Häufige Fragen zu "Bundeswehr"

Ein Ticket für eine einfache Fahrt ist in der 2. Klasse für Soldat:innen kostenfrei.

Allerdings wird jedes gebuchte Ticket gegenüber der Bundeswehr abgerechnet und verursacht Kosten.

Nutzen Sie das Angebot daher entsprechend verantwortungsvoll.

Sitzplatzreservierungen und Upgrades in 1. Klasse sind selbst zu zahlen.

Sie müssen aktive Soldatin bzw. aktiver Soldat der Bundeswehr sein und benötigen die folgenden drei Legitimationen:

  1. Das über diesen Sondereinstieg gebuchte Bundeswehr-Ticket
  2. Ihren Bundeswehr-Truppenausweis (bzw. vorl. Truppenausweis in Verbindung mit Ihrem Personalausweis)
  3. Ihre Bundeswehr-Uniform, die Sie während der gesamten Fahrt tragen müssen

Fehlt eine der drei Legitimationen, dürfen Sie das Angebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform nicht nutzen und Sie müssen für Ihre Fahrt ein reguläres Ticket kaufen.

Ansonsten werden Sie als Reisender ohne gültige Fahrkarte erfasst und müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen.

  • Das Ticket gilt in DB Fernverkehrszügen (ICE, IC/EC) innerhalb Deutschlands. Die gebuchten Fernverkehrszüge sind auf dem Ticket eingetragen. Für diese Züge besteht Zugbindung. Das heißt, Sie müssen die gebuchten Züge benutzen.
  • Sie können im Vor- oder Nachlauf zu den gebuchten Zügen des Fernverkehrs auch Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IR und S-Bahn) benutzen. (Die entsprechenden Start- und Zielbahnhöfe müssen bei der Buchung angegeben werden.)
  • Sie können im Nahverkehr alle Verbindungen buchen, die einen Verkehrsverbund überschreiten. Außerdem können Sie das Bundeswehr-Ticket für Strecken innerhalb von Landestarifen und ausgewählten Verbünden buchen.
  • Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist im Angebotsumfang nicht enthalten.

Die Bundeswehr-Tickets gelten nur in der 2. Klasse. Sitzplatzreservierungen sind selbst zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit, das Bundeswehr-Ticket in die 1. Klasse "upzugraden". Die entsprechende Preisdifferenz ist selbst zu tragen.

Die kostenfreien Bundeswehr-Tickets werden nur für Reisen innerhalb Deutschlands angeboten.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, kaufen Sie sich bitte auf eigene Kosten ein reguläres Ticket, z.B. über die Internetseite www.bahn.de oder in einer DB-Verkaufsstelle (z.B. DB Reisezentrum).

  • Bundeswehr-Tickets sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.
  • Ticketbuchungen für dieselbe nur zeitversetzte Verbindung am selben Tag (Sicherheitsbuchung) sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Sollten Sie Ihre gebuchte Fahrt aus dienstlichen Gründen nicht antreten können, ist eine erneute Ticketbuchung mit einem weiteren Aktionsgutschein statthaft.

Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, entfällt im Fernverkehr die Zugbindung. Für die Weiterfahrt mit einem alternativen Zug ist keine erneute Ticketbuchung erforderlich.

Für Nahverkehrszüge gilt keine Zugbindung. Das Ticket gilt für die einmalige Fahrt der gebuchten Verbindung am Gültigkeitstag.

  • Kinder bis 5 Jahre fahren immer kostenfrei und müssen nicht bei der Buchung angegeben werden.
  • Kinder von 6-14 Jahren fahren in Begleitung von Personen ab 15 Jahre kostenfrei. Sie müssen aber bei der Buchung angegeben werden.

Das City-Ticket ist nicht enthalten. Für Ihre Weiterfahrt im öffentlichen Personennahverkehr der Städte und Gemeinden kaufen Sie sich bitte ein Ticket nach dem jeweils gültigen Tarif auf eigene Kosten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Ihr gewünschter Reisetermin liegt mehr als 6 Monate im Voraus oder nach einem Fahrplanwechsel
  • Für die von Ihnen gewünschte Zugverbindung ist der Zug in der 2. Klasse bereits ausgebucht und es werden keine weiteren Buchungen angenommen
  • Die gewählte Verbindung ist nicht Bestandteil des Angebots (z.B. reine Verbindungen des ÖPNV – wie Bus, U-Bahn, Straßenbahn etc.)

In diesen Fällen ist die Buchung eines Bundeswehr-Tickets und somit die Nutzung des Angebots nicht möglich.

Alternativ können Sie sich auf eigene Kosten ein reguläres Ticket kaufen.

Nein, das ist nicht zulässig.

Bundeswehr-Tickets sind wie alle digitalen Tickets der Deutschen Bahn AG personalisiert. Sie dürfen nur von der namentlich eingetragenen Person genutzt werden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie bei der Reise Ihre Uniform tragen müssen und neben dem Ticket auch Ihren Bundeswehr-Truppenausweis mit gleichem Namen wie auf dem Ticket vorlegen müssen.

Die Buchung eines Bundeswehr-Tickets ist nur für die eigene Person zulässig!

Es besteht die Möglichkeit das Bundeswehr-Ticket in die 1. Klasse "upzugraden". Die entsprechende Preisdifferenz ist selbst zu tragen. 

Nutzen Sie die Buchungsfunktion „Zum 1. Klasse-Upgrade in der Reiseauskunft“.

Die Buchungsfunktion “Zum 1. Klasse-Upgrade via Meine Reisen” ist mit dem Bundeswehr-Ticket nicht kompatibel.  

Ihr Bundeswehr-Ticket beinhaltet keine kostenfreie Sitzplatzreservierung.

Bei der Buchung Ihres Bundeswehr-Tickets können Sie über den oben angegebenen
DB Sondereinstieg direkt eine Sitzplatzreservierung auf eigene Kosten dazu buchen.

Weitere Zusatzleistungen wie Hundemitnahme oder ein Fahrradticket, können Sie vor Fahrtantritt auf eigene Kosten z.B. über www.bahn.de oder eine DB-Verkaufsstelle erwerben.

Bei Zugausfall oder Verspätung ist die Zugbindung im Fernverkehr unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben. Für Ihr Bundeswehr-Ticket gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und die Regelungen der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG

Da das Bundeswehr-Ticket für Sie kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrpreisentschädigung. Die Fahrpreisentschädigung wird zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr pauschal abgegolten.

Sollten Sie sich einen Aufpreis für die 1. Klasse gekauft haben, erhalten Sie dafür die Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises.

Konnten reservierte Sitzplätze wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.

Die Rückzahlung des Reservierungsentgelts können Sie (formlos) im Servicecenter Fahrgastrechte beantragen. Oder wenden Sie sich alternativ an eine DB-Verkaufsstelle (DB Reisezentrum oder DB Agentur).

Nein, das Bundeswehr-Ticket berechtigt nur zur Nutzung von Zügen im Nah- und Fernverkehr.

Möchten Soldat:innen den ÖPNV nutzen, müssen sie sich ein entsprechendes Ticket nach dem jeweils gültigen Tarif auf eigene Kosten kaufen.

Die Soldat:innen benötigen vor Fahrtantritt ein gebuchtes Bundeswehr-Ticket.

Sollte die Buchung eines Bundeswehr-Tickets aus technischen Gründen nicht möglich sein, sind Soldat:innen verpflichtet, vor Fahrtantritt ein reguläres Ticket zu kaufen. Werden Soldatinnen und Soldaten welche das Angebot nutzen möchten, an Bord ohne gültige Fahrkarte (bzw. ohne Uniform und/oder Truppenausweis) erfasst, müssen sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.

Nein, das ist nicht zulässig.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an aktive Soldatinnen und Soldaten, wenn diese die entsprechenden Grundvoraussetzungen erfüllen.

Bundeswehr-Tickets dürfen nur auf den eigenen Namen gebucht werden.

Das Angebot gilt nur, wenn Sie von der Bundeswehr zu einem Termin gebeten werden. Für Ihre Reise haben Sie bereits Aktionsgutscheincodes erhalten. Mit diesen können Sie über Buchungsseite ein kostenloses Ticket für die An- und Abreise erstellen.

Neben dem Online-Ticket (digital oder Papierform) und Ihrem Ausweisdokument ist auch die reisebegründende Unterlage (Schreiben der Bundeswehr) vorzulegen.

Es handelt sich hierbei um das Schreiben der Bundeswehr, mit dem Sie aufgefordert werden, einen Termin bei der Bundeswehr wahrzunehmen. Hier ist der Grund für Ihre Reise aufgeführt. Dieser kann z. B. Folgender sein:

  • Einberufungsbescheid
  • Entlassungsbescheid
  • Dienstantrittsreise

Einladung 

  • zum Vorstellungsgespräch
  • zur ärztlichen Untersuchung
  • zum Auswahlverfahren/Assessment
  • zur Vertragsunterzeichnung

Die Reise ist für Sie kostenlos. Die Buchung des Tickets wird durch einen Aktionsgutscheincode (16-stellig), der Ihnen übermittelt wurde, durchgeführt.

Sie werden am Ende der Buchung aufgefordert, den Aktionsgutscheincode (16-stellig) einzugeben und zu bestätigen. Ihren gültigen Aktionsgutscheincode finden Sie auf Ihrer reisebegründenden Unterlage.

Nein, der Aktionsgutscheincode gilt nur für die einfache Fahrt. Für die Rückfahrt benötigen Sie einen zweiten Aktionsgutscheincode. Die Rückfahrt sollte sicherheitshalber erst dann gebucht werden, wenn der Zeitpunkt der Rückfahrt bekannt ist.

  • Hin- oder Rückfahrt (je ein Aktionsgutscheincode)
  • Sitzplatzreservierung in der 1. bzw. 2. Klasse
  • City-Ticket am Start- und/oder Zielbahnhof, sofern “+ City” auf dem Ticket vermerkt ist. Das City-Ticket gilt ausschließlich an dem bei der Buchung angegebenen Reisetag.
  • Gepäck. Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie ein weiteres größeres Gepäckstück kostenlos mitführen. Weitere Infos unter: https://www.bahn.de/service/zug/gepaeck

  • Upgrade von 2. Klasse auf 1. Klasse
  • Fahrradmitnahme: Sie benötigen eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung
  • ÖPNV-Ticket zum Bahnhof, sofern nicht durch das City-Ticket abgedeckt. Mehr Infos zum City-Ticket: https://www.bahn.de/angebot/weiterreise/city-ticket

Mit dem Ticket haben Sie keine Zugbindung. Mit einem Ticket für einen ICE oder einen anderen Fernverkehrszug der Produktklasse ICE können Sie auf der gebuchten Strecke und innerhalb der Gültigkeit alle Fernverkehrszüge (z. B. ICE, RJ, RJX, IC/EC) und Züge des Nahverkehrs (z. B. IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen. Mit einer Fahrkarte der Produktklasse IC/EC können Sie auf der gebuchten Strecke und innerhalb der Gültigkeit alle IC/EC und Züge des Nahverkehrs (z. B. IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen. Haben Sie eine Fahrkarte für die Produktklasse RB/RE, dann dürfen Sie nur die Züge des Nahverkehrs (z. B. IRE, RE, RB, S-Bahn) innerhalb der Gültigkeit nutzen.

Dienstantrittsreisende der 1.Klasse und 2. Klasse haben keinen Zugang zur DB Lounge.

Ausgenommen ist hiervon das selbst erworbene 1. Klasse Upgrade. Mit diesem haben Sie Zutritt zur DB Lounge.

Nein, das ist nicht zulässig. 

Das Angebot richtet sich nur an Personen, die im Rahmen Ihrer Bewerbung einen Termin bei der Bundeswehr wahrzunehmen haben.

Tickets für Dienstantrittsreisen der Bundeswehr dürfen nur auf den eigenen Namen gebucht werden.

Nutzen Sie die nächste Reisemöglichkeit, Ihre Fahrkarte hat keine Zugbindung.

Da die Fahrkarte für Dienstantrittsreisen für Sie kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrpreisentschädigung. Die Fahrpreisentschädigung ist zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundeswehr pauschal abgegolten.

Sollten Sie sich ein Upgrade für die 1. Klasse gekauft haben, können Sie hierfür eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung beantragen. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises.

Nein, das ist nicht zulässig. Bitte stornieren Sie die Fahrkarte online. Gehen Sie dazu auf www.bahn.de und anschließend auf die Funktionsfläche „Meine Reisen“. Dort können Sie mit Ihrem Namen und der Auftragsnummer des Tickets, Ihre Buchung aufrufen und stornieren.

Das Ticket zur Dienstantrittsreise hat eine Gültigkeit von 5 Tagen. 1 Tag vor und bis 3 Tage nach gewähltem Reisedatum. Es besteht keine Zugbindung.

Ja, Sie können bei fehlerhafter Buchung den Button Sofortstorno nutzen und im Anschluss das Ticket mit den korrekten Daten und dem ursprünglichen Aktionsgutscheincode neu buchen. Eine spätere Stornierung ist nur über das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr möglich.

Ihr Ticket hat eine Gültigkeit von 5 Tagen. 1 Tag vor und bis 3 Tage nach gewähltem Reisedatum, ohne Zugbindung​. Sollte Ihr Reiseanlass außerhalb dieser Gültigkeit liegen, ist eine Neubuchung mit einem neuen Aktionsgutscheincode erforderlich.