Hauptnavigation

Innerhalb welcher Frist kann ich meine fahrgastrechtlichen Ansprüche geltend machen?

Die Verordnung (EU) 2021/782 sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorfall eingereicht werden müssen. Bitte machen Sie Ihre fahrgastrechtlichen Ansprüche daher innerhalb dieser Frist geltend.

Bitte beachten Sie, dass einige internationale Eisenbahnverkehrsunternehmen abweichende Fristen anwenden (z.B. 3 Monate). Hier kann es dann unter Umständen zu Fristüberschreitungen und Ablehnungen kommen, wenn ein Antrag dort zu spät eingereicht wird.