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Ich verfüge über ein Deutschland-Ticket. Kann dies im Buchungsprozess berücksichtigt werden?

Ja! Inhaber eines Deutschland-(Job)-Tickets können dieses bei der Buchung eines Bundeswehr-Tickets für den Vor- und Nachlauf zum DB Fernverkehr angeben. In diesem Fall werden der Bundeswehr nur die Kosten für den DB Fernverkehrsanteil in Rechnung gestellt.

Hinweis: Bei der Nutzung des Deutschland-(Job)-Tickets zusammen mit dem Bundeswehr-Ticket sind die Einschränkungen der Fahrgastrechte bei Verspätung und Zugausfall zu beachten. Sollte dadurch der gebuchte Fernverkehrszug (Zugbindung) nicht erreicht werden können, besteht kein Anspruch auf Weiterfahrt mit einem anderen Zug.

Soldatinnen und Soldaten haben daher zu prüfen, ob die Einschränkung der Fahrgastrechte für die gewünschte Verbindung Auswirkungen hat.