Digitales Ticket

Fast alle Bahn-Angebote können Sie bei uns als Digitales Ticket buchen. Auf drei Wegen kommen Sie zu Ihrem Digitalen Ticket: Entweder Sie buchen es als Handy-Ticket direkt im Next DB Navigator oder Sie buchen es über unsere Website als Online-Ticket. Zudem haben Sie die Möglichkeit, viele Angebote als Digitales Ticket im DB Reisezentrum zu buchen.

Das Handy-Ticket

Das Online-Ticket

Das Digitale Ticket im DB Reisezentrum

Video-Anleitung zum Thema Buchung auf bahn.de an.

Hier finden Sie die nützliche Anleitung zum Thema "Wie buche ich eine Reise". So können Sie Ihre Reisen jetzt noch einfacher und intuitiver planen und buchen.

Häufig gestellte Fragen zum Handy- und Online-Ticket

Für die meisten Ziele in Europa können Sie Ihre Fahrkarte als Digitales Ticket auf dieser Website und in vielen Fällen auch über die App buchen. Wenn für Ihre ausgewählte Strecke das Digitale Ticket nicht buchbar ist, erhalten Sie in der Buchung einen entsprechenden Hinweis.

Nein, Digitale Tickets sind nicht übertragbar. Die Person, auf die das Ticket ausgestellt ist, muss bei der Reise also auch tatsächlich dabei sein.

Beim Stornieren von Digitalen Tickets kommt es auf die Erstattungskonditionen des jeweiligen Tickets an. 

Diese Angebote können Sie in der App buchen:

  • Flexpreise (für den Fernverkehr)
  • Normalpreise (für den Nahverkehr)
  • Sparpreise
  • Länder-Tickets 
  • Quer-durchs-Land-Ticket
  • Super Sparpreis Europa und Sparpreis Europa
  • Zeitkarten
  • Ausgewählte Aktionsangebote
  • Sitzplatzreservierungen
  • Verbundtickets

Kontrolle im Zug

Bei der Kontrolle im Zug brauchen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Stellen Sie bei der Kontrolle sicher, dass der Barcode vollständig bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung angezeigt wird.

Handy-Ticket ausdrucken

Brauchen Sie das Handy-Ticket zu Abrechnungszwecken in ausgedruckter Form, können Sie sich in Ihrem Kundenkonto auf unserer Website einloggen und in der Buchungsrückschau das Ticket ausdrucken.

Beförderungsbedingungen

Es gelten die nationalen und internationalen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer bzw. innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften deren Beförderungsbedingungen. Den jeweiligen Beförderer finden Sie unter: DieBefoerderer.de und bahn.de/agb

Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles Ausweisdokument vorzeigen.

Folgende Ausweisdokumente sind bei der Kontrolle im Zug zugelassen:

  • europ. oder deutscher Personalausweis
  • deutscher oder internat. Reisepass
  • Kinderreisepass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMa)
  • BahnCard (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)

Es gelten nicht: Führerschein, Schülerausweis, Truppenausweis, Geburtsurkunde und Schwerbehindertenausweis.

 

Kurz erklärt: Das Handy-Ticket vs. Online-Ticket