Ich reise auch mit Bus oder Schiff. Wenn ich durch Verspätung meinen Zug nicht bekomme, welche Fahrgastrechte habe ich?

Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke.

Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.