Häufige Fragen zu "Individuelle Reiseanforderungen"
Verfeinern Sie die Auswahl:
Ja, aber die Mitnahme ist nicht kostenfrei: Oft brauchen Sie zu Ihrem Länder-Ticket eine Fahrradtageskarte pro Fahrrad.
- In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
- In einigen Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Strecken sogar kostenfrei möglich.
- Passt Ihr Fahrrad zusammengeklappt und gut verpackt in die Gepäckablagen am Sitzplatz, können Sie es als kostenfreies Handgepäck mitnehmen.
Achtung: Preise und Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern und Verkehrsverbünden unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Fahrt.
- Geben Sie den gewünschten Start- und Zielbahnhof sowie das Reisedatum ein.
- Wählen Sie unter "Reisende" die Option "Kind (6-14 Jahre)" aus.
- Klicken Sie auf "Suchen", um passende Verbindungen zu finden.
- Folgen Sie den weiteren Buchungsschritten.
- Im Bereich "Zahlung" unter "Reisende Person" wählen Sie "Für eine andere Person buchen".
- Tragen Sie den Namen des Kindes ein.
Es gelten die folgenden Preise für die Fahrradmitnahme:
- Bei Reisen innerhalb von Deutschland: je nach Entfernung, Buchungstag und Auslastung der Züge ab 7,99 Euro bis 14,99 Euro
- Bei internationalen Reisen: ab 7,99 Euro
Haben Sie bereits eine Fahrkarte? Dann buchen Sie bitte die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung separat auf der Website oder in der App hinzu. Denn die Mitnahme eines Fahrrads ist im Fernverkehr reservierungspflichtig. Die Fahrradkarte muss über dieselbe Strecke lauten wie Ihre eigene Fahrkarte. Dann gilt sie in der Regel für Ihre gesamte Reiseverbindung. Die Nutzung des Nahverkehrs (RE, RB und S-Bahnen) ist inklusive.
Zusammengelegte Fahrräder können in den DB-ÖBB-Kooperationszügen zwischen München und Norditalien (z.B. nach/von Verona, Venedig, Bologna) über Österreich mitgenommen werden, wenn sie die Maße 90x60x40 cm einhalten. Diese Räder sind unverpackt, wie Handgepäck über oder unter dem Sitz bzw. in den vorhandenen Gepäckregalen zu verstauen.
Ein zusammengelegtes Fahrrad mit größeren Maßen gilt als kostenpflichtiges Fahrrad. Dies kann mit Fahrradkarte sowie einer Stellplatzreservierung mitgenommen werden. Dazu darf es jedoch nicht zusammengelegt sein.
Sie können die Stellplatzreservierung und die Fahrkarte an allen bekannten Verkaufsstellen buchen – mit Ausnahme der DB Automaten. Das geht auch auf der Website oder in der App.
Wenn Sie die Fahrradmitnahme nicht vorab gebucht haben, können Sie das Fahrrad nicht mitnehmen.
Anleitung zur Buchung
- Fügen Sie in der Buchungsanfrage auf der Website neben dem Reisenden ein Fahrrad hinzu. Sie bekommen dann Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt. Wenn Sie auf den Buchen-Button auf dieser Seite klicken, sind ein Reisender und ein Fahrrad bereits voreingestellt.
- Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (Rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
- Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
- Wenn Sie schon ein Ticket für sich haben, ändern Sie in der Buchung online oder in der App bei der Auswahl "Reisende, Fahrräder" den Reisenden "Erwachsener" in "Fahrrad" um.
Andere Buchungswege
Sie können sich auch an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder die Service-Rufnummer 030 2970 wenden. Im Zug können Sie kein Fahrradticket kaufen.
Hinweis für BahnCard 100-Inhaber:innen
Wenden sich direkt an die Service-Rufnummer 030 586020900 oder an unsere DB Reisezentren. So können Sie für Ihre kostenfreie Fahrradmitnahme einen Stellplatz reservieren.
Gruppen ab 6 Personen
Sie können Ihre Fahrradkarten nicht online buchen. Kontaktieren Sie unsere DB Verkaufsstellen oder rufen Sie die Servicenummer unter 030 2970 an.
Sie können die Stellplatzreservierung für ihr Fahrrad zusammen mit der Fahrradkarte online und in der App buchen. Das geht oft auch für internationale Züge.
Fügen Sie in der Buchungsanfrage auch ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Das Fahrradsymbol zeigt Ihnen, ob noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar). Sie können auch die Umsteigezeit verlängern, wenn Sie etwas mehr Zeit für den Umstieg mit Ihrem Fahrrad haben möchten.
Bei manchen internationalen Zügen ist das Fahrradsymbol grau. Das heißt, dass die Fahrradmitnahme nicht sicher möglich ist. Wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen oder an die Service-Rufnummer 030 2970.
Hinweis: Es gibt eine Kennzeichnungspflicht für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner). Siehe hierzu auch "Muss ich mein Fahrrad für die Mitnahme in Fernverkehrszügen kennzeichnen?").
Sie dürfen grundsätzlich folgende Fahrradtypen mit in den Zug nehmen:
- Ein handelsübliches, einsitziges Fahrrad mit zwei Rädern. Das Fahrrad muss in die vorhandenen Fahrradständer gestellt werden. Die Fahrradständer haben in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm.
- Ein Fahrrad mit Tretunterstützung durch Elektromotor bis 25 km/h (sog. "Pedelec", bis 250 Watt Motorleistung).
- Ein Fatbike, wenn dieses in die Fahrradhalterung (in der Regel eine Breite für Reifen von 40 bis 60 mm) passt. Lassen Sie ggf. die Luft aus dem Reifen ab. Denken Sie dabei an das Equipment für das spätere Wiederaufpumpen.
- Ein zusammengeklapptes Faltrad oder Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll können im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Hierfür stehen z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche zur Verfügung.
- Ein Tandem, Liegerad oder Dreirad kann nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität mitgenommen werden. Informieren Sie sich hierfür bitte im DB Reisezentrum, in der DB Agentur oder unter der Service-Rufnummer 030 2970.
Alle nicht genannten Modelle können Sie nicht mitnehmen. Dazu zählen auch Fahrräder, die aufgrund ihrer Maße oder Bauweise nicht sicher verstaut werden können. Auch Fahrräder, die in Durchgänge und Fluchtwege hineinragen, dürfen Sie nicht mitnehmen.
Zusammengeklappte Fahrräder können Sie kostenfrei als Handgepäck mitnehmen- Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Sie können Klappräder sicher in den Gepäckregalen und Mehrzweckbereichen unterbringen. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Ja, fügen Sie in der Buchungsanfrage neben dem Reisenden einfach ein Fahrrad hinzu, um Verbindungen mit Fahrradmitnahme angezeigt zu bekommen.
Ob tatsächlich noch Stellplätze im ICE, IC- oder EC-Zug frei sind, erkennen Sie direkt am Fahrradsymbol (rotes Fahrradsymbol = Fahrradstellplätze nicht mehr verfügbar).
Zusammengeklappte (Kinder- oder Lasten-)Fahrradanhänger können Sie im Zug wie Gepäck mitnehmen. Dafür gibt es z. B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher, müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Sie dürfen pro Fahrrad nur einen (zusammengeklappten) Anhänger mitnehmen.
Nein, die DB-Fahrradkarte ist in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen nicht gültig. Es gelten die Bestimmungen zur Fahrradmitnahme des jeweiligen Verbundes vor Ort.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970.
Ob es "stehende" oder "hängende" Fahrradhalterungen gibt, hängt von der Baureihe des Zuges ab. Die Reiseberater:innen können das für Sie prüfen. Wenn Plätze verfügbar sind, können sie Ihnen einen Stellplatz mit "stehender" Fahrradhalterung buchen.
Wenn Sie Ihre Bahnreise planen, können Sie vorab in der Reiseauskunft online oder in der App die Umsteigezeit anpassen.
Wählen Sie bei der Abfrage der Reiseverbindung auf der Website die Umsteigezeit aus, die für Sie am angenehmsten ist (in der App unter "Optionen").
Ja, Sie können Fahrradkarten grundsätzlich bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umtauschen oder erstatten.
Ja, aber wenn Sie im Fernverkehr einen anderen Zug nutzen als ursprünglich gebucht, müssen Sie eine neue Stellplatzreservierung buchen.
Sie dürfen nur Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung bis 250 Watt mitnehmen. Der Akku muss während der gesamten Fahrt fest montiert sein.
- Ersatz-Akku: Nicht erlaubt (Gefahrgut).
- Aufladen: Nicht im Zug erlaubt.
- Powerbank: Akku nicht als Powerbank nutzen.
- Eigenständigkeit: Pedelec selbst ein- und ausladen.
In Fernverkehrszügen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV):
- Fahrräder werden stehend oder hängend transportiert.
- Sichern Sie das Fahrrad in der Halterung.
An den Fahrradstellplätzen gibt es keinen Schließmechanismus. Nutzen Sie Ihr eigenes Schloss, um das Fahrrad zu sichern.
Sie können ein Elektro-Kleinstfahrzeug (z. B. E-Scooter, E-Tretroller, E-Kickboard) in allen Fernverkehrs-Zügen mitnehmen (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV). Beachten Sie folgende Punkte.
Kostenfreie Mitnahme als Handgepäck:
- Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein.
Nicht zusammengeklapptes Fahrzeug:
- Gilt als Traglast. Sie können es nur mitnehmen, wenn es sicher untergebracht wird.
Unterbringungsmöglichkeiten:
- Gepäckregale
- Gepäckablagen über dem Sitz
- Stellflächen unter und zwischen den Sitzen
Sicherheitsvorkehrungen:
- Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug in der Gepäckablage über dem Sitz nicht verrutscht und keine Gefahr für Sie und Mitreisende besteht.
- Empfehlung: Das Fahrzeug in einer Tasche verstauen oder zwischen anderen Gepäckstücken sicher verkeilen.
Akku-Richtlinien:
- Sie dürfen den eingebauten Akku während der Beförderung weder entnehmen, laden, noch anderweitig (z. B. als Powerbank) nutzen..
Nein, generell ist das nicht notwendig. Zeigen Sie bei der Fahrkartenkontrolle zusätzlich zur Fahrkarte auch Ihre Fahrradkarte und die Stellplatzreservierung vor.
Ausnahme für Reisen nach Italien (via Österreich/Brenner)
Wenn Sie Ihr Fahrrad in einem EC-Zug nach Italien (via Österreich/Brenner) mitnehmen wollen, müssen Sie eine Kennzeichnung anhängen. Bitte drucken und füllen Sie die Fahrradbanderole aus. Befestigen Sie diese vor Fahrtantritt an Ihrem Fahrrad. Die Banderole ist kein Ersatz für die Fahrradkarte bzw. Stellplatzreservierung.
Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei. Diese müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie bitte auf Folgendes:
- das Faltrad kann nicht verrutschen
- Reisende werden nicht gefährdet
Tipp: Packen Sie das Rad in eine Tasche oder befestigen Sie es vorsichtig mit mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken.
Fahrradstellplätze sind immer in der 2. Klasse. Sie können auf mehrere Wagen im Zug verteilt sein. Die Wagen- bzw. Stellplatznummer finden Sie in Ihren Reservierungsunterlagen.
Am Bahnsteig richtig stehen und einsteigen
Nutzen Sie auch die digitale Wagenreihung. Diese zeigt Ihnen im Vorfeld an, in welchem Gleisabschnitt die Waggons mit Fahrradstellplätzen halten werden.
Die Fahrradwagen sind außen und innen mit Fahrrad-Symbolen gekennzeichnet. Nehmen Sie bitte die Gepäckstücke rechtzeitig vor Einfahrt des Zuges von Ihrem Fahrrad ab. So laden Sie schneller ein und aus. Seitengänge, Einstiegsbereiche und ggf. die Tür zum Lokführerstand müssen Sie freihalten. Hinweis: Das Zugpersonal kann beim Ein- und Ausladen nicht helfen.
Sie brauchen einen stufenfreier Zugang zum Start- und Zielbahnhof? In der Fahrplanauskunft auf der Website oder in der App unter "Bahnhofsinformationen" finden Sie dazu Informationen. Auch die App "DB Bahnhof Live" hilft bei der Reiseplanung. Hier finden Sie Informationen über Barrierefreiheit, Aufzüge und Fahrradstellplätze.
Im Zug
Sie haben Ihr Fahrrad sicher abgestellt? Dann können Sie auf einem freien oder auf Ihrem reservierten Sitzplatz im Fahrradwagen Platz nehmen. So sitzen Sie direkt in der Nähe Ihres Fahrrads.
Sie haben ein 1. Klasse-Ticket? Ihre reservierten Sitzplätze sind nicht in der Nähe Ihres gebuchten Fahrradstellplatzes. Hinweis: Möglicherweise müssen Sie mehr Zeit zum Ausladen Ihres Fahrrades einplanen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zugpersonal.
Sie dürfen Ihr Fahrrad nur in einem Fernverkehrszug mitnehmen, wenn Sie bei der Fahrkartenkontrolle Ihre Fahrkarte mit Stellplatzreservierung vorzeigen können. Haben Sie die Fahrradmitnahme nachträglich zum Ticket hinzugebucht? Dann müssen Sie die Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung vorlegen.
Sie haben Ihre online gebuchte Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung nicht dabei? Sie können sie erneut online abrufen. Das geht über Ihr DB Kundenkonto auf der Website oder in der App.
In den folgenden Fällen können Sie die nächstmögliche Verbindung nehmen, wenn dort noch ein Fahrradstellplatz buchbar ist:
- Sie verpassen Ihren Anschlusszug im Fernverkehr aufgrund von Bahn-Verschulden.
- Der gebuchte Fahrradwagen fällt aus.
- Ihr gebuchter Zug fällt aus.
Achtung: Sie müssen in allen genannten Fällen eine neue Stellplatz-Reservierung buchen.
Buchen Sie am besten online oder in der App. So sehen Sie schnell Verbindungen, in denen noch Fahrradstellplätze verfügbar sind. Alternativ können Sie auch in einem DB Reisezentrum in Ihrer Nähe oder über die Servicenummer 030 2970 buchen. Ohne Stellplatzreservierung ist der Einstieg nicht möglich.
Fahrgastrechte
Im Fahrgastrechtefall können Sie Ihre doppelt gezahlte Reservierung erstatten lassen. Reichen Sie dazu die jeweiligen Belege ein.
Bei folgenden, direkten Fernverkehrs-Verbindungen ins Ausland können Sie ein Fahrrad mitnehmen, wenn noch Stellplätze reservierbar sind.
Die Reiseverbindung finden Sie auch in der Reiseauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator. Sie finden dort auch Umsteigeverbindungen. Planen Sie für Umstiege aber bitte ausreichend Zeit ein.
Für die Buchung von grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad wenden Sie sich bitte an die DB Reisezentren, DB Agenturen und an die Service-Rufnummer 030 2970. Online ist die Buchung nicht möglich.
Direktverbindungen im Überblick:
Belgien
- ab Frankfurt über Köln nach Brüssel
Dänemark
- ab Hamburg nach Kopenhagen oder Aarhus
- ab Flensburg nach Fredericia
Italien
- ab München über den Brenner nach Bozen, Trento, Verona und Bologna
- ab Frankfurt über Zürich nach Mailand
Luxemburg
- ab Düsseldorf über Koblenz nach Luxemburg
Niederlande
- ab Frankfurt über Köln nach Amsterdam
- ab Berlin über Stendal, Hannover, Osnabrück und Rheine nach Apeldoorn und Amsterdam
Polen
- ab Berlin nach Warschau
- ab Berlin nach Krakau und Przemysl
Österreich
- ab Frankfurt über München, Dortmund oder Saarbrücken nach Graz/Klagenfurt mit ÖBB Railjets
- ab München nach Salzburg und Wien weiter nach Budapest mit ÖBB Railjets
- ab Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen nach Innsbruck mit ÖBB-Railjets
- ab Hamburg, Köln, Mainz und Nürnberg nach Wien über Passau
Schweiz
- ab Berlin nach Basel und Interlaken mit dem ICE 4
- ab Hamburg über Frankfurt nach Basel und Chur mit dem ICE 4
- ab Frankfurt nach Zürich und weiter nach Mailand
- ab Stuttgart über Singen nach Zürich
- ab München nach Zürich
Tschechien
- ab Hamburg über Berlin nach Prag
Nein, wir bieten keine Stellplatzreservierungen für Fahrräder im Nahverkehr an.
Aus Sicherheitsgründen können Sie in den Nahverkehrszügen nur begrenzt Fahrräder mitnehmen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihnen die Mitnahme Ihres Fahrrads im Nahverkehr nicht garantieren können.
Vor allem an den Wochenenden und in den Sommer-Monaten können auf stark befahrenen und touristischen Strecken Züge voll besetzt sein. Tipp: Suchen Sie vor Ihrer Reise nach Alternativrouten oder weichen Sie ggfs. auf andere Tage aus.
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise zu möglichen Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme im jeweiligen Verkehrsverbund.
Ja, in manchen Verbünden ist das möglich. Für die Fahrradmitnahme gibt es verbundspezifische Regelungen. Informationen finden Sie beim jeweiligen Verkehrsverbund unter Verbundtickets im DB Navigator oder unter www.bahn.de/fahrrad-nahverkehr.
Sie können aber auch das Fahrradtagesticket Nahverkehr kaufen. Das gilt deutschlandweit.
Wählen Sie in der App DB Navigator im Bereich "Buchen" bei "Tickets & Angebote" die Menükachel "Regionale Angebote" aus. Dort können Sie die "Fahradtageskarte Nahverkehr" kaufen. Die App erkennt auch, in welchem Verkehrsverbund Sie sich befinden. Tippen Sie im Bereich "Buchen" auf die Menükachel "Mein Verbund", dann bei "Weitere Informationen" auf den Link "hier". Dort finden Sie Informationen über die für in Ihrem Verkehrsverbund geltenden Regelungen - teilweise auch zur Fahrradmitnahme.
Sie benötigen keine Reservierung in den Zügen der Verkehrsverbünde.
Die Nahverkehrsfreigabe gilt nur für ausgewählte Fernverkehrsstrecken in Deutschland.
Bitte kaufen Sie Ihre Fahrkarte (für Sie als Person) für den Nahverkehr separat zur Fahrkarte für Ihr Fahrrad. Aktuell sind dafür zwei getrennte Buchungen nötig. Eine Kombination der beiden Tickets in einer Buchung ist noch nicht möglich.
Die Fahrrad-Tageskarte bwFahrrad kostet 6 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Das Ticket bwFahrrad ist ein Tag lang gültig im Geltungsbereich in Nahverkehrszügen Baden-Württembergs sogar bis nach Basel.
Grundsätzlich ist die Mitnahme von Fahrrädern in Baden-Württemberg außerhalb der Hauptverkehrszeit – also vor 6 und nach 9 Uhr montags bis freitags – in den Zügen des Regional- und Nahverkehrs in der Regel kostenlos.
Soweit die kostenlose Mitnahme nicht gilt, wird im bwtarif das Ticket bwFAHRRAD angeboten. Es ermöglicht in Verbindung mit einem bwtarif-Fahrschein die Mitnahme eines Fahrrads in den Zügen des Nahverkehrs sowie in Regiobussen.
Eine Übersicht der Strecken, auf denen ein zusätzliches Fahrradticket nötig ist, finden Sie auf bwtarif.info.
Die Fahrradtageskarte Niedersachsen kostet 6,50 Euro pro Rad und Tag. Sie ist nur gültig in Kombination mit gültigem (Personen)Fahrschein.
Die Fahrradkarte ist gültig:
- Für beliebig viele Fahrten in Niedersachsen, nach Bremen und Hamburg
- Bis nach Hengelo (NL)
Hinweis: Wird der IC zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole genutzt, wird neben der Fahrradtageskarte ein kostenpflichtiger Fahrradstellplatz im DB Reisezentrum notwendig.
Ihr Ticket gilt an einem Tag Ihrer Wahl von 0 bis 3 Uhr des Folgetages.
Bis vor dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung kostenfrei. Danach ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Das FahrradTagesTicket NRW kostet 5,90 Euro pro Rad für 24 Stunden. Es gilt nur in Zusammenhang mit einem Ticket des NRW-Tarifs, einem Verbundticket des AVV-, VRR-, VRS- oder WestfalenTarifs oder mit einem Deutschland-Ticket.
Das FahrradTagesTicket NRW bekommen Sie an DB Automaten, in den DB Reisezentren, in DB Agenturen, Reisebüros mit DB-Lizenz und gleich hier online.
- Gilt für 1 Fahrrad; wenn mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket unterwegs sind, braucht jedes Fahrrad ein eigenes FahrradTagesTicket NRW
- Gilt für die Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb einen Tages
Wir empfehlen am Reisetag, Ihre Reiseverbindung auf der Website oder in der App noch einmal auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Planen Sie genügend Zeit zur Orientierung am Bahnhof und am Abfahrtsgleis ein. Da Sie Ihr Fahrrad in Bahnhöfen generell nur schieben dürfen, kann es zur Hauptreisezeit vorkommen, dass Sie sich nur langsam fortbewegen können. Wir bitten dies auch bei Umstiegen zu berücksichtigen.
Beachten Sie, dass sich an den Fahrradstellplätzen kein Mechanismus befindet, um Ihr Fahrrad zu sichern. Sollten Sie Ihr Fahrrad während der Fahrt sichern wollen, bitten wir Sie, Ihr eigenes Schloss zu verwenden.
Wenn Sie für Ihre Reise Züge des Nahverkehrs nutzen, beachten Sie bitte die regionalen Regelungen, weil beispielsweise nicht alle Verkehrsverbünde zu allen Uhrzeiten die Fahrradmitnahme erlauben.
Ja, Sie dürfen einen E-Roller im Zug mitnehmen, wenn er eine Straßenzulassung hat. Der E-Roller muss geklappt sein und in der Gepäckablage verstaut werden.
Die Kleinkindabteile richten sich an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern im Still- und Krabbelalter (0 bis 5 Jahre). Jedes Kleinkindabteil hat eine eigene Steckdose mit Kindersicherung. Ein ausklappbarer Wickeltisch direkt im Abteil oder im Rollstuhl-WC nebenan sorgt für eine rückenschonende Haltung beim Wickeln – auch bei 300 km/h. Kleinkindabteile verfügen in der Regel auch über einen Kinderwagenstellplatz innerhalb des Abteils oder in unmittelbarer Nähe.
Im Familienbereich der ICE- und Intercity-Züge sind Familien mit Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter perfekt aufgehoben. Das Gute: Hier reisen Sie in bester Gesellschaft – Sie sitzen mit anderen Familien in einem Boot.
Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre fahren in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn kostenfrei und müssen dafür auf der Fahrkarte nicht eingetragen werden. Wir empfehlen jedoch Kinder unabhängig des Alters anzugeben, da so eine Sitzplatzreservierung im Kleinkindabteil oder -bereich möglich ist. Die mitfahrenden Kinder werden erst ab 6 Jahre auf der Fahrkarte der Begleitperson aufgelistet.
Bei Reisen mit einer grenzüberschreitenden Fahrkarte in die Schweiz oder nach Österreich fahren eigene Kinder oder Enkel bis einschließlich 5 Jahre kostenfrei mit, wenn sie gemeinsam mit Ihnen reisen. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Für Fährfahrten gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Kinder müssen für die SEE-Strecken nach Hiddensee, Borkum und Helgoland sowie Küstenbuslinie Norden-Harlesiel den jeweils gültigen Preis für eine Kinderfahrkarte vor Ort bezahlen.
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 0 bis 5 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenlos fahren. Das Kind benötigt, da Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren grundsätzlich kostenfrei reisen, keine eigene Fahrkarte. Die Reise kann nach Wahl und Verfügbarkeit in der 1. oder 2. Klasse stattfinden. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben. Sie erhalten diese in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre fahren in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahre kostenfrei, müssen aber bei Buchung angegeben werden. Bis zu vier Kinder können pro Ticket mitfahren. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Bei Reisen ausschließlich im Nahverkehr gilt in der Regel eine kostenfreie Mitnahme für bis zu 3 Kinder. Bei Landes- und Verbundtarifen kann es Abweichungen von dieser Regelung geben.
Ein Online-Ticket bzw. Handy-Ticket kann für bis zu 5 Personen (maximal 4 Kinder) gebucht werden. Familien mit mehr Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre erhalten im DB Reisezentrum die DB Familienkarte.
Bei Reisen nach Österreich fahren Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mit. Sie müssen dabei ein grenzüberschreitendes Ticket lösen und die mitfahrenden Kinder müssen auf der Fahrkarte eingetragen sein.
Besitzer einer BahnCard 100 können bis zu 4 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitnehmen. Eine Sitzplatzreservierung ist jedoch kostenpflichtig.
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 6 bis 14 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen „B“ vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenfrei mitfahren. Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Fernverkehrs, dann benötigt das Kind eine Fahrkarte. Das Kind und die Begleitperson reisen in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben.
Die Fahrkarte inklusive kostenfreier Sitzplatzreservierungen für das Kind und die Begleitperson erhalten Sie online über bahn.de, über den DB Navigator, in allen DB Reisezentren sowie über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Ist nur die kostenfreie Reservierung von Sitzplätzen gewünscht, wenden Sie sich bitte an ein DB Reisezentrum oder die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Nahverkehrs und neben dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ liegt auch eine Wertmarke vor, dann dürfen das Kind und die Begleitperson kostenfrei fahren.
Hier finden Sie weitere Informationen für bearrierefreies Reisen.
Ist im Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt, dann reist die Begleitperson kostenfrei. Für Reisen ins Ausland ist es erforderlich, dass für die Begleitperson eine kostenfreie Fahrkarte mit dem Vermerk „Begleiter“ ausgegeben wird. Diese erhalten Sie in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre, die mit digitalen Tickets reisen, können sich mit dem Komfort Check-in auf ein entspanntes Reisen freuen und sich zudem in vielen Zügen dank der Belegtanzeige den Sitzplatz sichern.
Weitere Informationen sowie die genauen Bedingungen zum Komfort Check-in
Wir arbeiten derzeit an bedarfsgerechten Begleitlösungen und informieren Sie umgehend, sobald neue Services zur Verfügung stehen.
Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind ohne Sie oder eine andere erwachsene Begleitperson im Fernverkehr reist, liegt die Verantwortung für das Kind bei Ihnen. Die Bordmitarbeiter der DB übernehmen keine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für Kinder.
Sollten DB Mitarbeitende während der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind bzw. Dritte erkennen, werden sie selbstverständlich helfend tätig, indem sie beispielsweise den Kontakt zu den Eltern aufnehmen oder das Kind in die Obhut der Bundespolizei übergeben (Vgl. § 8 Abs. 2 EVO).
Die Verantwortung, ob Sie alleine reisen dürfen, liegt tatsächlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei Ihren Eltern. Wir empfehlen zur Sicherheit eine schriftliche Erlaubnis mitzuführen.
Ja, auch Kinder ab 6 Jahren, die allein mit einem digitalen Ticket reisen, können den Komfort Check-in nutzen. Sie checken selbstständig am Platz über die DB Navigator App ein. In vielen Zügen zeigt die Belegtanzeige am Platz an, dass der Sitzplatz reserviert ist.
Weitere Informationen zum Komfort Check-in finden Sie auf bahn.de oder in der DB Navigator App.
Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fahren Sie im Nahverkehr kostenfrei. Daher kann es günstiger sein, die Anfrage und Buchung auf die Fernverkehrsstrecke zu beschränken und die Nahverkehrsstrecke nicht anzugeben. Dies gilt auch für Fähren im Orts- und Nahbereich, die mit einer Wertmarke unentgeltlich genutzt werden dürfen.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und Wertmarke besitzen, reist auch Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
Wählen Sie beim Ticketkauf in der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen“ den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B aus und fügen Sie nach der Angebotsauswahl die Sitzplatzreservierung hinzu.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn haben Reisende mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B Anspruch auf eine kostenfreie Sitzplatzreservierung für sich und eine Begleitperson (ab 6 Jahren).
Geben Sie dafür beim Ticketkauf Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an und wählen Sie in der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen“ den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B aus. Fügen Sie anschließend nach der Angebotsauswahl die Sitzplatzreservierung hinzu.
Wenn Sie bereits ein Ticket haben und nur noch einen Sitzplatz benötigen, wenden Sie sich zur Reservierung bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Wenn Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke kostenfrei Zug fahren dürfen, können wir Ihnen für diese kostenfrei befahrenen Strecken leider keine Entschädigung anbieten. Der Grund: Es wurde ja auch kein Fahrpreis gezahlt.
Wenn Sie eine Fahrkarte gekauft haben, gelten die Regelungen für die Gesamtstrecke, einschließlich aller kostenfrei genutzten Streckenabschnitte. Die Höhe des Entschädigungsbetrags basiert auf dem Preis der gekauften Fahrkarte und der Gesamtverspätung.
Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) kostenfrei.
Ist Ihr Zug so verspätet, dass mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof gerechnet wird, können Sie einen anderen Zug nutzen (Ausnahmen: Reservierungspflichtige Züge, wie z.B. NightJets oder einige Züge ins Ausland).
Falls Sie in einen "höherwertigen" Zug steigen wollen, also z.B. von einem Nahverkehrszug in einen ICE, IC oder EC, müssen Sie sich dafür zunächst eine passende Fahrkarte kaufen. Anschließend können Sie sich die Kosten von uns erstatten lassen.
Für kostenfrei Reisende mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke gelten die gleichen Regeln für die Inanspruchnahme von Taxi und Hotelübernachtungen wie für andere Reisende. Das gilt bei eingetragenem Merkzeichen B auch jeweils für eine Begleitperson.
Verursacht das Eisenbahnunternehmen den Verlust oder die Beschädigung von für die Beförderung zugelassenen Mobilitätshilfen, einschließlich Rollstühlen und Hilfsmitteln oder den Verlust oder die Verletzung von Assistenzhunden, ist Schadensersatz zu leisten.
Um Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.
Sie können das barrierefreie Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und uns per Post zusenden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte#print
Wenn Sie Ihr Ticket über Ihr DB Kundenkonto gekauft haben bzw. das Ticket oder die Zeitkarte im DB Kundenkonto hinterlegt ist, können Sie Ihre Fahrgastrechte direkt aus dem DB Kundenkonto heraus beantragen. Dazu wählen Sie in Ihrem DB Kundenkonto die Reise/Zeitkarte aus, für die Sie die Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an und folgen Sie den weiteren Schritten.
Für digital gekaufte Tickets, die nicht im DB Kundenkonto hinterlegt sind, können die Fahrgastrechte über die Auftragssuche auf bahn.de beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die Auftragsnummer und den Nachnamen der reisenden Person. Zur Auftragssuche gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.bahn.de/buchung/meine-reisen
Eine weitere Option ist es, sich per E-Mail an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) zu wenden. Die Mitarbeitenden nehmen Ihr Anliegen auf und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Erforderlich ist hierfür die Angabe der vollständigen Adresse und/oder Ihrer Telefonnummer. Die E-Mail-Adresse der MSZ ist: msz@deutschebahn.com
Unter der Telefonnummer 030 586020920 können Sie sich auch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.
Wenn Sie in Zügen des Nah- und Fernverkehrs gereist sind, reichen Sie uns bitte online oder postalisch Ihre Fahrkarte für die Nutzung des Fernverkehrszuges auch sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und eine Kopie Ihrer Wertmarke ein.
Reichen Sie bitte alle Belege (zum Beispiel eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die aus Ihrer Sicht für die Bearbeitung Ihres Antrags ebenfalls wichtig sein könnten und im direkten Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, mit ein.
Stellen Sie uns ergänzende Informationen zur Verfügung, wodurch die von Ihnen verauslagten Kosten entstanden sind.
Selten kann es vorkommen, dass wegen Verspätungen oder Zugausfall eine Weiterreise technisch oder organisatorisch nicht mehr möglich ist. In diesem Fall gelten die Entschädigungsregelungen ab dem Bahnhof, ab dem die Reise objektiv nicht mehr fortgesetzt werden kann.
Eine Reise ist nicht barrierefrei, wenn zum Beispiel
- eine angemeldete Hilfeleistung nicht oder zu spät erbracht wird
- Rollstuhlplätze im Zug fehlen
- technische Probleme/Defekte an benötigten Hilfsmitteln (z.B. Aufzug defekt, Tür für den Wagen mit Rollstuhlbereich defekt) aufgetreten sind
- es Serviceeinschränkungen gab (z.B. defektes Universal-WC)
Damit wir den Sachverhalt prüfen können, senden Sie uns alle relevanten Informationen und alle Belege (z.B. eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die für die Bearbeitung Ihres Antrags wichtig sein könnten, sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer Wertmarke.
Kulanzleistungen können in begründeten Einzelfällen zusätzlich zu den Ansprüchen aus den Fahrgastrechten gewährt werden.
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Digital über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App
Hierfür nutzen Sie bitte die Ihnen angebotene Möglichkeit „Ich möchte meine Belege digital hochladen“ nachdem Sie die Frage erhalten „Wie möchten Sie die Belege einreichen?“
Per Post
Hierfür können Sie unser barrierefreies Formular als pdf nutzen, welches wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung stellen oder Sie schildern uns Ihren Sachverhalt auch ganz einfach formlos in einem Brief an:
DB Dialog GmbH Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Anliegen zur Prüfung an unseren Kundendialog zu senden. Wenn erforderlich, senden wir Ihren Antrag automatisch zur weiteren Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weiter.
Beschwerden DB Fernverkehr betreffend richten Sie bitte an:
DB Fernverkehr AG
Kundendialog
Postfach 10 06 13
96058 Bamberg
Beschwerden DB Regio betreffend richten Sie bitte an:
DB Regio AG
Kundendialog
Postfach 10 06 07
96058 Bamberg
Bei Fahrkarten mit Zugbindung ((Super) Sparpreis) heben wir in diesem Fall die Zugbindung auf. Das heißt:
- Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket am selben Reisetag
- eine frühere Verbindung oder
- eine spätere Verbindung nutzen.
- Eine „spätere“ Verbindung kann sein
- später am selben Reisetag
- einen Tag später oder
- auch erst in drei Wochen oder
- auch bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum.
Die Mobilitätsservice-Zentrale sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer für Sie passenden neuen Reiseverbindung, zu der wir Ihnen eine Hilfeleistung bestätigen und Reservierungen anbieten können (falls gewünscht). Vorhandene Reservierungen buchen wir kostenfrei für Sie um.
Ja. Als Reisender mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen B geben Sie bitte bei der Buchung Ihre Begleitperson als weitere mitreisende Person mit an. Das teuerste Ticket aller Mitreisenden wird dann automatisch als kostenfreies Ticket für die Begleitperson berücksichtigt. Für die Begleitperson kann so eine kostenlose Sitzplatzreservierung mitgebucht werden. Ihre Begleitperson wird auf dem Ticket vermerkt und kann den Komfort Check-in nutzen.
Eine Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein.
Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B ist die Fahrtberechtigung für die Begleitperson. Der Ausweis muss im Zug mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B sowie eine Wertmarke besitzen, reist Ihre Begleitperson im Nahverkehr kostenfrei. Für die Nahverkehrsstrecke ist in diesem Fall keine Ticketbuchung erforderlich.
Ja. Die Begleitperson muss mindestens 6 Jahre alt sein, um bei Angabe eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B als kostenfrei reisende Begleitperson berücksichtigt zu werden.
Nein. Begleit- oder Assistenzhunde fahren immer kostenfrei mit. Sie müssen bei der Buchung nicht angegeben werden.
Sie können Hilfe beim Ein-, Um- oder Aussteigen vor der Reise über die Mobilitätsservice-Zentrale anmelden. Die Anmeldung empfehlen wir so früh wie möglich. Die Hilfeleistung wird nicht automatisch mit der Ticketbuchung über bahn.de oder den DB Navigator angemeldet.
Ihre angemeldete Hilfeleistung ist an eine konkrete Verbindung gebunden. Falls Sie auf eine andere Verbindung ausweichen, denken Sie bitte daran, Ihre Hilfeleistung rechtzeitig über die Mobilitätsservice-Zentrale umzumelden.
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten, sagen Sie die angemeldeten Hilfeleistungen bitte ab. So können andere mobilitätseingeschränkte Reisende Unterstützung erhalten.
Die Stornierung einer Hilfeleistung erfolgt nicht automatisch mit der Ticketstornierung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich vor der Reise an die Mobilitätsservice-Zentrale. Während der Reise fragen Sie den Service im Bahnhof oder das Personal im Zug.
Wenn Sie beim Umsteigen mehr Zeit brauchen, können Sie das bei der Verbindungssuche einstellen:
- Auf bahn.de klicken Sie bei der Suche auf „Umstiegszeit“ und wählen Ihre gewünschte Zeit aus. Das System sucht dann nur Verbindungen mit dieser Umstiegszeit.
- In der DB Navigator App gehen Sie bei der Verbindungssuche auf „Optionen“ und ändern dort die Umstiegszeit.
Ja, die Mitnahme eines Hilfsmittels im Zug ist unter Einhaltung von Maximalmaßen möglich. Bitte wenden Sie sich zur Beratung und Reservierung eines Stellplatzes an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Nein, eine Buchung von Stellplätzen für Rollstühle ist derzeit noch nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Mobilitätsservice-Zentrale. Beachten Sie bitte die Bedingungen für die Mitnahme eines Hilfsmittels.
Wenn Sie Ihre Begleitperson bei der Online-Buchung als weitere reisende Person angeben, können Sie beide eine kostenfreie Sitzplatzreservierung buchen und den Komfort Check-in nutzen.
Mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "B" und Wertmarke reisen Sie im Nahverkehr beide kostenlos. Für die Nahverkehrsstrecke brauchen Sie kein Ticket zu buchen.
Sie können eine Reise ins Ausland mit Ermäßigung wegen Schwerbehindertenausweis aktuell nicht über bahn.de oder den DB Navigator buchen. Wenden Sie sich dafür an die Mobilitätsservice-Zentrale.
Informationen zu Umtausch und Stornierung finden Sie hier:
Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, sagen Sie bitte unbedingt die angemeldeten Hilfeleistungen ab. So geben Sie anderen Reisenden die Möglichkeit, Unterstützung durch die Mitarbeitenden im Zug beziehungsweise am Bahnhof zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Stornierung einer Hilfeleistung nicht automatisch mit der Ticketstornierung erfolgt.
Nein, eine Hinterlegung des Schwerbehindertenausweises im DB Kundenkonto ist nicht möglich. Um Ihren Schwerbehindertenausweis anzugeben, wählen Sie diesen in der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen“ aus.
Nein, um bei der Ticketbuchung über bahn.de oder die App DB Navigator tarifliche Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen Reisende im Besitz eines deutschen Schwerbehindertenausweises (SBA) mit dem Merkzeichen B sein.
Über bahn.de oder den DB Navigator ist eine Buchung für Reisen ins Ausland mit Ermäßigungen aufgrund eines Schwerbehindertenausweises aktuell nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Buchung von Auslandsreisen an die Mobilitätsservice-Zentrale.