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Die häufigsten Fragen anderer Kund:innen
Grundsätzlich ja. Es sind aber die Reiserichtlinien des jeweiligen Unternehmens zu beachten. Achten Sie bei der privaten Nutzung außerdem darauf, dass Sie die Fahrkarte nicht unter Angabe der BMIS-Kundennummer (mit dem Geschäftskundenrabatt) kaufen, sondern lediglich mit dem BahnCard-Rabatt.
Onlinetickets gelten als Fahrausweise im Sinne des § 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und erfüllen somit alle Anforderungen, um als Rechnung geltend gemacht zu werden. Dem Inhaber des Fahrausweises steht unabhängig vom Gesamtwert des Fahrpreises nach §§ 35 i.V. 34 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung der Vorsteuerabzug aus dem Papierbeleg zu.
Sie erhalten daher keine Rechnung im Geschäftskundenportal. Sollte das Online-Ticket nicht mehr abrufbar sein, dann fordern Sie es bitte per E-Mail über die Adresse bahn.business-online@deutschebahn.com an.
Bei Zahlung mit einer Firmenkreditkarte/Company Account von AirPlus ist die Abrechnung von AirPlus Rechnung im Sinne des Steuerrechtes. Dann steht im Zahlungsteil des Online-Tickets "Dieses Ticket ist nicht vorsteuerabzugsfähig".
Ja. Sie können die BahnCard Business auf bahn.de natürlich auch im Privatkundenbereich, also außerhalb des Geschäftskundenbereichs, einsetzen. Allerdings erfolgt bei der Buchung privater Fahrten keine Kumulation mit dem Geschäftskundenrabatt.
Ja, Sie erhalten eine sofortige Gutschrift über die Summe der Jahresgebühr der BahnCard 100 für Geschäftskunden in Form von Prämien- und Statuspunkten auf Ihr BahnBonus Punktekonto.
Nein, die BahnCard Business ist persönlich und kann nicht übertragen werden.