Kann ich mich bei der Kombination aus Deutschland-Ticket und Busticket auf Fahrgastrechte berufen?
Nein. Die gesetzlichen Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und den Busverkehr jeweils separat.
Das bedeutet:
- Die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf einen Zug gibt keinen Anspruch auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.
- Fahrgastrechte gelten nicht verkehrsträgerübergreifend. Jede Reise mit Bus und Zug wird getrennt bewertet.
- Bei Verspätungen auf der Busstrecke wenden Sie sich an das Busunternehmen.
- Bei Verspätungen oder Ausfällen im Eisenbahnverkehr wenden Sie sich an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, zum Beispiel an das ServiceCenter Fahrgastrechte.