Gilt für 1 Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet.
Erhältlich für Erwachse und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
Gilt für fahrplanmäßige Verbindungen von maximal 7 Stunden Dauer.
Nur gültig mit aufgedrucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.