- Springe zu: Verlust online meldenVerlust online melden
- Springe zu: Für den FinderFür den Finder
- Springe zu: Versteigerungen von FundsachenVersteigerungen von Fundsachen
- Springe zu: Häufige Fragen zum FundserviceHäufige Fragen zum Fundservice
- Springe zu: Fundstellen und ÖffnungszeitenFundstellen und Öffnungszeiten
- Springe zu: Vorlage zur Erteilung einer VollmachtVorlage zur Erteilung einer Vollmacht
- Springe zu: Information in English / Information en françaisInformation in English / Information en français
Bitte beachten Sie beim Erfassen Ihrer Verlustmeldung folgende Hinweise
- Erfassen Sie nur eine Verlustmeldung
- Beschreiben Sie Ihren Gegenstand so genau wie möglich.
- Kontrollieren Sie die angezeigten Treffervorschläge. Falls Ihr verlorener Gegenstand bereits angezeigt wird, folgen Sie den Anweisungen.
- Sobald Ihr Gegenstand gefunden wurde, teilen wir Ihnen dies mit.
- Beachten Sie, dass bei der Abholung bzw. beim Versand eines verlorenen Gegenstandes ein Bearbeitungsentgelt anfällt.
Unsere Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen helfen gerne weiter. Ihre Verlustmeldung können Sie auch an der DB Information aufgeben.
Bitte bedenken Sie, dass verlorene Gegenstände ggf. erst einige Stunden bzw. 1-2 Tage nach Ihrem Verlust bei uns "ankommen", wenn der Zug seine Endhaltestelle erreicht.
Melden Sie Ihren Verlust online
Für den Finder
Der Finder ist nach §978 (1) BGB verpflichtet, den gefundenen Gegenstand unverzüglich abzuliefern.
Wenn Sie einen Gegenstand im Zug oder Bahnhofsbereich gefunden haben, können Sie diesen bei unseren Mitarbeitern abgeben. Dabei lassen Sie sich unbedingt auch die Abgabe des Fundes durch unsere Mitarbeiter bestätigen.
Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.
Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung, dass:
- der Gegenstand einen Wert von mindestens 50 Euro hat,
- der Finder nicht Mitarbeiter der DB AG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der DB AG ist,
- der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.
Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Eigentümer zurückgeführt werden können, kann der Finder seinen Finderlohnanspruch ab drei Jahren nach dem Versteigerungstermin bei der DB InfraGO AG geltend machen. Der Anspruch auf Finderlohn erlischt sechs Jahre nach dem Versteigerungstermin.
Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5% für einen Wert zwischen 50 Euro und 500 Euro und 1,5%, wenn der Gegenstand mehr als 500 Euro wert ist.
Versteigerungen von Fundsachen
Die zu einer Versteigerung zugelassenen Gegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich versteigert.
Die Versteigerungen finden in der Regel donnerstags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) in unserem Zentralen Fundbüro in Wuppertal von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr statt.
DB InfraGO AG
Zentrales Fundbüro
Döppersberg 37
42103 Wuppertal
Weiterhin finden in unregelmäßigen Abständen und wechselnden Städten weitere Fundsachen-Versteigerungen statt. Termine hierfür finden Sie im Reiter "Weitere Versteigerungstermine". Es gelten unsere Versteigerungsbedingungen.
Hier finden Sie die nächsten Termine für Fahrradversteigerungen:
Im Moment sind keine Termine bekannt.
Die DB InfraGO AG haftet nicht für die Güte der versteigerten Gegenstände.
Der Zuschlag wird an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebots erteilt. Die von Sachverständigen geschätzten Gegenstände werden nicht unter dem Schätzwert abgegeben.
Demjenigen, der bei der Versteigerung eines Gegenstandes den Zuschlag erhalten hat, wird dieser nur gegen sofortige Bezahlung ausgehändigt. Andernfalls wird ein solcher Gegenstand erneut versteigert. Dabei haftet der erste Ersteigerer für eventuelle Mindereinnahmen aus der zweiten Versteigerung; auf Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. Auch wird er zu keinem weiteren Gebot zugelassen.
Häufige Fragen zum Fundservice
Wenn Ihr verlorener Gegenstand einen geschätzten Wert von über 15 Euro hat, können Sie Ihren Verlust hier auf der Seite online melden. Für Gegenstände mit immateriellem Wert gilt diese Wert-Begrenzung nicht (z.B. Fotoalben, Bücher mit Widmung etc.).
Über die Fundservice-Datenbank der DB InfraGO AG können Sie dann sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht.
Wir forschen für Sie 4 Wochen nach dem verlorenen Gegenstand und informieren Sie, sobald die Suche erfolgreich war. Nach 4 Wochen erfolgloser Suche wird die Nachforschung eingestellt, ohne dass wir Sie benachrichtigen.
Sie sollten Ihre Verlustanzeige so bald wie möglich hier online aufgeben.
Verlorene Gegenstände mit einem von uns geschätzten Zeitwert unter 15 Euro und ohne erkennbaren immateriellen Wert werden nicht in unserer Fundsachenplattform erfasst.
Fragen Sie in diesem Fall bitte bei der Fundstelle im Bahnhof nach, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.
Die Liste der Fundstellen finden Sie hier auf der Seite.
- Wird beim Fundservice im Bahnhof ein Gegenstand abgegeben, nehmen wir ihn samt Beschreibung in eine Datenbank auf und lagern ihn 7 Tage am Bahnhof in der Fundstelle ein. Übrigens: Wenn der Gegenstand nach dem Ende der Zugfahrt von unseren Mitarbeitern im Zug entdeckt wurde, wandert das Fundstück in der Regel in die Fundstelle des Bahnhofs, in dem die Fahrt endete.
- Werden die Gegenstände nach 7 Tagen nicht vor Ort abgeholt, bringen wir sie in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Dort prüfen wir die Fundsachen erneut und überprüfen noch einmal in der Datenbank, ob jemand nach dem Gegenstand sucht. Hier werden die Fundsachen entsprechend ihrer Lagerfrist aufbewahrt.
- Nach Ablauf der Lagerzeit werden die Fundsachen entsorgt oder zur Auktion freigegeben.
Sie können auf zwei Wegen wieder in den Besitz Ihres Gegenstands kommen:
- Sie holen diesen persönlich am Lagerort ab. Bei der persönlichen Abholung einer Fundsache müssen Sie ein amtliches Personaldokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorlegen.
- Sie lassen sich den Gegenstand zuschicken
In beiden Fällen erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung. Mehr dazu unter dem Abschnitt "Muss ich etwas bezahlen?"
Für die Sortierung und Lagerung der Fundsache erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe (Abholung/Versand) und der Dauer der Aufbewahrung.
- Abholung aus der Fundstelle: 5 Euro*
- Direkte Abholung im zentralen Fundbüro in Wuppertal: 15 Euro*
- Versand per Post: 20 Euro (inklusive Versand und Verpackung)
- Versand aus dem zentralen Fundbüro: 35 Euro (inklusive Versand, Verpackung und Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 Euro)
- Bei Versand ins Ausland: Bei Versand ins Ausland werden zuzüglich zu dem oben genannten Entgelt die Versandkosten für das Ausland berechnet.
- Versand aus der Fundstelle per ic:kurier: Für besonders dringende Fälle versenden wir Gegenstände auch per ic:kurier. Diese Sendungen werden per Kurier sofort zu Ihnen gesandt und sind spätestens am nächsten Tag, meist noch am selben Tag bei Ihnen. Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier
- Nachsendung per Zug: Kostenlos, dieser Service erfolgt ausschließlich auf Entscheidung des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens und nur für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z. B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern.
* Bei Linien der Netze Elbe-Spree + Lausitz der DB Regio AG gelten abweichende Regelungen:
Die Abholung der Fundsache (ausschließlich aus Zügen aus den beiden Netzen) erfolgt aus der Fundstelle und zentralem Fundbüro kostenlos.
Ein Versand an folgende Stellen ist möglich:
- Netz Lausitz: Servicestellen/Kundendialog DB Regio in Potsdam und Leipzig sowie Reisezentren Cottbus und Leipzig
- Netz Elbe-Spree: Servicestellen/Kundendialog DB Regio in Potsdam
Bitte kennzeichnen Sie Ihre Gepäckgegenstände mit Ihrem Namen und einer Kontaktmöglichkeit, damit wir Sie bei Verlust informieren können.
- Kontaktinformationen auf Ihrem Smartphone u.a. elektronischen Geräten:
Hierzu gehen Sie in den Einstellungen Ihres Gerätes auf "Sperrbildschirm" und "Kontaktinformationen". Hier können Sie Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erfassen. Auf dem Sperrbildschirm werden nun immer Ihre Kontaktinformationen angezeigt. - Befestigen Sie an Ihrem Gepäck (Koffer, Rucksack u.a. Reisetaschen) einen Gepäckanhänger. Dieser sollte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse beinhalten. Kostenlose Gepäckanhänger erhalten Sie an einigen DB Informationen in unseren Bahnhöfen.
- Legen Sie einen Zettel mit Ihrem Namen und Vornamen in das Gepäckstück, Kleidungsstück oder in die Handyhülle.
Das Fundsachenmanagement für Fundsachen aus Zügen wird von der DB InfrGO AG im Auftrag der hier genannten Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt:
Züge der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG, agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co.KG und Arverio BW, DB Regio AG, DB Fernverkehr AG, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Erzgebirgsbahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Kurhessenbahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH SüdostBayernBahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Westfrankenbahn, Eurobahn – Keolis, HLB Hessenbahn GmbH (nur Teilnetz Südhessen-Untermain, Ländchesbahn, RE 98, RE 99, RB 24, RB 45, RB 46, RB 47, RB 48, RB 52 und Mittelhessenexpress), National Express Rail GmbH (NEX), NordBahn, NordWestBahn GmbH (NWB) – (nur Teilnetze Ostwestfalen, Weser Ems und Regio S-Bahn), RheinRuhrBahn (nur Linien RE 14; RB 31, RB 36; RE 44 und S 7), SNCF Voyages Deutschland GmbH, Start GmbH - Taunusnetz, SWEG (nur Strecken Freiburg - Elzach und Freiburg - Münstertal), trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH, WestfalenBahn GmbH, TRI Train Rental GmbH, Vias Rail GmbH, S-Bahn Dresden, S-Bahn Hamburg, S-Bahn Magdeburg, S-Bahn Mitteldeutschland, S-Bahn München, S-Bahn Rhein-Main, S-Bahn Rhein-Neckar, S-Bahn Rhein-Ruhr, S-Bahn Rostock und S-Bahn Stuttgart.
Wenn Sie Ihren Gegenstand in einem anderen Zug verloren haben, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Bahn in Verbindung.