Häufige Fragen zu "Gültigkeit"
Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Tag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.
Bei einem Kauf innerhalb des Monats, gilt es ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie durch uns über die Aktivierung informiert werden.
Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert. Sie können das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis und dem eingetragenen Namen nutzen.
Das Deutschland-Ticket ist ein Abonnment, das für unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Es kann monatlich gekündigt werden bis zum 10. des Monats zum jeweiligen Monatsende.
- Das Deutschland-Ticket gilt in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen.
- Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain.
- Sie können das Deutschland-Ticket auf den Streckenabschnitten nutzen, die Sie im Nahverkehr vor dem Einstieg in den Fernverkehrszug oder nach dem Ausstieg aus dem Fernverkehrszug zurücklegen. Für die Strecke im Fernverkehr ist jedoch ein separates Ticket erforderlich. In einigen Regionen gibt es Ausnahmen, die in der Fahrplanauskunft enthalten sind.
- Das Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.
Das Deutschland-Ticket gilt in ganz Deutschland im Nahverkehr und auf einigen Strecken ins Ausland. Es umfasst Verbindungen, die auch mit dem Deutschlandtarif sowie teilweise mit Tickets deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife befahren werden können.
Folgende Auslandsstrecken sind enthalten:
- Gemeinschaftsbahnhöfe: Salzburg, Kufstein, Schaffhausen (inklusive Zulaufstrecken)
- Bestimmte Strecken nach Frankreich und in die Niederlande
- DB Regio-Strecken im Außerfern (nur zwischen Deutschland und Österreich, nicht für Fahrten nur innerhalb Österreichs)
- Weitere Beispiele: Fahrten nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich (KVV)
Welche Strecken genau gelten und ob es Besonderheiten innerhalb einzelner Verkehrsverbünde oder Landestarife gibt, regeln die jeweiligen Anbieter.
Beachten Sie dazu die detaillierten Hinweise im Geltungsbereich des Schienenverkehrs.
Eine Übersicht aller enthaltenen Strecken finden Sie im PDF ab Seite 15.
Ja, Sie können das Deutschland-Ticket vor oder nach der Fahrt mit einem Fernverkehrs-Ticket nutzen. Für den Abschnitt im Fernverkehr brauchen Sie immer ein separates Ticket.
Kommen Sie mit dem Deutschland-Ticket im Nahverkehr zu spät und verpassen den Fernverkehrszug, bleibt die Zugbindung bestehen. Sie können keinen anderen Fernverkehrszug nutzen und erhalten keine Erstattung.
Sie haben getrennte Fahrgastrechte für das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrs-Ticket. Entschädigungen werden immer getrennt geprüft.
Nein, eine Upgrade-Funktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für Reisen mit dem Fernverkehr benötigen Sie eine separate Fahrkarte.
Kundinnen und Kunden, die schon im Rahmen ihres regulären Verbund-/Landes-Tarif-Abos oder ihrer Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese weiterhin auf der entsprechenden Strecke nutzen. Das ist bis Ende ihres aktuellen Abos möglich.