Häufige Fragen zu "Fahrgastrechte"

Verfeinern Sie die Auswahl:

Wenn Sie mit der Entschädigungsentscheidung nicht einverstanden ist, wenden Sie sich mit Ihrem Einwand an das Servicecenter Fahrgastrechte.

Telefon:
030 586020920

Adresse:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Beschwerden gegen Entscheidungen zu den Einwänden können Sie an die folgenden Schlichtungsstellen richten:

Übersicht Schlichtungsstellen

Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend ist der Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte) können Sie mit Fahrkarten der Produktklassen ICE und IC/EC die Reise unverzüglich mit geänderter Streckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliches Entgelt fortsetzen. Dies gilt nicht für reservierungspflichtige Züge, IC-Busse und Sonderzüge.
Bei Weiterreise in einer höheren Produktklasse müssen Sie zunächst den Fahrpreis für den entsprechenden Produktübergang oder für eine neue Fahrkarte (wenn kein Produktübergang erstellt werden kann) selbst bezahlen. Ausgenommen davon sind Angebote mit einem erheblich ermäßigten Fahrpreis, z. B: Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Ticket. Die Erstattung der selbst gezahlten Produktübergänge oder der neuen Fahrkarten können Sie ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte beantragen.

Ja, auch weitere entstandene Kosten für z.B. für ein weiteres Zugticket, ein alternatives Verkehrsmittel (z.B. Taxi, Bus, privater PKW) oder eine Hotelübernachtung können Sie online einreichen. Klicken Sie hierzu im Antrag folgendes Feld an: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen" und folgen Sie den weiteren Schritten. 

Für die Bearbeitung und Prüfung des Anspruchs werden entsprechende Belege wie z.B. die Taxiquittung oder die Hotelrechnung benötigt. Im Antrag können diese Belege direkt als Dateien hochladen. Bitte halten Sie daher die entsprechenden Bild- oder PDF-Dateien bereit. Bitte achten Sie darauf, dass die Belegdateien gut lesbar und vollständig sind (alle Beleginhalte müssen sichtbar erfasst sein, so z.B. auch die Angaben im Header und Footer eines Belegs). Wenn die Qualität/Lesbarkeit der Dateien nicht ausreichend ist oder die Dateien unvollständig sind, kann dies die Bearbeitung verzögern. In diesem Fall würden wir dann die Originalbelege benötigen, die Sie per Post nachreichen müssten. 

Es können nur Belege mit einem Gesamtwert in Höhe von maximal 120 Euro erfasst werden. Sollte die Gesamtsumme Ihrer Belege über 120 Euro betragen, benötigen wir die Originalbelege per Post. 

Für etwaige Rückfragen, Nachreichungen oder Prüfungen bewahren Sie bitte Ihre Originalbelege mindestens bis zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags auf. 

Bitte beachten Sie, dass Sie wirklich nur die notwendigen Dateien für die entstandenen weiteren Kosten hochladen/einreichen. Ihre eigentliche Fahrkarte oder weitere Ausführungen (z.B. Fotos, Verspätungsbestätigungen, Erläuterungen) werden nicht benötigt. Durch das Hochladen/Einreichen von unnötigen Dateien verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags.  

Ja, die Fahrgastrechte gelten auch im internationalen Verkehr vom Ausland nach Deutschland. Unabhängig davon, wer die Verspätung verursacht hat, gilt für internationale Fahrkarten: Das Eisenbahnunternehmen, das die Fahrkarte verkauft hat, bearbeitet den Verspätungsfall.

Grundsätzlich gelten die Fahrgastrechte auch in den Eisenbahnverkehren der Verbünde (z.B. bei S-Bahnen, RE oder RB). Es ist den Verbünden jedoch freigestellt, weitergehende Regelungen zu treffen.

Die Zuständigkeit für die Abwicklung der Fahrgastrechte regelt jeder Verbund individuell. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes sollten sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten erkundigen.

Der Kunde hat einen Entschädigungsanspruch für die gesamte Reisekette. Sobald der Kunde mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten seinen Zielbahnhof erreicht, hat er Anspruch auf eine Entschädigung, unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt.

Wenn der Button "Entschädigung beantragen" bei einem Auftrag nicht eingeblendet ist, gibt es folgende mögliche Erklärungen:

  • Das Reisedatum für die Buchung liegt in der Zukunft, daher können noch keine Fahrgastrechte geltend gemacht werden. Sobald das Gültigkeitsdatum der Buchung erreicht ist, wird der Button eingeblendet und Sie können Ihre Fahrgastrechte beantragen.
  • Sie haben bereits Entschädigung für diese Buchung beantragt. Eine erneute Beantragung ist daher nicht möglich.
  • Ihre Fahrkarte wurde storniert, daher können keine Fahrgastrechte beantragt werden.
  • Die Antragsfrist wurde überschritten. Ansprüche können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keine Entschädigung mehr beantragen.

 

Sie können Ihr Kundenkonto innerhalb weniger Minuten online und kostenlos erstellen - inklusive individueller Einstellungsmöglichkeiten und exklusiver Vorteile. So können Sie dann bei zukünftigen Fahrten etwaige fahrgastrechtliche Ansprüche bequem über Ihr Kundenkonto geltend machen.

Weitere Informationen zum Kundenkonto finden Sie hier.

Möchten Sie kein Kundenkonto erstellen, können Sie Ihren Fahrgastrechteantrag ausdrucken und per Post einsenden.

Das Fahrgastrechte-Formular zum Ausdrucken finden Sie auf bahn.de/fahrgastrechte.

 

Konnten reservierte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht genutzt werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts. Dies gilt sowohl für Sitzplätze als auch für Fahrradstellplätze.

Um Ihre Rückzahlung zu beantragen, können Sie sich direkt an Ihre Verkaufsstelle wenden oder formlos das Servicecenter Fahrgastrechte anschreiben (DB Dialog Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main).

Entschädigung digital beantragen

Alternativ können Sie auch den digitalen Fahrgastrechte-Antrag nutzen. Wählen Sie hierzu zunächst in Ihrem Kundenkonto die Hauptfahrkarte zu Ihrer Reise aus und starten Sie den Online-Antrag.

Wenn Sie keine sonstigen Beeinträchtigungen (z.B. Verspätung) hatten, geben Sie "Verspätung unter 60 Minuten" an. Im nächsten Schritt erscheint ein neues Hinweisfeld mit dem folgenden Satz: "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen". Klicken Sie hier das entsprechende Kästchen an und folgen Sie den weiteren Schritten.

Das ist kein Problem. Das Einsende-Dokument für Ihre Belege können Sie hier unten auf der Seite herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass Sie wirklich nur die notwendigen Dateien für die entstandenen weiteren Kosten einreichen. Ihre eigentliche Fahrkarte oder weitere Ausführungen (z.B. Fotos, Verspätungsbestätigungen, Erläuterungen) werden nicht benötigt. Durch das Hochladen/Einreichen von unnötigen Dateien verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags.

Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke.

Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.

Ihren Fahrgastrechte-Anspruch können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend machen.

 

Ja, auch als Geschäftskundin oder Geschäftskunde können Sie Ihre Fahrgastrechte online beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ansprüche einreichen wollen, über das Geschäftskundenkonto gekauft haben bzw. diese im Geschäftskundenkonto hinterlegt ist.

 

Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, erscheint eine Antragsbestätigung mit Ihrer individuellen Fall-ID und Sie erhalten (sofern gewünscht) eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Im Regelfall erhalten Sie anschließend innerhalb von 2 Wochen Rückmeldung zu Ihrem Antrag per Post.

Im Kundenkonto sind keine Angaben zum Bearbeitungsstand Ihres Falls hinterlegt.

 

Da wir Ihr Anliegen schnellstmöglich nach Eingang bearbeiten möchten, können Sie Ihre Angaben nach dem Absenden Ihres Antrags im Kundenkonto nicht mehr ändern.

Bei Fragen zu Ihrem Antrag kontaktieren Sie gerne das Servicecenter Fahrgastrechte unter der Telefonnummer 030 586020920. Bitte halten Sie dazu Ihre Fall-ID bereit.

Bei Entschädigungszahlungen durch das Servicecenter Fahrgastrechte kann die Auszahlung nur per Überweisung auf ein Bankkonto erfolgen.

Im Falle von Störungen bei mehreren voneinander unabhängigen Fahrten können Sie Ihren Anspruch mit mehreren Anträgen geltend machen. Dabei muss jeweils ein neuer Antrag je Fahrt eingereicht werden.

Ihre Fahrgastrechte für Ihr Online-Ticket können Sie über bahn.de oder unsere App DB Navigator beantragen, wenn Sie in Ihrem Kundenkonto eingeloggt sind.

 

Grundsätzlich ist das möglich. Es gibt allerdings die folgenden Fälle, in denen eine Bearbeitung des Antrags ausschließlich im Servicecenter Fahrgastrechte und nicht direkt im Reisezentrum stattfinden kann:

  • Sie haben keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten
  • Sie möchten nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen
  • Sie sind Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket oder Länder-Ticket)
  • Sie haben Fahrkarten für den grenzüberschreitenden Verkehr oder für ausländische Strecken, die jeweils bei der DB gekauft wurden (für die Bearbeitung der Entschädigung von Fahrkarten, die nicht von der DB ausgegeben wurden, ist immer die Bahn zuständig, welche die Fahrkarten ausgegeben hat)
  • Sie möchten die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung beantragen

Ja, auch in diesem Fall können Sie Ihren Antrag direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte (SC FGR) stellen. Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

  • Ihr Zug ist ausgefallen oder hatte eine Verspätung ab 60 Minuten? Ihr Antrag auf Entschädigung wird in diesem Fall direkt durch Interrail/Eurail bearbeitet. Wenn Sie Ihren Antrag an das SC FGR stellen, wird Ihr Anliegen daher ggf. an das Support-Team von Interrail/Eurail weitergeleitet. Zur abschließenden Bearbeitung benötigt Interrail/Eurail Ihre E-Mail-Adresse, bitte geben Sie diese dann gerne direkt in Ihrem Antrag mit an. Dadurch werden etwaige zusätzliche Anfragen nach fehlenden Daten/Angaben vermieden.  

Alternativ können Sie Ihre Entschädigung auch direkt bei Interrail/Eurail beantragen. Dies geht bequem online unter https://www.interrail.eu/de/support/delay-compensation.

  • Ihnen sind durch einen Zugausfall oder eine Zugverspätung Zusatzkosten (z.B. für ein alternatives Verkehrsmittel oder eine Übernachtung) entstanden? In diesem Fall wird Ihr Antrag auf Rückerstattung dieser Kosten direkt durch das SC FGR bearbeitet.

Ja, wenn Sie eine BahnCard 100 oder Streckenzeitkarte haben, können Sie Ihre Fahrgastrechte ebenfalls online über Ihr Kundenkonto beantragen. Sie haben hier auch die Möglichkeit, Anträge für mehrere Fahrten gesammelt einzureichen.

Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto den Bereich "Alle BahnCard-Services" aus. Unter dem Punkt "Fahrgastrechte mit meiner BahnCard 100" können Sie Ihren Antrag starten.

Bei einer Streckenzeitkarte wählen Sie diese in Ihrem Kundenkonto bei Ihren Buchungen aus. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" und folgen Sie hier den weiteren Schritten.

Ihren Anspruch können Sie bis spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer Ihrer BahnCard 100 oder Ihrer Streckenzeitkarte geltend machen.

Das Fahrgastrechte-Formular wurde mit den Datenschutzbehörden abgestimmt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Es werden nur Informationen abgefragt, die für die Bearbeitung des Falles beziehungsweise die Entschädigung des Kunden benötigt werden.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung durch das Servicecenter Fahrgastrechte erhoben. Weitergehende Informationen, wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind freiwillig. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke, sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Kunde hat der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt.

 

Ihnen werden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt

  • bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und
  • einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
    oder
  • bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und
  • wenn der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann
  • wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
  • der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen - aus von diesem zu vertretenden Gründen - nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges).

*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.

Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen dem Kunden ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat dessen/deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmitel oder eine Übernachtung verlangen, soweit er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der DB Verkaufsstelle, DB Information oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte  beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen.

Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.

Detaillierte Informationen, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Fahrgastrechte haben, finden Sie hier.

Sie haben ein Anliegen, das nichts mit einer Verspätung/einem Zugausfall zu tun hat, wie z.B. eine Leistungseinschränkung oder eine Anfrage zu einer Buchung? Informationen, Antworten auf häufige Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf bahn.de/kontakt

Um Ihnen die Antragsstellung zu erleichtern, werden einige notwendige Daten (z.B. Angaben zur Reise oder persönliche Angaben) automatisch vorausgefüllt und mit Ihrem Kundenkonto synchronisiert. Ein Kundenkonto ist daher nötig, um Ihren Antrag online abschließen zu können.

Weitere Vorteile eines DB-Kundenkontos finden Sie hier

Nach den Fahrgastrechten haben die Kunden umfangreiche, einheitliche Entschädigungsansprüche gegenüber allen Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Um den Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsunterlagen bei verschiedenen Unternehmen zu ersparen, haben die teilnehmenden Eisenbahnen ein Formular für alle Ansprüche aufgelegt.

Mit dem Fahrgastrechte-Formular erfragen wir vom Fahrgast ausschließlich die zur Bearbeitung seines Entschädigungsfalls benötigten Angaben:

  • Wie war Ihr geplanter Reiseverlauf?
  • Wie war Ihr tatsächlicher Reiseverlauf?
  • In welcher Form wünschen Sie Ihre Entschädigung?

Somit unterstützt das Fahrgastrechte-Formular gleichzeitig die zügige Bearbeitung der Ansprüche, da Rückfragen zu fehlenden Daten vermieden werden.

Dies geschieht aus Gründen der Datensicherheit: Da es sich bei den Angaben zur Bankverbindung um besonders sensible Daten handelt, sind diese Angaben nicht vorausgefüllt und werden bei jedem Antrag neu abgefragt.

Die Fall-ID ist eine eindeutige Bearbeitungsnummer, die Ihrem jeweiligen Fahrgastrechteantrag zugeordnet ist. Die Fall-ID finden Sie in Ihrem Kundenkonto bei der Reise, zu der Sie Ihren Fahrgastrechteantrag eingereicht haben, und in der E-Mail, die Sie (sofern gewünscht) als Bestätigung erhalten haben.

 

Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE).

Wenn Ihr Zug ausgefallen ist und Sie Ihre Reise daher nicht angetreten haben, wählen Sie bitte innerhalb des Online-Antrags bei der Frage "Was ist auf Ihrer Fahrt passiert?" den zweiten Punkt "Reise nicht angetreten" aus und folgen Sie den weiteren Schritten.

Sie hatten eine Hin- und Rückfahrt geplant (beides auf einer Fahrkarte), Ihr Zug auf der Hinfahrt ist ausgefallen und dadurch haben Sie auch die Rückfahrt nicht genutzt?

In diesem Fall wählen Sie bitte im Online-Antrag bei der Frage "Für welche Fahrt möchten Sie den Antrag stellen?" zunächst "Hinfahrt" aus und prüfen Sie die Angaben Ihrer geplanten Verbindung. Danach klicken Sie bei der Frage "Haben Sie Ihr Ticket für die Rückfahrt genutzt?" "Nein" an. Dann wird Ihre Fahrkarte gesamthaft bearbeitet und es sind keine weiteren Einreichungen mehr notwendig.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke, über eine andere Strecke oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke, über eine andere Strecke oder zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort kann die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortgesetzt werden, die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug genutzt werden.

Weitere Informationen in unseren Fahrgastrechten.

Das formlose Schreiben muss alle relevanten Informationen zur Person des Kunden und zur Unregelmäßigkeit seiner Reise enthalten. Relevante Daten sind:

  • Anschrift
  • Datum der Reise
  • Darstellung der geplanten Zugverbindung
  • Angaben zum tatsächlichen Reiseverlauf
  • ggf. Kontoverbindung
  • Unterschrift

Datenschutzhinweis: Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke, sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt, es sei denn, der Kunde hat der Nutzung zu Kundenbetreuungszwecken explizit zugestimmt.

Hat der Fahrgast für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.

Die Formulare können in allen DB Reisezentren, in den Verkaufsstellen teilnehmender Eisenbahnunternehmen oder an DB Informationen abgegeben oder per Post zur Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden.

DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Die Zugbegleiter:innen im Fernverkehr/ Kundenbetreuer:innen im Nahverkehr bestätigen eine Verspätung ab 60 Minuten für den von ihnen verantworteten Zug per Zangenabdruck auf dem Formular.

Die Mitarbeiter:innen der DB Informationen und in den DB Reisezentren bestätigen eine Verspätung, wenn sie diese anhand vorliegender Daten überprüfen können. Die Bestätigung erfolgt durch das Anbringen eines Barcodes oder eines Stempelaufdrucks im vorgesehenen Feld des Formulars.

Um Fahrgastrechts-Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie zusätzlich zum ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular Ihre Fahrkarte beilegen. Im Falle eines Handy-Tickets geben Sie bitte den Papierausdruck des PDFs Ihrer Fahrkarte (DIN A4-Format) mit ab.

Das PDF hängt Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail an.
Alternativ können Sie über die Auftragssuche oder über Ihr "Meine Bahn"-Kundenkonto auf bahn.de das Ticket bis zu 12 Monate im Nachhinein noch abrufen.

Sie können Ihre Fahrgastrechtsansprüche online beantragen, wenn Sie über ein "Meine Bahn"-Kundenkonto verfügen und die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kundenkonto gekauft wurde bzw. im Kundenkonto hinterlegt ist (z.B. bei einer BahnCard 100).

Sie können Ihren Antrag dann wahlweise über die Webseite www.bahn.de oder unsere App DB Navigator starten. Wählen Sie über das Menü den Punkt "Alle Buchungen anzeigen" (www.bahn.de) beziehungsweise "Meine Tickets" (DB Navigator) Ihre entsprechende Reise aus. In der Detailansicht Ihres Auftrags klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" und folgen den anschließenden Schritten.

Zum "Meine Bahn"-Login

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen per Post Rückmeldung zu Ihrem Antrag. In Ausnahmefällen kann es bei erhöhtem Antragsaufkommen zu Verzögerungen kommen - wir bitten hierfür um Verständnis.

Dies geschieht aus Gründen der Datensicherheit. Damit wir Sie eindeutig als rechtmäßige/n Inhaber:in der BahnCard identifizieren können, sind diese Daten nicht vorausgefüllt und werden bei jedem Antrag neu abgefragt.

Die Angaben zur Verspätung sind notwendig, um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt. Eine Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof besteht ab 60 Minuten Verspätung. Bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Sie erhalten das Formular 

  • im Zug durch die Zugbegleiter im Fernverkehr beziehungsweise Kundenbetreuer im Nahverkehr
  • an DB Informationen
  • in DB Reisezentren und
  • unter diesem Link als PDF zum Download

  • Haben Sie im Zug, an einer DB Information oder im DB Reisezentrum Ihre Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigt bekommen, können Sie Ihre Entschädigung in einem DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erhalten. Hierzu müssen Sie Ihre Daten seine Bahnreise in das Formular eintragen und das ausgefüllte Formular mit Originalfahrkarte (ausgenommen Zeitfahrkarten) einreichen.
  • Haben Sie keine Bestätigung seiner Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten, oder möchten Sie nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen, oder sind Sie Inhaber:in einer Zeitfahrkarte oder besitzen eine Fahrkarte im grenzüberschreitenden Verkehr, erhalten Sie Ihre Entschädigung ausschließlich über DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.
  • Streckenzeitkarten/Zeitkarten werden ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte entschädigt. Dabei ist für jede Verspätung ein eigenes Formular einzureichen. Es ist ausreichend, eine Kopie der Zeitkarte beizufügen. Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie bitte einen Kostennachweis bei, z.B. in Form einer Rechnung (Ausnahme: BahnCard 100).

Es werden Broschüren "Ihre Rechte als unser Fahrgast" in den Verkaufsstellen und an DB Informationen ausgelegt sowie hier zum Download verlinkt. Neben den Informationen, die wir hier auf bahn.de/fahrgastrechte sowie auf www.fahrgastrechte.info online bereitstellen, gibt es noch Aushänge in den Bahnhöfen und in den DB Reisezentren.

Außerdem stellt die DB ihre Beförderungsbedingungen unter www.bahn.de/agb und an DB-Automaten zur Verfügung. Zusätzlich gibt es eine speziell zu den Fahrgastrechten eingerichtete Servicehotline: 030 586020920.

Die Erstattung erforderlicher Aufwendungen aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) können Sie ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte (DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main) beantragen.

Dazu müssen neben der Fahrkarte oder einer Kopie der Fahrkarte die Originalbelege zu den entstandenen Aufwendungen eingesendet werden.

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009 gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche aufgrund von Zugverspätung, Ausfall von Zügen und Versäumnis von Anschlusszügen hat die Deutsche Bahn gemeinsam mit dem "Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland" (TBNE) ein einheitliches Verfahren eingeführt.

Hierbei ist das Servicecenter Fahrgastrechte zentraler Dienstleister zur Bearbeitung der Entschädigungsanträge.