Ich habe eine Fernverkehrsfahrkarte und mein Fahrrad dabei. Was ist, wenn ich den Anschlusszug des Nahverkehrs nicht erreiche?
a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte:
- Haben Sie eine Fernverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr und verpassen Ihren Zug, können Sie den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern nutzen, wenn ein Fahrradstellplatz frei ist. Sie können den Stellplatz kurzfristig im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 buchen. Zusätzliche Kosten für den Fahrradstellplatz werden erstattet.
b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:
- Nutzen Sie das Deutschland-Ticket im Nahverkehr und ein separates Fernverkehrsticket, sind beide immer getrennt. Verpassen Sie den Fernverkehrszug, gelten die Fahrgastrechte für die Fahrradmitnahme nicht. Sie müssen für das Fahrrad eine neue Reservierung kaufen. Diese Kosten werden nicht erstattet.
- Über ein besonders hohes Fahrradaufkommen informieren wir auf bahn.de und im DB Navigator. Bei großem Andrang setzt DB nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein.