland-Ticket ist ein Abonnment, das für unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Es kann monatlich gekündigt werden bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende.
- Das Deutschland-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
- Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain.
- Sie können das Deutschland-Ticket auf den Streckenabschnitten nutzen, die Sie im Nahverkehr vor dem Einstieg in den Fernverkehrszug oder nach dem Ausstieg aus dem Fernverkehrszug zurücklegen. Für die Strecke im Fernverkehr ist jedoch ein separates Ticket erforderlich. In einigen Regionen gibt es Ausnahmen, die in der Fahrplanauskunft enthalten sind.
- Das Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Das Deutschland-Ticket gilt in ganz Deutschland im Nahverkehr und auf einigen Strecken ins Ausland. Es umfasst Verbindungen, die auch mit dem Deutschlandtarif sowie teilweise mit Tickets deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife befahren werden können.
Folgende Auslandsstrecken sind enthalten:
- Gemeinschaftsbahnhöfe: Salzburg, Kufstein, Schaffhausen (inklusive Zulaufstrecken)
- Bestimmte Strecken nach Frankreich und in die Niederlande
- DB Regio-Strecken im Außerfern (nur zwischen Deutschland und Österreich, nicht für Fahrten nur innerhalb Österreichs)
- Weitere Beispiele: Fahrten nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich (KVV)
Welche Strecken genau gelten und ob es Besonderheiten innerhalb einzelner Verkehrsverbünde oder Landestarife gibt, regeln die jeweiligen Anbieter.
Beachten Sie dazu die detaillierten Hinweise im Geltungsbereich des Schienenverkehrs.
Eine Übersicht aller enthaltenen Strecken finden Sie im PDF ab Seite 15.
Sie können das Deutschland-Ticket auch für den laufenden Monat kaufen, sowohl online, im DB Navigator oder in den meisten Reisezentren.
Das Deutschland-Ticket gilt jedoch immer für den vollen Kalendermonat. Der Monatspreis und die Kündigungsfrist bleiben bestehen. Das heißt, bei einem Kauf nach dem 10. des Monats ist eine Kündigung erst zum Ende des nächsten Monats möglich und Sie müssen beide Monate voll bezahlen.
Nein. Der Widerruf eines Abovertrags ist nicht möglich. Sie können das Abo zum nächstmöglichen Termin entsprechend der Tarifbestimmungen kündigen.
Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.
Nein, das City-Ticket wird zum Flexpreis, Super Sparpreis und Sparpreis des Fernverkehrs angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin im Flexpreis kostenfrei integriert. Beim Super Sparpreis und Sparpreis erfolgt die Ausgabe des kostenpflichtigen City-Tickets in Abhängigkeit der gewählten Verbindung.
Nein, eine Upgrade-Funktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für Reisen mit dem Fernverkehr benötigen Sie eine separate Fahrkarte.
Kundinnen und Kunden, die schon im Rahmen ihres regulären Verbund-/Landes-Tarif-Abos oder ihrer Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese weiterhin auf der entsprechenden Strecke nutzen. Das ist bis Ende ihres aktuellen Abos möglich.
Nein. Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt nur für Reisen im Nahverkehr.
a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.
Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de und im DB Navigator.
b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:
Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei einer Verspätung aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.
- Beträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Sie können aber mehrere Verspätungsfälle sammeln.
- Reichen Sie die gesammelten Fälle beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens ein.
- Maximal werden 25 Prozent des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.
Sie müssen keine Verspätungsbescheinigung vorlegen, um Fahrgastrechte geltend zu machen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen regulieren Ihre Ansprüche auch ohne diese Bescheinigung.
Alle Zugverspätungen und Ausfälle werden elektronisch im System erfasst und ausgewertet. Erstattung von Kosten wie Fernverkehrszügen, anderen Verkehrsmitteln (z.B. Taxi) oder Hotelkosten ist auch ohne Bescheinigung möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie trotzdem eine Bescheinigung über eine Verspätung oder einen Zugausfall möchten, wenden Sie sich an das Zugpersonal oder die DB Information. Eine solche Bescheinigung gibt es nur im Eisenbahnverkehr.
Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat. Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.
Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr gelten nicht ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert.
Wenn Sie eine Verspätung auf einer Busstrecke hatten, machen Sie Ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend. Für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden Sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).
Nein, wenn Sie mit einem Deutschland-Ticket reisen, müssen Sie für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.
Ausnahmen:
- Wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft.
- Eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt.
Nur dann ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln des §11 (2) der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung des ICE- oder IC/EC-Zuges müssen Sie sich zunächst eine Fahrkarte kaufen. Deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet.
Bei einer Kombination aus Deutschland-Ticket und Fernverkehrsticket gelten 2 getrennte Beförderungsverträge:
- Fahrten im Nahverkehr werden mit dem Deutschland-Ticket abgedeckt.
- Die Fahrt im Fernverkehr erfolgt mit dem Fernverkehrsticket.
Sie haben keinen Anspruch auf durchgängige Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.
Beispiel: Kommt es zu einer Verspätung im Nahverkehr und Sie verpassen dadurch den Fernverkehrszug, bleibt die Zugbindung bestehen. Eine spätere Fahrt mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (zum Beispiel Sparpreis) ist dann nicht möglich.
Entschädigungsansprüche werden für jedes Ticket einzeln geprüft und gelten nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket.
Es kann sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stark ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden.
Ja. Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie:
- Ihren Vertrag ändern,
- Ihren Vertrag kündigen,
- Ihre Kundendaten anpassen.
Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Den Status können Sie über den Link in der Bestelleingangsbestätigung nachprüfen.
Ihr Deutschland-Ticket-Abo verlängert sich jeden Monat automatisch, solange Sie nicht kündigen. Das Handy-Ticket zeigt immer nur den aktuellen Monat an. Es wird kein weiteres Handy-Ticket für den nächsten Monat angezeigt.
Im Aboportal können Sie den Status Ihres Abos und den Kündigungstermin einsehen und die Kündigung bei Bedarf direkt durchführen. Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse im Aboportal unter "Meine Daten" und aktualisieren Sie diese, um E-Mails künftig direkt zu erhalten.
Im DB Navigators wird Ihnen nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Ticket für den Folgemonat angezeigt.
Die Meldung "Tickets bis zum [Datum] sind bereits auf Ihrem Gerät" bedeutet, dass die Aktualisierung für den neuen Monat am Monatsersten automatisch erfolgt.
Möglicherweise wird der Zeitraum in der Ticketvorschau unter "Reisen" erst verzögert aktualisiert. Bitte öffnen Sie das Ticket, so dass der QR-Code zu sehen ist. Auf dem Ticket wird der aktuelle Zeitraum angezeigt. Diese Anzeige ist für die Nutzung und Kontrolle relevant.
Ihre Daten können Sie jederzeit selbst im Aboportal im Menüpunkt "Meine Daten" ändern.
Bitte beachten Sie: Für ein vorhandenes Abo ist die Änderung Ihrer Daten im Aboportal zwingend erforderlich. Änderungen in Ihrem DB Kundenkonto werden für vorhandene Abos derzeit nicht automatisch übernommen.
Prüfen, ob mehrere Abos vorliegen: Haben Sie versehentlich mehrere Abos bestellt, kündigen Sie ein Abo im Aboportal.
Wichtig: Veranlassen Sie keine Rücklastschrift über die Bank, um eine Sperrung Ihres DB Kundenkontos und Kündigung aller Tickets zu vermeiden.
In einigen Verkehrsverbünden erhalten Sie das Deutschland-Ticket unter bestimmten Voraussetzungen zum ermäßigten Preis. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Verbund über die genauen Bedingungen.
Ja, Sie können in einigen Verbünden Ihre Chipkarte weiterverwenden, wenn Sie bereits ein Abo auf einer Chipkarte haben und zum Deutschland-Ticket gewechselt sind. Diese Information haben Sie im Wechselprozess und in Ihrer Bestellbestätigung erhalten.
Vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets müssen Sie Ihre Karte einmalig selbständig aktualisieren.
So aktualisieren Sie Ihre Chipkarte:
- Nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie 21 Tage Zeit, die Karte an einem DB-Automaten im Gebiet Ihres Tarifgebers zu aktualisieren.
- Finden Sie einen DB Automaten in Ihrem Tarifgebiet unter dem Link "Fahrkarten am DB Automat kaufen".
- Halten Sie Ihre Chipkarte an die Fläche mit dem Symbol (((e am DB Automaten.
- Warten Sie 15 Sekunden, bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde. Haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.
Beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.
Bei Problemen mit Ihrem Onlinebanking-Login wenden Sie sich bitte an Ihre kontoführende Bank.
Bei Problemen mit der Verifizierung über den ausgewählten Dienstleister, nutzen Sie zunächst eine alternative Verifizierungsoption, falls verfügbar.
Ein Wechsel des Internetbrowsers oder der Wechsel zwischen App und Web-Version kann oft zur Lösung beitragen.
Sollten weiterhin Schwierigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an den von Ihnen gewählten Verifizierungsdienstleister für weitere Unterstützung: