Häufige Fragen zu "Reisen mit Kind"
- Geben Sie den gewünschten Start- und Zielbahnhof sowie das Reisedatum ein.
- Wählen Sie unter "Reisende" die Option "Kind (6-14 Jahre)" aus.
- Klicken Sie auf "Suchen", um passende Verbindungen zu finden.
- Folgen Sie den weiteren Buchungsschritten.
- Im Bereich "Zahlung" unter "Reisende Person" wählen Sie "Für eine andere Person buchen".
- Tragen Sie den Namen des Kindes ein.
Die Kleinkindabteile richten sich an die Bedürfnisse von Familien mit Kindern im Still- und Krabbelalter (0 bis 5 Jahre). Jedes Kleinkindabteil hat eine eigene Steckdose mit Kindersicherung. Ein ausklappbarer Wickeltisch direkt im Abteil oder im Rollstuhl-WC nebenan sorgt für eine rückenschonende Haltung beim Wickeln – auch bei 300 km/h. Kleinkindabteile verfügen in der Regel auch über einen Kinderwagenstellplatz innerhalb des Abteils oder in unmittelbarer Nähe.
Im Familienbereich der ICE- und Intercity-Züge sind Familien mit Kindern im Kindergarten- oder Grundschulalter perfekt aufgehoben. Das Gute: Hier reisen Sie in bester Gesellschaft – Sie sitzen mit anderen Familien in einem Boot.
Um das Kleinkindabteil bzw. den Familienbereich reservieren zu können, nutzen Sie bitte die grafische Sitzplatzauswahl.
Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre fahren in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn kostenfrei und müssen dafür auf der Fahrkarte nicht eingetragen werden. Wir empfehlen jedoch Kinder unabhängig des Alters anzugeben, da so eine Sitzplatzreservierung im Kleinkindabteil oder -bereich möglich ist. Die mitfahrenden Kinder werden erst ab 6 Jahre auf der Fahrkarte der Begleitperson aufgelistet.
Bei Reisen mit einer grenzüberschreitenden Fahrkarte in die Schweiz oder nach Österreich fahren eigene Kinder oder Enkel bis einschließlich 5 Jahre kostenfrei mit, wenn sie gemeinsam mit Ihnen reisen. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Für Fährfahrten gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Kinder müssen für die SEE-Strecken nach Hiddensee, Borkum und Helgoland sowie Küstenbuslinie Norden-Harlesiel den jeweils gültigen Preis für eine Kinderfahrkarte vor Ort bezahlen.
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 0 bis 5 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenlos fahren. Das Kind benötigt, da Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren grundsätzlich kostenfrei reisen, keine eigene Fahrkarte. Die Reise kann nach Wahl und Verfügbarkeit in der 1. oder 2. Klasse stattfinden. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben. Sie erhalten diese in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre fahren in Begleitung von Reisenden ab 15 Jahre kostenfrei, müssen aber bei Buchung angegeben werden. Bis zu vier Kinder können pro Ticket mitfahren. Ein nachträglicher Eintrag im Zug ist nicht möglich.
Bei Reisen ausschließlich im Nahverkehr gilt in der Regel eine kostenfreie Mitnahme für bis zu 3 Kinder. Bei Landes- und Verbundtarifen kann es Abweichungen von dieser Regelung geben.
Ein Online-Ticket bzw. Handy-Ticket kann für bis zu 5 Personen (maximal 4 Kinder) gebucht werden. Familien mit mehr Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre erhalten im DB Reisezentrum die DB Familienkarte.
Bei Reisen nach Österreich fahren Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mit. Sie müssen dabei ein grenzüberschreitendes Ticket lösen und die mitfahrenden Kinder müssen auf der Fahrkarte eingetragen sein.
Besitzer einer BahnCard 100 können bis zu 4 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahre kostenfrei mitnehmen. Eine Sitzplatzreservierung ist jedoch kostenpflichtig.
Bei Kindern mit Behinderung im Alter von 6 bis 14 Jahren, in deren Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen „B“ vermerkt ist, darf die Begleitperson kostenfrei mitfahren. Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Fernverkehrs, dann benötigt das Kind eine Fahrkarte. Das Kind und die Begleitperson reisen in der beim Fahrkartenkauf für das Kind gewählten Klasse. Die Reservierung für den Sitzplatz wird für das Kind und seine Begleitperson kostenfrei ausgegeben. Sie erhalten diese in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Bitte beachten Sie, dass für Reisen ins Ausland abweichende Regelungen gelten können.
Reisen das Kind und die Begleitperson in einem Zug des Nahverkehrs und neben dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“ liegt auch eine Wertmarke vor, dann dürfen das Kind und die Begleitperson kostenfrei fahren.
Hier finden Sie weitere Informationen für bearrierefreies Reisen.
Ist im Schwerbehindertenausweis die Mitnahme einer Begleitperson und das Merkzeichen "B" vermerkt, dann reist die Begleitperson kostenfrei. Für Reisen ins Ausland ist es erforderlich, dass für die Begleitperson eine kostenfreie Fahrkarte mit dem Vermerk „Begleiter“ ausgegeben wird. Diese erhalten Sie in allen DB Reisezentren und über die Mobilitätsservice-Zentrale.
Wir arbeiten derzeit an bedarfsgerechten Begleitlösungen und informieren Sie umgehend, sobald neue Services zur Verfügung stehen.
Ob ein Kind alleine reisen kann, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte aufgrund des Entwicklungsstandes und der geistigen Reife Ihres Kindes. Entscheiden Sie sich als Eltern/Erziehungsberechtigte dafür, dass Ihr Kind ohne Sie oder eine andere erwachsene Begleitperson im Fernverkehr reist, liegt die Verantwortung für das Kind bei Ihnen. Die Bordmitarbeiter der DB übernehmen keine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht für Kinder.
Sollten DB Mitarbeitende während der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind bzw. Dritte erkennen, werden sie selbstverständlich helfend tätig, indem sie beispielsweise den Kontakt zu den Eltern aufnehmen oder das Kind in die Obhut der Bundespolizei übergeben (Vgl. § 8 Abs. 2 EVO).
Die Verantwortung, ob Sie alleine reisen dürfen, liegt tatsächlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei Ihren Eltern. Wir empfehlen zur Sicherheit eine schriftliche Erlaubnis mitzuführen.