Wann habe ich Anspruch auf eine Übernachtung und werden mir die Kosten erstattet?

Wird wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt treten können (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative. Sollten Sie in diesem Fall dennoch selbst eine Übernachtung organisieren, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten hierfür.