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Fahrgastrechte für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen

Fahrgastrechte greifen auch dann, wenn ein zugesagter Service der DB nicht erbracht wird und dadurch Zugverspätungen entstehen, Sie Ihren Anschluss nicht erreichen oder Ihre Reise nicht wie geplant zu Ende bringen können.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf Fragen rund um Fahrgastrechte für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen

Bei Fahrkarten mit Zugbindung ((Super) Sparpreis) heben wir in diesem Fall die Zugbindung auf. Das heißt:

  • Sie können mit Ihrem ursprünglichen Ticket am selben Reisetag
    • eine frühere Verbindung oder
    • eine spätere Verbindung nutzen.
  • Eine „spätere“ Verbindung kann sein
    • später am selben Reisetag
    • einen Tag später oder
    • auch erst in drei Wochen oder
    • auch bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum.

Die Mobilitätsservice-Zentrale sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer für Sie passenden neuen Reiseverbindung, zu der wir Ihnen eine Hilfeleistung bestätigen und Reservierungen anbieten können (falls gewünscht). Vorhandene Reservierungen buchen wir kostenfrei für Sie um.

Wenn Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke kostenfrei Zug fahren dürfen, können wir Ihnen für diese kostenfrei befahrenen Strecken leider keine Entschädigung anbieten. Der Grund: Es wurde ja auch kein Fahrpreis gezahlt.

Wenn Sie eine Fahrkarte gekauft haben, gelten die Regelungen für die Gesamtstrecke, einschließlich aller kostenfrei genutzten Streckenabschnitte. Die Höhe des Entschädigungsbetrags basiert auf dem Preis der gekauften Fahrkarte und der Gesamtverspätung.

Als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und Wertmarke fahren Sie in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) kostenfrei.

Ist Ihr Zug so verspätet, dass mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof gerechnet wird, können Sie einen anderen Zug nutzen (Ausnahmen: Reservierungspflichtige Züge, wie z.B. NightJets oder einige Züge ins Ausland).

Falls Sie in einen "höherwertigen" Zug steigen wollen, also z.B. von einem Nahverkehrszug in einen ICE, IC oder EC, müssen Sie sich dafür zunächst eine passende Fahrkarte kaufen. Anschließend können Sie sich die Kosten von uns erstatten lassen.

Für kostenfrei Reisende mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke gelten die gleichen Regeln für die Inanspruchnahme von Taxi und Hotelübernachtungen wie für andere Reisende. Das gilt bei eingetragenem Merkzeichen B auch jeweils für eine Begleitperson.

Verursacht das Eisenbahnunternehmen den Verlust oder die Beschädigung von für die Beförderung zugelassenen Mobilitätshilfen, einschließlich Rollstühlen und Hilfsmitteln oder den Verlust oder die Verletzung von Assistenzhunden, ist Schadensersatz zu leisten.

Um Ihre Fahrgastrechte geltend zu machen, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.

Sie können das barrierefreie Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und uns per Post zusenden. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte#print

Wenn Sie Ihr Ticket über Ihr DB Kundenkonto gekauft haben bzw. das Ticket oder die Zeitkarte im DB Kundenkonto hinterlegt ist, können Sie Ihre Fahrgastrechte direkt aus dem DB Kundenkonto heraus beantragen. Dazu wählen Sie in Ihrem DB Kundenkonto die Reise/Zeitkarte aus, für die Sie die Entschädigung beantragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters "Fahrgastrechte" den Button "Entschädigung beantragen" an und folgen Sie den weiteren Schritten.

Für digital gekaufte Tickets, die nicht im DB Kundenkonto hinterlegt sind, können die Fahrgastrechte über die Auftragssuche auf bahn.de beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die Auftragsnummer und den Nachnamen der reisenden Person. Zur Auftragssuche gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.bahn.de/buchung/meine-reisen

Eine weitere Option ist es, sich per E-Mail an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) zu wenden. Die Mitarbeitenden nehmen Ihr Anliegen auf und leiten es an die entsprechende Stelle weiter. Erforderlich ist hierfür die Angabe der vollständigen Adresse und/oder Ihrer Telefonnummer. Die E-Mail-Adresse der MSZ ist: msz@deutschebahn.com

Unter der Telefonnummer 030 586020920 können Sie sich auch direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch in einem DB Reisezentrum oder Ihrer Verkaufsstelle abgeben.

Eine Reise ist nicht barrierefrei, wenn zum Beispiel

  • eine angemeldete Hilfeleistung nicht oder zu spät erbracht wird
  • Rollstuhlplätze im Zug fehlen
  • technische Probleme/Defekte an benötigten Hilfsmitteln (z.B. Aufzug defekt, Tür für den Wagen mit Rollstuhlbereich defekt) aufgetreten sind
  • es Serviceeinschränkungen gab (z.B. defektes Universal-WC)

Damit wir den Sachverhalt prüfen können, senden Sie uns alle relevanten Informationen und alle Belege (z.B. eine Quittung für ein Taxi oder eine Hotelrechnung), die für die Bearbeitung Ihres Antrags wichtig sein könnten, sowie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises und wenn vorhanden eine Kopie Ihrer Wertmarke.

Kulanzleistungen können in begründeten Einzelfällen zusätzlich zu den Ansprüchen aus den Fahrgastrechten gewährt werden.

Zur Prüfung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Digital über Ihr Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App

Hierfür nutzen Sie bitte die Ihnen angebotene Möglichkeit „Ich möchte meine Belege digital hochladen“ nachdem Sie die Frage erhalten „Wie möchten Sie die Belege einreichen?“

Per Post

Hierfür können Sie unser barrierefreies Formular als pdf nutzen, welches wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung stellen oder Sie schildern uns Ihren Sachverhalt auch ganz einfach formlos in einem Brief an:
DB Dialog GmbH Servicecenter Fahrgastrechte 60647 Frankfurt am Main.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr Anliegen zur Prüfung an unseren Kundendialog zu senden. Wenn erforderlich, senden wir Ihren Antrag automatisch zur weiteren Bearbeitung an das Servicecenter Fahrgastrechte weiter.
 

Beschwerden DB Fernverkehr betreffend richten Sie bitte an:

DB Fernverkehr AG
Kundendialog
Postfach 10 06 13
96058 Bamberg

Beschwerden DB Regio betreffend richten Sie bitte an:

DB Regio AG
Kundendialog
Postfach 10 06 07
96058 Bamberg

Selten kann es vorkommen, dass wegen Verspätungen oder Zugausfall eine Weiterreise technisch oder organisatorisch nicht mehr möglich ist. In diesem Fall gelten die Entschädigungsregelungen ab dem Bahnhof, ab dem die Reise objektiv nicht mehr fortgesetzt werden kann.

Zugangsregeln

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