Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife
Persönlich, nicht übertragbar
Geltungsdauer: Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade1.KlasseMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr). Wagenklasse: 1. Klasse in Nahverkehrszügen Geltungsbereich: Innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets, sowie auf den Strecken laut Anhang 9 der Tarifbestimmungen Sonstiges: Das NRWupgrade1.KlasseMonat stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für die meisten Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse gemäß der jeweiligen Einzelbestimmungen ausgeschlossen ist.
Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgrade1.KlasseMonat nicht erweitert.
Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten. Das NRWupgrade1.Klasse wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbstausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.