Wozu gibt es das Servicecenter Fahrgastrechte?

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009 gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche aufgrund von Zugverspätung, Ausfall von Zügen und Versäumnis von Anschlusszügen hat die Deutsche Bahn gemeinsam mit dem "Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland" (TBNE) ein einheitliches Verfahren eingeführt.

Hierbei ist das Servicecenter Fahrgastrechte zentraler Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge.