Häufige Fragen zu "Deutschland-Ticket"

Verfeinern Sie die Auswahl:

DB Navigator:
Sollte Ihr Handy-Ticket nicht mehr angezeigt werden, können Sie das Abo jederzeit wieder unter „Reisen“ mit der Abonummer aus Ihrer Aktivierungsmail neu hinzufügen.
Bitte beachten Sie: Bei einer Neubestellung des Abos entstehen Ihnen weitere Kosten für den neuen Abovertrag.

Aboportal bei IOS-Geräten:
Aktuell kommt es bei der Nutzung von iOS-Geräten im Aboportal leider zu Problemen bei der Funtkion „Ticket anzeigen“ bzw. „Ticket im DB Navigator. An der Lösung arbeiten wir bereits.
Bitte fügen Sie das Handy-Ticket daher direkt im DB Navigator hinzu, wie oben beschrieben:
„Reisen“ -> „+“ (oben rechts im Bildschirm) -> Ticket mit Abonummer & Nachnamen hinzufügen.
Ihre Abo-/Vertragsnummer finden Sie auch im Buchungstext auf Ihrem Kontoauszug.

Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als Abonnement anzubieten. Es ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. 

Das Deutschland-Ticket kostet zurzeit 49 Euro pro Monat (ausgenommen sind verschiedene Varianten, wie z.B. das Deutschland-Ticket als Jobticket).

Das Deutschland-Ticket soll im neuen Jahr 58 Euro pro Monat kosten. Das haben Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern beschlossen.

Sie erhalten zeitnah alle Informationen zu Änderungen im Tarif und in den Beförderungsbedingungen. 

Sie können das Deutschland-Ticket online und in der App DB Navigator erwerben, sowie deutschlandweit in den DB Reisezentren. Auch viele andere Verkehrsunternehmen verkaufen das Deutschland-Ticket in ihren Vertriebskanälen. Bitte beachten Sie: Aufgrund unterschiedlicher Vertriebsverträge kann es möglich sein, dass ein Sofortverkauf im DB Reisezentrum nicht möglich ist. 

Wenn Sie Ihr Deutschland-Ticket über einen Vertriebskanal der DB gekauft haben, können Sie das Ticket über die Ihnen bei der Buchung zugeteilte Auftragsnummer in die App DB Navigator zu laden. 

In die App DB Navigator können mehrere Deutschland-Tickets hinzugefügt werden.

Beim 9-Euro-Ticket handelte es sich um eine temporär eingeführte Monatskarte, die für die Sommermonate Juni, Juli und August 2022 zu einem Pauschalpreis von jeweils 9 Euro erworben werden konnte. Das Deutschland-Ticket wird hingegen ein dauerhaft erhältliches Abonnement sein.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erhältlich.

Das Deutschland-Ticket können Sie auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen kaufen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket leistet, kann das Deutschland-Ticket als Jobticket mit einem Rabatt von maximal fünf Prozent auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern.

Sie können das Deutschland-Ticket-Abo jeweils bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündigen. Nutzen Sie dazu am besten unser Aboportal oder die Funktion "Abo kündigen" im DB Navigator unterhalb Ihres Handy-Tickets. Alternativ können Sie ebenfalls das Kündigungsformular nutzen.

 Die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket beantragen:

  1. Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
  2. Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
  3. Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket.

Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.

Bitte achten Sie beim Hinzufügen Ihres Deutschland-Ticket Abos darauf, den Tarifgeber auszuwählen, von dem Sie Ihr Deutschland-Ticket bezogen haben. Dies erkennen Sie an der Produktbezeichnung in Ihrer Bestellbestätigung oder auf Ihrem Handy-Ticket. Beim Hinzufügen Ihres Abos nutzen Sie bitte die Abo-Auftragsnummer, die Ihnen in Ihrer Aktivierungsmail mitgeteilt wurde. Für weitere Hilfestellungen besuchen Sie das Aboportal.

Mit Start der Gültigkeit des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 kann die BahnCard 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden. Seit dem 01.01.2024 wird das Deutschland-Ticket in rein digitaler Form ausgegeben und Ihnen nach dem Kauf der BahnCard 100 per Email zugeschickt (Auftragsnummer). Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Emailadresse, die Sie beim Kauf der BahnCard 100 hinterlegen, so wie die App DB Navigator. Eine genaue Anleitung zum Erhalt des Deutschland-Tickets finden Sie in der Email.

Ja, eine Nutzung der 1. Klasse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn ist weiterhin möglich. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1.Klasse (wenn vorhanden) weiterhin nicht möglich.

Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung immer ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Grundsätzlich gilt immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.

Nein. Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als ein digitales Abonnement anzubieten. Abonnements werden von der DB generell nicht an Fahrkartenautomaten verkauft.

Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.

In Verkehrsverbünden oder Landestarifen, in denen Chipkarten bereits etabliert sind, und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich.

Die monatlichen Beträge Ihres Deutschland-Tickets werden in Abhängigkeit vom gewählten Tarif zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats abgebucht.

Sie haben in unseren selbstbedienten Verkaufskanälen (z.B. auf bahn.de) ausschließlich die Möglichkeit per Lastschriftverfahren zu zahlen. Sollten Sie Ihr Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Verkaufskanälen (z.B. im Reisezentrum) erwerben, so haben Sie außerdem die Möglichkeit Ihre Zahlung per Kreditkarte sowie in bar zu leisten. Allerdings ist weiterhin die Angabe Ihrer Kontoverbindungen für Folgezahlungen erforderlich.

Wenn Sie das Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Kanälen (z.B. Reisezentrum) kaufen, können Sie es auch für eine dritte Person erwerben.

Sie können das Deutschland-Ticket außerdem im fahrplanbasierten Verkauf sowie über unseren Direkteinstieg für Dritte buchen.

Sie bekommen für den Kauf des Deutschland-Tickets monatlich BahnBonus Punkte gutgeschrieben, sofern Sie das Deutschland-Ticket über die Kanäle auf bahn.de kaufen.

Beachten Sie bitte: Die Gutschrift erfolgt nur bei Buchung online/über mobile Vertriebswege. Für den Kauf von Deutschland-Tickets anderer Anbieter, z.B. von Verkehrsverbünden oder beim Kauf in DB Reisezentren, können keine BahnBonus Punkte gesammelt werden.

Voraussetzung um BahnBonus Punkte zu erhalten, ist, dass Sie zu BahnBonus angemeldet sind. 

Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung der Züge und Busse nicht üblich. Es gibt jedoch einige Strecken, auf denen eine Sitzplatzreservierung angeboten wird. Für diese Strecken kann auch zu einem Deutschland-Ticket ein Sitzplatz kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte, z.B. ein eigenes Deutschland-Ticket. Sie können nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Kinder ab 6 Jahre können mit dem Deutschland-Ticket auch allein reisen.

  • Für das digitale Ticket benötigen Ihre Kinder ein mobiles Endgerät, die App DB Navigator und ein Schülerausweis oder anderen Lichtbildausweis.
  • Bei dem Deutschland-Ticket als Chipkarte zusätzlich zu der Chipkarte ebenfalls ein Schüler- bzw. Lichtbildausweis benötigt.

Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.

Etwaige Mitnahmeregelungen aus einem bestehenden Abonnement können nicht auf das Deutschland-Ticket übertragen werden.

Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Für einen entgeltpflichtigen Hund kann kein Deutschland-Ticket erworben werden. Es ist ein gültiges Tarifangebot für Hunde für die genutzte Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet zu erwerben. Für die Mitnahme von Hunden gelten darüber hinaus die jeweiligen Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.

Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Sofern auf der tatsächlich genutzten Strecke oder im jeweils durchfahrenen Tarifgebiet die Mitnahme von Fahrrädern zum Zeitpunkt der Fahrt kostenfrei möglich ist, ist dies auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt dies ebenfalls bei Fahrten mit dem Deutschland-Ticket. Für alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie am Textende weitere Links.

Bitte beachten Sie auch mögliche regionale Sperrzeiten für die Mitnahme Ihres Fahrrades. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagenten.

Unter zugportal.de/fahrrad finden Sie auch Alternativen zur Fahrradmitnahme im Zug, wenn Sie am Zielort ein Fahrrad nutzen möchten. 

Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.

 

Das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.

In einigen Verkehrsverbünden und Landestarifen (z.B. in Baden-Württemberg) gibt es die Möglichkeit zum Erwerb von Aufpreisen für die 1. Klasse. Im Schienenverkehr gibt es gemäß Deutschlandtarif sog. Klassenübergänge. Diese werden für die jeweils genutzte Strecke sowohl als Einzelübergang, sowie auch als Wochen- und Monatsübergang angeboten. Die genutzte Strecke darf dabei nicht vollständig innerhalb eines Verkehrsverbundes oder Landestarifs liegen.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist sowohl

  • als Einzelübergang,
  • oder als Monatsübergang für Zeitkarten

gemäß der Bedingungen des Deutschlandtarifs, der Verkehrsverbünde oder Landestarife erhältlich. 

Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das bspw. in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise auch Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten. Dies sind z.B. die im Ausland liegenden Gemeinschaftsbahnhöfe Salzburg, Kufstein und Schaffhausen (inkl. der Zulaufstrecken), Strecken nach Frankreich oder in die Niederlande, sowie die DB-Regio-Strecken im Außerfern. Das Ticket gilt im Außerfern nur für den Verkehr von und nach Deutschland und nicht im österreichischen Binnenverkehr. Details entnehmen Sie bitte dem Geltungsbereich für den Schienenverkehr.

Darüber hinaus gibt es über die räumlichen Geltungsbereiche der teilnehmenden Verbünde und Landestarife noch weitere Strecken/Zonen im Ausland (z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich im KVV), die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können. Etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden durch diese geregelt.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Ja. Sie können im laufenden Monat eine „Abo-Sofort“-Variante des Deutschland-Tickets im Reisezentrum erwerben. Sie können damit direkt losfahren.

Ja, der Umtausch und die Erstattung eines Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.

Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Nein, das City-Ticket wird zum Flexpreis, Super Sparpreis und Sparpreis des Fernverkehrs angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin im Flexpreis kostenfrei integriert. Beim Super Sparpreis und Sparpreis erfolgt die Ausgabe des kostenpflichtigen City-Tickets in Abhängigkeit der gewählten Verbindung.

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für eine Reise mit dem Fernverkehr ist eine separate Fahrkarte notwendig. Kund:innen, die bereits heute im Rahmen ihrer regulären Verbund/Landes-Tarif-Abo/-Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese selbstverständlich auf der Strecke weiterhin nutzen, für die diese Aufpreiskarte gilt.

Hinsichtlich einer möglichen Kombinierbarkeit eines Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge stehen DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde derzeit im Austausch.

Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich für Reisen im Nahverkehr.

a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.

Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagent.

b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:

Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.

Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Zur Geltendmachung von Fahrgastrechteansprüchen ist die Vorlage einer Verspätungsbescheinigung nicht erforderlich. Ansprüche werden durch das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. durch das ServiceCenter Fahrgastrechte) reguliert, auch wenn keine solche Bescheinigung vorgelegt wird.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden also z.B. die Kosten für die Nutzung eines Fernverkehrszuges, ggf. die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels (z.B. Taxi) oder Hotelkosten auch ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung erstattet.

Dies ist möglich, da sämtliche Zugverspätungen oder Ausfälle in den Informationssystemen elektronisch erfasst und ausgewertet werden.

Wenn Sie dennoch eine Bescheinigung über eine Zugverspätung oder einen Zugausfall wünschen, wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal oder die DB Information. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Bescheinigungen ausschließlich im Eisenbahnverkehr ausgegeben werden.

Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat, nicht jedoch ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert. Wenn Reisende eine Verspätung auf der Busstrecke erlitten haben, machen sie ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend, für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).

Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.

Nein, Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen.
Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.

In Ausnahmefällen

  • wenn ein Ausfall oder eine Zugverspätung die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft,
  • eine Verspätung von mindestens 60 Minuten bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt,

ist im Rahmen der gesetzlichen Regeln des §11 (2) der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- oder IC/EC-Zuges möglich.
Auch in diesem Fall gilt: Für die Nutzung des ICE- oder IC/EC-Zuges müssen Sie sich zunächst eine Fahrkarte kaufen. Deren Fahrpreis wird dann im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 € erstattet. 

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr. 

Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Durch das Deutschland-Ticket kann es sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stärker ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren. Wir empfehlen Ihnen sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden. 

Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie Ihren Vertrag ändern und kündigen sowie Ihre Kundendaten anpassen.

Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Falls Sie Ihre Aktivierungsmail kurz vor dem gewünschten Geltungsbereich noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abo-Center.

Ihr Deutschland-Ticket Abo verlängert sich bis zu Ihrer Kündigung automatisch. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Handy-Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Bearbeitungszeiten dauert die Durchführung von Kündigungsaufträgen derzeit länger. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie Ihre Gutschrift rückwirkend. Für eine schnellere Bearbeitung, führen Sie Ihre Kündigung innerhalb der tariflichen Kündigungsfrist selbständig in unserem Aboportal durch.

Ab der neuen Version (ab 24.1) des DB Navigators wird Ihnen nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Die Meldung „Tickets bis zum [Datum] sind bereits auf Ihrem Gerät“ bedeutet, dass die Aktualisierung für den neuen Monat am Monatsersten automatisch erfolgt.

Möglicherweise wird der Zeitraum in der Ticketvorschau unter „Reisen“ erst verzögert aktualisiert. Bitte öffnen Sie das Ticket, so dass der QR-Code zu sehen ist. Auf dem Ticket wird der aktuelle Zeitraum angezeigt. Diese Anzeige ist für die Nutzung und Kontrolle relevant.

Für jede Bestellung entsteht ein neuer Abo-Vertrag mit einer monatlichen Abbuchung. Haben Sie versehentlich mehrere Abos bestellt, kündigen Sie bitte zunächst ein Abo im Aboportal, um weitere Kosten zu vermeiden. Wenn die Mehrfachbuchung aufgrund eines technischen Fehlers zurückzuführen ist, können Sie das Abo-Center zur Prüfung einer Kulanzerstattung über das Kontaktformular im Aboportal kontaktieren. Bitte haben Sie etwas Geduld für die Bearbeitung.

Wichtig: Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift über Ihre Bank! Dadurch kann es zur Sperrung Ihres Kundenkontos und Kündigung aller Tickets kommen.

Für die Kontrolle im Zug gibt es bei der BahnCard 100 und dem integrierten Deutschland-Ticket unterschiedliche Regelungen:

  • Die BahnCard 100 müssen Sie bei der Kontrolle im Zug physisch vorzeigen.
  • Das integrierte Deutschland-Ticket müssen Sie in ein (geschäftliches oder privates) Kundenkonto laden und digital vorzeigen.

Um das Jobticket für Ihre Mitarbeitenden anbieten zu können, schließen Sie mit der Deutschen Bahn einen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket als Jobticket. Anschließend wird für Ihre Mitarbeitenden eine Bestellmöglichkeit eingerichtet.

Ihr Personalbereich erhält durch den Abo-Vertrieb einen Firmencode, mit dem die Mitarbeitenden das JobTicket über Ihre Bestellstrecke online erwerben können. 

Der Ausgabepreis des Deutschland-Ticket Jobtickets ist der Preis des Deutschland-Tickets (49 Euro, Stand Mai 2023).

Gewährt der Arbeitgeber den Mitarbeitenden einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis, erhält das Unternehmen den gegenwärtigen und gesetzlich beschlossenen Rabattsatz von 5 Prozent. Dieser Rabatt wird an die Mitarbeitenden weitergegeben. Somit erhalten die Mitarbeitenden 30 Prozent auf den Ausgabepreis.

Das Deutschland-Ticket Jobticket kostet die Mitarbeitenden unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen maximal 34,30 Euro.

Hier ist keine pauschale Aussage möglich, da es immer auf die Kundenbedürfnisse und die individuellen Anforderungen ankommt. Nach dem Abschluss eines Rahmenvertrags müssen die Bestellstrecken angelegt und entsprechende Vorlauffristen für die Bestellungen beachtet werden.

Nein, ein bestehender Vertrag bleibt unberührt, wenn Sie dies so wünschen. Alternativ können Sie als Unternehmen einen bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Rahmenvertrag zum Deutschland-Ticket als Jobticket nutzen.

Mit der Bestellung des Deutschland-Ticket Jobtickets wird der DB Vertrieb GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Abbuchung des Ausgabepreises erfolgt monatlich zu jedem Monatsersten. Die Gültigkeit des Tickets ist immer monatsscharf, d.h. vom ersten bis zum letzten Tag des Monats.