Innerhalb welcher Frist kann ich meine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen?

Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser 3-Monats-Frist geltend.

Wir als DB agieren bis auf Weiteres kulant und werden die fahrgastrechtlichen Beschwerden auch nach Ablauf der 3-Monats-Frist annehmen und bearbeiten. Wir orientieren uns dabei an dem bisher bekannten 12-Monatszeitraum.