Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen, kann ich diese auch im Rahmen der Fahrgastrechte einreichen?

Konnten reservierte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht genutzt werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts. Dies gilt sowohl für Sitzplätze als auch für Fahrradstellplätze.

Um Ihre Rückzahlung zu beantragen, können Sie sich direkt an Ihre Verkaufsstelle wenden oder formlos das Servicecenter Fahrgastrechte anschreiben (DB Dialog Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main).

Entschädigung digital beantragen

Alternativ können Sie auch den digitalen Fahrgastrechte-Antrag nutzen. Wählen Sie hierzu zunächst in Ihrem Kundenkonto die Hauptfahrkarte zu Ihrer Reise aus und starten Sie den Online-Antrag.

Wenn Sie keine sonstigen Beeinträchtigungen (z.B. Verspätung) hatten, geben Sie "Verspätung unter 60 Minuten" an. Im nächsten Schritt erscheint ein neues Hinweisfeld mit dem folgenden Satz: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen". Klicken Sie hier das entsprechende Kästchen an und folgen Sie den weiteren Schritten.