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Wie erstatten wir Ihre Kosten für Taxi oder Hotel?

Für kostenfrei Reisende mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke gelten die gleichen Regeln für die Inanspruchnahme von Taxi und Hotelübernachtungen wie für andere Reisende. Das gilt bei eingetragenem Merkzeichen B auch jeweils für eine Begleitperson.