Häufige Fragen zu "Fahrgastrechte"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) nicht zufrieden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte. Ihr Fall wird dann noch einmal (neu) geprüft.

Kontaktdaten Servicecenter Fahrgastrechte:
Telefon: 030 586020920

Adresse:
DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs (durch das SC FGR) nicht zufrieden sind, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.

Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke.

Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.

Wenn abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, haben Sie folgende Möglichkeit:  

  • Die Zugbindung ist aufgehoben und Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
  • Die Fahrt kann bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
  • Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).

Zudem gilt: Wenn Sie das Eisenbahnunternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eines verspäteten oder ausgefallenen Zuges oder eines verpassten Anschlusses darüber informiert, welche Möglichkeiten Ihnen für die Weiterreise zur Verfügung stehen, haben Sie zudem das Recht, die Fahrt mit anderen Eisenbahnen (z.B. Flixtrain, Nightjet), einem Reisebus oder einem Bus des Regionalverkehrs fortzusetzen.

Die dadurch ggf. entstandenen notwendigen, angemessenen und zumutbaren Kosten werden Ihnen über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet.

Die Kosten für eine Nutzung eines Taxis, Flugzeugs oder einer Privatabholung werden in diesem Fall nicht erstattet.

Der Kunde hat einen Entschädigungsanspruch für die gesamte Reisekette. Sobald der Kunde mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten seinen Zielbahnhof erreicht, hat er Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt.

Grundsätzlich gelten die Fahrgastrechte auch in den Eisenbahnverkehren der Verbünde (z.B. bei S-Bahnen, RE oder RB). Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Es ist den Verbünden zudem freigestellt, weitergehende Regelungen zu treffen.

Die Zuständigkeit für die Abwicklung der Fahrgastrechte regelt jeder Verbund individuell. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes sollten sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten erkundigen.

Die Verordnung (EU) 2021/782 (Artikel 19 Abs. 10) sieht vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen in bestimmten Fällen keine Entschädigung bei Verspätungen zahlen müssen.

Zum einen sind dies außergewöhnliche Umstände, wie z.B. große Naturkatastrophen. Ein gewöhnliches Unwetter fällt nicht unter diese Kategorie. Daher werden Sie in der Regel auch in Zukunft in vollem Umfang bei Verspätungen eine Entschädigung im Rahmen der Fahrgastrechte erhalten.

Zum anderen sind dies Umstände, die durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufen werden. Darunter fallen z.B. Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Polizeieinsätze oder Bombenentschärfungen. In solchen Fällen behalten sich das Eisenbahnverkehrsunternehmen vor, gemäß der Verordnung keine Entschädigung bei Verspätungen zu zahlen.

Streik zählt explizit nicht zu den in der Verordnung genannten Fällen. Im Streikfall erhalten Sie daher wie bisher im Rahmen der Fahrgastrechte Ihre vollumfängliche Entschädigung.

Wenn der Beantragungsbutton für Fahrgastrechte bei einem Auftrag nicht eingeblendet ist, gibt es folgende mögliche Erklärungen:

  • Das Reisedatum für die Buchung liegt in der Zukunft, daher können noch keine Fahrgastrechte geltend gemacht werden. Sobald das Gültigkeitsdatum der Buchung erreicht ist, wird der Button eingeblendet und Sie können Ihre Fahrgastrechte beantragen.
  • Sie haben bereits Entschädigung für diese Buchung beantragt. Eine erneute Beantragung ist daher nicht möglich.
  • Ihre Fahrkarte wurde storniert, daher können keine Fahrgastrechte beantragt werden.

Die Antragsfrist wurde überschritten. Ansprüche können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keine Entschädigung mehr beantragen.

Konnten reservierte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht genutzt werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts. Dies gilt sowohl für Sitzplätze als auch für Fahrradstellplätze.

Vorgehen im digitalen Antrag im Kundenkonto:

Wählen Sie hierzu zunächst in Ihrem Kundenkonto die Hauptfahrkarte zu Ihrer Reise aus und starten Sie den Online-Antrag.

Wenn Sie keine sonstigen Beeinträchtigungen (z.B. Verspätung) hatten, geben Sie "Verspätung unter 60 Minuten" an. Im nächsten Schritt erscheint ein neues Hinweisfeld mit dem folgenden Satz: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen". Klicken Sie hier das entsprechende Kästchen an und folgen Sie den weiteren Schritten.

Alternativ können Sie die Rückzahlung des Reservierungsentgelts auch schriftlich (formlos) beantragen. Bitte senden Sie Ihr Anliegen an die folgende Adresse:

DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Die Entschädigung erhalten Sie als Banküberweisung auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto.

Auf Wunsch stellen wir auch einen DB-Gutschein aus. Sie können diese Option in Ihrem Fahrgastrechteantrag entsprechend auswählen. Der Gutschein ist 3 Jahre gültig.

Bei Fällen mit Erstattungsansprüchen, z.B. bei Fahrtabbruch am Startbahnhof oder bei Zusatzbelegen wie Taxiquittungen oder Hotelrechnungen, sind wir verpflichtet, eine Geldauszahlung vorzunehmen. Eine Gutscheinausgabe ist in diesen Fällen nicht möglich.

Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser 3-Monats-Frist geltend.

Wir als DB agieren bis auf Weiteres kulant und werden die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten. Wir orientieren uns dabei an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum.

Ja, die Fahrgastrechte gelten auch im internationalen Verkehr vom Ausland nach Deutschland. Unabhängig davon, wer die Verspätung verursacht hat, gilt für internationale Fahrkarten: Das Eisenbahnunternehmen, das die Fahrkarte verkauft hat, bearbeitet den Verspätungsfall.

Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, erscheint eine Antragsbestätigung mit Ihrer individuellen Fall-ID und Sie erhalten (sofern gewünscht) eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Im Regelfall erhalten Sie anschließend innerhalb eines Monats per Post oder E-Mail eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag.

Im Kundenkonto sind aktuell keine Angaben zum Bearbeitungsstand Ihres Falls hinterlegt. Bei Ihrer Reise können Sie aber sehen, dass ein Fahrgastrechteantrag eingereicht wurde. Hier finden Sie auch noch einmal die individuelle Fall-ID.

Grundsätzlich ist das möglich. Es gibt allerdings die folgenden Fälle, in denen eine Bearbeitung des Antrags ausschließlich im Servicecenter Fahrgastrechte und nicht direkt im Reisezentrum stattfinden kann:

  • Sie haben keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten
  • Sie möchten nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen
  • Sie sind Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Ticket oder Deutschland-Ticket)
  • Sie haben Fahrkarten für den grenzüberschreitenden Verkehr oder für ausländische Strecken, die jeweils bei der DB gekauft wurden (für die Bearbeitung der Entschädigung von Fahrkarten, die nicht von der DB ausgegeben wurden, ist immer die Bahn zuständig, welche die Fahrkarten ausgegeben hat)
  • Sie möchten die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung beantragen

Ja, auch in diesem Fall können Sie Ihren Antrag direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) stellen. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

  • Ihr Zug ist ausgefallen oder hatte eine Verspätung ab 60 Minuten? Ihr Antrag auf Entschädigung wird in diesem Fall direkt durch Interrail/Eurail bearbeitet. Wenn Sie Ihren Antrag an das SC FGR stellen, wird Ihr Anliegen daher ggf. an das Support-Team von Interrail/Eurail weitergeleitet. Zur abschließenden Bearbeitung benötigt Interrail/Eurail Ihre E-Mail-Adresse, bitte geben Sie diese dann gerne direkt in Ihrem Antrag mit an. Dadurch werden etwaige zusätzliche Anfragen nach fehlenden Daten/Angaben vermieden.  

Alternativ können Sie Ihre Entschädigung auch direkt bei Interrail/Eurail beantragen. Dies geht bequem online unter https://www.interrail.eu/de/support/delay-compensation.

  • Ihnen sind durch einen Zugausfall oder eine Zugverspätung Zusatzkosten (z.B. für ein alternatives Verkehrsmittel oder eine Übernachtung) entstanden? In diesem Fall wird Ihr Antrag auf Rückerstattung dieser Kosten direkt durch das SC FGR bearbeitet.

Das Fahrgastrechte-Formular wurde mit den Datenschutzbehörden abgestimmt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Es werden nur Informationen abgefragt, die für die Bearbeitung des Falles beziehungsweise die Entschädigung des Kunden benötigt werden.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung durch das Servicecenter Fahrgastrechte erhoben. Weitergehende Informationen, wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind freiwillig. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke, sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Kunde hat der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt.

Wenn Ihnen auf Ihrer Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls weitere Kosten entstanden sind, können Sie die Erstattung direkt mit ihrem regulären Fahrgastrechteantrag mit beantragen. Dies geht sowohl im digitalen Antrag als auch mit dem Fahrgastrechte-Formular.

 

Vorgehen im digitalen Antrag im Kundenkonto:

Innerhalb des digitalen Antrags wird folgendes Feld angezeigt: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen". Klicken Sie dieses Feld an und folgen Sie den weiteren Schritten. Machen Sie die erforderlichen Angaben zu den Belegen, die Sie einreichen wollen und laden Sie die Belege hoch. Halten Sie dazu bitte die Bild- oder PDF-Dateien bereit. Bitte achten Sie zudem darauf, dass die Belegdateien gut lesbar und vollständig sind (alle Beleginhalte müssen sichtbar erfasst sein, so z.B. auch die Angaben im Header und Footer eines Belegs). Wenn die Qualität/Lesbarkeit der Dateien nicht ausreichend ist oder die Dateien unvollständig sind, kann dies die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall würden wir dann die Originalbelege benötigen, die Sie per Post nachreichen müssten.

Für etwaige Rückfragen, Nachreichungen oder Prüfungen bewahren Sie bitte Ihre Originalbelege mindestens bis zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags auf.

 

Vorgehen mit dem Fahrgastrechte-Formular:

Füllen Sie zunächst alle notwendigen Angaben zu Ihrer Reise im Fahrgastrechte-Formular aus. Bitte legen Sie dann die weiteren Belege (Rechnungen, Quittungen etc.) im besten Fall im Original bei und senden Sie alle Unterlagen gesamthaft an folgende Adresse:

DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.

Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 120 Euro erstattet.

Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzungeines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch ein selbst organisiertes Verkehrsmittel nutzen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.

Der Höchstbetrag von 120 Euro gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 20 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/78.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte  beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen.

Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.

Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch selbst eine Übernachtung organisieren, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.

Zu den detaillierten Informationen, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Fahrgastrechte haben.

Sie haben ein Anliegen, das nichts mit einer Verspätung/einem Zugausfall zu tun hat, wie z.B. eine Leistungseinschränkung oder eine Anfrage zu einer Buchung? Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf 

Nach den Fahrgastrechten haben die Kunden umfangreiche, einheitliche Entschädigungsansprüche gegenüber allen Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Um den Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsunterlagen bei verschiedenen Unternehmen zu ersparen, haben die teilnehmenden Eisenbahnen ein Formular für alle Ansprüche aufgelegt.

Mit dem Fahrgastrechte-Formular erfragen wir vom Fahrgast ausschließlich die zur Bearbeitung seines Entschädigungsfalls benötigten Angaben:

  • Wie war Ihr geplanter Reiseverlauf?
  • Wie war Ihr tatsächlicher Reiseverlauf?
  • In welcher Form wünschen Sie Ihre Entschädigung?

Somit unterstützt das Fahrgastrechte-Formular gleichzeitig die zügige Bearbeitung der Ansprüche, da Rückfragen zu fehlenden Daten vermieden werden.

Die Fall-ID ist eine Referenznummer. Jeder eingereichte Fahrgastrechteantrag erhält eine Fall-ID, die eine eindeutige Zuordnung ermöglicht.

Wenn Sie Ihren Entschädigungsanspruch digital einreichen, erhalten Sie direkt nach dem Absenden des Antrags bereits Ihre Fall-ID. Diese können Sie z.B. der Bestätigungs-E-Mail oder auch im Kundenkonto bei der Reise selbst sehen.

Die Fall-ID ist auch im abschließenden Schreiben, das Sie vom Servicecenter Fahrgastrechte erhalten, aufgeführt. Bei einer Banküberweisung wird diese Nummer ebenfalls als Referenz angegeben.

Wenn Ihr Zug ausfällt oder bereits vor der Abfahrt abzusehen ist, dass Sie Ihren Zielbahnhof mit einer Verspätung von 60 Minuten erreichten werden, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Ihr Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sofern Sie ein Ticket mit Zugbindung haben, ist diese aufgehoben. Sie können also einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
  • Sie treten Ihre Reise nicht an und können sich in diesem Fall den vollen Fahrpreis erstatten lassen ("Fahrtabbruch am Startbahnhof“).
  • Wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind, weil Sie Ihre Reise unterwegs abgebrochen haben, wird Ihnen der nicht genutzte Anteil der Strecke erstattet.

Sie brechen die Reise unterwegs ab und kehren zum Ausgangsbahnhof zurück. In diesem Fall wird Ihnen der volle Fahrpreis erstattet.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke, über eine andere Strecke oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. 

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke, über eine andere Strecke oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. 

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortgesetzt werden, die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug genutzt werden.

Bei Zugverspätungen und Zugausfällen sind Ihre Rechte gesetzlich geregelt. Grundlage bildet hierbei die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung).

Fahrgastrechte gelten seit 2009 einheitlich im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in Europa. Ihnen werden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen eingeräumt. Die Regelungen gelten ausschließlich für Entschädigungen im Bereich der Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE).

Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE).

Das formlose Schreiben muss alle relevanten Informationen zur Person des Kunden und zur Unregelmäßigkeit seiner Reise enthalten. Relevante Daten sind:

  • Anschrift
  • Datum der Reise
  • Darstellung der geplanten Zugverbindung
  • Angaben zum tatsächlichen Reiseverlauf
  • ggf. Kontoverbindung
  • Unterschrift

Datenschutzhinweis: Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke, sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Kunde hat der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt.

Für Einzelfahrkarten gilt: Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.

Für Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs gilt: ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie folgende pauschale Entschädigung:

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt.

Sie haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

Bitte beachten Sie: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.

Wenn Sie mehrere Fahrkarten für Ihre Reise nutzen, stellt jede Fahrkarte einen eigenständigen Beförderungsvertrag dar. Etwaige fahrgastrechtliche Ansprüche werden in diesem Fall nicht für die gesamte Reise, sondern für jede Fahrkarte separat ermittelt.

Anders ist es, wenn Sie für Ihre Reise nur eine Fahrkarte haben. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Reisekette, auch wenn Züge verschiedener Eisenbahnunternehmen genutzt werden.

Die Formulare können in allen DB Reisezentren, in den Verkaufsstellen teilnehmender Eisenbahnunternehmen oder an DB Informationen abgegeben oder per Post zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden.

DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Die Zugbegleiter:innen im Fernverkehr/ Kundenbetreuer:innen im Nahverkehr bestätigen eine Verspätung ab 60 Minuten für den von ihnen verantworteten Zug per Zangenabdruck auf dem Formular.

Die Mitarbeiter:innen der DB Informationen und in den DB Reisezentren bestätigen eine Verspätung, wenn sie diese anhand vorliegender Daten überprüfen können. Die Bestätigung erfolgt durch das Anbringen eines Barcodes oder eines Stempelaufdrucks im vorgesehenen Feld des Formulars.

Um Fahrgastrechts-Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie zusätzlich zum ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular Ihre Fahrkarte beilegen. Im Falle eines Handy-Tickets geben Sie bitte den Papierausdruck des PDFs Ihrer Fahrkarte (DIN A4-Format) mit ab.

Das PDF hängt Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail an.
Alternativ können Sie über die Auftragssuche oder über Ihr Kundenkonto das Ticket bis zu 12 Monate im Nachhinein noch abrufen.

Wenn Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind, können Sie nach dem ersten Reisetag im Bereich "Meine Reisen" unter "Vergangene Reisen" die betreffende Fahrt auswählen und in der Detailansicht Ihrer gebuchten Reise eine Entschädigung beantragen. Es erscheint ein Formular, in das Sie alle relevanten Informationen schnell und bequem eingeben können. Sie müssen keine Zugnummern heraussuchen oder Fahrkarten einreichen.

Sollten Sie eine BahnCard 100 nutzen, haben Sie in Ihrem Profil ebenfalls die Möglichkeit, direkt eine Entschädigung zu beantragen.

Wenn Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind, können Sie nach dem ersten Reisetag in der Detailansicht Ihrer gebuchten Reise im DB Navigator die betreffende Fahrt auswählen und im Aktionsfeld "Weitere Aktionen" eine Entschädigung beantragen. Es erscheint ein Formular, in das Sie alle relevanten Informationen schnell und bequem eingeben können. Sie müssen keine Zugnummern heraussuchen oder Fahrkarten einreichen.

Sollten Sie eine BahnCard 100 nutzen, haben Sie in Ihrem Profil ebenfalls die Möglichkeit, direkt eine Entschädigung zu beantragen

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen:

Digital in Ihrem Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App

Dazu muss die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kundenkonto gekauft worden bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein. Die hinterlegte Fahrkarte kann auch eine BahnCard 100 oder eine andere Streckenzeitkarte sein.

  • So stellen Sie Ihren Fahrgastrechteantrag im Kundenkonto für Einzelfahrkarten: Gehen Sie auf den Reiter „Meine Reisen“ (bahn.de) beziehungsweise den Menüpunkt „Reisen“ (DB Navigator). Sofern Sie noch nicht eingeloggt sind, tun Sie dies. Wählen Sie Ihre „Vergangenen Reisen“. Dort finden Sie Ihre gebuchten Tickets. Wählen Sie die entsprechende Reise aus, für die Sie den Antrag einreichen wollen. Scrollen Sie in den Reisedetails nach unten und klicken Sie auf „Entschädigung beantragen“ (bahn.de) beziehungsweise klicken Sie auf den Button „Weitere Aktionen“ (DB Navigator) und anschließend „Entschädigung beantragen“. Über den Button „Antrag jetzt stellen“ starten Sie den Antrag. Folgen Sie den weiteren Schritten.
  • So stellen Sie Ihren Fahrgastrechteantrag im Kundenkonto für Ihre BahnCard 100 oder Streckenzeitkarte: Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto zunächst den Bereich „BahnCard“ aus. Klicken Sie bei der BahnCard, zu der Sie einen Antrag stellen auf „Optionen“ und wählen Sie „Entschädigung beantragen“ aus. Klicken Sie anschließend innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ auf „Entschädigung beantragen“ und folgen Sie den weiteren Schritten. Bei einer Zeitfahrkarte gehen Sie in Ihrem Kundenkonto in den Menüpunkt „Zeitkarten & Abos“. Wählen Sie dort die entsprechende Zeitfahrkarte aus, zu der Sie einen Fahrgastrechteantrag stellen möchten. Klicken Sie im Bereich „Fahrgastrechte“ auf „Entschädigung beantragen“.

Mit dem Fahrgastrechte-Formular

Alternativ können Sie Ihre Entschädigung auch mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen. Das Formular erhalten Sie beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum. Sie können sich das Formular als PDF herunterladen (siehe unten).

Füllen Sie das Formular Schritt für Schritt aus. Das Formular hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten anzugeben und ermöglicht somit die schnelle Bearbeitung Ihres Antrags.

Bitte legen Sie etwaige Belege bei. Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir in jedem Fall Ihre Fahrkarte oder eine Fahrkartenkopie. Wenn Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte zudem einen Kostennachweis bei (Ausnahme: BahnCard 100).

Wenn alles komplett ist, senden Sie das Formular und die Belege per Post an folgende Adresse:

DB Dialog GmbH
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.

Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Monats per Post oder per E-Mail eine Rückmeldung aus dem Servicecenter Fahrgastrechte.

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann dabei von Fall zu Fall variieren und ist unter anderem abhängig von der Komplexität des jeweiligen Falls und des generellen Antragaufkommens im Servicecenter Fahrgastrechte.

Sie erhalten das Formular 

  • im Zug durch die Zugbegleiter im Fernverkehr beziehungsweise Kundenbetreuer im Nahverkehr
  • an DB Informationen
  • in DB Reisezentren und
  • online

  • Haben Sie im Zug, an einer DB Information oder im DB Reisezentrum Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigt bekommen, können Sie Ihre Entschädigung in einem DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erhalten. Hierzu müssen Sie Ihre Daten seine Bahnreise in das Formular eintragen und das ausgefüllte Formular mit Originalfahrkarte (ausgenommen Zeitfahrkarten) einreichen.
  • Haben Sie keine Bestätigung seiner Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten, oder möchten Sie nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen, oder sind Sie Inhaber:in einer Zeitfahrkarte oder besitzen eine Fahrkarte im grenzüberschreitenden Verkehr, erhalten Sie Ihre Entschädigung ausschließlich über DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.
  • Streckenzeitkarten/Zeitkarten werden ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte entschädigt. Dabei ist für jede Verspätung ein eigenes Formular einzureichen. Es ist ausreichend, eine Kopie der Zeitkarte beizufügen. Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte einen Kostennachweis bei, z.B. in Form einer Rechnung (Ausnahme: BahnCard 100).

Es werden Broschüren "Ihre Rechte als unser Fahrgast" in den Verkaufsstellen und an DB Informationen ausgelegt sowie hier zum Download verlinkt. Neben den Informationen, die wir hier auf bahn.de/fahrgastrechte sowie auf www.fahrgastrechte.info online bereitstellen, gibt es noch Aushänge in den Bahnhöfen und in den DB Reisezentren.

Außerdem stellt die DB ihre Beförderungsbedingungen unter www.bahn.de/agb und an DB-Automaten zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine speziell zu den Fahrgastrechten eingerichtete Servicehotline: 030 586020920.

Die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) können Sie ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte (DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main) beantragen.

Dazu müssen neben der Fahrkarte oder einer Kopie der Fahrkarte die Originalbelege zu den entstandenen Aufwendungen eingesendet werden.

Grundsätzlich werden Entschädigungsanliegen immer von dem Eisenbahnunternehmen bearbeitet, das das Ticket ausgegeben hat. In der Regel erkennen Sie das ausgebende Eisenbahnunternehmen am Logo auf dem Ticket.

Zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche hat die Deutsche Bahn gemeinsam mit den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland ein einheitliches Verfahren eingeführt.

Hierbei ist das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) zentraler Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge. Neben der Deutschen Bahn lassen zahlreiche weitere Eisenbahnunternehmen die fahrgastrechtlichen Ansprüche Ihrer Kund:innen im SC FGR bearbeiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Eisenbahnunternehmen das genau sind, finden Sie hier eine Übersicht.

Wenn Sie ein Ticket an das SC FGR schicken, das von einem Eisenbahnunternehmen stammt, das nicht am gemeinsamen Verfahren teilnimmt, ist das kein Problem. In diesem Fall wird das SC FGR Ihr Anliegen selbstverständlich an die zuständige Bahn weiterleiten. Tipp: Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, wenden Sie sich am besten direkt an das jeweilige Eisenbahnunternehmen, das Ihr Ticket ausgegeben hat.