Häufige Fragen zu "Individuelle Reiseanforderungen"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Ja, aber die Mitnahme ist nicht kostenfrei: Oft brauchen Sie zu Ihrem Länder-Ticket eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.
- In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
- In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.
- Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.
Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt.
Gehen Sie in der Verbindungssuche der App in die "Reisenden-Optionen". Dort wählen Sie als Reisenden anstatt "Erwachsener" die Option "Kind 4-16J." aus. Danach buchen Sie wie gewohnt das Ticket.
Es gelten die folgenden Preise für die Fahrradmitnahme:
- Bei Reisen innerhalb von Deutschland: je nach Entfernung, Buchungstag und Auslastung der Züge ab 7,50 Euro bis 12,90 Euro
- Bei internationalen Reisen: ab 7,50 Euro
- (Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner): siehe hierzu auch "Ist eine Kennzeichnung meines Fahrrads erforderlich?")
Haben Sie bereits eine Fahrkarte, dann buchen Sie bitte die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung separat auf der Website oder in der App hinzu, denn die Mitnahme eines Fahrrads ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Dabei muss die Fahrradkarte über dieselbe Strecke lauten wie Ihre eigene Fahrkarte. Dann gilt sie in der Regel für Ihre gesamte Reiseverbindung. Die Nutzung des Nahverkehrs (RE, RB und S-Bahnen) ist inklusive.
Sie können die verbindliche Stellplatzreservierung an allen bekannten Verkaufsstellen – mit Ausnahme der DB Automaten - zusammen mit der Fahrkarte buchen – auch auf der Website oder in der App. Buchen Sie auch direkt einen Sitzplatz, damit Sie möglichst nah bei Ihrem Fahrrad sitzen.
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auf der Website neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen. Mit Klick auf den Buchen-Button sind ein Reisender und ein Fahrrad bereits voreingestellt.
Ob tatsächlich noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind, erkennen Sie direkt am Fahrradsymbol (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
Wenn Sie bereits eine Fahrkarte für sich haben, ändern Sie hierzu in der Buchung online oder in der App bei der Auswahl "Reisende, Fahrräder" den Reisenden „Erwachsener“ in „Fahrrad“ um - online oder in der App. Alternativ können Sie sich auch vorab an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden. Im Zug ist der Erwerb nicht möglich.
Inhaber einer BahnCard 100 wenden sich direkt an die Service-Rufnummer 030 586020900 oder an unsere DB Reisezentren, um für Ihre kostenfreie Fahrradmitnahme einen Stellplatz zu reservieren. Wenn Sie die Fahrradmitnahme nicht vorab gebucht haben, ist die Mitfahrt leider nicht möglich.
Für Gruppen ab 6 Personen können Sie Ihre Fahrradkarten nicht online buchen. Kontaktieren Sie hierfür unsere DB Verkaufsstellen oder rufen Sie die Servicenummer an unter 030 2970.
Sie können die Stellplatzreservierung für ihr Fahrrad oft auch für internationale Züge zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen.
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auf der Website neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Ob tatsächlich noch Stellplätze im internationalen Fernverkehrszug frei sind, erkennen Sie direkt am Fahrradsymbol (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
Bei internationalen Zügen, bei denen die Fahrradmitnahme online durch ein graues Fahrradsymbol gekennzeichnet ist (Fahrradmitnahme nicht bewertbar), wenden Sie sich an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder an die Service-Rufnummer 030 2970.
Hinweis: Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner): siehe hierzu auch „Muss ich mein Fahrrad für die Mitnahme in Fernverkehrszügen kennzeichnen?“).
Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
Alle nicht genannten Modelle sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können oder in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, sind ausgeschlossen.
Zusammengeklappte Fahrräder können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden - Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Um die Klappräder sicher unterzubringen, stehen Ihnen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung, da Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben müssen.
Ja, fügen Sie in der Buchungsanfrage neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Ob tatsächlich noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind, erkennen Sie direkt am Fahrradsymbol (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können im Zug wie Gepäck mitgenommen werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung, da Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben müssen.
Es darf pro Fahrrad nur ein (zusammengeklappter) Anhänger mitgenommen werden.
Nein, die DB-Fahrradkarte ist in den ÖPNV-Verkehrsmitteln der Verbünde (U-Bahn, Straßenbahn und Bus) nicht gültig. Es gelten die Bestimmungen zur Fahrradmitnahme des jeweiligen Verbundes vor Ort.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970.
Ob es "stehende" oder "hängende" Fahrradhalterungen gibt, hängt von der Baureihe des Zuges ab. Die Reiseberater können dies aber für Sie prüfen und bei Verfügbarkeit für Sie einen Stellplatz mit "stehender" Fahrradhalterung buchen.
Wenn Sie Ihre Bahnreise planen, können Sie vorab in der Reiseauskunft online oder in der App die Umsteigezeit entsprechend Ihrer Wünsche anpassen.
Wählen Sie bei der Abfrage der Reiseverbindung auf der Website die Umsteigezeit aus, die für Sie am angenehmsten ist (in der App unter "Optionen").
Fahrradkarten können grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden. Die Fahrradkarte ist nicht zuggebunden. Wird jedoch ein anderer Zug als ursprünglich gebucht genutzt, muss eine neue Stellplatzreservierung gebucht werden.
Wenn Sie die Fahrradkarte zusammen mit einer Fahrkarte für die reisende Person kaufen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte (z. B. Storno, Zugbindung).
Erlaubt sind nur Fahrräder mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (nicht zulassungspflichtig, bis 250 Watt Motorleistung). Die Batterie oder der Akku Ihres Pedelecs muss während der gesamten Fahrt am Rad fest montiert bleiben.
Hinweise zum Akku
Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme eines Ersatz-Akkus nicht erlaubt ist, da es sich bei nicht-eingebauten Batterien/Akkus mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 100Wh um Gefahrgut handelt.
Das Aufladen eines Pedelec-Akkus im Zug ist nicht erlaubt, auch nicht seine Nutzung als Powerbank.
Bitte vergewissern Sie sich vor Ihrer Reise, dass Sie Ihr Pedelec ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können.
In Zügen des Fernverkehrs (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV), in denen die Fahrradmitnahme möglich ist, werden Fahrräder sowohl stehend als auch hängend transportiert. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrrad sicher in der Halterung befestigt ist.
Kein Schließmechanismus vorhanden
Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.
Sie können ein Elektrokleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Zügen des Fernverkehrs (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) mitnehmen. Dies ist kostenfrei als Handgepäck möglich, sofern es zusammengeklappt ist und sicher verstaut wird. Ein Elektrokleinstfahrzeug, das nicht zusammengeklappt ist, gilt als Traglast und kann nur dann mitgenommen werden, wenn es sicher untergebracht wird. Zur Unterbringung stehen zur Verfügung:
- Gepäckregale
- Gepäckablagen über dem Sitz
- Stellflächen unter und zwischen den Sitzen
Achten Sie beim Verstauen in der Gepäckablage über dem Sitz darauf, dass das Elektrokleinstfahrzeug nicht verrutschen kann und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht. Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug in einer Tasche zu verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken in der Ablage sicher zu verkeilen.
Der eingebaute Akku darf während der Beförderung weder entnommen, geladen, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) genutzt werden.
Nein, generell ist das nicht notwendig. Zeigen Sie bei der Fahrkartenkontrolle zusätzlich zur Fahrkarte auch Ihre Fahrradkarte sowie die Stellplatzreservierung vor.
Ausnahme für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner)
Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus und befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole stellt keinen Ersatz für die Fahrradkarte bzw. Stellplatzreservierung dar.
Zusammengeklappte Fahrräder können kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden - Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung, da Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben müssen.
Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie darauf, dass es nicht verrutschen kann und eine Gefahr für Reisende ausgeschlossen ist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das Rad in eine Tasche zu packen oder mithilfe von mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken vorsichtig zu befestigen.
Fahrradstellplätze befinden sich immer in der 2. Klasse und können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Stellplatznummer finden Sie in Ihren Reservierungsunterlagen.
Am Bahnsteig richtig stehen und einsteigen
Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Diese zeigt Ihnen im Vorfeld an, in welchem Gleisabschnitt die Waggons halten werden, in die Sie Ihr Fahrrad stellen dürfen.
Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab, um schneller ein- und ausladen zu können. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand muss zugänglich bleiben. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Zugpersonal beim Ein- und Ausladen nicht helfen kann.
Ob ein stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof möglich ist, finden Sie in der Fahrplanauskunft auf der Website oder in der App unter "Bahnhofsinformationen". Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Planung der Reise. Hier stehen Ihnen Informationen über Barrierefreiheit, Aufzüge und Fahrradstellplätze zur Verfügung.
Im Zug
Nachdem Sie Ihr Fahrrad an Ihrem Fahrradstellplatz sicher abgestellt haben, können Sie auf einem freien oder Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie unmittelbar in der Nähe Ihres Fahrrads.
Falls Sie eine Fahrkarte der 1. Klasse besitzen, befinden sich Ihre reservierten Sitzplätze nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Beachten Sie bitte, dass Sie möglicherweise mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
Um Ihr Fahrrad in einem Fernverkehrszug mitnehmen zu dürfen, müssen Sie bei der Fahrkartenkontrolle Ihre Fahrkarte mit Stellplatzreservierung vorzeigen. Haben Sie die Fahrradmitnahme nachträglich zur Fahrkarte hinzu gebucht, müssen Sie die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung vorlegen.
Wenn Sie Ihre online oder die gebuchte Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung nicht dabei haben, dann können Sie sie erneut online abrufen, und zwar über Ihr Kundenkonto auf der Website oder in der App.
Wenn Sie aufgrund von Bahn-Verschulden Ihren Anschlusszug im Fernverkehr verpassen oder der gebuchte Fahrradwagen ausfällt, können Sie die nächstmögliche Verbindung nehmen, sofern dort noch ein Fahrradstellplatz buchbar ist.
Buchen Sie am besten online oder in der App, da sie dort schnell Verbindungen erkennen, in denen noch Fahrradstellplätze verfügbar sind. Im Fahrgastrechtefall können Sie Ihre doppelt gezahlte Reservierung erstatten lassen, wenn Sie die jeweiligen Belege einreichen.
Alternativ können Sie sich wegen einer neuen Stellplatzreservierung auch an das DB Reisezentrum in Ihrer Nähe oder an die Servicenummer 030 2970 wenden. Ohne Stellplatzreservierung ist der Einstieg leider nicht möglich.
Bei folgenden, direkten Fernverkehrs-Verbindungen ins Ausland können Sie ein Fahrrad mitnehmen, wenn noch Stellplätze reservierbar sind.
Die Reiseverbindung finden Sie auch in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator. Sie finden dort auch Umsteigeverbindungen. Planen Sie für Umstiege aber bitte ausreichend Zeit ein.
Für die Buchung von grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad wenden Sie sich bitte an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970. Online ist die Buchung nicht möglich.
Direktverbindungen im Überblick:
Belgien
- ab Frankfurt über Köln nach Brüssel
Dänemark
- ab Hamburg nach Kopenhagen oder Aarhus
- ab Flensburg nach Fredericia
Italien
- ab München über den Brenner nach Bozen, Trento, Verona und Bologna
- ab Frankfurt über Zürich nach Mailand
Luxemburg
- ab Düsseldorf über Koblenz nach Luxemburg
Niederlande
- ab Frankfurt über Köln nach Amsterdam
- ab Berlin über Stendal, Hannover, Osnabrück und Rheine nach Apeldoorn und Amsterdam
Polen
- ab Berlin nach Warschau
- ab Berlin nach Krakau und Przemysl
Österreich
- ab Frankfurt über München, Dortmund oder Saarbrücken nach Graz/Klagenfurt mit ÖBB Railjets
- ab München nach Salzburg und Wien weiter nach Budapest mit ÖBB Railjets
- ab Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen nach Innsbruck mit ÖBB-Railjets
- ab Hamburg, Köln, Mainz und Nürnberg nach Wien über Passau
Schweiz
- ab Berlin nach Basel und Interlaken mit dem ICE 4
- ab Hamburg über Frankfurt nach Basel und Chur mit dem ICE 4
- ab Frankfurt nach Zürich und weiter nach Mailand
- ab Stuttgart über Singen nach Zürich
- ab München nach Zürich
Tschechien
- ab Hamburg über Berlin nach Prag
Nein, wir bieten keine Stellplatzreservierungen für Fahrräder im Nahverkehr an.
Aus Sicherheitsgründen gibt es in den Nahverkehrszügen nur eine begrenzte Möglichkeit, die Fahrräder unserer Reisenden mitzunehmen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihnen die Mitnahme Ihres Fahrrads im Nahverkehr nicht garantieren können.
Insbesondere an den Wochenenden sowie allgemein in den Sommermonaten kann es auf stark befahrenen sowie touristischen Strecken zu voll besetzten Zügen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrer Reise auch stets zu Alternativrouten zu informieren oder ggf. auf andere Tage auszuweichen.
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise zu möglichen Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme im jeweiligen Verkehrsverbund.
Ja, in manchen Verbünden ist das möglich. Für die Fahrradmitnahme gelten verbundspezifische Regelungen. Infos finden Sie beim jeweiligen Verkehrsverbund unter Verbundtickets im DB Navigator oder unter www.bahn.de/fahrrad-nahverkehr
Die Nahverkehrsfreigabe gilt nur für ausgewählte Fernverkehrsstrecken in Deutschland.
Bitte kaufen Sie Ihre Fahrkarte (für Sie als Person) für den Nahverkehr separat zur Fahrkarte für Ihr Fahrrad. Aktuell sind dafür zwei getrennte Buchungen nötig. Eine Kombination der beiden Tickets in einer Buchung ist noch nicht möglich.
Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Das Ticket bwFahrrad ist ein Tag lang gültig im Geltungsbereich in Nahverkehrszügen Baden-Württembergs sogar bis nach Basel.
Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also vor 6 und nach 9 Uhr montags bis freitags – in den Zügen des Regional- und Nahverkehrs in der Regel kostenlos.
Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Es ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen.
Eine Übersicht der Strecken, auf denen ein zusätzliches Fahrradticket nötig ist, finden Sie auf bwtarif.info.
Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Die Fahrradkarte ist gültig:
- Für beliebig viele Fahrten in Niedersachsen, nach Bremen und Hamburg
- Bis nach Hengelo (NL)
Hinweis: Wird der IC zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole genutzt, wird neben der Fahrradtageskarte ein kostenpflichtiger Fahrradstellplatz im DB Reisezentrum notwendig.
Ihr Ticket gilt an einem Tag Ihrer Wahl von 0 bis 3 Uhr des Folgetages.
Bis vor dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung kostenfrei. Danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Wir empfehlen am Reisetag, Ihre Reiseverbindung auf der Website oder in der App noch einmal auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Wir bitten dies auch bei Umstiegen zu berücksichtigen.
Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.
Wenn Sie für Ihre Reise Züge des Nahverkehrs nutzen, beachten Sie bitte die regionalen Regelungen, weil beispielsweise nicht alle Verkehrsverbünde zu allen Uhrzeiten die Fahrradmitnahme erlauben.
Ja, aber es muss sich um einen E-Roller mit Straßenzulassung handeln. Der E-Roller muss geklappt sein und in der Gepäckablage befördert werden.
Die Kleinkindabteile richten sich an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern im Still- und Krabbelalter (0 bis 5 Jahre). Jedes Kleinkindabteil hat eine eigene Steckdose mit Kindersicherung. Ein ausklappbarer Wickeltisch direkt im Abteil oder im Rollstuhl-WC nebenan sorgt für eine rückenschonende Haltung beim Wickeln – auch bei 300 km/h. Kleinkindabteile verfügen in der Regel auch über einen Kinderwagenstellplatz innerhalb des Abteils oder in unmittelbarer Nähe.
Im Familienbereich der ICE- und Intercity-Züge sind Familien mit Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter perfekt aufgehoben. Das Gute: Hier reisen Sie in bester Gesellschaft – Sie sitzen mit anderen Familien in einem Boot.
Um das Kleinkindabteil bzw. den Familienbereich reservieren zu können, nutzen Sie bitte die grafische Sitzplatzauswahl.
Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind ohne Sie oder eine andere erwachsene Begleitperson im Fernverkehr reist, liegt die Verantwortung für das Kind bei Ihnen. Die Bordmitarbeiter der DB übernehmen keine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für Kinder.
Sollten die DB-Mitarbeiter während der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind bzw. Dritte erkennen, werden sie selbstverständlich helfend tätig, indem sie beispielsweise den Kontakt zu den Eltern aufnehmen oder das Kind in die Obhut der Bundespolizei übergeben (Vgl. § 8 Abs. 2 EVO).
Wir arbeiten derzeit an bedarfsgerechten Begleitlösungen und informieren Sie umgehend, sobald neue Services zur Verfügung stehen.
Die Verantwortung, ob Sie alleine reisen dürfen, liegt tatsächlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei Ihren Eltern. Wir empfehlen zur Sicherheit eine schriftliche Erlaubnis mitzuführen.