Fundservice
Sie haben etwas im Zug* oder Bahnhof verloren oder gefunden? Der Fundservice der Deutschen Bahn hilft weiter. Sie können sich auf verschiedenen Wegen bei uns melden.
Bitte beachten Sie beim Erfassen Ihrer Verlustmeldung folgende Hinweise
- Erfassen Sie nur eine Verlustmeldung
- Beschreiben Sie Ihren Gegenstand so genau wie möglich.
- Kontrollieren Sie die angezeigten Treffervorschläge. Falls Ihr verlorener Gegenstand bereits angezeigt wird, folgen Sie den Anweisungen.
- Sobald Ihr Gegenstand gefunden wurde, teilen wir Ihnen dies mit.
- Beachten Sie, dass bei der Abholung bzw. beim Versand eines verlorenen Gegenstandes ein Bearbeitungsentgelt anfällt.
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Fundstellen und Öffnungszeiten
Häufige Fragen zum Fundservice
Bitte bedenken Sie, dass verlorene Gegenstände ggf. erst einige Stunden bzw. 1-2 Tage nach Ihrem Verlust bei uns "ankommen", wenn der Zug seine Endhaltestelle erreicht.
Vorlage zur Erteilung einer Vollmacht
Für den Finder
Der Finder ist nach §978 (1) BGB verpflichtet, den gefundenen Gegenstand unverzüglich abzuliefern.
Wenn Sie einen Gegenstand im Zug oder Bahnhofsbereich gefunden haben, können Sie diesen bei unseren Mitarbeitern abgeben. Dabei lassen Sie sich unbedingt auch die Abgabe des Fundes durch unsere Mitarbeiter bestätigen.
Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.
Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung, dass:
- der Gegenstand einen Wert von mindestens 50 Euro hat,
- der Finder nicht Mitarbeiter der DB AG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der DB AG ist,
- der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.
Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Eigentümer zurückgeführt werden können, kann der Finder seinen Finderlohnanspruch ab drei Jahren nach dem Versteigerungstermin bei der DB Station&Service AG geltend machen. Der Anspruch auf Finderlohn erlischt sechs Jahre nach dem Versteigerungstermin.
Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5% für einen Wert zwischen 50 Euro und 500 Euro und 1,5%, wenn der Gegenstand mehr als 500 Euro wert ist.
Versteigerungen
Die zu einer Versteigerung zugelassenen Gegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich versteigert.
Die Versteigerungen finden in der Regel donnerstags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) in unserem Zentralen Fundbüro in Wuppertal von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr statt.
DB Station&Service AG
Zentrales Fundbüro
Döppersberg 37
42103 Wuppertal
Weiterhin finden in unregelmäßigen Abständen und wechselnden Städten weitere Fundsachen-Versteigerungen statt. Termine hierfür finden Sie im Reiter "Weitere Versteigerungstermine". Es gelten unsere Versteigerungsbedingungen.
Hier finden Sie die nächsten Termine für Fahrradversteigerungen:
- Magdeburg Hbf: 20.07.2023, 16 Uhr Ausgang ZOB
- Erfurt Hbf: 19.8.2023, von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Willy Brandt-Platz 12; Anlieferzone neben der Fundstelle
- Freiburg (Breisgau) Hbf: Samstag, den 02.09.2023 ab 13 Uhr. Die Vorbesichtigung der Fahrräder ist ab 12 Uhr möglich.
- Magdeburg Hbf 09.09.2023 ab 13:30 Uhr, Ausgang ZOB
- Bahnhof Hamburg-Altona: 13.09.2023 ab 12:00 Uhr, In der Bahnhofshalle
- Rostock: 17.09.2023 von 14:45 bis 15:30, im Rahmen des Klimaaktionstages in der Langen Straße
- Bahnhof Berlin Lichtenberg: 20.09.2023, 15 Uhr Eingangshalle auf der Galerie
- Offenburg Hbf: 04.11.2023 ab 14 Uhr
- Bahnhof Berlin Lichtenberg: 08.11.2023, 15 Uhr Eingangshalle auf der Galerie
Die DB Station&Service AG haftet nicht für die Güte der versteigerten Gegenstände.
Der Zuschlag wird an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebots erteilt. Die von Sachverständigen geschätzten Gegenstände werden nicht unter dem Schätzwert abgegeben.
Demjenigen, der bei der Versteigerung eines Gegenstandes den Zuschlag erhalten hat, wird dieser nur gegen sofortige Bezahlung ausgehändigt. Andernfalls wird ein solcher Gegenstand erneut versteigert. Dabei haftet der erste Ersteigerer für eventuelle Mindereinnahmen aus der zweiten Versteigerung; auf Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. Auch wird er zu keinem weiteren Gebot zugelassen.
*Das Fundsachenmanagement für Fundsachen aus Zügen wird von der DB Station&Service AG im Auftrag der hier genannten EVU durchgeführt: Züge der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, DB Regio AG, DB Fernverkehr AG, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Erzgebirgsbahn, DB Regio Netz Verkehrs-GmbH Kurhessenbahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH SüdostBayernBahn, DB RegioNetz Verkehrs-GmbH Westfrankenbahn, Eurobahn – Keolis, GoAhead Baden-Württemberg, HLB Hessenbahn GmbH (nur Teilnetz Südhessen-Untermain,Ländchesbahn, RE 98, RE 99, RB 24, RB 45, RB 46, RB 47, RB 48, RB 52), National Express Rail GmbH (NEX), NordWestBahn GmbH (NWB) – (nur Teilnetze Ostwestfalen, Weser Ems und Regio-S-Bahn), RheinRuhrBahn, SNCF Voyages Deutschland GmbH (Thalys International), Start GmbH - Taunusnetz, SWEG (nur Strecken Freiburg - Elzach und Freiburg – Münstertal), trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH, TRI Train Rental GmbH, VIAS Rail GmbH (nur RE 19, RB 35 und S 7), WestfalenBahn GmbH, S-Bahn Dresden, S-Bahn Hamburg, S-Bahn Magdeburg, S-Bahn Mitteldeutschland, S-Bahn München, S-Bahn Rhein-Main, S-Bahn Rhein-Neckar, S-Bahn Rhein-Rhur, S-Bahn Rostock und S-Bahn Stuttgart.