Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden.
Persönlich, nicht übertragbar
Geltungsdauer: Ein Semester jeweils vom 1. Geltungstag 0:00 Uhr bis zum letzten Geltungstag 24:00 Uhr: Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08., Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. Abweichende Regelungen können sich auf Grund des regionalen Semestertickets ergeben. Wagenklasse: In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)
Geltungsbereich: Gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken durch benachbarte Bundesländer, deren Nutzung bei Fahrten von NRW nach NRW ggf. erforderlich ist. Auf Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nur im Stadtgebiet Osnabrück sowie auf der Buslinie T88 zwischen Alstätte und Enschede (NL). Auf übrigen Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht
Das Ticket gilt jeweils nur in Verbindung mit dem regionalen Semesterticket und einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Bei ausländischen Studierenden werden amtliche Beglaubigungen von Lichtbildausweisen (Personalausweis, Reisepass) als Nachweis anerkannt. Tickets in Papierform müssen bei Fahrausweisprüfungen im Original, nicht durch Folie überklebt oder eingeschweißt, vorgelegt werden.
Das SemesterTicket NRW erweitert den Geltungsbereich des regionalen Semestertickets auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung.