Wie bin ich abgesichert, wenn mit dem Gepäckservice doch mal etwas schief läuft?
Haftungsgrundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates, welche die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr regelt. Sie gilt nur für DB Gepäckservice-Aufträge, die bis einschließlich 17. Februar 2026 gebucht wurden, sowie für Rehabilitanden, die den DB Gepäckservice als Bestandteil des Reha-Comfort-Tickets nutzen. Für den Hermes Gepäckversand, dem Partnerangebot von Hermes, finden Sie die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hermes.
Regelungen DB Gepäckservice:
Bei verspäteter Auslieferung des DB Gepäckservice werden für je angefangene 24 Stunden für maximal 14 Tage bei nachgewiesenem Schaden eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch max. 14 Rechnungseinheiten* (ca. 16 Euro) gezahlt. Ohne Nachweis reduziert sich die Entschädigung auf 2,80 Rechnungseinheiten* (ca. 3 Euro) pro 24 Stunden und je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück.
Bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gepäcks werden Ihnen bei Nachweis eine Entschädigung bis max. 1200 Rechnungseinheiten* (ca. 1350 Euro je Gepäckstück gezahlt. Ohne Nachweis der Schadenshöhe erhalten Sie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 300 Rechnungseinheiten* (ca. 338 Euro) je Gepäckstück. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.
Ansprüche sind nach Kofferzustellung mit
- Abholquittung
- Kopie der Gepäckbanderole
- Schadensanzeigekarte (wurde im Bedarfsfall vom Zusteller ausgehändigt)
- und Belegen (Anschaffungsquittungen etc.)
schriftlich geltend zu machen.
Entweder direkt hier oder per Post an:
Deutsche Bahn AG
DB Gepäckservice
Postfach 62 02 60
D-22402 Hamburg
* Der Wert der Rechnungseinheit richtet sich nach dem jeweils aktuellen "Sonderziehungsrecht" (SZR), einer künstlichen Währung, welche u. a. bei internationalen Haftungsansprüchen wie den Fahrgastrechten Anwendung findet.