Häufige Fragen zu "BahnCard 50"

Da es sich beim rollstuhlgerechten Bereich in den Zügen des Fernverkehrs um einen sogenannten klassenlosen Bereich handelt, können Sie als Reisende/r im Rollstuhl und auch Ihre Begleitperson diesen Bereich immer mit einer Fahrkarte der 2. Klasse nutzen. Gleiches gilt auch für eine BahnCard 100. der 2. Klasse.

Ja, diese BahnCard verlängert sich immer automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die Folgekarte ist entweder eine reguläre oder ermäßigte BahnCard bzw. eine My BahnCard der 1. bzw. 2. Klasse.

Die Probe BahnCard 50 verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht bis 4 Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die Folgekarte ist entweder eine reguläre oder ermäßigte BahnCard 50 bzw. eine My BahnCard 50 der 1. bzw. 2. Klasse.

Alle Reisenden zwischen 27 bis einschließlich 64 Jahre können die BahnCard erwerben. Bei der Bestellung der BahnCard wird anhand Ihres Geburtsdatums geprüft, ob Sie ein entsprechendes Alter haben. 

Für die Kontrolle im Zug benötigen wir zusätzlich Ihren amtlichen Lichtbildnachweis. 

Unsere Tipps für Sie:

  • Für Reisende im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gibt es die My BahnCard
  • Personen bis einschließlich 64 Jahren, die wegen voller Erwerbsminderung eine Rente beziehen und schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 haben Anspruch auf eine ermäßigte BahnCard
  • Für Personen ab 65 Jahren ist die Senioren BahnCard erhältlich

Alle Reisenden können die Probe BahnCard erwerben.

Die Probe BahnCard 50 erhalten Sie ohne Foto. Bitte führen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis für die Kontrolle im Zug mit. Bei Kunden unter 16 Jahren ist kein Lichtbildausweis erforderlich.

Ihre BahnCard 25 bzw. 50 können Sie bis zu 6 Wochen vor Laufzeitende in Textform kündigen.

Am einfachsten geht das in Ihrem Kundenkonto:

  1. Loggen Sie sich in Ihr Kundenkonto ein.
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „BahnCard“ und danach auf "Optionen". Sie erhalten dort die Information, ob eine Kündigung möglich ist.
  3. Ist die Kündigung möglich, bestätigen Sie den Button „BahnCard kündigen“.

Die BahnCard hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Die BahnCard 50 gilt ab dem 1. Geltungstag 1 Jahr lang. Sie wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

Die Probe BahnCard ist ab dem 1. Geltungstag 3 Monate gültig.

Die BahnCard 50 kostet

  • 244 Euro für die 2. Klasse und
  • 492 Euro für die 1. Klasse.

Die Probe BahnCard 50 kostet

  • 76,90 Euro für die 2. Klasse und
  • 152 Euro für die 1. Klasse.

Die BahnCard 50 können Sie gleich hier online kaufen. 

Sie ist außerdem erhältlich in DB Reisezentren und Agenturen der Deutschen Bahn und in der App.

Die Probe BahnCard 50 können Sie gleich hier online kaufen. 

Sie ist außerdem erhältlich in DB Reisezentren und Agenturen der Deutschen Bahn und in der App.

Mit der BahnCard 50 erhalten Sie einen BahnCard-Rabatt in Höhe von 50 Prozent auf die Flexpreise sowie 25 Prozent auf die Super Spar- und Sparpreise innerhalb Deutschlands in der entsprechenden Wagenklasse. Das kostenpflichtige City-Ticket beim Sparpreis und Super Sparpreis wird nicht rabattiert.

Dabei können Sie den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter: https://www.bahn.de/agb

Mit der Probe BahnCard 50 erhalten Sie einen BahnCard-Rabatt in Höhe von 50 Prozent auf die Flexpreise sowie 25 Prozent auf die Super Spar- und Sparpreise innerhalb Deutschlands in der entsprechenden Wagenklasse. Das kostenpflichtige City-Ticket beim Sparpreis und Super Sparpreis wird nicht rabattiert.

Dabei können Sie den ICE bzw. IC/EC, ÖBB-Nightjet-Züge (ggf. reservierungspflichtig) und die Züge des Nahverkehrs (IRE, RE, RB, S-Bahn) nutzen.

In manchen Verbünden wird BahnCard 25 und 50 Inhabern ein Rabatt auf Angebote des Verbundtarifs gewährt.

Wenn die BahnCard auf der gewünschten Verbindung anerkannt wird, wird der Rabatt bei der Buchung automatisch abgezogen. Die digitale BahnCard können Sie bei den verschiedenen Landestarifen und Verkehrsverbünden gleichermaßen wie die BahnCard Plastikkarte nutzen.

Ob es eine Anerkennung der BahnCard in den jeweiligen Landestarifen oder Verkehrsverbünden gibt, regeln deren Tarif- und Beförderungsbedingungen. Einen Link zu diesen Tarif- und Beförderungsbedingungen finden Sie unter: https://www.bahn.de/agb