Häufige Fragen zu "Gepäckservice"
Ja. Das Angebot richtet sich an Bahnreisende. Für den Versand von Reisegepäck mit DB Gepäckservice ist also eine gültige Fahrkarte erforderlich. Die Beförderungsbedingungen für Reisegepäck finden Sie hier.
In der Sendungsverfolgung können Sie jederzeit den Status Ihres Gepäcks verfolgen. Dies ist frühestens 1 Tag vor der geplanten Abholung möglich.
Bei PaketShop-Sendungen ist die Sendungsverfolgung erst nach der Abholung durch den Fahrer aktiv. Hier geht's zur Sendungsverfolgung
Haben Sie dringende Fragen zu einer aktuell durchgeführten Sendung oder möchten eine Reklamation einreichen? Dann finden Sie hier den Kontakt.
Bitte wenden Sie sich an den Reiseservice:
Telefon: 030 2970
Wenn Sie nach Zustellung Ihres Reisegepäcks eine Verspätung/Beschädigung reklamieren oder Lob/Kritik äußern möchten, nutzen Sie bitte möglichst das Kontaktformular.
Zum Kontaktformular
Oder wenden Sie sich per Post an: Deutsche Bahn AG, Gepäckservice, Postfach 62 02 60, D-22402 Hamburg
Haben Sie dringende Rückfragen zur aktuell durchgeführten Sendung? Dann kontaktieren Sie bitte den Kundenservice von Hermes:
Telefon: 040 593551236
Die Erreichbarkeit ist von Mo-Sa 7:00-18:30 Uhr
Wenn Ihr Hermes PaketShop nicht vor 10 Uhr öffnet, planen Sie die Abgabe bitte für den Werktag davor. Alternativ können Sie das Gepäck auch in einem anderen Hermes PaketShop aufgeben. Weitere Vorschläge finden Sie übrigens auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Sollte sich Ihr Aufenthalt verlängern, können Sie gleich hier den Abholtermin verschieben.
Ja. Auch wenn Sie sich bei Ihrer Buchung für einen Hermes PaketShop entschieden haben, können Sie sich noch für einen anderen PaketShop in Ihrer Nähe entscheiden. Bitte beachten Sie aber, dass aus Kapazitätsgründen nicht alle PaketShops Reisegepäck annehmen können.
Ja. Allerdings wird Ihr Reisegepäck dann erst am Folgewerktag abgeholt und die Versanddauer verlängert sich entsprechend.
Ja. Allerdings wird Ihr Reisegepäck dann erst am Folgewerktag abgeholt und die Versanddauer verlängert sich entsprechend.
Wenn Sie Ihr orthopädisches Hilfsmittel nicht bei der Zugfahrt mitnehmen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, es mit dem Gepäckservice befördern zu lassen. Dabei werden Rollstühle bis 31,5 kg (Krankenfahrstühle) unentgeltlich befördert, wenn das Merkzeichen "G/aG" im Schwerbehindertenausweis der Reisenden eingetragen ist. Dies betrifft ein Hilfsmittel pro Fahrt.
Bei der Beförderung orthopädischer Hilfsmittel als Gepäckservice sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Maximalmaße: 125 cm lang x 110 cm breit x 160 cm hoch
- Maximalgewicht: 31,5 kg
- Dreirädrige Krankenfahrstühle, Krankenfahrräder, Hand-Bikes sowie Elektrofahrzeuge sind von der Beförderung mit dem DB Gepäckservice ausgeschlossen.
- Der Versand ab Hermes PaketShop ist nicht möglich.
- Der Rollstuhl/das Hilfsmittel muss vollständig verpackt sein.
Bitte stellen Sie Ihr Gepäck am Abreisetag bis 8 Uhr an der Rezeption der Rehabilitationseinrichtung zur Abholung bereit. Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck gut sichtbar mit Ihrem Namen. Der Hermes-Bote bringt für den Rücktransport für jedes Gepäckstück eine Banderole mit.
Der Versand von Fahrrädern mit Elektromotoren ist über den DB Gepäckservice nicht möglich, da Akkus, die ein Gefahrgut darstellen, hierzu ausgebaut werden müssen. Diese Akkus und auch etwaige Ersatz-Akkus dürfen allerdings aufgrund einer Verschärfung der Richtlinien in der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RID nicht separat im Zug mitgeführt werden. Deshalb können Sie keine Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes als Gepäck versenden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Fahrräder mit Elektromotoren unter bestimmten Voraussetzungen im Zug mitzunehmen. Mehr Informationen finden Sie unter www.bahn.de/fahrrad.
Bahnreisende können mit dem DB Gepäckservice Reisegepäck versenden.
Normalgepäck
Als Normalgepäck gelten Koffer, Taschen, Rucksäcke bis maximal 31,5 kg und einer Größe von 120 x 60 x 60 cm.
Kinderwagen gelten bei uns als Normalgepäck und müssen immer zusammengeklappt und verpackt sein.
Sondergepäck (nur bei Versand ab Wunschadresse möglich)
Als Sondergepäck gelten Fahrräder, Ski oder Snowboard und Sportgeräte bis maximal 31,5 kg und einer Länge von maximal 200 cm.
Es werden nur Fahrräder ohne Elektromotor transportiert. Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes sind ausgeschlossen. Bitte versehen Sie Ihr Fahrrad (ohne Fahrradzubehör wie Fahrradkörbe oder -taschen), Ski und Snowboard mit Adressanhänger und verpacken Sie sie sachgerecht.
Auf die Inseln Spiekeroog und Helgoland ist kein Fahrradversand möglich.
Krankenfahrstühle: siehe "Kann ich meinen Rollstuhl verschicken?"
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter „Wie soll ich mein Gepäck verpacken?“
Ausgeschlossen vom Transport sind:
- Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher, Computer, Möbel
- Tiere, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel
- Bargeld, Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck und Uhren
- Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVSE/RID sowie BB Personenverkehr
- Wertpapiere
- Fahrräder mit Elektromotor (Pedelec, S-Pedelec, E-Bike), Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder
Erlaubt sind nur gültige Adressen mit Bezug auf die dazugehörige Bahnreise, bei denen sichergestellt wurde, dass dort ein Herausgeber (bei Abholung) bzw. Empfänger (bei Zustellung) des Reisegepäcks zum gebuchten Termin anzutreffen ist und dieser von Ihnen vorab in Kenntnis gesetzt wurde.
Nicht erlaubt sind Flughafen- und Hafenadressen und auch nicht die Zustellung an PaketShop-Adressen.
Erlaubt ist die Abholung und Zustellung auch in die österreichischen Orte im Kleinwalsertal und Jungholz (Tirol) mit den folgenden deutschen Postleitzahlen 87567 Riezlern, 87568 Hirschegg, 87569 Mittelberg sowie 87491 Jungholz, da diese Orte geografisch bedingt nur über Deutschland erreichbar sind (sogenannte Enklave).
Haftungsgrundlage ist die EG-Verordnung Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, welche die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr regelt.
Bei verspäteter Auslieferung des DB Gepäckservice werden für je angefangene 24 Stunden für maximal 14 Tage bei nachgewiesenem Schaden eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch max. 14 Rechnungseinheiten* (ca. 16 Euro) gezahlt. Ohne Nachweis reduziert sich die Entschädigung auf 2,80 Rechnungseinheiten* (ca. 3 Euro) pro 24 Stunden und je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück.
Bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gepäcks werden Ihnen bei Nachweis eine Entschädigung bis max. 1200 Rechnungseinheiten* (ca. 1350,- Euro je Gepäckstück gezahlt. Ohne Nachweis der Schadenshöhe erhalten Sie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 300 Rechnungseinheiten* (ca. 338,- Euro) je Gepäckstück. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.
Ansprüche sind nach Kofferzustellung mit
- Abholquittung
- Kopie der Gepäckbanderole
- Schadensanzeigekarte (wurde im Bedarfsfall vom Zusteller ausgehändigt)
- und Belegen (Anschaffungsquittungen etc.)
schriftlich geltend zu machen.
Entweder direkt hier oder per Post an:
Deutsche Bahn AG
Gepäckservice
Postfach 62 02 60
D-22402 Hamburg
* Der Wert der Rechnungseinheit richtet sich nach dem jeweils aktuellen "Sonderziehungsrecht" (SZR), einer künstlichen Währung, welche u. a. bei internationalen Haftungsansprüchen wie den Fahrgastrechten Anwendung findet.
Eine vollständige Übersicht über Ihre Fahrgastrechte erhalten Sie auf www.bahn.de/fahrgastrechte.
Den Gepäckservice können Sie bereits 7 Monate im Voraus buchen.
Ohne Gepäck verreisen Sie einfach unbeschwerter! Wir nehmen Ihnen Ihre Koffer und andere Gepäckstücke gerne ab. Weitere Informationen zum Gepäckservice unter bahn.de/gepaeckservice
Bei größerem Gepäck empfehlen wir, dieses einfach vorzuschicken. Die Abholung erfolgt bequem bei Ihnen zuhause. Das erleichtert Ihnen die Reise, - nicht nur beim Ein- und Aussteigen.
Für die Gepäckmitnahme geben wir Ihnen gerne Tipps, auch dazu, wie Sie die Umsteigezeit anpassen oder einen Sitzplatz in der Nähe des Gepäckregals buchen können.
Reisekoffer oder ähnliche Gepäckstücke müssen fest verschlossen, Taschen mit einem Schloss verriegelt sein. Bitte verpacken Sie zusätzlich innenliegende, transportsensible Bestandteile des Reisegepäcks (z.B. Kosmetika, Hygieneartikel, Mitbringsel) bruchsicher und schützen Sie sie mit einer stabilen Umverpackung.
Kinderwagen klappen Sie bitte zusammen und umwickeln diese mit reißfester Folie oder Kartonage.
Sondergepäck ist immer zu verpacken, da es sonst nicht angenommen wird:
Fahrräder müssen nach Verpackung weiterhin roll- und lenkbar sein. Eine Stülpverpackung (wiederverwendbar) kann kostenfrei mitbestellt werden. Die Verpackung hat Kapazität für ein Fahrrad und wird vom Fahrer bei der Abholung bereitgestellt. Fahrräder werden nur ohne Fahrradzubehör wie Fahrradkörbe oder -taschen transportiert. Es werden nur Fahrräder ohne Elektromotor transportiert. Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes sind ausgeschlossen.
Skier/Snowboard müssen auch sachgerecht verpackt werden. Eine spezielle Verpackung für Skier kann ebenfalls kostenfrei mitbestellt werden (Achtung: Gilt nicht für Snowboard). Diese wird vom Fahrer bei der Abholung bereitgestellt. Pro Verpackung sind max. 2 Paar Ski (inkl. Stöcke) oder ein Snowboard zulässig, sofern das Gewicht max. 31,5 kg beträgt.
Pakete oder miteinander verbundene Gepäckstücke sind vom Versand ausgeschlossen und werden nicht angenommen.
Damit Ihre Gepäckstücke zuordenbar sind, versehen Sie sie bitte alle mit Ihrer Adresse, z.B. mit Hilfe eines Adressanhängers.