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Mehr als 8.000 neue Ziele in Europa erreichen

Ob nach Narvik am Polarkreis oder nach Barcelona ans Mittelmeer: Jetzt direkt über bahn.de und den DB Navigator viele Angebote europäischer Bahnen buchen – einfach und bequem, auch für den Inlandsverkehr vieler europäischer Länder.

Ihre Vorteile

Häufig gestellte Fragen zu Fahrkarten von Auslandsbahnen

Wieso erhalte ich Angebote anderer Bahnen bei der DB?

Wir wollen nach und nach ganz Europa mit der Bahn zugänglich machen. Ermöglicht wird dies durch den neuen europäischen Schnittstellenstandard OSDM (Open Sales and Distribution Model), der den gegenseitigen Zugriff zwischen europäischen Bahnen und Vertriebsdienstleistern auf eine Vielzahl von Angeboten schafft. Dadurch sind Angebote in vielen Ländern über die DB verfügbar.

Wie kann ich Fahrkarten anderer Bahnen kaufen?

Nutzen Sie zur Anfrage einfach die reguläre Start-Ziel-Verbindungssuche von bahn.de oder DB Navigator.

Welche Angebote kann ich buchen?

Verfügbar sind viele Angebote der Bahnen ÖBB (Österreich), SBB (Schweiz), SNCF (Frankreich), Eurostar (unter anderem Frankreich und London), Trenitalia (Italien) und SJ (Schweden).

Kann ich Fahrkarten für reine Auslandsverbindungen buchen?

Ja, Sie können auch Fahrkarten für reine Auslandsverbindungen über bahn.de und im DB Navigator buchen, z.B. von Paris nach Toulouse oder Florenz nach Neapel.

Ist die Buchung von Nachtzügen möglich?

Die Buchung von Fahrkarten der Nachtzuganbieter ÖBB und SJ ist möglich. Die Auswahl der unterschiedlichen Liege- und Schlafwagen erfolgt über die reguläre Buchungsstrecke.

Erhalte ich bei der DB dieselben Preise wie auf den Seiten der anderen Bahn?

Der einheitlichen Standard OSDM erlaubt einen Tarif und Datenaustausch in Echtzeit. Damit sind die Preise für Tickets bei der DB in der Regel identisch zu denen in den Vertriebskanälen der ausländischen Bahnen. Nur in Einzelfällen, zum Beispiel bei Sonderaktionen oder durch Wechselkursschwankungen, kann es zu leichten Abweichungen kommen.

Für mein gewünschtes Ziel erhalte ich keinen Preis. Mache ich etwas falsch?

Leider können wir nicht zu allen Zielen und allen Reisezeiten eine Preisauskunft geben. Dies ist von der Verfügbarkeit von Fahrkarten und den gewählten Verkehrsmitteln abhängig. Wir arbeiten stetig an der Erweiterung des Angebots.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Fahrgastrechte für eine Fahrkarte einer anderen Bahn als der DB geltend machen will?

Für die zügige Bearbeitung empfehlen wir, die Anträge auf Fahrgastrechte für Fahrkarten anderer Bahnen (u.a. der ÖBB, SBB, SNCF) direkt bei dieser einzureichen. Die betreffende Bahn wird während der Buchung erkennbar kommuniziert und ist auch auf der Fahrkarte oben links mit Logo und einem vierstelligen Code ausgewiesen. Alternativ können Sie den Antrag auf Fahrgastrechte für Fahrkarten anderer Bahnen auch bei der DB einreichen. Der Antrag wird dann an die zuständige Bahn weitergeleitet.

Ich habe mehrere Fahrkarten in einem Vorgang gebucht. Welche Fahrgastrechte kann ich geltend machen?

Grundsätzlich dokumentiert jede Fahrkarte einen gesonderten Beförderungsvertrag pro Richtung und pro Verkehrsträger. Wir informieren im Buchungsvorgang darüber, sofern Sie mehrere Beförderungsverträge abschließen. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.

Ich habe mehrere Fahrkarten in einem Vorgang gebucht und verpasse meinen Anschluss wegen Verspätung. Wie kann ich weiterreisen?

Verschiedene Eisenbahnen haben das „Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AJC)“ geschlossen. Danach werden Sie bei einem Anschlussverlust möglichst ohne weitere Kosten auf einen nachfolgenden Zug derjenigen Bahn umgebucht, deren Zug Sie verpasst haben. Die Umbuchung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten des nächstmöglichen Zuges. Die wichtigsten Regeln sind hier zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Umbuchung immer an dem Ort erfolgt, an dem Sie den Anschluss verpassen. Wenn Sie unabhängig davon neue Fahrkarten eigenständig buchen, können Ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht ersetzt werden.