Wann habe ich Anspruch auf eine Übernachtung und werden mir die Kosten erstattet?
Ja, Sie haben Anspruch auf eine Übernachtung und die Erstattung der Kosten, wenn eine Übernachtung wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung erforderlich wird und die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar ist.
In diesen Fällen haben Sie Anspruch die Erstattung angemessener Übernachtungskosten:
- Wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellt und
- Sie das Eisenbahnunternehmen aus Gründen, die das Unternehmen zu verantworten hat, nicht erreichen können (z.B. keine Mitarbeitenden des genutzten Zuges vor Ort verfügbar oder keine Verkaufsstelle oder DB Information erreichbar).
In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung:
- Wenn das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit stellt, müssen Sie dieses Angebot nutzen. Organisieren Sie in diesem Fall selbst eine Übernachtung, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten.