Häufige Fragen zu "Barrierefreiheit"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 6 bis 14 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen „B“ vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenfrei mitfahren. Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Fernverkehrs, dann benötigt das Kind eine Fahrkarte. Das Kind und die Begleitperson reisen in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben.
Die Fahrkarte inklusive kostenfreier Sitzplatzreservierungen für das Kind und die Begleitperson erhalten Sie online über bahn.de, über den DB Navigator, in allen DB Reisezentren sowie über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Ist nur die kostenfreie Reservierung von Sitzplätzen gewünscht, wenden Sie sich bitte an ein DB Reisezentrum oder die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Nahverkehrs und neben dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ liegt auch eine Wertmarke vor, dann dürfen das Kind und die Begleitperson kostenfrei fahren.
Hier finden Sie weitere Informationen für bearrierefreies Reisen.
Ist im Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt, dann reist die Begleitperson kostenfrei. Für Reisen ins Ausland ist es erforderlich, dass für die Begleitperson eine kostenfreie Fahrkarte mit dem Vermerk „Begleiter“ ausgegeben wird. Diese erhalten Sie in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr kostenfrei. Daher kann es günstiger sein, die Anfrage und Buchung auf die Fernverkehrsstrecke zu beschränken und die Nahverkehrsstrecke nicht anzugeben. Dies gilt auch für Fähren im Orts- und Nahbereich, die mit einer Wertmarke unentgeltlich genutzt werden dürfen.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke besitzen, reist auch Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
Wählen Sie beim Ticketkauf in der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen“ den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B aus und fügen Sie nach der Angebotsauswahl die Sitzplatzreservierung hinzu.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).
Geben Sie dafür beim Ticketkauf Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an und wählen Sie in der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen“ den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B aus. Fügen Sie anschließend nach der Angebotsauswahl die Sitzplatzreservierung hinzu.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Wenn Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke kostenfrei Zug fahren dürfen, können wir Ihnen für diese kostenfrei befahrenen Strecken leider keine Entschädigung anbieten. Der Grund: Es wurde ja auch kein Fahrpreis gezahlt.
Wenn Sie eine Fahrkarte gekauft haben, gelten die Regelungen für die Gesamtstrecke, einschließlich aller kostenfrei genutzten Streckenabschnitte. Die Höhe des Entschädigungsbetrags basiert auf dem Preis der gekauften Fahrkarte und der Gesamtverspätung.
Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) kostenfrei.
Ist Ihr Zug so verspätet, dass mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof gerechnet wird, können Sie einen anderen Zug nutzen (Ausnahmen: Reservierungspflichtige Züge, wie z.B. NightJets oder einige Züge ins Ausland).
Falls Sie in einen "höherwertigen" Zug steigen wollen, also z.B. von einem Nahverkehrszug in einen ICE, IC oder EC, müssen Sie sich dafür zunächst eine passende Fahrkarte kaufen. Anschließend können Sie sich die Kosten von uns erstatten lassen.
Für kostenfrei Reisende mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke gelten die gleichen Regeln für die Inanspruchnahme von Taxi und Hotelübernachtungen wie für andere Reisende. Das gilt bei eingetragenem Merkzeichen B auch jeweils für eine Begleitperson.
Verursacht das Eisenbahnunternehmen den Verlust oder die Beschädigung von für die Beförderung zugelassenen Mobilitätshilfen, einschließlich Rollstühlen und Hilfsmitteln oder den Verlust oder die Verletzung von Assistenzhunden, ist Schadensersatz zu leisten.
Um Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Sie können das barrierefreie Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und uns per Post zusenden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte#print
Wenn Sie Ihr Ticket über Ihr DB Kundenkonto gekauft haben bzw. das Ticket oder die Zeitkarte im DB Kundenkonto hinterlegt ist, können Sie Ihre Fahrgastrechte direkt aus dem DB Kundenkonto heraus beantragen. Dazu wählen Sie in Ihrem DB Kundenkonto die Reise/Zeitkarte aus, für die Sie die Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an und folgen Sie den weiteren Schritten.
Für digital gekaufte Tickets, die nicht im DB Kundenkonto hinterlegt sind, können die Fahrgastrechte über die Auftragssuche auf bahn.de beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die Auftragsnummer und den Nachnamen der reisenden Person. Zur Auftragssuche gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.bahn.de/buchung/meine-reisen
Eine weitere Option ist es, sich per E-Mail an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) zu wenden. Die Mitarbeitenden nehmen Ihr Anliegen auf und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Erforderlich ist hierfür die Angabe der vollständigen Adresse und/oder Ihrer Telefonnummer. Die E-Mail-Adresse der MSZ ist: msz@deutschebahn.com
Unter der Telefonnummer 030 586020920 können Sie sich auch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.
Wenn Sie in Zügen des Nah- und Fernverkehrs gereist sind, reichen Sie uns bitte online oder postalisch Ihre Fahrkarte für die Nutzung des Fernverkehrszuges auch sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und eine Kopie Ihrer Wertmarke ein.
Reichen Sie bitte alle Belege (zum Beispiel eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die aus Ihrer Sicht für die Bearbeitung Ihres Antrags ebenfalls wichtig sein könnten und im direkten Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, mit ein.
Stellen Sie uns ergänzende Informationen zur Verfügung, wodurch die von Ihnen verauslagten Kosten entstanden sind.
Selten kann es vorkommen, dass wegen Verspätungen oder Zugausfall eine Weiterreise technisch oder organisatorisch nicht mehr möglich ist. In diesem Fall gelten die Entschädigungsregelungen ab dem Bahnhof, ab dem die Reise objektiv nicht mehr fortgesetzt werden kann.
Eine Reise ist nicht barrierefrei, wenn zum Beispiel
- eine angemeldete Hilfeleistung nicht oder zu spät erbracht wird
- Rollstuhlplätze im Zug fehlen
- technische Probleme/Defekte an benötigten Hilfsmitteln (z.B. Aufzug defekt, Tür für den Wagen mit Rollstuhlbereich defekt) aufgetreten sind
- es Serviceeinschränkungen gab (z.B. defektes Universal-WC)
Damit wir den Sachverhalt prüfen können, senden Sie uns alle relevanten Informationen und alle Belege (z.B. eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die für die Bearbeitung Ihres Antrags wichtig sein könnten, sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer Wertmarke.
Kulanzleistungen können in begründeten Einzelfällen zusätzlich zu den Ansprüchen aus den Fahrgastrechten gewährt werden.
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Digital über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App
Hierfür nutzen Sie bitte die Ihnen angebotene Möglichkeit „Ich möchte meine Belege digital hochladen“ nachdem Sie die Frage erhalten „Wie möchten Sie die Belege einreichen?“
Per Post
Hierfür können Sie unser barrierefreies Formular als pdf nutzen, welches wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung stellen oder Sie schildern uns Ihren Sachverhalt auch ganz einfach formlos in einem Brief an:
DB Dialog GmbH Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Anliegen zur Prüfung an unseren Kundendialog zu senden. Wenn erforderlich, senden wir Ihren Antrag automatisch zur weiteren Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weiter.
Beschwerden DB Fernverkehr betreffend richten Sie bitte an:
DB Fernverkehr AG
Kundendialog
Postfach 10 06 13
96058 Bamberg
Beschwerden DB Regio betreffend richten Sie bitte an:
DB Regio AG
Kundendialog
Postfach 10 06 07
96058 Bamberg
Bei Fahrkarten mit Zugbindung ((Super) Sparpreis) heben wir in diesem Fall die Zugbindung auf. Das heißt:
- Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket am selben Reisetag
- eine frühere Verbindung oder
- eine spätere Verbindung nutzen.
- Eine „spätere“ Verbindung kann sein
- später am selben Reisetag
- einen Tag später oder
- auch erst in drei Wochen oder
- auch bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum.
Die Mobilitätsservice-Zentrale sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer für Sie passenden neuen Reiseverbindung, zu der wir Ihnen eine Hilfeleistung bestätigen und Reservierungen anbieten können (falls gewünscht). Vorhandene Reservierungen buchen wir kostenfrei für Sie um.
Ja. Als Reisender mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B geben Sie bitte bei der Buchung Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an. Das teuerste Ticket aller Mitreisenden wird dann automatisch als kostenfreies Ticket für die Begleitperson berücksichtigt. Für die Begleitperson kann so eine kostenlose Sitzplatzreservierung mitgebucht werden. Ihre Begleitperson wird auf dem Ticket vermerkt und kann den Komfort Check-in nutzen.
Eine Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein.
Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B ist die Fahrtberechtigung für die Begleitperson. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B sowie eine Wertmarke besitzen, reist Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei. Für die Nahverkehrsstrecke ist in diesem Fall keine Ticketbuchung erforderlich.
Ja. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein, um bei Angabe eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B als kostenfrei reisende Begleitperson berücksichtigt zu werden.
Nein. Begleit- oder Assistenzhunde fahren immer kostenfrei mit. Sie müssen bei der Buchung nicht angegeben werden.
Sie können Hilfe beim Ein-, Um- oder Aussteigen vor der Reise über die Mobilitätsservice-Zentrale anmelden. Die Anmeldung empfehlen wir so früh wie möglich. Die Hilfeleistung wird nicht automatisch mit der Ticketbuchung über bahn.de oder den DB Navigator angemeldet.
Ihre angemeldete Hilfeleistung ist an eine konkrete Verbindung gebunden. Falls Sie auf eine andere Verbindung ausweichen, denken Sie bitte daran, Ihre Hilfeleistung rechtzeitig über die Mobilitätsservice-Zentrale umzumelden.
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten, sagen Sie die angemeldeten Hilfeleistungen bitte ab. So können andere mobilitätseingeschränkte Reisende Unterstützung erhalten.
Die Stornierung einer Hilfeleistung erfolgt nicht automatisch mit der Ticketstornierung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich vor der Reise an die Mobilitätsservice-Zentrale. Während der Reise fragen Sie den Service im Bahnhof oder das Personal im Zug.
Wenn Sie beim Umsteigen mehr Zeit brauchen, können Sie das bei der Verbindungssuche einstellen:
- Auf bahn.de klicken Sie bei der Suche auf „Umstiegszeit“ und wählen Ihre gewünschte Zeit aus. Das System sucht dann nur Verbindungen mit dieser Umstiegszeit.
- In der DB Navigator App gehen Sie bei der Verbindungssuche auf „Optionen“ und ändern dort die Umstiegszeit.
Ja, die Mitnahme eines Hilfsmittels im Zug ist unter Einhaltung von Maximalmaßen möglich. Bitte wenden Sie sich zur Beratung und Reservierung eines Stellplatzes an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Nein, eine Buchung von Stellplätzen für Rollstühle ist derzeit noch nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Mobilitätsservice-Zentrale. Beachten Sie bitte die Bedingungen für die Mitnahme eines Hilfsmittels.
Wenn Sie Ihre Begleitperson bei der Online-Buchung als weitere reisende Person angeben, können Sie beide eine kostenfreie Sitzplatzreservierung buchen und den Komfort Check-in nutzen.
Mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B" und Wertmarke reisen Sie im Nahverkehr beide kostenlos. Für die Nahverkehrsstrecke brauchen Sie kein Ticket zu buchen.
Sie können eine Reise ins Ausland mit Ermäßigung wegen Schwerbehindertenausweis aktuell nicht über bahn.de oder den DB Navigator buchen. Wenden Sie sich dafür an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Informationen zu Umtausch und Stornierung finden Sie hier:
Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, sagen Sie bitte unbedingt die angemeldeten Hilfeleistungen ab. So geben Sie anderen Reisenden die Möglichkeit, Unterstützung durch die Mitarbeitenden im Zug beziehungsweise am Bahnhof zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Hilfeleistung nicht automatisch mit der Ticketstornierung erfolgt.
Nein, eine Hinterlegung des Schwerbehindertenausweises im DB Kundenkonto ist nicht möglich. Um Ihren Schwerbehindertenausweis anzugeben, wählen Sie diesen in der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen“ aus.
Nein, um bei der Ticketbuchung über bahn.de oder die App DB Navigator tarifliche Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen Reisende im Besitz eines deutschen Schwerbehindertenausweises (SBA) mit dem Merkzeichen B sein.
Über bahn.de oder den DB Navigator ist eine Buchung für Reisen ins Ausland mit Ermäßigungen aufgrund eines Schwerbehindertenausweises aktuell nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Buchung von Auslandsreisen an die Mobilitätsservice-Zentrale.