Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats
Für Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife
Persönlich, nicht übertragbar
Geltungsdauer: Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgradeFahrradMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr).
Wagenklasse: 2. Klasse
Geltungsbereich: Innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets, sowie auf den Strecken laut Anhang 8 der Tarifbestimmungen Ticketverkauf: Ausgabe und Betreuung von Abonnements des NRWupgradeFahrrad erfolgt durch Vertriebspartner für Abonnements in NRW. Sonstiges: Das NRWupgradeFahrradMonat stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrradMonat nicht erweitert. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten.
Das NRWupgradeFahrradMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbstausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.