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Kann ich mich bei der Kombination aus Deutschland-Ticket und Busticket auf Fahrgastrechte berufen?

Nein. Die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und den Busverkehr jeweils separat.

Das bedeutet:

  • Die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf einen Zug gibt keinen Anspruch auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.
  • Fahrgastrechte gelten nicht verkehrsträgerübergreifend. Jede Reise mit Bus und Zug wird getrennt bewertet.
  • Bei Verspätungen auf der Busstrecke wenden Sie sich an das Busunternehmen.
  • Bei Verspätungen oder Ausfällen im Eisenbahnverkehr wenden Sie sich an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, zum Beispiel an das ServiceCenter Fahrgastrechte.