Häufige Fragen zu "Zeitkarten mit Abo"
Ihr Abo endet vorzeitig, da DB Fernverkehr das Angebot der Zeitkarten-Abonnements einstellt. Am 21. Oktober 2026 bestehende Abonnements werden zum Juni 2027 gekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr Abo zum Preisvorteil eines Jahresabonnements nutzen.
Endet Ihr Abo vor Ablauf von 12 Monaten, erhalten Sie die nicht genutzte Restlaufzeit automatisch anteilig erstattet. Sie müssen hierfür nichts tun.
Ab dem 21. Oktober 2026 stehen Ihnen weiterhin attraktive Alternativen ohne Abo zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere die dauerhaft vergünstigte Persönliche Monatskarte.
Mit der Umstellung wird das Zeitkartenangebot vereinfacht und flexibler gestaltet. Der bisherige Preisvorteil wird künftig über die um 25 Prozent vergünstigte Monatskarte beziehungsweise Schülermonatskarte abgebildet. Davon profitieren Sie auch, wenn Sie bislang kein Abo genutzt haben.
Ihre persönlichen Jahres- und Monatskarten im Abo sind in allen Fern- und Nahverkehrszügen gültig.
Das gilt für
- Persönliche Monatskarte im Abo
- Persönliche Jahreskarte im Abo
- Persönliche Monatskarte
- Persönliche Wochenkarte
Nein, das Deutschland-Ticket ist bei DB Abos nicht inklusive.
Nein. Bestehende Abos werden nicht mit dem Verkaufsende am 21. Oktober 2026 sofort ungültig. Die Kündigung erfolgt durch das Abo-Center zum individuellen Vertragsende im Juni 2027.
Das genaue Vertragsende ist individuell und wird den betroffenen Kundinnen und Kunden im Kündigungsschreiben mitgeteilt. Die betroffenen Abos laufen zu ihrem jeweiligen individuellen Termin im Juni 2027 aus, sofern sie nicht auf Ihren Wunsch früher beendet werden.
Nein. Die reguläre Kündigung wird durch das Abo-Center veranlasst. Sie müssen nichts tun.
Ja. Mit dem Kündigungsschreiben wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Wenn Sie das Abo früher beenden möchten, wenden Sie sich an das Abo-Center, damit das bereits hinterlegte Kündigungsdatum angepasst werden kann. Eine eigenständige Kündigung im Aboportal ist nicht möglich. Die Kündigung können Sie jederzeit auf bahn.de/vertrag-kuendigen vornehmen.
Die Kündigung können Sie jederzeit auf bahn.de/vertrag-kuendigen vornehmen.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie unter
Nein, eine Mindestlaufzeit gilt nicht mehr. Mit Erhalt der Kündigung können Sie das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nutzen.
Ja. Die bestehende Regelung zur Gültigkeit über den letzten Geltungstag hinaus bis 12 Uhr des folgenden Werktages bleibt bestehen.
Das gilt für:
- Jahreskarte im Abo
- Monatskarte im Abo
- Monatskarte
- Wochenkarte
Die reguläre Monatskarte und die Schülermonatskarte werden ab dem 21. Oktober 2026 dauerhaft um 25 Prozent günstiger angeboten.
Die Preise der Wochenkarten, Schülerwochenkarten und Mehrfahrten-Tickets bleiben unverändert.
Nutzen Sie
- die dauerhaft um 25 Prozent reduzierte Monatskarte ohne Abo
- oder ein Mehrfahrtenticket (10-/20-Fahrten)
Ja. Nach dem Ende des Abos erfolgt keine automatische Verlängerung. Sie kaufen Ihre Monatskarte oder Schülermonatskarte jeweils bei Bedarf selbst und entscheiden somit, für welche Zeiträume Sie eine Zeitkarte benötigen. Dadurch fallen beispielsweise während Urlaubszeiten oder längeren Abwesenheiten keine laufenden Kosten für eine Monatskarte an.
Ja. Mit einer Monatskarte können Sie samstags eine weitere Person sowie bis zu 3 Kinder unentgeltlich mitnehmen.
Ja. Die Zeitkarten für die jeweilige Strecke bleiben verfügbar. Es entfällt lediglich die betreffende Abo-Variante.
Bei Einmalzahlung für das DB Jahresabo erhalten Sie nach Beendigung des Abos eine anteilige Rückerstattung für den nicht mehr genutzten Zeitraum.
Das wird in der Regel nicht nötig sein: Die reguläre Kündigung soll zum individuellen Monatsende erfolgen, so dass grundsätzlich keine Rückerstattung erforderlich ist.
Haben Sie auf eigenen Wunsch gekündigt, wird die konkrete Abrechnung durch das Abo-Center vorgenommen.
Die Rückerstattung wird nach Beendigung des Abos verarbeitet. Die individuellen Informationen über die genaue Rückerstattung erhalten Sie per E-Mail vom Abo-Center.
Nein. Wenn Sie Ihr DB Zeitkarten-Abo aufgrund der Umstellung auf Zeitkarten ohne Abo vorzeitig beenden, wird keine Differenzzahlung erhoben. Dies gilt auch bei Nutzung des eingeräumten Sonderkündigungsrechts.