Häufige Fragen zu "Jobticket"

Das Jobticket ist eine besonders vergünstigte Streckenzeitkarte im Abo, die Sie erwerben können, wenn Ihre Arbeitgeber:in einen entsprechenden Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat.

Sie können das Jobticket nutzen, wenn Ihre Arbeitgeber:in einen Jobticket-Rahmenvertrag abgeschlossen hat. Sollten Sie Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis beenden, entfällt auch die Berechtigung zur Nutzung des vergünstigten Jobtickets.

Der Basispreis der DB Job-Tickets ist der zum Geltungsbeginn der Fahrkarte gültige Preis einer persönlichen Jahreskarte im Abonnement (Einmalzahlung) oder Monatskarte im Abonnement (monatliche Zahlung) für die jeweils gewünschte Relation, Produkt- und Wagenklasse. Wird der Preis für die BahnCard 100 (Einmalzahlung/monatlicher Abo-Preis) erreicht, wird dieser zum Basispreis.  

Auf den Basispreis erhalten Sie einen Rabatt, der mit Ihrer Arbeitgeber:in vereinbart wurde.

Die Höhe des Rabatts ist im Nahverkehr des Deutschlandtarifs abhängig von der Abnahmemenge und beträgt bis zu 13%. Sollten Sie die genaue Höhe des Rabattes Ihres Unternehmens nicht wissen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung bzw. an Ihren internen Ansprechpartner. Digitale Jobtickets im Fernverkehr erhalten einen Rabatt von 10%.

Je nach Rahmenvertrag und Vorgabe Ihrer Arbeitgeber:in wird einmal pro Jahr zusätzlich ein Serviceentgelt von maximal 19,90 Euro erhoben.

Sie bestellen das Jobticket spätestens 1 Monat vor Ihrem gewünschten Starttermin. Das Abo kann monatlich immer zum 1. beginnen.

  • Je nach Rahmenvertrag bestellen Sie das DB Jobticket online mit einem sog. FIS (Firmen-Identifikations-Schlüssel). Den FIS erhalten Sie von Ihrem internen Ansprechpartner im Unternehmen (z. B. Personalabteilung). Den Link zum Buchungs-Portal finden Sie unten.
  • Nutzt Ihr Unternehmen Bestellscheine, füllen Sie diesen bitte aus. Ihr Arbeitgeber bestätigt auf dem Bestellschein, dass Sie zur Bestellung berechtigt sind. Scannen Sie den Vordruck und senden diesen per E-Mail an abo-firmenkunden@bahn.de
  • Für die Nutzung des Jobtickets benötigen Sie die App DB Navigator. Nach der Bestellung stellen wir Ihnen Ihr Jobticket rechtzeitig in der App bereit.

Die Bezahlung ist immer zum Vertragsbeginn fällig.

Entscheiden Sie sich für die günstigere, jährliche Zahlweise wird der Gesamtbetrag zum ersten Tag der Gültigkeit fällig. Bei der monatlichen Zahlweise wird zu jedem Monatsersten die anteilige Aborate abgebucht (12 Abbuchungen im Jahr).

Das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Serviceentgelt wird ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Abo-Jahres abgebucht.

Mit der Bestellung erteilen Sie dem Abo-Center ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem die monatliche oder jährliche Aborate sowie das ggf. fällige Serviceentgelt abgebucht werden.

Ein Umtausch in ein ermäßigtes Jobticket ist leider nicht möglich. Dies hat vertragsrechtliche Gründe. Bitte kündigen Sie Ihre bisherige Jahreskarte mit einer Frist von einem Monat und bestellen Sie das günstigere Jobticket rechtzeitig zum Folgetermin neu.

Je nach Restlaufzeit Ihres bisherigen Abos sollten Sie prüfen, wann sich der Umstieg auf das Jobticket lohnt. Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung vor Ablauf der ersten 3 Monate die Differenz vom Abo-Preis hin zur regulären Monatskarte ohne Abo-Ermäßigung gegengerechnet wird. Zu den genauen Beträgen der Differenzen berät Sie Ihr Abo-Center gerne.

Empfehlung:: Um eine Nachberechnung zu vermeiden, kündigen Sie Ihr bisheriges Abo nach Ablauf der ersten 3 Monate und bestellen Sie anschließend das Jobticket neu. So entstehen Ihnen keine finanziellen Nachteile.

Sie können sowohl im DB- als auch im Deutschlandtarif Ihr Abo zu jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Hierzu ist eine E-Mail an abo-firmenkunden@bahn.de ausreichend

Sie können auch unser Aboportal nutzen.

Beträgt die Nutzungsdauer Ihres Abos mindestens drei Monate, entstehen Ihnen keine Zusatzkosten. Bei einer Nutzungsdauer von weniger als drei Monaten wird der Differenzbetrag zwischen Monatskarte ohne Abo und dem ermäßigten Jobticketpreis für die tatsächliche Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Ein Mehrbetrag wird erstattet.

In beiden Fällen benötigen wir Ihre Fahrkarte im Original zurück, sofern Sie Inhaber:in einer Papierfahrkarte sind. Diese senden Sie bitte bis spätestens 5 Tage nach dem Kündigungstermin an Ihr Abo-Center (Empfehlung: per Einwurf-Einschreiben). Alternativ können Sie die Fahrkarte einfach in einem unserer DB Reisezentren abgeben. Sie erhalten von den Mitarbeitern im Reisezentrum eine Empfangsbestätigung. Digitale Tickets werden automatisch gesperrt.

Selbstverständlich können Änderungen vorgenommen werden. Ändern sich private Daten wie Anschrift, Bankverbindung usw., so teilen Sie uns das bitte schnellstmöglich mit. Am einfachsten im Aboportal oder per E-Mail an abo-firmenkunden@bahn.de.

Möchten Sie Ihr Abo ändern (z. B. anderer Start- oder Zielbahnhof, andere Züge), informieren Sie uns bitte spätestens einen Monat vor dem gewünschten Änderungstermin. Wir stellen Ihnen Ihr neues Jobticket in der App DB Navigator bereit.

  • Sofern Sie Inhaber:in einer Papierfahrkarte sind, benötigen wir die ursprüngliche Fahrkarte im Original zurück. Diese senden Sie bitte bis spätestens 5 Tage nach dem Änderungstermin an Ihr Abo-Center (Empfehlung: per Einwurf-Einschreiben).
  • Alternativ können Sie die Fahrkarte einfach in einem unserer DB Reisezentren abgeben. Sie erhalten von den Mitarbeitern im Reisezentrum eine Empfangsbestätigung.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei einer Änderung, die eine neue Fahrkarte erfordert, ein Entgelt von 19 Euro berechnen.

Nein, aber selbstverständlich können Sie auch gegen Aufpreis die 1. Klasse nutzen. Dieser kostet zusätzlich 49,70 Euro und gilt ebenfalls im gesamten Verbundgebiet.

Sie bekommen das Jobticket nur exklusiv über Ihre/n Arbeitgeber:in, nachdem diese/r einen Vertrag mit der DB Regio NRW abgeschlossen hat. Damit Sie besser zur Arbeit kommen - und natürlich nach Hause. Und das preiswert und umweltfreundlich. Kontakt: kundendialog.nrw@deutschebahn.com

Die Mitnahme gilt montags bis freitags ab 19 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig. Während dieser Zeit dürfen Sie als Job-Ticket-Inhaber:innen einen Erwachsenen und drei Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei mitnehmen.

Diese Mitnahmeregelungen gelten nicht bei AVV-Job-Tickets für Auszubildende.

Sie können Ihr Job-Ticket im gesamten Netz des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) nutzen. In allen Bussen, Bahnen und den Nahverkehrszügen, also S-Bahn, Regionalbahn, Regional-Express, jeweils in der 2. Klasse.

Für Mitarbeiter:innen aus den angrenzenden VRR-Bereichen sowie aus dem VRS-Gebiet gibt es die Möglichkeit, durch Zusatztickets den Geltungsbereich des JobTickets auszuweiten.

Und wer noch weiter fahren will, kann anstelle des AVV-JobTickets ein JobTicket NRW oder ein Deutschlandticket erwerben.

  • Deutschlandticket als Job-Ticket im AVV: Für alle Unternehmen, bei denen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Zuschuss von mind. 25% zum Ticketpreis gewährt, räumen die Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 5% auf den aktuellen Preis des Deutschlandtickets ein. Preis für den Arbeitgeber – 46,55 EUR/Ticket/Monat, darin enthaltener Arbeitnehmeranteil max. 34,50 EUR/Monat.
  • Das Job-Ticket im Solidarmodell für Firmen mit mind. 15 Mitarbeitenden: gültig nur im AVV, incl. kostenloser Mitnahmeregelungen, verpflichtende Abnahme für alle Beschäftigten, Preis abhängig von Standort und Unternehmensgröße

Auf vielen Relationen ist die Zeitkarte für den ICE nicht teurer als die Zeitkarte für den IC/EC. In solchen Fällen wird Ihnen automatisch die ICE-Zeitkarte zum Kauf angeboten. Mit einer ICE-Zeitkarte dürfen Sie Züge aller Produktklassen (ICE, IC/EC, IRE/IR, RE/RB und S-Bahn) nutzen.

Es gibt zwei Möglichkeiten die IsarCardJob zu bestellen. Der Bestellweg ist abhängig vom Arbeitgeber.

  • Eine Möglichkeit ist die Bestellung mittels FIS-Schlüssel (Firmen-Identifikations-Schlüssel, den Sie in Ihrer Personalabteilung erhalten). Mitarbeitende können unter Bestellseite zum Jobticketunter Angabe des FIS-Schlüssels ihre IsarCardJob zum 1. eines Monats bestellen. Im Rahmen des elektronischen Bestellvorgangs wird die Zugehörigkeit der oder des Beschäftigten zum Arbeitgeber bestätigt und im Anschluss an das MVV-Abo-Center der DB übermittelt. Sie erhalten automatisch eine E-Mail als Bestätigung. Die Bestellung muss vollständig ausgefüllt sein, da ansonsten keine Bearbeitung möglich ist.
  • Zudem gibt es noch vereinzelt Vertragspartner, die den Papierbestellschein nutzen. Hierbei erhalten Sie den den Bestellschein von ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung oder Betriebsrat). Der Bestellschein muss vom Arbeitgeber unterschrieben und gestempelt werden, danach wird er zur Bearbeitung an das Abo-Center MVV geschickt.

Wichtig ist bei beiden Bestellwegen vor allem die richtige Angabe von Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Bankverbindung.

Gegenüber einem IsarCardAbo wird ein Rabatt von 5 % (ab 100 Teilnehmern) oder 10 % (ab 1000 Teilnehmern) gewährt. Bei einem gleichzeitigen Wechsel der Zahlungsweise von monatlich auf jährlich ergibt sich noch eine weitere Ersparnis. 

Ja. Wenn Sie sich auf dem neuen Handy in der App anmelden, wird das Jobticket automatisch unter "Meine Tickets" aufgeführt. Sollte das nicht der Fall sein, fügen Sie bitte das Jobticket unter "Meine Tickets" mithilfe der Abo-Nummer manuell hinzu.

Sie sind Arbeitgeber:in und haben Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrages für das DB Jobticket? Senden Sie bitte eine E-Mail an: abo.vermarktung@deutschebahn.com

Sie sind Arbeitnehmer:in und haben Interesse an einem Jobticket? Dann wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail an:

030 72022569

abo-firmenkunden@bahn.de

Änderungen zur IsarCardJob richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Abo-Nummer in Textform formlos (z.B. per EMail) an das MVV Abo-Center oder Sie geben die Änderung rund um die Uhr im Internet über unser Aboportal selbst ein: www.bahn.de/aboportal

DB Vertrieb GmbH
Abo-Center MVV
Postfach 800349
21003 Hamburg

Telefon: 089 95471680

E-Mail: abo-mvv@bahn.de

www.bahn.de/aboportal

Unternehmen, Personalabteilungen und Personalvertretungen sind jederzeit eingeladen, sich beim Tarifmanagement der MVV GmbH beraten zu lassen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das Tarifmanagement der MVV GmbH. Wir kontaktieren Sie im Anschluss.

Sie können Ihr Jobticket für die 2. oder die 1. Klasse erwerben. Der Preis der 1. Klasse errechnet sich anhand Ihrer Strecke, dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers und dem Rabatt.

Das Jobticket gilt auf der gewählten Strecken in allen Verkehrsmitteln des SHT. Gilt auch in HVV-Verkehrsmitteln, sofern diese im Geltungsbereich der Fahrkarte nutzbar sind.

Selbstverständlich können Sie auch gegen Aufpreis die 1. Klasse nutzen. Dieser kostet zusätzlich 329 Euro/Jahr und gilt im gesamten Verbundgebiet.

Werktags ab 20 Uhr und an den Wochenenden ganztägig können Sie einen weiteren Erwachsenen und 3 Kinder unter 15 Jahren kostenfrei mitnehmen.

Selbstverständlich können Sie auch gegen Aufpreis die 1. Klasse nutzen. Dieser kostet zusätzlich 55,30 Euro/Monat und gilt im gesamten Verbundgebiet.

Sie können Ihr Job-Ticket im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) nutzen. In allen Bussen, Bahnen und den Nahverkehrszügen, also S-Bahn, Regionalbahn, Regional-Express - jeweils in der 2. Klasse.

Für kleinere und mittelständische Unternehmen bieten wir auch ein Großkunden-Rabattmodell an. Der Unterschied zum FirmenTicket: Es muss nicht jeder Mitarbeitende ein Ticket erwerben. Doch je höher die Zahl der Abonnenten im Unternehmen ist, desto preiswerter wird das einzelne Ticket.

Für weitere Informationen oder Gespräche zum Vertragsabschluss setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:

BVR Busverkehr Rheinland GmbH
Abo-Management

Das Ticket erhalten Sie für Ihre Fahrstrecke von Ihrem Wohn- zum Arbeitsort. Sie können das FirmenTicket aber auch für den gesamten Tarifraum des WestfalenTarifs bestellen. Nachfragen lohnt sich als. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung und erkundigen Sie sich nach dem FirmenTicket.

Im VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr werden verschiedene Modelle für Großkunden wie Unternehmen, Behörden usw. angeboten. Das passende Modell hängt von der Unternehmensgröße und der gewünschten Ticketauswahl ab. Rabatte von bis zu 12% im Vergleich zum regulären Abonnement stellen ein attraktives Angebot dar.

Zur Teilnahme an den Großkunden-Angeboten ist ein Firmenkundenvertrag zwischen dem Unternehmen und der BVR Busverkehr Rheinland GmbH erforderlich. Die Mindestabnahmezahl beträgt 50 Abonnements.

Diese Vorteile bietet das Ticket für Unternehmen:

  • Sie erhöhen die Attraktivität Ihrer Arbeitsplätze
  • Sie lassen Ihre Mitarbeiter von einem für Sie kostenlosen Mehrwert profitieren und gewinnen so als Arbeitgeber zusätzlich
  • Sie steigern Ihr Image als umweltbewusstes Unternehmen
  • Sie benötigen einen geringeren Bedarf an PKW-Stellplätzen

Diese Vorteile bietet das Ticket für Mitarbeitende:

  • Preiswertes Abonnement
  • Sichere, bequeme und kostengünstige Alternative zum Auto
  • Keine Parkplatzsuche oder Parkgebühren
  • Fahrradmitnahme inklusive
  • Mobilitätsgarantie

  • Deutschlandticket als JobTicket im VRS: Für alle Unternehmen, die mind. 2 Tickets abnehmen und bei denen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Zuschuss von mind. 25% zum Ticketpreis gewährt.
  • Das JobTicket im Solidarmodell für Firmen mit mind. 50 Mitarbeitenden (gültig nur im VRS, incl. kostenloser Mitnahmeregelungen)
  • Das JobTicketLight ebenfalls für Firmen mit mind. 50 Mitarbeitenden (fakulative Abnahme, gültig nur im VRS, Arbeitgeberzuschuss nötig, kostenlose Mitnahmeregelungen)
  • Das JobTicket im Fakultativmodell für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden (Bezug nur über einen Dachverband, Mindestabnahme 2 Tickets je Firma, gültig nur im VRS, kostenlose Mitnahmeregelungen)

Exklusiv nur über Ihren Arbeitgeber, nachdem dieser einen Vertrag mit der DB Regio NRW abgeschlossen hat. Damit Sie besser zur Arbeit kommen - und natürlich nach Hause. Und das preiswert und umweltfreundlich. Kontakt: kundendialog.nrw@deutschebahn.com

Selbstverständlich können Sie auch gegen Aufpreis die 1. Klasse nutzen. Dieser kostet zusätzlich 57,50 Euro/Monat und gilt im gesamten Verbundgebiet.