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Erfolgt bei monatlicher Abbuchung meines bisherigen DB Zeitkarten-Abos eine Rückerstattung?

Das wird in der Regel nicht nötig sein: Die reguläre Kündigung soll zum individuellen Monatsende erfolgen, so dass grundsätzlich keine Rückerstattung erforderlich ist.

Haben Sie auf eigenen Wunsch gekündigt, wird die konkrete Abrechnung durch das Abo-Center vorgenommen.