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Häufige Fragen zu "Nordrhein-Westfalen"

  • Gilt innerhalb von 24 Stunden nach Entwertung des Tickets (Aufdruck oder Entwerterstempel)
  • Auch als Handy-Ticket
  • Erhältlich an DB Automaten, in den DB Reisezentren, DB Agenturen und Reisebüros mit DB-Lizenz oder gleich hier online

  • Für bis zu 5 Personen oder
  • 1 Eltern-/Großelternpaar oder 1 Eltern-/Großelternteil mit beliebiger Anzahl eigener Kinder oder Enkel bis einschließlich 14 Jahre
  • Gilt innerhalb von 24 Stunden nach Entwertung des Tickets (Aufdruck oder Entwerterstempel)
  • Auch als Handy-Ticket
  • Erhältlich an DB Automaten, in den DB Reisezentren, DB Agenturen und Reisebüros mit DB-Lizenz oder gleich hier online

  • Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb von 24 Stunden
  • Gilt für 1 Fahrrad; wenn mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket unterwegs sind, braucht jedes Fahrrad ein eigenes FahrradTagesTicket NRW
  • Gilt nur in Zusammenhang mit einem Ticket des NRW-Tarifs, einem Verbundticket des AVV-, VRR-, VRS- oder WestfalenTarifs oder mit einem Deutschland-Ticket
  • Erhältlich an DB Automaten, in den DB Reisezentren, DB Agenturen, Reisebüros mit DB-Lizenz und hier online

  • Gilt für 1 Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet.
  • Erhältlich für Erwachse und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
  • Gilt für fahrplanmäßige Verbindungen von maximal 7 Stunden Dauer.
  • Nur gültig mit aufgedrucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

  • Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Monats
  • Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Geltungsdauer: Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade1.KlasseMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr). Wagenklasse: 1. Klasse in Nahverkehrszügen Geltungsbereich: Innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets, sowie auf den Strecken laut Anhang 9 der Tarifbestimmungen Sonstiges: Das NRWupgrade1.KlasseMonat stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für die meisten Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse gemäß der jeweiligen Einzelbestimmungen ausgeschlossen ist. 
  • Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgrade1.KlasseMonat nicht erweitert. 
  • Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten. Das NRWupgrade1.Klasse wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbstausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

  • Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats
  • Für Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Geltungsdauer: Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgradeFahrradMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr). 
  • Wagenklasse: 2. Klasse 
  • Geltungsbereich: Innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets, sowie auf den Strecken laut Anhang 8 der Tarifbestimmungen Ticketverkauf: Ausgabe und Betreuung von Abonnements des NRWupgradeFahrrad erfolgt durch Vertriebspartner für Abonnements in NRW. Sonstiges: Das NRWupgradeFahrradMonat stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrradMonat nicht erweitert. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten. 
  • Das NRWupgradeFahrradMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbstausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Für Verkehrsmittel wie Bürgerbus, TaxiBus, Anruf-Linientaxi, Anruf-Linienfahrt, Anruf-Sammeltaxi, Flughafenbuslinien, Spielbanklinien, Disco- und Nachtbuslinien gelten besondere Bedingungen:

Werden Tickets eines Verbundtarifs in diesen Verkehrsmitteln anerkannt, so werden die Tickets des NRW-Tarifs wie vergleichbare Tickets der Verbundtarife behandelt.
- Sind im örtlichen Verbundtarif Zuschläge für eine Betriebsform vorgesehen, müssen auch Kunden mit Tickets des NRW-Tarifs diese Zuschläge zahlen.

  • Für Studierende
  • Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden. 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Geltungsdauer: Ein Semester jeweils vom 1. Geltungstag 0:00 Uhr bis zum letzten Geltungstag 24:00 Uhr: Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08., Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. Abweichende Regelungen können sich auf Grund des regionalen Semestertickets ergeben. Wagenklasse: In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich) 
  • Geltungsbereich: Gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken durch benachbarte Bundesländer, deren Nutzung bei Fahrten von NRW nach NRW ggf. erforderlich ist. Auf Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nur im Stadtgebiet Osnabrück sowie auf der Buslinie T88 zwischen Alstätte und Enschede (NL). Auf übrigen Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht 
  • Das Ticket gilt jeweils nur in Verbindung mit dem regionalen Semesterticket und einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Bei ausländischen Studierenden werden amtliche Beglaubigungen von Lichtbildausweisen (Personalausweis, Reisepass) als Nachweis anerkannt. Tickets in Papierform müssen bei Fahrausweisprüfungen im Original, nicht durch Folie überklebt oder eingeschweißt, vorgelegt werden. 
  • Das SemesterTicket NRW erweitert den Geltungsbereich des regionalen Semestertickets auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung.

  • Rabattiertes Angebot für Schüler und Schülerinnen
  • Gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums in den Oster- Sommer-, Herbst- oder Winterferien in NRW
  • Gilt nur in der 2. Klasse
  • Das Ticket können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 20 Jahren kaufen.
  • Das FerienTicket NRW ist nicht übertragbar
  • Erhältich an DB Automaten, in den DB Reisezentren oder jeweils 14 Tage vor Ferienbeginn hier online

77,50 Euro während der gesamten Sommerferien und nur 38,60 Euro in allen anderen Ferien in Nordrhein-Westfalen.

  • An allen DB-Automaten
  • An den Verkaufsstellen der DB
  • Jeweils 14 Tage vor Ferienbeginn direkt hier online buchbar

  • Die FerienTickets NRW gelten jeweils während der Sommerferien, bzw. der Oster-, Herbst- oder Winterferien in Nordrhein-Westfalen an allen Tagen ohne Einschränkung.
  • Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an.
  • Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages.

Das FerienTicket NRW berechtigt eine Person zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Geltungsbereich des NRW-Tarifs.

In Bussen, Trams, U- und S-Bahnen sowie in Nahverkehrszügen (nur 2. Klasse), in denen ein nordrhein-westfälischer Verbund- oder Gemeinschaftstarif angewendet wird.

Ausgenommen sind spezielle Übergangstarife in benachbarte Verkehrsräume wie z. B. AVV-Heerlen.

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschließlich 20 Jahren.
  • Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei.
  • Kinder, die während des Geltungszeitraumes 6 Jahre alt werden, erhalten das FerienTicket NRW bereits vom 1. Geltungstag an.
  • Junge Erwachsene, die während des Geltungszeitraumes 21 Jahre alt werden, erhalten das FerienTicket NRW für die gesamte Geltungsdauer.

Nein. Name und das Geburtsdatum des Inhabers müssen eingetragen werden und eigenhändig mit Kugelschreiber oder mit Tinte unterschrieben sein.

Wichtig: Ausweis mitnehmen, muss bei der Kontrolle möglicherweise vorgezeigt werden.
Weitere Personen dürfen nicht mit dem Ticket mitgenommen werden.

  • 8,60 Euro in der 2. Klasse (4,30 Euro für Kinder)
  • 12,90 Euro in der 1. Klasse (6,50 Euro für Kinder)

Sie erhalten das Ticket an Automaten/Verkaufsstellen vieler Verkehrsunternehmen in NRW, z.B. DB Reisezentren, DB Ticketautomaten und ab 1. Januar 2026 auch über bahn.de.

Das Ticket ist 6 Stunden (15 Minuten Karenzzeit) ab Entwertung gültig. 

Gilt in Verbindung mit Zeitfahrausweisen (ab einer Gültigkeit von 1 Woche) und netzweit gültigen KombiTickets des VRR, VRS, AVV und WestfalenTarifs sowie relationsbezogenen Zeitkarten des NRW-​Tarifs.

Vorlauf-​ oder Anschlussfahrt an ein o. g. Ticket im gesamten Geltungsbereich der PauschalpreisTickets des NRW-​Tarifs.

Alle Busse, Straßen-​, Stadt-​ und U-​Bahnen sowie Nahverkehrszüge (S-​Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress) innerhalb des Geltungsbereichs.

Ausgeschlossen sind IC/EC, ICE, Eurostar, AutoZug, Nachtzug.

Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit, Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zahlen den halben Preis.

Das AzubiAbo Westfalen ist für Azubis und Beamtenanwärter:innen und weitere Personen, die sich weiterbilden, geeignet. 

Details finden Sie auf der Site westfalentarif.de/azubiabo im Reiter "Berechtigte"

Sie können mit Bus und Bahn in der 2. Klasse im im gesamten Westfalen-Tarif-Raum fahren.

Das AzubiAbo Westfalen beginnt zum Ersten des Monats, ab Sie es bestellen. Es läuft für mindestens 12 Monate bzw. bis zum Ausbildungsende. Soll das Abonnement nach 12 Monaten fortgesetzt werden, so ist ein Verlängerungsantrag mit Nachweis über die Bezugsberechtigung beim ausgebenden Verkehrsunternehmen einzureichen.

Das AzubiAbo Westfalen hat eine Mindestvertragslauf­zeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der 12 Monate ist das AzubiAbo Westfalen jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündbar.